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Die Wahrheit · 1909-11-26 · Heft 46 (26.11.1909) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1909
Issue
Heft 46 (26.11.1909)
Date
1909-11-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. Die Wahrheit Nr. 46. steus in bezug auf die ziouistischeu und sich zur jüdischen Nationalität bekennenden Kandidaten eine Uwahrheit ist. Da aber die Uuiversitätsbehörden die Existenz einer jüdischen Nation noch immer nicht anerkennen wollen, lassen die zionistischen Advokaturskandidalen den Passus „natione Polonus“ mit „sine natione“ vertreten. Als sich nun letztens einige jüdische Kandidaten promovieren ließen, bereiteten die zahlreich versammellen zionisttschen Studenten denen, die mit „sine natione“ die Gelobung vorgenommen hatten, eine freundliche Ovation und diejenigen, die „natione Polonus“ gelobten, wurden mit Zischen verpönt. * * •* In zwei größeren Orten der Diezöse Hannover mit überwiegend katholischer Bevölkerung wurden mehrfach von Vereinen, die unter Leitung eines Geistlichen stehen, Theaterstücke aufgeführt, die nach Form und Inhalt beleidigend für das Judentum und seine Anhänger waren. Die einzelnen Beleidigungen waren so plumper Art, daß selbst katholische Mitbürger, welche den Vorstellungen beiwohnten, Anstoß daran nahmen und ihrem Unwillen öffentlich Ausdruck gaben. Ans diesem Grunde wandte man sich au den betreffenden Bischof mit der Bitte, jenem Mißstande steuern zu wollen. Aus der bischöflichen Kanzlei traf daraufhin folgendes Schreiben ein: „Im Aufträge Sr. Bischöflichen Gnaden beantworte ich Ihre Eingabe rc. mit Folgendem: Obgleich der Hochwürdige Herr der Meinung ist, daß mit den von Ihnen gerügten theatralischen Vorstellungen eine Kränkung des Jndentumes und seiner Anhänger nicht beabsichtigt wurde, so wird er doch die erste sich bietende Gelegenheit benutzen, Ihrer Bille bezüglich der Vorstellungen zu entsprechen." Seither haben sich theatralische Aufführungen, ähnlich den gerügten, nicht wiederholt. * Ab? Gegenstück dieser Verurteilung antisemitischen Unfuges durch einen katholischen Bischof lesen wir über die konfessionelle Gehässigkeit eitles evangelischen Pastors im „Bnnzlaner Niederschlesischen Courrier" folgendes „Eingesendet": „Ein achtbarer Bürger legt in Umnachtung seiner Sinne Hand an sich, die Verwandten wenden sich an den Herrn Pastor mit der Bitte, dem Unglücklichen seine Mitwirkung bei der Beerdigung nicht zu versagen. Der Herr Pastor fordert darüber eine ärztliche Bescheinigung, daß der Verstorbene auch wirklich die Tat in unzurechnungsfähigem Zustande begangen habe. Die Frage, ob das Attest eitles Arztes T. (der Jude ist), welcher den Verstorbenen und seinen Krankheitszustand gekannt, g e - n ü g e. wurde mit der Begründung verneint, daß das A t t e st eines jüdischen Arztes nicht genüge und in diesem Falle ein christlicher Arzt ein solches ansstellen müsse. Darauf ivurde ein von einem christlichen Arzte ausgestelltes Attest besorgt und dann sagte der Herr Pastor seine Mitwirkung zu." Wenn diese Darstellung richtig ist. dann bedauern wir Nltr, daß der Gewährsmann des Blattes in ganz unangebrachter Rücksichtnahme den Name tl dieses Predigers der christlichen Nächstenliebe der Oeffentlichkeit vorenthält; eine solche nnchristliche Gehässigkeit verdient keine Schonung. Auf die Beschwerde gegen den Dresdener L a u d e s g e r i ch l s d i r e k l o r M e n z, die der Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens wegen eines antisemitischen Passus einer Urteilsbegründung an den sächsischen I u st i z m i n i st e r von Otto gerichtet hatte, ist folgende Antwort eingegangeu: „Das Jnstizministerinm hält die ztir Beschwerde gezogene Bemerkung in den Gründen des Urteils der 6. Kammer für Handelssachen bei dem Landgericht Dresden vom 23. Februar 1909 nicht für sachgemäß und zutreffend. Es kann auch nicht z u r ü ck h a l t e tl mit dem Ausdrucke des Bedauerns darüber, daß sich dieser, die Allgemeinheit verletzende E n t s ch e i d u n g s g r u n d in dem Urteile findet. Da er jedoch unzweifelhaft zur ernsthafteit Begründung einer richterlichen Ueberzeugung geltend gemacht ist, die in dem Urteil überdies auf eine Reihe weiterer Anzeichen gestützt wird, ist das Unterzeichnete Jnstizministerinm nicht in der Lage, gegen die Richter, die das Urteil erlassen haben, im Aufsichtswege eiuznschreiten. * * * Gleich anderen jüdischen Blättern brachten wir jüngst die Nachricht von der Ernennung dreier jüdischer Minister in Dänemark. Die Meldung stellt sich als falsch heraus mit) zur Richtigstellung derselben erhält der „Israelit" ans wohlinformierter Kopenhagener Quelle folgende Mitteilungen: ..Wie ich Ihnen als Eingeweihter mitteilen kann, beruht die ganze Geschichte auf einer Mystifikation, die wahrscheinlich durch die antisemitischen Rassenichnüffler in Deutschland zuerst in die Welt gesetzt, dann auch ans alle anderen Zeitungen übergegaugen ist. Einen Handelsminister namens H e i l b u t h gibt es in Dänemark überhaupt nicht. Der Handelsminister W e i nm a n u ist aber kein Jude, ebensowenig der Ministerpräsident Zahle, dessen christlicher Slammbanm sich Nachweisen und weit zurück verfolgen läßt. Einzig der Finanzmiuister Edward Brandes ist der Abstämmling nach Jude. Wie wenig aber das Judentum an seiner hohen Auszeichnnng gewonnen hat, haben Sie bereits in der ersten Korrespondenz zum Ausdruck gebracht. Denn dieser Herr hat bislang alles getan, um sich vom Verdachte des Jndentnms reinzuwaschen. Ans dem Ministersessel wird ihm höchstens noch der jüdisch klingende Name übrig bleiben, den zu ändern er sich schon mit Rücksicht ans seinen großen Bruder Georg Brandes, nicht so leicht entschließen wird. Weit mehr Interesse für uns und noch bezeichnender für die Stellung der Inden in Dänemark ist die Tatsache, daß der neugewählte Rektor der hiesigen Universität, Professor S a l om o n s e u, Direktor des German-Institutes, Jude ist und zwar ein solcher, der diesen Ehrennamen auch verdient." * % * Wie sehr die russische Regierung immer mehr den Wünschen des Verbandes der echtrussischen Leute nachzukommen bestrebt ist, das beweist auch die letzte Senatssitzung, in welcher der Bericht des Ministers des Innern über die Frage des jüdischen Wohnrechtes außerhalb des Ansiedlungsrayons zur Verhandlung gelangte. Laut dem Gesetze hat jeder Kaufmann erster oder zweiter Gilde das Recht, im Innern Rußlands selbst zu wohnen oder dorthin seine Bevollmächtigten zwecks Bestellung oder Verkaufs der Waren zu senden. Im Jahre 1897 erklärte der Senat, daß die Rolle der Polizei bei der Ueberwachung der im Kaiserreiche sich aufhaltendeu Inden sich nur ans die Kontrolle beschränkt, ob der betreffende Jude sich nicht länger aufhält, als es in den Vorschriften erlaubt ist. Die Polizei hat nach der Meinung des Senats keine Pflicht, zu kontrollieren, ob sich der betreffende Jude tatsächlich mit dem Einkäufen von Waren beschäftigt oder ob er einen andern Berns ansübt. Das Ministerium des Innern ist mit dieser Verordnung des Senats unzufrieden, weil sie nach seiner Meinung den Juden zu große Freiheit überläßt und es wandte sich gegenwärtig an den Senat mit der Bitte, um Widerrufung der früheren Erklärung und wies darauf hin, daß die Inden diese Vorrechte ausnutzen und indem sie sich nicht mit Handel beschäftigen, widergesetzlich handeln. Um dieser schädlichen Tätigkeit entgegenzuwirken, muß mau nach der Meinung des Ministeriums des Innern der Polizei die Kontrolle überlassen, ob ein jeder in Rußland wohnender Jude wirklich feinen Beruf ausübt. Die Mehrheit der Senatoren unterstützte den Antrag des Ministeriums des Innern, die Minderheit behauptete dagegen, daß man eine so komplizierte Frage nicht so schnell lösen kann und sich erst vom Handelsministerinzn aufs genaueste informieren lassen muß. Infolge der entstandenen Meinungsverschiedenheit wurde die Angelegenheit dem Justizministerium übergeben. * * Die am 14. November eröffnete Session des türkischen > Parlamentes wird eine Session der positiven Arbeit fein. Sie wird nicht nur für die Türkei, sondern auch für die Juden des

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