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Die Wahrheit · 1910-07-01 · Heft 26 (1.7.1910) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1910
Issue
Heft 26 (1.7.1910)
Date
1910-07-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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ahicheit Redaktion und Administration: Wien, II/, Novaragasse 27 Telephon: Redaktion 5107(VUL Anabhängige Hertschrift für Mische | Gerngspreis: | Ganzjährig.K 14.-! Halbjährig.K 7.— Administration 4938/U, K. k. österr. Postsparkassa- Scyeck-Konio Nr. 1000.918. Interessen. j Für ftiittii*bt’aiute: «9aiizjährig.K 10. — IJuj'rrate: Die viermal gespaltene Nonpareille-Zeile 25 Heller., Erscheint jeden Kreitag.; Für Ausland: Abonnementsnnd JnsertioitS-! tÄanzjährig.8 Mark betrage sind in Wien zahlbar nnd klagbar. Motto: „Das Siegel OJottes ist Wahrheit!" j 0 Rubel oder 1« FrcS. Ur. 26 Wien, 1. Juli I1>16 Inhalt: Aus der Woche. — Thora. Abodah, Gemilluth Chessed. — Zur Mode der Zionstöchter. — Verschiedene Nachrichten. — Literatur. — Feuilleton : Moosröschen. — Austritte aus dem Judentum. Abonnements-Einladung. Are geehrten Kerren Köonnenten werden um umgehende Krneuerung des Aöonnements für das am 1. Juli 1910 begonnene 3. Huartat ersucht, damit die regelmäßige Krpedition des Mattes keine Ilnterbrechung erleide. Abonnements-Bedingungen: Kanzjährig Kr. 14.— Katbjährig Kr 7.—, Wierteljährig Kr. 3.50. K. l. Postsparkassen-Konto 100.S18. ' Probenummern gratis zur Verfügung. Ans der Woche. Politisch mag der Antisemitismus in Oesterreich ein weit mächtigerer Faktor als in Deutschland sein, aber die gesellschaftlichen Erscheinungen desselben treten bei uns doch weniger kraß zutage als im Deutschen Reiche, namentlich in Preußen, wo Staat und Gesellschaft noch viel mehr in den Banden konfessioneller Engherzigkeit und Unduldsamkeit liegen. Bei uns gibt es Inden als Offiziere. Inden als Richter, Inden als Universitätsprofessoren, in Preußen ist das ein Ding der Unmöglichkeit. Allerdings wird auch in Oesterreich den aufstrebenden Inden im Offizierskorps, sowie in der richterlichen und akademischen Laufbahn der Weg nicht leicht gemacht, aber Befähigung und anerkatmte Tüchtigkeit können sich trotz des Glaubenshindernisses in vielen Fällen endlich doch durchsetzen. Eine treffende Illustration zu diesen Ausführungen gibt uns ein Vorkommnis der letzten Tage. Der hervorragende Rechtslehrer der Wiener Universität. Professor S ch e y von Koromla, ist als Jude zum Dekan der juridischen Fakultät gewählt worden und Professor Ehrlich, der große Forscher, dem die ganze zivilisierte Welt zujubelt, der ein Heilmittel gegen eine der tückischesten und verheerendsten Krankheiten entdeckt hat und dessen Bedeutung in Fachkreisen schon längst anerkannt war, konnte infolge seiner jüdischen Abstammung eine staatliche Professur in Berlin nicht erlangen/und mußte seine wissenschaftliche Tätigkeit nach einer privaten Klinik in Frankfurt verlegen. Gleich ihm ist es vielen anderen ergangen, die ihre-Karriere nicht mit Charakterlosigkeit bezahlen wollten. Auf solche Männer kann das Judentum besonders stolz sein. Das öffentliche Gewissen über den schweren Rechlsirrtnm, der im Prozesse H i l s n e r begangen wurde, beginnt sich allmählig zu regen, und während bisher die großen Tagesblütter nur wenig ans ihrer kühlen Reserve herauslraten und den Ruf nach Gerechtigkeit den jüdischen Blättern überließen, veröffentlichte jüngst die „R. Fr. Presse" folgende Zuschrift: „Keine Sensationsschrift, nur eine nüchterne Zusammenstellung von Tatsachen enthält das Material, welches Doktor Zdenko Aurednicek, der ehemalige Verteidiger Leopold Hilsners, soeben veröffentlicht hat. („Material zum Prozesse Hilsner." Im Selbstverläge des Verfassers.) Und doch wirkt die Lektüre nicht weniger erschütternd. Betrifft es doch das Schicksel eines seit elf Jahren in Kerkerhaft schmachtenden Menschen, von dessen gänzlicher Unschuld der berufenste Kenner des Prozesses nach wie vor überzeugt ist. In dem mit großem Scharfsinn und Fleiß zusammengestellten Material, welches der Generalprokuratur behufs Stellung eines Antrages auf Wiederaufnahme öes Verfahrens gemäß § 362 St. P. O. überreicht wurde, konnte es sich selbstverständlich nicht darum handeln, die Stimmungen und Wirkungen jener Ritualmordhetze, welche über dem Prozesse lagerte, zn beleuchten, sondern nur darum, das Beweismaterial eingehend zn zergliedern. Vor allem handelte es sich um die Feststellung, daß die maßgebende Aussage des Kronzeugen Peschak an der Hand der mit ihm aufgenommenen Sehprobe vom Kassationshofe mißverstanden und falsch gedeutet worden ist. Mit der Aussage dieses Zeugen stand und fiel aber die Anklage und das Verdikt. Eine eingehende Ueberprüfung der Angaben dieses Zeugen — welcher die für die Ermittlung des Mörders ausgeschriebene Belohnung eingeklagt hatte — wäre um so gebotener gewesen, als es in dem Erkenntnis, womit der Kassationshof das Kuttenberger Schwurgerichtsurteil aufhob, ausdrücklich heißt: „Belangend den gegen Leopold Hilsner bestehenden Verdacht fällt es. insoweit er neben anderen in der Anklageschrift hervorgehobenen Momenten auf den Anssagen der Zeugen Franz Ciuk und Peter Peschak beruht, jedenfalls auf, daß eben diese Zeugen hinsichtlich des au Marie Klima begangenen Mordes gegen Leopold Hilsner belastend aussagen." In Uebereinstimmung mit dem Wiener Strafrechtslehrer Professor Stooß, welcher dem Hilsner im Falle Klima ein „unanfechtbares Alibi" zubilligte, weist Dr. Aurednicek überzeugend nach, daß Hilsner am Tage der Ermordung der Klima nicht in Polna gewesen sein konnte. Das schlagendste Argument für Hilsners Unschuld — allerdings ein ^rZrunsntrrm s. contrario ist in dem, dem Material beigegebeneu Vorworte erwähnt. Dr. .Aurednicek weist hier darauf hin, daß Hilsner in i ■ llü " r-r

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