Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1910
- Issue
- Heft 36 (9.9.1910)
- Date
- 1910-09-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Die Wahrheit Nr. 36 der großen Schar von Gratulanten an seinem Jnbeltage schließen auch wir uns mit dem Wunsche an, daß es dem seltenen Manne gegönnt sei, noch viele Jahre rüstig und schaffensfreudig dem allgemeinen Wöhle zu dienen. - * Nach bewährtem Muster versuchen auch die Czernowitzer Antisemiten dem Reichsvolksschulgesetz eine Nase zu drehen und in städtischen Volksschulen, die ausgesprochen jüdische Majoritäten besitzen, christliche Schulleiter anzustellen. Gegen diesett Gewaltakt. der unter Patronanz des „freisinnigen" Bürgermeisters Baron Fürth und des ebenso objektiven Stadtschulinspektors Kaindl begangen wird, wendet sich die Czernowitzer „Volkswehr" mit folgenden Worten: „Es ist eine flagrante Gesetzesverletzung und eine schreiende Utlgerechtigkeit. daß innerstädtische Volksschulen, die notorisch seit Jahren überwiegende jüdische Majorität besitzen, keinen jüdischen Schulleiter erhalten, und daß tetls der Stadtschulrat, teils Herr Kaindl allein nur im kurzen Einvernehmen mit Herrn Baron Fürth, als Vorsitzenden des Stadtschulrates, provisorisch Schnlleiterftelleu gegen bestehendes Gesetz besetzen. Wenn der k. k. Bnkowinaer Landesschulrat nicht im Sinne der Gesetze Wandel schaffen sollte, werden wir nicht ermangeln, mit allem Nachdruck alle Rechtsmittel anzuwenden, um das uns zustehende gesetzliche Recht zur Verwirklichung zu bringen. Wenn unser iog. Bündnis mit den Deutschen dahin bestehen soll, daß diese Alles von uns erhalten, wir aber Nichts besitzen sollen — und dies erstreben die national-freisinnigen Deutschen, — dann bedanken wir uns für ein solch leoninisches Bündnis. Unsere Rechte können und werden wir niemanden zu Liebe ansgeben. Auch mögen sich die Behörden und maßgebenden Personen darüber klar werden — es ist genug der Rechtsverletzungen, der kränkenden und der willkürlichen Uebergriffe!" * Dem Triester „II Piccolo“ entnehmen wir, daß sich daselbst ein Prozeß abgewickelt hat, dessen zweiter Teil sich Mittwoch voriger Woche vor den Schranken des Gerichtes abspielte. Es ist jedenfalls sehr bedauerlich -und ein trauriges Kapitel in der Geschichte der jüdischen Gemeinde Triests und des Judentums im allgemeinen, daß es zu so einem Prozesse kommen mußte. Der Tenor des Prozesses ist folgender: Herr Professor Dr. Brettholz, Rabbiner der Triester Kultusgemeinde, ist durch Jahre durch einen von den ihm untergebenen Lehrern, Emilio Schreiber, Leiter der jüdischen Schule, aufs gröbste verletzt, beleidigt, verdächtigt und verleumdet worden, worin den Herrn Schreiber ein Gymnasiallehrer. Salvatore Sabbadini, kräftigst unterstützte. So unglaublich es klingt, soll es vorgekommen sein, daß der Leiter der jüdischen Schule seinem unmittelbaren Vorgesetzten, dem Seelsorger, den Eintritt in dieselbe verboten haben soll. Herr Schreiber ist von der Gemeinde einstimmig suspendiert worden, wollte sich aber dieser Verordnung nicht sügen und mußte er mit Polizeigewalt seitens der Statthalterei entfernt werden. Da nun die Statthalterei in die Vorgänge Einblick genommen hat, hat sie angeordnet, daß Dr. Brettholz die beiden Herren. Emilio Schreiber und Salvatore Sabbadini klagen müsse, was auch geschehen ist. In der Gerichtsverhandlung selbst stieß Herr Schreiber die unglaublichsten und absurdesten Verleumdungen gegen Dr. Brettholz aus, und als er nun ans die Unhaltbarkeit und Unzulänglichkeit derselben von seinem eigenen Rechtsanwälte aufmerksam gemacht worden ist, verlegte er sich aufs flehentlichste Betteln und appellierte an das „bekannt gute Herz" seines Seelsorgers, bat demütigst um Entschuldigung, was ihm auch seitens seines Rabbiners bereitwilligst gewährt wurde, in Anbetracht dessen, daß Herr Schreiber krank und unzurechnungsfähig ist. Anders mit Sabbadini, der sich zur Entschuldigung nicht verstehen wollte, nur einfach sein Bedauern ausgedrückt hat. Wir zitieren nun wörtlich die nach dem „Piccolo“ gehaltene Rede des Dr. Brettholz: „Ich habe schon einmal erwähnt, daß ich als Mensch schon längst die beiden Herren vors Gericht hätte zitieren müssen, — als Rabbiner war es meine heiligste Pflicht, jeden Skandal zu vermeiden, wenngleich ich nur meine Tätigkeit und mein Wirken der Gemeinde verkauft habe, doch nicht meine persönliche Ehre. Mag nun meine Nachgiebigkeit und meine Auffassung als Schwäche bezeichnet werden, mein Gewissen verbot es mir, anders zu handeln. Die Statthalterei hat es nun angeordnet, und dieser Verordnung mußte ich mich sügen, wenngleich ungern und blutenden Herzens. Sie haben, Herr Richter, selber die Ueberzeugung gewinnen müssen, daß mir jede Rachsucht fern liegt,, und Sie haben bei mir ans keine Schwierigkeiten gestoßen, Herrn Schreiber zu verzeihen. Herr Sabbadini hat mich aber jahrelang mit einem unglaublichen Haß verfolgt, mich materiell und moralisch mit allen möglichen erlaubten und unerlaubten Mitteln zu schädigen gesucht, was ihm auch möglicherweise teilweise gelungen sein konnte. Sabbadini trachtet mit der ihm eigentümlichen Arroganz sich überall eiu- und anfzudrängen, mischt sich in Angelegenheiten, die ihn gar nichts angehen, die er weder berechtigt noch berufen ist, zu beurteilen. In welcher Gesellschaft sich Sabbadini einschleicht, kann man von vornherein darauf mit Bestimmtheit rechnen, daß sich Streit, Hader und Unfrieden als die begleitenden Erscheinungen einstellen. Ich könnte also vieles aufzählen, um Ihnen, Herr Richter, die Gewißheit und Ueberzeugung beiznbringen, daß Sabbadini ein Gebühren an den Tag legt, als ob ,er in der Gemeinde was zu sagen hätte, als ob er der „Generaldirektor" märe, nun ist er aber in nuferer Stadt sattsam bekannt, und ich brauche feine Worte mehr darüber zu machen. Wenn Sabbadini, dieses gefährliche Individuum, den traurigen Mut hat, die Behauptung anfznstelleu, daß er nicht mein erbittertster Feind — nicht etwa „Gegner" — seit Jahren ist, so istes ein neuerlicher Beweis für seine Wahrheitsliebe. Wie gesagt, Sabbadini lehnt sich gegen seine Vorgesetzten auf, mit den meisten seiner selbst jeden Tag in Berührung kommenden Kollegen steht er nicht einmal auf Grnßfuß, von seinen Schülern eher verachtet, als gehaßt oder gefürchtet, mag er einmal zur Einsicht kommen, daß man nicht ungestraft seinem Nebenmenschen die Ehre abschneiden darf. Mir tuts aufrichtig leid, daß er einer harten Strafe entgegengeht, ich bestehe nicht — wie mein Advokat beantragt — auf einer vierwöchentlichen Arreststrafe, aber eine Geldstrafe, die ihn nicht um sein Brot bringt, wird ihm gut tun, und überdies wird die Welt erleichtert aufatmen und wissen, was sie von einem solchen Individuum zu erwarten hat." Diesem Wunsche hat der Richter Rechnung getragen, Sabbadini für die schweren, ungerechtfertigten, unausgesetzten Verleumdungen für schuldig erklärt, und ihn zu einer Geldstrafe von K 150.— und sämtlichen Spesen oder Arrest von 15 Tagen verurteilt. Die antisemitischen Zeitungen habeii. sich dieses Prozesses, der in der Tat Aufsehen in allen Kreisen erregt, mit Vergnügen bemächtigt, haben Herrn Dr. Brettholz in allen Xoitarteu angegriffen, und so fühlen wir uns verpflichtet, zur Aufklärung den wahren, gerichtlich klar dargestellten Sachverhalt zu bringen. Sei es aber auch, wie es ist, bedauern wir aufs tiefste, daß der Rabbiner erst bei Gericht seine Genugtuung sich verschaffen muß. * * Mit dein vorige Woche verstorbenen Geheimen Kommerzienrat Dr. Ing. Isidor L o e w e ist eine der hervorragendsten Erscheinungen der deittschen Wirtschaftswelt, auf die auch die deutsche Jndenheit stolz zu sein alle Ursache hatte, dahingegangen. Der deutsche Kaiser hat an die Witwe folgendes Beileidstelegramm senden lassen: „Se. Majestät der Kaiser und König haben die Meldung vom Hinscheiden Ihres Herrn Gemahls mit lebhaftem Bedauern entgegengenommen und lassen Ihnen und den Ihrigen allerhöchst Ihr Beileid aussprechen." v. Balentini. Das Telegramm des Kronprinzen hat folgenden Wortlaut: „Se. kaiserl. und königl. Hoheit der Kronprinz lassen Ihnen anläßlich des Hinscheidens Ihres Herrn Gemahls sein aufrichtiges Beileid aussprecheu." v? Behr. * * * gfiggFiSMIj PEI*