Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1909
- Issue
- Heft 48 (10.12.1909)
- Date
- 1909-12-10
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Die Glaubensgutes mehr verbreiten, eine größere Kenntnis und Schätzung unserer Lichtreligiou herbeisühren, so hohe Berge von Schwierigkeiten uns da auch entgegenstarren. Mögen uns neue Matlhatias und Judas erstehen, die die Fahne Israels Hoch- Halten und den Gott unserer Hilfe und Genesung suchen, preisen und verehren lehren durch ihre Tat, ihr Leben und Beispiel! Das wäre ein Lichtweihefest, wie es uns allen frommte. K r u m a u, 22. Kislev 5670. Dr. Hirsch. Aus der Woche. Die Herren Sozialdemokraten, die sich immer als die einzig patentierten Vorkämpfer für Gewissensfreiheit und Aufklärung gerieren, sind auf religiöse Institutionen im allgemeinen nicht gut zu sprechen und insbesondere die jüdischen Kultnsgemeinden und ihre Einrichtungen werden von ihnen, mit einer vorsichtigen Konzession an die gegenwärtige autijüdische Richtung großer Bevölkerungsteile, gerne als mittelalterlich rückständige Brutstätten des verstockten Zelotismus und finsteren Klerikalismus hingestellt. Dieser Tendenz entspringt auch die nachfolgende Interpellation, die der sozialdemokratische Abgeordnete W u t s ch e l in der Sitzung des österreichischen Reichsrates vom 1. d. M., eingebracht hat: „In Wien erscheinende Wochenblätter, die den religiösen Interessen der strenggläubigen Juden zu dienen bestimmt sind, veröffentlichen in jeder Nummer eine Liste, der aus der jüdischen Religionsgemeinschaft austretenden, in Wien wohnhaften Personen. Die Liste erhalten, sie von der Wiener israelitischen Kultusgemeinde. Durch die Veröffentlichung dieser Proskriptionslisten soll Furcht vor dem Austritt ans dem Judentum erzeugt, die weitere Zugehörigkeit zum Judentum bei vielen Leuten erpreßt werden. Es ist auf den ersten Blick erkennbar, daß die Praxis der israelitischen Kultnsgemeinde den Gesetzen des Staates Hohn spricht, in dem angeblich die Freiheit das religiöse Bekenntilis zu wählen, oder frei von jedem Religionsbekenntnis zu sein, gewährleistet ist, und es ist nicht genug zu verurteilen, daß die bisherige öffentliche Kritik an dem Vorgehen der Killtnsgemeinde die Staatsbehörden nicht zum Einschreiten veranlaßt hat. Dazu hätte sie schon der Artikel 14 des StGG. über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger veranlassen müssen, der da lautet, daß die volle Glaubensfreiheit jedermann gewährleistet ist. Es ist ein Mißbrauch der Amtsgewalt, der da begangen wird. In dem Gesetze, das speziell für die israelitische Religionsgenossenschaft geschaffen wurde, heißt es wörtlich: „Die Staatsbehörde hat darüber zu wachen, daß die Organe der Kultnsgemeinden ihren Wirkungskreis nicht überschreiten. Zu diesem Ende können die Behörden gesetz- oder statulenwidrige Beschlüsse oder Verfügungen der Kultusgemeinden beheben, die betreffenden Vertretungskörper anflöfen, ferner Geldbußen in einer ben Vermögensverhältnissen angemessenen Höhe sowie sonst gesetzlich zulässige Zwangsmittel in Anwendung bringen. Auch können die Behörden Mitglieder des Gemeindevorstandes, sowie Religionsdiener, deren Amtsführung die öffentliche Ordnung gefährdet, des Amtes entsetzen." Der Üuterrichtsminister, der Minister des Innern und der Zustizmlnister, die mit dem Vollzüge jener Gesetze betrallt sind, werden von den Interpellanten gefragt, ob sie den' geschilderten Mißbrauch der Amtsgewalt der Wiener Kultnsgemeinde durch Anwendung der in den Gesetzen bezeichneten Mitteln beseitigen wollen." Es ist geradezu erstaunlich, wie die Sozialdemokraten, die bei Erreichung ihrer nicht immer idealen Zwecke mit dem größten Terrorismus und den schärfsten Zwangmitteln, wie Boykott, Aussperrung u. dgl. Vorgehen, den Mut finden, bei einem Akte natürlicher moralischer Abwehr Gewalt zu schreien. Die jüdischen Blätter veröffentlichen die Austritte nicht als Organe der Knltusgemeinde, und ebensowig, um die Zugehörigkeit znm Judentum zu erpressen oder Schwankende vom Abfall zurückznhalteu, sondern in erster Linie, um die vielen Charakterlosen zu treffen, die. gleichwie sie sich aus egoistischen Motiven lossagten, aus denselben Gründen ihren Austritt vor der Oeffentlichkeit gern verheimlichen möchten, um manchen eventuell drohenden sozialen Wahrheit Nr. 48. und gesellschaftlichen Konsequenzen entgehen zu können. Wer sich, besonders in so schweren Zeiten, von seiner Glaubens- oder Volksgemeinschaft lossagt, mich den Mrit besitzen, dies öffentlich zn bekennen; wer dies aber nicht tut und im Gegenteil aus der Verheimlichung noch Nutzen zu ziehen sucht, den halten wir für charakterlos. Gegen solche Charakterlosigkeit werden wir immer ankämpfen und wir sollten darin auch von jedem anständigen Sozialdemokraten unterstützt werden. * Die Stürmer und Losgänger in der antisemitischen Partei werden wohl voii der Ansprache, die der als früherer Parteigenosse ihnen nahestende Handelsminister Dr. W e i ß k i r ch n e r jüngst in Czernowitz cm den Führer der jüdischen Deputation, Abgeordneten Dr. S t r a u ch e r, richtete, nicht besonders befriedigt fein. Der Handelsminister soll sich nämlich folgendermaßen geäußert haben: „Ich habe einen Eid geleistet, alle Staatsbürger als gleichberechtigt zu achten, und werde tue den Eid brechen. Ich anerkenne die vorzüglichen Qualitäten der Juden, aber auch bei Ihnen gibt es, wie bei anderen Nationen, Auswüchse, die man bekämpfen muß. Das tue ich ebenso, wie die Führer der Juden." Wir achten die Objektivität des Handelsministers und hoffen, daß er bald Gelegenheit nehmen wird, dieselbe bei Durchführung des neuen Hausiergesetzes in der Praxis zu betätigen. Aber auch in anderer Beziehung ist die Antwort Dr. Weißlirchners bemerkenswert. Gerade in der Bukowina, wo die Nationalitätenfrage erst vor kurzem höchst aktuell war, apostrophierte er die Juden als Nation! Was sagt Freiherr v. H ä r d t l zu dieser Ansicht seines Kollegen im Miuisterrate? * * . * Die Subventionierung einer jüdischen Organisation durch einen polnischen Gemeiuderat ist eine seltene Erscheinung. Polnische Gemeinderäte, insbesondere wenn sie Nationaldemokraten und Allpolen sind, sind Billigkeitserwäguugen nnzugänglich. Die Juden Lembergs, deren Steuergelder zur Unterstützung polnischer Vereine und katholischer Gründungen verwendet werden, müssen um die Subvention für eine jüdische Anstalt betteln, um schließlich — abgewieseu zu werden. Vor nicht vielen Jahren gelang es, den Gemeinderat der Stadt Lemberg zu bewegen, dem Verein zur Unterstützung jüdischer Rigorosanten, also einer rein humanitären Korporation,eine Subvention zu gewähren. Doch das war den Nationaldemokraten ein zu großes Zugeständnis. Der Vereinsansschuß wurde des Zionismus verdächtig erklärt, eine wüste Hetze setzte ein. Vor mehreren Wochen war die Galerie des Gemeinderates der Schauplatz großer Tumulte nationaldemokratischer Studenten, die ihre Kollegialität den jüdischen Kandidaten gegenüber bekundeten, indem sie die Gemeinderäte durch ihr Geschrei einschüchtern und die Verleihung der Subvention vereiteln wollten. Das ist auch gelungen. Trotz der Versicherung des Vizebürgermeisters Dr. Aschkenaze, daß der Verein .vaterländisch" gesinnt ist, trotz seines warmen Appells an den Patriotismus der Natiousgenossen wurde die Subvention entzogen. Die Polen sind nun im Besitze eines vorzüglichen Mittels, jüdische Vereine znrückznsetzen: man wittert Zionismus überall und — schließt den Steuersack für alle jüdischen Anstalten. * * * In Vertretung der jüdischen Lehrerschaft hat der „Ung.-Jsr. Landeslehrerverein", wie der „Israelit" belichtet, ein Memorandum an den Kultus- und Unterrichtsminister Grafen A p p o u y i gerichtet, in dem auf die Gefahr hingewiesen wird, welche den jüdischen Elementarschulen durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Unentgeltlichkeit der Volksschulen droht. Das Gesetz vom Jahre 1907, welches den Volksschulen das Annehmen von Schulgeldern untersagt, tritt im Jahre 1910 in Kraft und schadet den jüdischen Schulen ungemein, da das Hanpteinkommen derselben bisher die Schulgelder bildeten, welche nun infolge obigen Gesetzes ausfallen werden. Es wurde zwar seitens des Staates eine Entschädigung jenen Gemeinden, die eine Schule aufrechterhalten, zugesprochen, doch ist sie so minimal bemessen (1b Kronen per Kind pro Jahr), daß voraussichtlich eine große Anzahl jüdischer Schulen gezwungen sein wird, sich aufzulösen,