Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1910
- Issue
- Heft 50 (23.12.1910)
- Date
- 1910-12-23
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 Die Wahrheit Nr-. 50 vollen Maße nnr .frei einer e i n h e i t l i ch e n O rg a n i s at.i-o it v b l i g a t o,r i s ch e r N a.t n r möglich ist. Wir - bitten .Ew. Exzellenz, die ehebaldigste Einberufung der israelitischen Landesversammlung und die Schaffung unserer einheitlichen Organisation zu ermöglichen. (Lebhafte Eljenruse.) s. Unterrichlsminister Graf Johann Zichy antwortete darauf das Folgende: . . Sehr geehrte Herren! Nehmen Sie meinen Dank dafür entgegen, d.aß Sie die Freundlichkeit harren, mich persönlich auszusuchen. Ich glaube nicht, daß es nach dem Jnslebenneten her Rezeption heute noch Jemanden gibt, der das Recht der israelitischen Konfession auf eine Laudes-Autonomie bestreiten würde, und ich meinerseits halte es direkt für wünschenswert, daß die ungarischen Israeliten möglichst bald in die Lage kommen, die Statuten ihrer Autonomie zu schaffen und würde mich freuen, wenn mir die Ausgabe zufiele, diese Statuten der allerhöchsten Sanktion zu unterbreiten. (Lebhafte Eljenrufe.) Ich kenne das meinem Amrsvorgünger im Jahre 1906 überreichre Memorandum der Distriktspräsidenten und ich kenne auch die Znschrisl vom Jahre 1908, die eine Frage meines Amtsvorgängers beantwortet. Ich hatte noch keine Gelegenheit, beide Memoranden so genau zu studieren, daß ich mich heute über sie äußern könnte, doch ich hatte Gelegenheit, jene Umstände kennen zu lernen, die der Schaffung einer ungarischen israelitischen Laudes-Autonomie h i n d e r u d eutgegentreten. Ich bin kein Freund unnötiger Zersplitterungen, kultureller und moralischer Kräfte und ich bin überzeugt davon, daß die Autonomie erst dann die erwarteten Erfolge haben wird, wenn die gesamte Jndenschast des Landes von ihrer Notwendigkeit durchdrungen sein wird und wenn das solidarische Gefühl dieser Notwendigkeit — ohne Zwang und staatliche Einmengung — jene Statute schaffen wird, die eine Autonomie der ungarischen Israeliten zu sichern berufen sein werden. (Lebhafter Beifall.) Ans jeden Fall seien Sie davon überzeugt, daß ich diese Frage mit Sympathie und Sorgfalt studieren werde. (Eljenruse.) Jener große kulturelle Wert, der dein Judentum innewohnt, besitzt für das Uugartum einen großen und unschätzbaren Werl, und diesen Wert schätze auch ich. Die Worte des Herrn Präsidenten, daß es in diesem Lande keinen Tempel, kein einziges Gotteshaus geben möge, in welchem Gott nicht in ungarischer Sprache gepriesen wird, haben mir sehr wohl getan. Das schätze ich sehr und ich will jenen kulturellen Wert, den Sie repräsentieren, nicht ansschalten, sondern vielmehr einschallen in das Staatsleben, und das wird nur den Interessen des ungarischen Staates förderlich sein. (Stürmische Eljenruse.) Nehmen Sie nochmals meinen Dank entgegen, daß Sie mich bei dieser Gelegenheit anfznsuchen so freundlich waren. Der Minister konversirte hierauf längere Zeit mit den Deputationsmitgliedern, worauf diese den Staatssekretär Dr. Engen B a l o g h anssnchten, der auch das Versprechen abgab, alles Mögliche daran zu setzen, damit die berechtigten Wunsche der ungarischen Jndenschast erfüllt werden. Dann sprach die Depniation beim Ministerpräsidenten Grasen Karl Kh u e n - H s d e r v ü ry vor. Dr. Moriz M e z e i ersuchte den Ministerpräsidenten, er möge die Wünsche der ungarischen israelitischen Gemeinden unterstützen und ihren Beschwerden abhelfen. Ministerpräsident Gras K h u e n - H 6 d e r v ü r y dankte den Herren für ihr Erscheinen. Er habe Kenntnis von der ernsten Arbeit, die die Israeliten auf dem Gebiete des Kultnswesens entfalten. Er werde ihre Bitten gern unterstützen und ihre Beschwerden beheben. Der Ministerpräsident verabschiedete sich hieraus in der herzlichsten Weise. Die Deputatiousmitglieder gewannen den erfreulichen Eindruck, daß der Minister diesmal Wort halten und die Landesversammlung baldigst wird abgehalten werden können. Dik Lage der russische»» Inden. Angesichts der bevorstehenden Beratung des GesetzPröjektes bezüglich Abschaffung des Ansiedlungsrayons in der russischen Duma ist folgende Darstellung die L. Motzkin im „Tag" vom 13. Dezember über die Lage der russische.!! Inden gibt, -von besonders^aktuellem (Intereffe. r : , Der russische Auswanderungsstrom, der alljährlich durch Deutschland und die anderen westeuropäischen Staaten nach den transozeanischen. Ländern sich ergießt und mit dein Tode Alet xanders II.. über l^ Millionen russische Juden erfaßt hat, gibanch den Uneingeweihten einen Begriff von dem schweren Martyrium, das sich drüben in Osten abspielen muß. Ist doch, mit Ausnahme der Jrenanswanderung. in neuester Zeit kein analoger Fall einer nach Millionen zählenden Bevölkernngsgruppe bekannt, bei der ein so großer Prozentsatz zum Wanderstabe greisen mußte. Viele Jahre bereits reichte der natürliche Zuwachs bei den russischen Juden für ihre Auswanderungsarmee bei weitem nicht aus. Diese Erscheinung ist bislang der sichtbarste Reflex der Leiden, welche die russischen Juden seit drei Dezennien und insbesondere seit den letzten Jahren zu erdulden haben. In kurzem dürfte die europäische Oeffentlichkeit jedoch ans anderem Wege zur Aufmerksamkeit gegenüber diesem Problem gezwungen werden. Beinahe zweihundert Abgeordnete der russischen Duma haben eine Gesetzvorlage eingebracht, die der schlimmsten Entrechtnng der russischen Juden, den rigorosen Beschränkungen, denen sie in ihrem Wohnrecht unterworfen sind, ein Ende bereiten will. Damit ist der Stein ins Rollen geraten: der erste Versuch einer partiellen Emnnzipatiou der unglücklichen Millionen vor dem Gesetz drängt wenigstens zu ernsterem Stndinm der Frage. Für die Dringlichkeit der Juitiativvorlnge spricht die außergeivöhulich große Zahl der Unterschriften, aber noch charakteristischer dasür ist der Umstand, daß unter den Unterzeichnern des Entwurfes neben der gesamten Opposition auch zahlreiche Oklobristen und selbst einzelne Hochkonservative sich finden. Es gibt nicht wenige unter ihnen, die jede Judenfreundlichkeit weit von sich weisen, die grundsätzlich nicht einmal ans dem Standpunkt stehen, daß den Juden Gleichberechtignug zu gewähren sei. Diese würden einer Vorlage nicht znstimmen, die den Juden in allem gleiche Rechte geben will, die ihnen in Staats- und Militärbernfen dieselbe Konkurrenzmöglichkeit geben würde, oder die sie auch nur zu den akademischen Hochschnlgradeu unbeschränkt zulassen möchte. Worin aber alle Unterzeichner des Gesetzentwurfes einig sind, ist die Erkenntnis, daß Millionen russischer Staatsbürger, die keine Verbrecher sind, in ihrem Heimatlande nicht wie gehetztes Wild umhergejagt werden dürfen. Und es ist keine Znsallserscheinuug, daß gerade in diesem Zeitpunkt, in dem mau in den maßgebenden Kreisen Rußlands eine so geringe Neigung zur Reform verspürt, sich doch ein so großer Teil der dritten Duma zu dem Wagnis zusammengefttnden hat, eine Verbesserung der Lage der Juden anzustreben. In den letzten Monaten ist nämlich das Los der russischjüdischen Masse infolge der sich überstürzenden Maßnahmen hinsichtlich ihres Wohnrechts einfach unerträglich geworden. Allein im Laufe dieses Jahres sind Zehntausende der Ausweisung ans ihren Wohnsitzen verfallen, und kaum ein Tag vergeht, au dem nicht die Nachricht von neuen Ausweisungen eintrifft. Die Gouverneure sind angewiesen worden, in diesem Punkte die größte Strenge walten zu lassen, und prompt laufen auch die entsprechenden Berichte ans allen Gebieten, aus den Hauptstädten wie ans der Provinz, aus Sibirien, aus Mittelasien, aus dem Kaukasus usw. ein. Ermöglicht ist diese Verwaltuugspraxis durch ein längst veraltetes und in der Epoche Alexanders II. kaum noch beachtetes Gesetz, das den Inden in Rußland nur die südwestlichen Teile, etwa ein Dreiundzwanzigstel des Reiches, zum Wohnen zuwies und ihnen, abgesehen von einigen bevorrechteten Kategorien, sowohl den größten Teil des europäischen Rußlands als auch alle asiatischen Territorien verschloß. Doch damit ist es nicht genug. Seit dem Mai 1882 besitzt der russische Jude auch innerhalb^dieses einzigartigen Ghettos keine Freizügigkeit mehr, da er sich in einem Dorf nicht mehr niederlassen darf und aus schließlich auf die Städte angewiesen ist. Ans diesen- Wohnrechtsbeschränkungen, zu denen noch zahlreiche andere Verbote — wie das Verbot des Bodenbesitzes und der Bodenpacht, die Festsetzung einer Prozentnorm in den Unterrichtsanstalteu, die Ausschließung aus der städtischen Verwaltung, die Beschränkung