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Die Wahrheit · 1910-09-02 · Heft 35 (2.9.1910) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1910
Issue
Heft 35 (2.9.1910)
Date
1910-09-02
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Nr. 35 Seite 4. Die Wahrheit Bezirksrichter Jablonski (Sanok), Dr. Gold (Zloczow), G a l l (Taruopol), Dr. D i e tz i u s (Jaroslau), k. k. Oberbergrat Zarauski (Landgemeinde Drohobycz) und andere haben aus keine Mandate mehr zu rechnen, sobald der Statthalter von ihnen seine Hand znrückzieht. Von den jüdischen Wählern, die in den galizischen Städten 30 bis 70 Prozent der Wähler bilden, erhalten die Allpolen keine einzige Stimme — wenns der Bezirkshanptmann nicht befiehlt. Allerdings bleiben den Allpolen noch die kleinen Beamten, die leider Gottes unter der neuesten Führung durch ihr chauvinistisches Auftreten zu einem Schrecken ihrer Mitbürger geworden sind. Das sind die Allpolen. Was ihnen an Macht und Einflug abgeht, das wollen sie eben durch Großtuerei und Großsprecherei ersetzen — so lange es geht. Darum möchten sie den Finanzminister Bilinski stürzen und ihren Führer Glombinski an seine Stelle setzen, darum möchten sie durch ihr Mißtrauensvotum den Statthalter Bobrzynski, den Führer der Krakauer Stanczykenpartei, beseitigen, um noch rechtzeitig, vor den nächsten Reichsratswahlen, einen ostgalizischen Aristokraten (Podolier) als ihren Wahlmacher ins Statthalterpalais zu befördern." * * * Um den bei den letzten Wahlen ziemlich stark mitgenommenen Antisemitismus in Ungarn etwas aufzufrischen, bedarf es neuer Reizmittel und so hat das Bndapestec antisemitische Blatt „Alkotmany" gegen die Juden von Nagy-Kövesd das Märchen eines Ritnalmordes verbreitet, durch welches die christliche Bevölkerung jener Gegend in große Erregung versetzt wurde. Die Haltlosigkeit und Nichtigkeit des ganzen Märchens wurde bald erwiesen. Nun hat die genannte jüdische Gemeinde, wie dem „Israel." berichtet wird, sowohl gegen das Blatt als auch insbesondere gegen den Journalisten Persian, der behauptet hatte, für die Authentizität seiner Darstellungen einstehen - zu können, die Strafanzeige erstattet. Nach Auseinandersetzung des Sachverhaltes schließt die Anzeige mit folgenden Ausführungen: „Als treue Söhne des ungarischen Vaterlandes wünschen wir mit jedem seiner Bürger in friedlicher Eintracht zu leben, und so geschieht es nicht ans Streit und Zanksucht, sondern ans zwingender Pflicht gegen uns selbst, daß wir in die Schranken treten, da ein uns völlig fremdes Individuum ohne wahren Grund gewissenlos den bürgerlichen Frieden unserer Gemeinde und ihrer Umgebung untergräbt und gegen uns die gefährliche Flamme des konfessionellen Hasses schüren will. Deshalb erstatten wir sowohl als Vorsteher unserer israelitischen Gemeinde in deren Namen, aber auch in unserem Namen als Bürger unserer Stadtgemeinde gegen den in Budapest wohnenden Journalisten Adan Persian die Anzeige wegen des Verbrechens der Aufreizung gegen eine Konfession und wegen Vergehens der durch die Presse verübten Verleumdung. Wir bitten um das rascheste, strengste Vorgehen und dies umso mehr, als die Hetzereien und Verleumdungen des bezeichneten Artikels unter dem bisher ruhigen, nüchternen Volke unseres Ortes und der Umgebung, welches mit; uns in vollständigem bürgerlichen Frieden lebte, Mißtrauen und Gehässigkeit verbreiten, das -im Artikel dargelegte Märchen von der Blutbeschuldignng von der Phantasie des Volkes immer lebhafter ausgestattet, die Ruhe und den konfessionellen Frieden der ganzen Gegend zu stören droht." * * Unter der Spitzmarke „Jüdische Lehrer an christlichen Schule n" läßt die antisemitische „Deutsche Tages-Ztg." folgenden Jammerruf ertönen. Nach einer Mitteilung in den Blättern soll der M a g i st r a t der S t a d t B r e s l a u beschlossen haben, an sieben st äd t ischen Volksschulen, die von einer größeren Anzahl jüdischer Schüler besucht werden, jüdische Lehrer anzustellen, die nicht nur den Religionsunterricht erteilen, sondern auch in anderen Unterrichtsfächern voll beschäftigt werden sollen. Von diesen jüdischen Lehrern wird gefordert, daß sie auch am Sabbath ihre unterrichtliche Tätigkeit ansüben; sie sollen aber von der Schreibarbeit befreit bleiben. Was die Prüfungen usw. anlangt, so werden an die jüdischen Lehrer dieselben Anforderungen gestellt wie an die übrigen Lehrkräfte. Wir können nicht umhin, diese Maßregel des Breslauer Magistrats durchaus zu mißbilligen, und zwar auch dann, wenn in den in Betracht kommenden Schulen, was nicht anznnehmen ist, die jüdischen Kinder die Mehrheit bilden sollten. Die deutschen christlichen Eltern haben ein unbestreitbares Recht, zu fordern, daß ihre Kinder von ch r i st l i ch e n den ts ch e n Lehrer lt unterrichtet werden. Das ist eine Forderung, die mehrere Parteien der Rechten geradezu programmatisch festgelegt haben. Wir halten es für unmöglich, daß beispielsweise der Unterricht in der deutschen Sprache und in der Geschichte von jüdischen Lehrern au christliche Kinder ersprießlich erteilt werden könne. Dazu kommt, daß in den Schulen unsere Kinder nicht nur unterrichtet, sondern auch erzogen werden sollen, erzogen zu christlichen deutschen Männern nnb Frauen. Bei aller Achtung vor den.jüdischen Lehrerpersönlichkeiten wird doch niemand ernstlich behaupten wollen, daß jüdische Lehrer geeignet seien, christliche Kinder zu deutschen christlichen Männern und Frauen zu erziehen. Wir wiederholen auch bei dieser Gelegenheit unsere alte Forderung, daß ans dem Schulgebiete reinlich geschieden werde. An der deutschen christlichen Schule sollen nnr deutsche christliche Lehrer ihres Amtes walten. Ueberall da, wo jüdische Kinder in geitügender Zahl vorhanden sind, möge eine besondere jüdische S ch it l e gegrültdet und unterhalten werden. An dieser können nnb sollen ausschließlich jüdische Lehrervoll beschäftigt werden. Ja, wir gehen noch weiter. Wir haben nichts dagegen, wenn für solche jüdische Schulen eine reichliche Staatsnnterstütznng gewährt wird, vorausgesetzt, daß sie notwendig ist." Die „Franks. Ztg." weist diese Forderungen des antisemitischen Blattes mit folgenden Gründen zurück: „Das Agrarierblatt, das hier seinen Antisemitismus einmal offen zur Schau trägt, verlangt also, daß die verfassungsmäßige Gleichberechtigung einfach aufgehoben wird. Die gleichmäßige Zulassung zu den Aemtern soll für die jüdischen Lehrer nicht gelten, nicht einmal da. wo ganz besondere Gründe, wie hier die Zahl der jüdischen Schüler, für die Verwendung jüdischer Lehrer sprechen. Weil mehrere Parteien der Rechten nach ihren Programmen dagegen sind, soll der Breslauer Magistrat nicht verfassungsmäßig handeln dürfen. Das kennzeichnet so recht die konservative Anmaßung, welche die Unterwerfung der öffentlichen Institutionen unter ihr Gebot fordert. Wenn deutsche, christliche Eltern ihre Kinder ausschließlich von ch r i st l i ch e n Lehrern unterrichten lassen wollen, bleibt ihnen die Möglichkeit eigener konfessioneller A n st alte it, ebenso wenn jüdische Eltern nnr jüdische Lehrer für ihre Kinder haben wollen. In allgemeinen öffentlichen Schulen aber, die ans a llgemein en Mi tteln unterhalten werden, kann man eine solche Forderung nicht erheben. Daß der Unterricht durch jüdische Lehrer, keinen Anlaß zur Beanstandung vom christlichen Gesichtspunkt ans gibt, hat die Erfahrung längst gelehrt. So gut man aber die jüdischen Mitbürger an allen Lasten für Staat und Gemeinde teilnehmen läßt, so gut ivie ihre Stenerkraft der Errichtung und Erhaltung der Volksschulen zugute kommt, ebenso muß auch für jüdische Lehrer die gleichberechtigte Zulassung anerkannt werden. Wenn nun gar gegen die Anstellung einer kleineren Anzahl von Lehrern in so gehässiger Weise Einspruch erhoben wird, so zeigt das, wie weit die konfessionelle Engherzigheit in Deutschland schon gediehen ist, Diese Engherzigkeit hat ja schon im Bolksschulgesetz starken Ausdruck gefunden, ihre Vertreter möchten siie aber bis zur vollständigen konfessionellen Abschließung treiben." * * v * Die hochherzige Stiftung Sir Ernest Cassels, des jüdischen Freundes des verstorbenen Königs Eduard VII., durch die ein Kapital von 4 Millionen Mark dem Zwecke dienstbar gemacht werden soll, ein Fürsorgeheim zu schaffen, das gleichzeitig den minderbemittelten Engländern, die in Deutschland weilen und dort einen Erwerb suchen, und den Deutschen in England, die sich in gleicher Lage befinden, zugute kommen soll, hat in der

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