Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1910
- Issue
- Heft 50 (23.12.1910)
- Date
- 1910-12-23
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nn '50. Ä Wahrheit Seite : üt der Ausübung > der Advokatur ilstv. — hillzukömmen.' entwickelte sich ein Elend, das selbst iin Rußland kaum einen Verl' gleich kennt. Wer je in diesem Ghetto länger geweilt -hat, der ' weiß erst was Sorge-ist: hier gibt es Millionen Menschen,- die -am Morgen eines jeden Tages noch nicht wissen, ob sie einen Verdienst für den liotdürftigsten llnterhält finden. Zusammengepfercht in die Städte, jagen sie in ewiger Hast jedweder Arbeitsmöglichkeit nach und schaffen eine Konkurrenz, die alle Wirtschaftsgesetze ans dein Gleichgewicht bringt. Nun kennt zwar die russische Gesetzgebung ' ans der Ära Äer Sechziger Jahre einige Milderungen für Kaufleute, die Jahre hindurch eine Gewerbesteuer von etwa 2000 M. bezahlt haben, snr Diplomierte und Handtveiler. Indes, nach und nach sind diese Privilegien so verkürzt worden, daß sie eine Fülle von neuen Qualen erzeugt haben. Die Kommentare zu ihnen haben sich zu ganzen Bergen ansgetürml und bilden den Stoff von Tausenden von Senatserlänternngen und endlosen Erpressungen der lokalen Beamtenschaft. Nur etwa 5 v. H. der russischen Inden haben sich auf Grund von Vorrechten aus dem Ansiedlunsrayon in die anderen Provinzen hinausgewagt, aber zum allergrößten Teil haben auch sie immer von neuem einen schweren Kamps um das Wohnrecht dnrchznkämpfen. Denn sobald oben der Wind gegen sie weht, wie z. B. m unseren Tagen, beginnt die Suche der Verwaltung nach Zweideutigkeiten in der Fassung des Gesetzes, woraus sie formell ziinngunsteu der „Bevorrechteten" entschieden werden. Danebeit werden verrostete Bestimmungen ansgegraben, neue Beschränkilllgen statuiert und widergesetzliche Willkürakte zur Ausführung gebracht. Wie wenig die Inden selbst auf die günstigsten Maßregeln, die einen bloß temporären Charakter tragen, bauen können, haben sie erst mit Schrecken vor wenigen Wochen erfahren. Als Stvlypin an die Spitze der "Regierung getreten war. versuchte er durch ein Zirkular wenigstens einen Teil der Inden Erleichterung zu gewähren. Er wollte dem ewigen Kampfe zwischen den Inden und den Behörden um das Wohnrecht, wenn auch vorübergehend, einen Damm setzen und ordnete an, daß alle Inden, die bi^ 1906 sich irgendwo, und sei es selbst im Gegensatz zu den betreffenden Ausnahmebestimmungen, niedergelassen hätten, daselbst unbehelligt weiterleben dürfen. Zehntansende atmeten erleichtert auf und widmeten sich sorglos ihren Bernsen. Mit dem Anschwellen der Inden- Hetzen begann aber die Verwaltung an dem Zirkular so lange hernmzndenteln, bis es illnsorisch wnrde. Ja. es sührte schließlich zu einer Katastrophe. Das Resultat der langwierigen Kommentare war. daß allein in Kiew über tausend alteingesessene jüdische Familien, denen die Stadt zum Teil ihr Aufblühen verdankt, im Mai 1910 der Ausweisitng verfielen, und das Beispiel Kiews fand im kleinerem Maßstabe zahllose Nachahmungen in den mannigfaltigsten Orten. Wie hier so ist es auch sonst die Ungewißheit über den nächsten Tag, die den russischen Inden besonders drückt. Wer heitte das Wohnrecht im ganzen Reiche besitzt, kann es morgen durch eine neue Bestimmung, durch eine „authentische" Auslegung oder durch eine Aendernng in den eigenen Verhältnissen einbüßen. Ein Anslandsdiplom gibt z. B. seit einiger Zeit kein Vorrecht mehr, ein privilegierter Kaufmann, der eine hohe Steuer nicht mehr entrichten kann, muß wieder ins Ghetto, und ein Handwerker, der jahrzehntelang sich abgearbeitet hat, verliert sein Privileg, wenn er ans seine alten Tage nicht mehr feiner schweren Arbeit nachgehen kann und eine leichtere Arbeitsmöglichkeit gefunden hat. Wer allerdings der Polizei ordentlich zahlen kann, darf vorläufig am Orte bleiben. Wehe aber denen, die zahlungsunfähig geworden sind! An den „verbotenen" Orten — und verboten sind alle Orte außer den Städten des Ansiedlungsrayons — spielen sich wahrhaft scheußliche Szenen ab. Des Nachts werden die Inden in ihren Wohnungen überrumpelt, um sämtlich auf ihr Wohnrecht geprüft zu werden, damit nur ja nicht jemand, der kein Wohnrecht besitzt, am Orte übernachtet, und selbst am Tage sind schon 'Personen mit „jüdischer Physiognomie" zu weiterer Untersuchung non der Polizei festgenommen worden. Das Wohnrecht ist. wie gesagt, nur ein Teil der Rechtlosigkeit der russischen Juden. Es ließe sich fast ebensoviel über Die Rechtsverminderungen und Schikanen berichten, die sie ans dem Gebiete des Unterrichtswesens zu erdulden haben. Hier gilt das Prinzip der Prozentnyrm oder auch gänzlicher Fernhaltung. Um auf ein paar besonders krasse Beispiele hinzuweisen. sei erwähnt, daß selbst für die Aufnahme in eine Feldscherer- oder HebaMmenschüle ein Prozentverhältnis besteht, und daß in diesem Jahre in Kichst in die Pharmazieknrse keine Inden ausgenommen werden, weil sich bislang keine nichtjüdischen Aspiranten gemeldet haben, von denen sie einen Prozentsatz bilden könnten. Selbst in den Orten mit einer jüdischen Dreiviertelbevölkernng dürfen die Mittelschulen Inden nur in einem Verhältnis voll 10 v. H. anfnehmen. Nicht wenige Unterrichtsanstalren werden darum wegen unzureichender Zahl von Zöglingen, wie feststeht, in diesem Jahre eingehen. . Gegenüber den Juden verfährt die russische Regierung nicht einmal nach irgendwelchem wirtschaftlich rationellen Prinzip. In früheren Jahren pflegten die russischen Regiernngskreise zu behaupten, daß sie sowohl in der Bevorzugung der einen wie in der Hintansetzung der anderen Inden einzig und allein vom Streben beseelt seien, die Juden zu produktiver Arbeit heranznziehen Wie steht es nun damit in Wirklichkeit? Wer möchte im Banerulnm ein unproduktives Element erblickeir? Und doch ist auch der jüdische Bauer in dem Ansiedlungsrayon eiugesperrt, ohne seit 1882 in einem neueren Dorf sich niederlasseu oder Boden kaufen, bzw. pachten zu können. Dabei trafen diese Verbote die russische Jndenheit in einem Zeitpunkte, in dem sie einen immer größeren Teil für den Banernbernf zu stellen begann. Was Wunder, wenn die Zahl der russisch-jüdischen Bauern — etwa 200.000 Seelen — sich seit Jahrzehnten nicht mehr vergrößert. Ebenso wurde das erwähnte Prinzip gegenüber den Handwerkern innegehalten. Ueber eine halbe Million werktätiger Personen uiiö nebst Familien, ungefähr ern Drittel der gesamten rnssisch-jüdischen Masse umfassend, bat das Handwerk im Ghetto in seiner Mehrheit mit bitterster Not zu kämpfen. In den sechziger Jahren hatte die russische Regierung das Einsehen, daß solche Zustände unhaltbar sind, und öffnete den Handwerkern das ganze Reich zu ihrer Betätigung. Indes dieses Vorrecht war mit solchen Hindernissen und Degradierungen verbunden, daß nur ein geringer Bruchteil dieser Kat-gorie das Ghetto verließ. 98 v. H. dieser Geplagten mußten es vorziehen. im Ghetto zu bleiben, statt in ewiger Abhängigkeit von habgierigen kleinen Beamten zu leben, , denen die Macht über ihr Schicksal in die Hand gegeben ist. So haben die russischen Inden, ob „produktiv" oder „unproduktiv", auch in normaleren Zeiten eine Unsumme von Elend zu ertragen. Sie können sich nur durch die Anstrengungen aller Kräfte vor dem Untergang retten. Ihre ganze wirtschaftliche Existenzmöglichkeit gerät aber ins Schwanken, sobald eine besondere Katastrophe über sie kommt. Vor fünf Jahren waren es die Pogrome, die sie allein in den Oktobertagen 1905 — von den Opfern an Blut und Ehre abgesehen — an 725 Orten um etwa 63 Millionen Rubel brachten. Wie groß der Schade, den jetzt die täglichen Ausweisungen und sonstigen Beschränkungen unter ihnen anrichten, gegenwärtig ist, läßt sich nicht bestimmeil. Aber sicher ist es, daß sich die Juden selbst unter Plehwe. der bisher als der größte Unterdrücker galt, nicht so vogelfrei gefühlt haben. Dies ist eine Kalamität, die schließlich ans die russischen Gesamtsilnation schwer einwirkt und auch auf die Nachbarländer Rückwirkungen ausübt. Die Gebiete der Weltwirtschaft sind so eilg miteinander verbllnden, daß solche Bedrückungen, welche die Auswanderung russischer Inden künstlich in die Höhe bringen, nicht unmerklich vorübergehen. Daher ist das der Duma rorliegeude Projekt der Abschaffung der Wohnrechtsbeschräukungen nicht nur ein Menschlichkeitsakr. sondern auch von hervorragendem iuternatioualen Interesse. Ans der Wiener Knltnsgemeinde. Ans der Plenarsitzung des Kulrusvorstandes vom 18. Dezember 1910 unter dem Vorsitze des Präsidenten Dr. Alfred Stern. Im Einlaufe befinden sich an Spenden: Bon Herrn Komm.-Rat Emanuet Grab anläßlich der Konfirmation seines Sohnes für Arme K 200.—; von Frau Sidonie von T a u ß i g i i > &! -fe. i