Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1910
- Issue
- Heft 47 (2.12.1910)
- Date
- 1910-12-02
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Seite 7. Nr. 47, Die Wahrheit Schulrate der Auftrag erteilt, bis zum Ablauf von fünf Jahreu ^'eit Beginn der gegenwärtigen Einschnlungsverhättnisse mit der Konkursausschreibung iunezuhalten. Der gegen diesen Auftrag -beim Ministerinm für Kultus üud Unterricht eingebrachte Rekurs, äit welchem ausgeführt wurde, daß die Schulleiterstelle sofort nach dem Tode des Herrn Philipp Brunner auszuschreiben war und daß der fünfjährige Durchschnitt der damaligen Zeit als Maßgebend zu erscheinen hat, wurde am 28. März 1909 ab- .Mviesen und es wurde die Entscheidung des Landesschulrates bestätigt. In der Zwischenzeit war die Zahl der Kinder mosaischen -Glaubens unter dem Provisoriate des Herrn Johann Wese im Wege der Ausschuluilgeu, Einschulungen und des eingeschränkten Schulsprengels an der Knabenschule von 289 auf 70, an der "Mädchenschule von 251 auf 104 gesunken. während die Zahl der katholischen Schüler von 174 aus 179 Knaben und von 146 aus 161 Mädchen gestiegen war. Herr Johann Wese wurde .zum Oberlehrer bestellt. Der Berwaltungsgerichtshos hat in Würdigung dieses Tatbestandes der Beschwerde der israelitischen Knltnsgemeinde Wien stattgegeben und unter Berücksichtigung der von ihrem Vertreter Vize-Präsidenten Dr. Gustav Kohn, gemachten Ausführungen die in dieser Richtung getroffenen Maßnahmen der Schulbehörden als nicht gesetzlich begründet bezeichnet. Er begründet dieses Erkenntnis wie folgt: „Wenn § 48 des Reichsvolksschulgesetzes in der Fassung >des Gesetzes vom 2. Mai 1883 R.-G.-Bl. Nr. 53 anordnet, daß als verantwortliche Schulleiter nur solche Lehrpersonen bestellt werden können, welche auch die Befähigung zum Religionsunterrichte jenes Glaubeusbekenntniffes Nachweisen, dem die Mehrzahl der Schüler der betreffenden Schule nach dem Durchschnitte der voransgegangenen fünf Jahre angehört, und wenn § 1 des n.-ö. Landesgesetzes vom 26. Dezember 1904 L.-G.-Bl. Nr. 99, vorschreibt, daß der Konkurs, wenn die Stelle eines Schulleiters in Wie n besetzt werden soll, sogleich auszuschreiben ist, so ist es klar, daß das Gesetz bei dieser Bestellung jene Verhältnisse berücksichtigt sehen will, welche zur .Zeit der Erledigung des betreffenden Schulleiterpostens bereits bestanden, keineswegs aber znlassen wollte, daß für dessen Besetzung durch Znwarten erst neue Verhältnisse geschaffen werden. Ohne auf die Bemerkungen der Beschwerde bezüglich der Neueiuteilung der Schulsprengel im I. Wiener Gemeindebezirke und die sonstigen, zweifellos im fachmännischen Ermessen der Schulbehörde gelegenen, die Schulen in der Werdertorgasse betreffenden organisatorischen Aenderungen weiter einzngehen, mußte der Gerichtshof ans dem obigen Sachverhalte entnehmen, daß die neuen Einschuluugsverhältnisse bereits im Jahre 1905 definitiv festgestellt waren, und daß. da die Aenderung der Einschulungsverhältniffe nur in der Verkleinerung des Schulsprengels bestand, das Religionsbekenntnis der Mehrzahl der nach dem Gesetze in Betracht kommenden Kinder nach den vorausgegaugeuen fünf Schuljahren zu ermitteln zweifellos möglich war (§ 111 der Schul- und Uuterrichtsordnung), endlich daß bereits im Jahre 1906 die Besetzung der Schulleiterstelle aktuell war und erfolgen konnte. Hiebei hatte der Gerichtshof keinen Anlaß, dermal schon die Frage zu lösen, ob bei Berechnung des Durchschnittes nach H 48 des Reichsvolksschulgesetzes im vorliegenden Falle für die Schuljahre vor der Durchführung der Schnlsprengeländerung die Kinder aus dem Schulsprengel in seiner Ansdehnnng vor der im Jahre 1904/05 dnrchgeführten Ausschnlung oder nur die Kinder aus jenen Stadtteilen, welche nach dieser Ansschulnng zur Schule eingeschult blieben, in Betracht zu ziehen sind. Wenn also die angefochtene Entscheidung für die Frage, welchem Glaubensbekenntnisse der zu bestellende Schulleiter augehören muß, nicht die im Jahre 1906 bestandenen Verhältnisse als maßgebend erachtete, welche sich nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aenderung der Schnlsprengeleinteilung ergeben werden, hat sie im Gesetze keine Stütze, weshalb sie aufgehoben nverden mußte/' Die erste jüdische Toynbeehaüe tu Oesterreich. Z n ihrem 10 j ä h r i g e n B e st a n d e. Bon Josef Grob, Wien.*) Bor zehn Jahren, als das neunzehnte Jahrhundert den Ring schloß und das zwanzigste gleichsam seine Pforten der Menschheit öffnete; damals, als der antisemitische Weizen in Oesterreich in die Halme schoß und Lueger mit seinen Knappen das Land eroberte; damals, als mau im Norden der Monarchie den Inden einen Ritualmordprozeß anzetlelre, kolizenlrierte sich der Blick des gesamten, über den Erdball zerstreuten Judentums aus Wien. Nicht dieser Ereignisse wegen. Wir haben im Verlause der Jahrhunderte gelernt, solche Erscheinungen und Verleumdungen mit Resignation §n ertragen. Abe^ etwas anderes war es, was das jüdische Volk der ganzen Welt anfblicken und aushorchen machte, daß sich ihm elementar der Ruf entrang: Wien! Ja, in Wien ist damals diesem Volke ein neues Licht entstanden, ein Strahl der Hoffnung für dasselbe nahm von hier seinen Ausgangspunkt. Hier lebten seine Denker und Sucher nach einer besseren Zukunft. Damals, in jener Periode, gründete der dermalige Czernowitzer Uttiversitätsprosessor. Herr Dr. Leon Kellner, in Wien die erste Toynbeehalle. — Nun sind zehn Jahre verflossen, seit dem Bestände der für die unbemittelte Wiener Judenschaft geschaffenen Bildungs- und Erholungsstätte nach dem Muster jener vom englischen Philanthropen Toyubee in seinem Heimatslande errichteten Institutionen. Durch vier Jahre stand diese Anstalt unter zionistischer Leitung und diese bot all ihre Kräfte aus, um dem Wissensdurst der armen Wiener Judenschaft gerecht zn werden. Allein die Unzulänglichkeit der verfügbaren Mittel nötigte die frühere Verwaltnng, das Heft aus der Hand zn geben, und so trat die Bnai-Brith-Loge das Erbe dessen an, was zionistischer Geist geschaffen hat. Es ist begreiflich, daß mit der neuen Verwaltung auch ein neuer Kurs, der seine Richtung nicht nach Olten, sondern westwärts nahm, platzgegriffen hat. Während unter zionistischer Leitung die Tendenz bestand, den Besuchern die Herzlichen Ideen, welche er in seinem epochalen Buche, „Der Jndenstaat" niederlegte, zu vermitteln und der breiten jüdischen Masse nationales Bewußtsein beizubringen, legte hingegen die neue Verwaltung ihr Schwergewicht darauf, allgemeine Bildung uud westliche jüdische Kultur zn pflegen nnd zu verbreiten. Wenn nun in der ersteren Zeit gegen das Regime in der Toynbeehalle seitens der Zionisten remonstriert wurde, so hatten diese von ihrem speziellen Standpunkte hiezu mannigfachen Grund und Ursache. Mit umso mehr Freude uud wahrer Genugtuung muß ntlumehr konstatiert werden, daß sich im Verlause der Zeit auch nach dieser Richtung vieles geändert hat. uud daß der rein zionistische Gedanke dort keine verschlossenen Türen mehr findet. Mustergiltig für ähnliche Einrichtungen muß einem jeden, wenn er nur ein Atom jüdischen Empfindens besitzt, beim Betreten dieser für die ärmsten Schichten geschaffenen Stätte, warm nms Herz werden, den Puls stärker nnd freudiger schlagen machen. Wenn wir gewahren, wie hier hunderte arme Juden, deren Frauen, Söhne nnd Töchter zur Abendzeit wie eine einzige Familie beisammen sitzen, dem jeweilig Vortragenden ihre ganze Aufmerksamkeit zugewendet, allen Kummer, Sorge und Pein für eine Weile bannend, wer kann sich da dem Gedanken verschließen, daß dieses Volk zweifellos anders, höher geartet sei. und daß bei chm geistige Nahrung oft auch die physische zn ersetzen vermag. Bei diesem Bilde verharrend und dasselbe recht erfassend, muß auch derjenige, der sich mit der Absicht trüge, einen Fenstersturz aus dem Judentum zu tun, umkehren, seinen Sinn ändern und sich sagen: ..Nein, dieses Volk kann, darf ich nicht verlassen V* Dem Präsidium der Toynbeehalle gehören an: Herr Dr. Isidor S a m u e l y, Herr Karl Freund und Herr Professor Dr. Salomon Ehrmann. Herr Dr. Samuely ist ein Mann von universeller Bildung, ein Kunstkenner par excellenc und ein beredter Interpret alles Nützlichen und •*) Aus dem „Jiddischen" frei übertragen von N. Chameides.