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Die Wahrheit · 1910-05-13 · Heft 19 (13.5.1910) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1910
Issue
Heft 19 (13.5.1910)
Date
1910-05-13
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 8. Die Wahrheit Nr. 19, Die Zage der Juden in Rußland. Dem soeben zur Ausgabe gelaugten Jahresberichte der „Israel. Allianz zu Wien" entnehmen wir folgende Mitteilungen über die gegenwärtige Situation der Inden in Rußland: Mit Bezug auf unsere Glaubensgenossen im Zarenreiche ist viel zu wenig gesagt, wenn behauptet wird, daß keine Besserung eingetreten sei. Ihre Situation hat sich vielmehr in geradezu tragischer Weise verschlimmert. Erst jinigft wurde durch die Tagesblätter auch weiteren Kreisen bekannt, daß durch die drohende unnachsichtliche Vertreibung einer großen Anzahl j ü d i s ch e r F a m i l i e n a u s K i e w, einer Stadt, die mitten in dem den Juden offenen Ansiedlungsrayone liegt, aber für sich das „Privilegium" besitzt, daß Juden in nur beschränkter Anzahl dort wohnen dürfen, etwa 2700, seit vielen Jahren dort ansässiger und redlich ihrem Gewerbe nachgehender Glaubensgenossen um ihre Existenz gebracht, in Not und Elend gedrängt werden. Ebenso hat die ganze Welt es mit Staunen erfahren, mir welcher ostentativen, geradezu verletzenden Unhöflichkeil die ehrwürdigen Mitglieder der ans Veranlassung der Regierung selbst nach St. Petersburg einberusenen Rabbinerkonfereuz, bestehend ans den angesehensten Rabbinern Rußlands, vom Ministerpräsidenten Stolypin empfangen wurden, als sie bei ihm in Begleitung von Baron David Günzburg, L. S. Poliakow und anderen jüdischen Notabeln in Audienz erschienen, und wie er, nachdem er die Deputation zwei Stunden im Vorzimmer warten gelassen, während der Unterredung auf eine schüchterne Anspielung des Rabbiners von Kischenew mit Bezug auf die unerträglichen Ansnahmsgesetze es ablehute, auch nur für die Zukunft eine Besserung in Aussicht zu stellen, dagegen die geistlichen Vertreter der Judenschaft aufforderte, gegen die bei einem Teile der jüdischen Jugend hervortretenden „revolutionären Bestrebungen" anzukämpfen. Die immer kühner auftretende Reaktion hat bereits alle Spuren der liberalen Maßnahmen beseitigt, welche unmittelbar nach den Massakres vom Jahre 1905 teils.unter dem Eindrücke der europäischen Entrüstung, teils um eine Durchführung des Berfafsungsmanifestes zu markieren, zugunsten der Juden vorübergehend vom damaligen Ministerium getroffen worden waren. Abgeschafft waren die Einschränkungen, Gesetze und Verordnungen gegen die Juden auch während der revolutionären Bewegung nicht, aber manche harten Bestimmungen wurden weniger streng eingehalten. Jetzt sind sie in ihrer vollen Härte wieder hergestellt und mit Hilfe besonderer Zirkularschreiben der Regierung wurden die Ansnahmsgesetze in einer Weise ausgestaltet, daß die Inden jetzt unter einer, dem Scheine nach „konstitutionellen" .Regierung, grausamer behandelt werden, als es jemals unter der starrsten Autokratie der Fall war. Einen besonderen Eifer entwickelt in jüngster Zeit bei der Vekfolgung und Zurückdrängung der Juden merkwürdigerweise der Minister der Volksaufklärung Schwarz, der sich dadurch auch die wärmste Sympathie der russischen Nationalisten erworben hat. Im Jahre 1905 hatte die Regierung den Hochschulen in Rußland eine autonome Verwaltung nach der Art der westeuropäischen Universitäten zuerkannt. Diese Konzession kam den Juden dadurch zugute, daß die Hochschulbehörden im folgenden Jahre beschlossen, die Ansnahmevorschrift, wonach die Juden nur bis zu einem niedrigen Prozentsätze der Studierenden ausgenommen werden durften, außer Kraft zu setzen. In jenem Jahre wurden an fast allen Hochschulen Juden, wenn auch nicht ganz ohne Einschränkung, so doch in größerer Anzahl als sonst zugelasfen. Aber schon im Jahre 1907 sing die Regierung schrittweise an, die akademische Selbstverwaltung wieder zu verdrängen. 1908 wurde formell allen Universitäten aufgetragen, bei der Aufnahme von Juden sich, wie in früheren Jahren, streng an die prozentuelle Norm zu halten, wonach in St. Petersburg, Moskau und in anderen Hochschulen außerhalb des Ansiedlungsrayons Juden nur bis zu 3°/g, in Warschau und Odessa (wo die Juden nahezu die Hälfte der Bevölkerung ansmachen!) nicht mehr als bis zu 10 Prozent inskribiert werden dürfen. Im verflosfeuen Jahre wurde nun die Zurückweisung der Inden von den Universitäten und anderen Hochschulen^ ebenso auch von Mittelschulen, noch viel strenger geübt, sodaß von Hunderten von Studenten nur einzelne, an manchen gar keine Berücksichtigung fanden. Eine neue Rechtsbeschränkung, mit Bezug auf die Bildung und die Berufswahl wurde erst im vorigen Jahre statuiert. Bis jetzt wurden die Inden als Militärärzte zugelassen und viele unserer Glaubensgenossen haben sich in diesem Berufe in Friedenszeiten, wie während des blutigen, russisch-japanischen Krieges, auszuzeichnen Gelegenheit gehabt. Jetzt ist ihnen der Eintritt in die medizinische Militärakademie gänzlich verschlossen worden tind Juden sollen als Militärärzte nicht mehr dienen dürfen. Viel schlimmer als derartige neue, die höheren akademischen Berufe tangierenden Einschränkungen, ist die für Tausende vom Familien verhängnisvolle Verschärfung der Aufenthalt sverbote an zahlreichen Orten im ganzen Reiche. Nicht nur., wie bereits erwähnt, in Kiew, sondern ebenso in Riga, in Jalta, in Türkest a ti werden auf Grund bereits seit Jahren stillschweigend außer Kraft gesetzter, nun aber wieder angewendeter Verordnungen Inden in großen Scharen vertriebet!. Für die Chikanen, mit welchen man den Juden bei der Ausübung der während der flüchtigen konstitutionellen Bewegung erworbenen politischen Rechte entgegentrilt. ist folgendesbezeichnend: Zum großen Aerger der sogenannten „echt-russischen" Leute, welche am liebsten die Duma überhaupt abschaffen und die unverfälschte Autokratie wieder Herstellen möchten, wurde den- Juden seinerzeit durch das Ministerium Witte ebenso wie allen Nationalitäten und Bevölkerungsklassen im Reiche das aktive undpassive Wahlrecht Anerkannt. Es ist zwar widersinnig gewesen, daß ihnen diese staatsbürgerlichen Rechte gegenüber der höchsten legislativen Körperschaft im Reiche zuerkannt wurden, ohne dast. gleichzeitig dem schmählichen Zustande ein Ende gemacht wurde, wonach sie selbst innerhalb des Ansiedlnngsrayons und selbst inden Städten, wo sie die Majorität der Bevölkerung ansmachen, für die kommunalen Körperschaften kein Wahlrecht haben. Indessen konnte mau vor einigen Jahren-erwarten, daß gerade von der Duma auch die Initiative zur bürgerlichen Emanzipation ausgehen wird. Die der dritten Einberufung der Volksvertretung voransgegangenen, gegen die Juden. Polen und Armenier gerichteten restriktiven Aenderungen des Wahlgesetzes haben nun bereits unter anderem dahin geführt, daß statt 12 jüdischer Abgeordneter, die in der ersten Duma saßen, in die gegenwärtige dritte nur zwei bis drei gelangen konnten. Als nun im vorigen ein Abgeordneter jüdischen Stammes, der Deputierte Pergament von Odessa, starb, und die ausschlaggebende jüdische Bevölkerung von Odessa einen Juden namens Arkadi B r o d s k i an dessen Stelle wählte, wandte der Gouverneur die kleinlichsten und lächerlichsten Mittel an, um die Wahl, die er trotz der stärksten Pression auf die Judenschaft nicht verhindern konnte^ nachträglich zu annullieren. Unter anderem meldete er nach Petersburg, daß ein Manu namens Arkadi Brodski in Odessa gar tlicht existiere, da der gewählte jüdische Abgeordnete in bm Geburismatrikeln mit dem hebräischen Vornamen Aaron eingetragen war. Gleichzeitig ließ er aus diesem Grunde gegen den Gewählten ein Strafverfahren wegen Falschmeldung einleitend obwohl der in Odessa bekannte und angesehene Mann von Kindheit auf nie anders als mit dem Vornamen Arkadi genannt wurde. Das Ende war, daß Brodski infolge der willkürlichen Belästigung und der ihm durch die Behörde bereiteten Verdrießlichkeiten im Interesse der Ruhe seiner Familie es vorzog, auf die Annahme der Wahl zu verzichten. In einem Artikel, denn soeben Anatole L e r o y - B e a u l i e u, einer der besten Kenner des russischen Reiches, über die gegenwärtige Behandlung von Katholiken und Inden in Rußland in der „ILsvrrs des deüx mondes“ veröffentlicht hat, wird in der Tat zutreffend darauf hingewiesen, daß die Juden in Rußland, im geraden Gegensatz zu denen Rumäniens, politische Rechte besitzen, während ihnen die bürgerlichen verweigert werden, ein Zustand, der ganz unhaltbar ist. Leroy-Beaulieu bemerkt mit Bezug auf die gesamte Rechtslage der russischen Juden folgendes: „Während der verflossenen dreißig Jahre hat die Rechtslage der Juden in Ruß-

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