Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1910
- Issue
- Heft 11 (11.3.1910)
- Date
- 1910-03-11
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Die Wahrheit dir. 11. ihrem Amtsantritte ihre liberale Gesinnung dadurch bewies, daß sie den Chef der fünften Sektion im Kultusministerium. Baron v. Barkocy, einen berüchtigten Antisemiten, der während seiner langjährigen Amtstätigkeit dafür gesorgt hat, daß kein einziger Jude an eine staatliche Mittelschule berufen wurde, aus seinem Amte entfernte. * * Von den orthodoxen Inden in Baden wurde, der zweiten Kammer der Landstände eine Denkschrift über die Frage des jüdischen Religionsunterrichtes in Baden überreicht. In derselben wird zunächst auf die Veränderung hingewiesen, welche die staatliche Organisation in der Stellung der jüdischen Gemeinden Hervorgerufe» bat. Vorher waren sie selbständig, jetzt tvurden sie zur Unterordnung unter das zentralistische Verivaltungssystem gezwungen. Das wurde verhängnisvoll in dem Momente, wo die deutsche Judenheit sich in zwei Parteien trennte, in eine orthodoxe und neologe. Letztere charakterisiert die Denkschrift als die Abzweigung geradezu einer neuen Religion vom alten Judentum. „Das alte Judentum" so heißt es wörtlich „steht und fällt mit der Verbindlichkeit des in schriftlicher und mündlicher Ueberliefernng niedergelegten, in transzendenter Offenbarung als Inbegriff des göttlichen Willens entimlllen, jüdischen Gesetzes". Wenn das richtig wäre, so dürften sich auch die Orthodoxen nicht zum alten Judentum bekennen, denn es ist leicht nachweisbar, daß auch für sie ein großer Teil des in schriftlicher und mündlicher Ueberliefernng niedergelegten, in transzendenter Offenbarung als Inbegriff des göttlichen Willens enthüllten, jüdischen Gesetzes seine Verbindlichkeit eingebüßt hat. Die Folge dieser Trennung war nun, daß auch in Baden in zahlreichen Gemeinden Reformen eingeführt rvnrden. Deshalb traten im Jahre 1870 in Karlsruhe die Altgläubigen aus dem vadischen Judentum ans und gründeten eine eigene Gemeinde unter dem Namen „israelitische Religionsgesellschaft". Dieses Beispiel fand aber sonst keine Nachahmung. Sodann kommt die Denkschrift auf die bekannten Fälle zu sprechen, wo ein jüdisches Kind in Karlsruhe dem Religionsunterrichte durch einen Schutzmann zngeführt wurde. Es wird zugegeben, daß das formale Recht dem Oberrat zur Seite stand, derselbe habe jedoch Neologie und Orthodoxie mit zweierlei Maß gemessen, da er Kinder von Neologen wiederholt vom Religionsunterrichte dispensiert habe, während er den Orthodoxen den Dispens verweigere. Ganz besonders aber wird es dem Oberrat übelgenommen, daß er erklärte, den wegen des Religionsunterrichtes aus der badischen Judengemeinschaft austretenden Vätern den Anstritt unter leichteren Bedingungen zu ermöglichen. Damit habe er den altgläubigen Vätern gewissermaßen zngernfen, wenn sie unter allen Umständen ihre Kinder ihrer Ueberzeugung entsprechend erzogen sehen wollten, fei für sie kein Platz mehr in der badischen Religionsgemeinschaft. Somit werde der Streit um den Religionsunterricht znm Streit ui« die Organisation. Die Orthodoxie will sich aus der Organisation vom Oberrat nicht mit den Mitteln einer sie bedrückenden Verwaltnngspraxis hinansdrängen lassen. Darum soll folgender Gesetzesvorschlag angenommen werden: „Der Zwang zur Teilnahme am öffentlichen jüdischen Religiousnnterrecht entfällt, wenn der zur Erziehung des Kindes Berechtigte vor der Ortsschulbehörde den an der zuständigen Schule erteilten Religionsunterricht als seiner religiösen Ueberzeugung zuwiderlaufend bezeichnet, und zugleich den Nachweis erbringt, daß das Kind von einem akademisch oder seminaristisch gebildeten Lehrer einen seiner religiösen Ueberzeugung entsprechenden privaten Religionsunterricht im gesetzlichen Umfang genießt". Man darf auf das Ergebnis dieses von der badischen Orthodoxie unternommenen Schrittes mit Recht gespannt sein. Soviel aber dürfte jetzt schon feststehen, daß der Oberrat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen wird. Dr. Theodor Kesstng — in uichtjüdischcr Kelenchtnng. Die tieneste Nummer der seit zwölf Jahren von Dr. Josef Ettlinger trefflich geleiteten Halbmonatsschrift für Literaturfreunde „Das literarische Echo"*) vom 1. März 1910, bringt folgende standrechtliche Verurteilung des durch seine Artikel in der «dl. Z. I." sattsam bekannten Literaten Theodor Lessing, ans der Feder des berühmten Verfassers der „Vnddenbroks" Thomas Mann, Bezeichnend ist auch die Randglosse der Redaktion**), welche wir wortgetreu unseren Lesern mitzuteilen nns ebenso verpflichtet erachten, als den ganzen Artikel. Nummer 3 der Wochenschrift „Schaubühne" brachte unter dem Titel „Samuel zieht die Bilanz" einen „Theodor Lessing" gezeichneten Artikel, dessen empörende Unart nicht scharf genug gerügt werden kann. In formaler Hinsicht der stümpernde Versuch einer Heine-Imitation, sucht der Artikel die Tätigkeit eines ernsten Schriftstellers, des Weimarer Kritikers und Dramatikers Samuel Lublinski, ans eine Weise zu diskreditieren, für die das Wort „unsachlich" Beschönigung wäre. Charakterisierungsmittel, die man einem Dämon an Bosheit und Sprachkunst mit widerwilligem Entzücken verzeiht, handhabt Herr Lessing mit einer Dreistigkeit, die zu seinem schriftstellerischen Vermögen im unleidlichsten Mißverhältnisse steht und wenn man über seine Talentlosigkeit mit Bedauern hinweggehen könnte, so fordert seine Unverschämtheit auch den Unbeteiligten zu öffentlichem Widerspruch heraus. Herr Lessing erklärt, daß er die Schriften, die den Gegenstand seines Machwerkes bilden oder hätten bilden sollen. Lnblinskiskritische Bücher „Die Bilanz der Moderne" lind „Der Ansgang der Moderne", nicht etwa gelesen, sondern nur beim Buchhändler „ein bißchen darin geblättert" habe, — erklärt es mit Selbstgefälligkeit. Er gehört zu jenem heute weit verbreitetem Schlage von Literaten, welche Wert und Würde der Literatur nach ihrer eigenen — freilich nnachtbaren — Person beurteilen und denen darum der Ehrennahme des Literaten znm Schimpfwort geworden ist, das sie einander in den Journalen nachrnfeu und das keiner auf sich sitzen lassen will. So bedeutet uns Herr Lessing — „Der Doktor Lessing", wie er sich in seinem Artikel nennt oder nennen läßt — daß er „für Literatur nur wenig Interesse habe" und seit einigen Jahren sich „nur mit abelschen Funktionen und mit den Kegelschnitten x-ter Ordnung beschäftigte", wovon die Dichter „schreckliche Angst" hätten. Der Dichter freilich, der zufällig Gelegenheit hat, auch nur dies Renommierpröbchen Dr. Lessingscher Fachgelehrsamkeit ans seine Solidität zu prüfen, wird kaum noch hoffen können, daß die Wissenschaft mehr an Herrn Lessing gewonnen hat, als die schöne Literatur an ihm verlor. Sollte trotzdem, wie wir wünschen, seinem großen Namen dereinst in jedem Lehrbuch der hohen Mathematik ein Ehrenplatz angewiesen werden, so steht vorläufig fest, daß man, beim Btichhändler in Lnbinskis literatur-kritischen Schriften blätternd, den Namen Theodor Lessing nicht findet — eine Tatsache, die jeder beurteilen und zu seiner Orientierung verwenden mag, wie es ihm beliebt. Wenn es Herrn Lessing aber an Sachkenntnis fehlt, so fehlt es ihm, wie er sich und nns in unbegreiflicher Ueberschätznug seiner seelischen Sehkraft bereden möchte, desto weniger an der Kenntnis des Menschen Lublinski, den er im Laufe der Jahrzehnte ein paarmal begegnet und so bildet denn sein Artikel von Anfang bis zu Ende eine Verhöhnung der bürgerlichen Person des Mannes — ein verleumderisches Zerrbild, wie es roher und insipider unmöglich zu denken ist. Da wird uns eine „kleine, kngliche Gestalt", ein „gestikulierendes, purzelndes" Etwas gesucht, ein „fettiges Synagöglein", da sein „schwammiges Bäuchlein" „wie die Apsis weit in die Außenwelt hiueinstreckt", ein „Männlein", das „nicht sieht, nicht hört, nicht schmeckt, nicht riecht", sondern nur „redet und schreibet", ein Gebürtchen". das „sich gar naiv ins Zimmer mauschelt", mit den Beinche» „mauschelt", mit den Aermchen „mauschelt", ..Wortwürmlein" nach rechts und links fallen läßt und dessen Wiege zu „Pinne Berlin. Egon Fleischet & Co., pro Quartal 4 Mark. **) „Wir hatten ursprünglich nicht die Absicht, von dein hier de- I handelten Falle seines rein persönlichen Charakters wegen überhaupt Notiz zu nehmen, aber die Zahl und der Inhalt der uns darüber zugegangene»' Zuschriften läßt erkennen, daß der Angelegenheit in literarischen Kreisen eine mehr als bloß private Bedeutung beigemessen wird. Wir geben deshalb Herrn Thomas Mann das Wort zu einer Abwehr, die sich dein Sinne nach mit einer ganzen Reihe ähnlicher nns zugegangenen Aeußerungen deckt." D. Red. des „Literarischen Echo".