Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1910
- Issue
- Heft 50 (23.12.1910)
- Date
- 1910-12-23
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 50. Seite 8. Die Wahrheit anläßlich des Sterbetages ihres sel. Gatten Herrn Theodor Ritter von Ta'ußlg für Arme X 200.—; von L. B., Breslau durch Herrn Dr. Alfred Berger für die Brigittenauer Schulküche X 150.—; von Herrn Carl Auspitz von Artenegg anläßlich des Ablebens seiner Gemahlin zur Verteilung an Arme X 5000.—; Legat des sel. Ignaz Max H e r b e r t für Arme X 2M0.—, zuzüglich der Zinsen vom Todestage X 150 zusammen X 2150.—; von Herrn Nathan Vogel zur Fundierung eines ewigen Jahresbeitrages für die Talmud-Thora 40/gige öst. Kroneu-Rente X 300.—; von den Erben des verstorbenen Herrn Josef C anto r für Arme X 100.—; von Frau Rachel M a rin aro s ch anläßlich des Sterbe^ tages ihres Sohnes für Arme X SO.—; von T. W. für die arnien Witwen der Jaileles-Slifmug X 10.—. Entscheidung über die Giltigkeit der am 27. November und 7. Dezember 1910 vorgellommenen Wahlen in den Knltnsvorstaud und der Vertrauensmänner. Der Präsident konstatiert, daß innerhalb der statutarischen Frist — d. i. innerhalb 8 Tagen nach dem letzten Wahltage — keinerlei Einwendung gegen die Giltigkeit der Wahlen vorgebracht worden ist. Die Wahl der nachbenannten Herren wird anerkannt: V o n der Gesamtheit der G e m e i n d e in i t g l i e d e r gewählt: Für eine sechsjährige Mandatsdaner: Dr. Markus Spitzer Dr. Jakob Engel Siegmnnd K a n d e r s Richard B e l t e l h e i m Carl L e m b e r g e r Leopold Langer Jakob Gärtner Salvinon B r o d. Für eine vierjährige Mandatsdaner: Dr. Heinrich Schreiber Heinrich G r ü n w a l d. Für eine zweijährige Mandatsdaner: Dr. Anselm Halpern. Bon den h ö h e r b e st e n e r t e n G e m e i n d e m i t g l i e d e r n g e w ä h l t: Für eine sechsjährige Mandatsdaner: Dr. Josef B r e n e r David Ritter von G u t m a n n Moriz Edler von K u f f n e r Wilhelm K u f s n e r. Für eine vierjährige Mandatsdauer: Ernst H i r s ch. Für eine zweijährige Mandatsdaner: Max Z i r n e r. Weiters werden die am 27. November beziehungsweise 7. Dezember 1910 vorgenommenen Wahlen der Vertrauensmänner anerkannt. Nach Erledigung einer Reihe von Stiftungs- und Subventions-Angelegenheiten wird die Sitzung um 1 Uhr mittags geschlossen. _ Siedtnngsgeiiossenschaft in Galiläa. Sonntag, den 18. d. M., 1k8 Uhr abends, hat Herr Dr. Franz Oppenheimer ans Berlin über Ersuchen einiger Freunde in Wien im Hotel Continental vor einem geladenen Publikum einen überaus interessanten Vortrag über die nach seinen Vorschlägen unter dem Namen „Erez Jisrael" gegründete Siedlungsgenossenschaft in Galiläa, kurz S. G. genannt, gehalten, aus dem wir nach einem uns vorliegenden Expos« folgendes mitteilen können. Die Organisation und fmanzielle Durchführung des in Rede stehenden Projektes ist in Kürze in folgender Weise gedacht: Die S. G. erhält vom jüdischen Nationalfond, kurz N. F. genannt, einen Betrag von zirka 200.000 Mark gegen eine Maximalverzinsung von 8°/0 geliehen, wofür ein Grundstück von rund 300 Hektar mit allen festen Investitionen, d. h. Wirtschafts- und Wohngebäuden. Wagen, Brunnen, Umwehrungen, Baumpstanzungen etc. angeschafft wird. Die S. G. stellt einen.Betriebsfond von 100.000 Mark zur Verfügung, wovon dieselbe lediglich das lebende und tote Inventar zn stellen hat, das natürlich ihr Eigentum bleibt, und die baren Auslagen für Saatgut. Futter und Lohnkapital rc. zu streifen hat. Die Gewinnverteilung wird folgendermaßen geregelt: Nach Deckung sämtlicher Kosten, zn denen auch die Löhne gehören, und nach gehörigen Abschreibungen bleibt der Reinertrag. Davon erhält im günstigen Falle der N. F. ans das von itun investierte Kapital 3°/0 und ist damit abgefunden. Die S. G. erhält 4°/0 und ein Viertel des übrig bleibenden Betrages. während drei Viertel den Arbeitern über den von ihnen bereits empfangenen Lohn hinaus pro rata ihre Löhne unverkürzt und unverzüglich' ansgeschüttet wird. Wenn der Reinertrag nicht hoch geting ist um derartig zu verteilen, so wird folgendermaßen verfahren r 1. Gestattet der Ertrag die Verteilung von 3"/o ans das Gesellschaftskapital, so erhält der N. F. 3°/g, die Gesellschaft ebenfalls 30/0 und ein Drittel des überschießenden Ertrages; die Arbeiter zwei Drittel. 2. Gestattet der Reinertrag die Verteilung von 2°/0, fo' erhält der N. F. und die Gesellschaft je 2% und zusammen die Hälfte des überschießenden Betrages, die Arbeiter die andere Hälfte. 3. Gestattet der Reinertrag die Verteilung von 1%> so> erhallen N. F. ilnd Gesellschaft je 1% und zwei Drittel des Überschusses, die Arbeiter ein Drittel. 4. Gestattet der Reinertrag noch nicht die Verteilung voir l°/0, 1° erhalten N. F. und Gesellschaft zusammen 75°/0 des Überschusses, die Arbeiter 25"/g. Bei 1.. 2. und 3. ist angenommen, daß nach Ausschüttung der Dividende von 3, 2 respektive 1% zirka 25°/0 noch zur' Verteilung verbleiben. In jedem Fall soll aber derjenige Verteilungsmodns gewählt werden, der den Arbeitern den größten Bonns gewährte Dank diesen Bestimmungen befindet sich die S. G. in der günstigen Lage eines Pächters, dem sich in ungünstigen Jahren feine Pacht automatisch bis auf Null herabsetzt und der iw günstigen Jahren den überaus geringen Pachtzins von 30/§ zw zahlen hat. Daraus ergibt sich eine Rentabilitätsberechnung, die diebesten Hofinnngen eröffnet. Nach den Urteilen aller Sachverständigen verzinst die galiläische Bauernwirtschaft das in sie investierte Kapital mit mindestens 7%- trotzdem sie durchschnittlich über viel zuwenig Kapital verfügt und dem Nullpunkt rationellen Wirtschaft überaus nahe steht. Die Pomikultnr in Jridäa. dieauf der höchsten Stufe der Kapitals- und Arbeitsintensität steht^ verzitist sich bei mittleren Preisen notorisch mit 12 bis 15°/0. Nach der Meinung der Sachverständigen im Lande läßt sich rationelle Getreidewirtschaft in Verbindung mit Viehzucht auf allermindestens denselben Satz bringen, auch ohne Zurechnung der wesentlich größeren Rentabilität, die bisher überall die viel sparsamere und arbeitsintensivere Gewinnbeteiligung gebracht hat- Daß die durchschnittliche Landwirtschaft eine sehr hohe Rentabilität haben muß, ergibt sich auch ans der Tatsache, daß den normale Batikzinsfuß für sichere Darlehen durchschnittlich ans über IO0/0 steht. Legen wir der Vorsicht halber nur eine Gesamtrentabilität von 70/0 zugrunde und nehmen wir ferner an, was der Wahrheit sehr nahe kommen dürfte, daß von dem Gesamtkapital von etwa 300.000 Mark zwei Drittel vom N. F. und ein Drittel von den S. G. beigestellt werden, so ergibt sich folgendes: Gesamtreingewinn.M.21.000'— Davon erhält: 1. Der N. F. 3% Zinsen von.M. 200.000-— M. 6000 — 2. Die S. G. a) 4% von M. 100.000'— -- M.4000-— d) Ein Viertel des, darnach verbleibenden Überschusses v. M. 11.000-- „ 2750*— =6750-— „ 12.750.— 3. Die Arbeiterschaft den verbleibenden Rest von M. 8250.—