Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1909
- Issue
- Heft 40 (15.10.1909)
- Date
- 1909-10-15
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Nr. 40. Seite 6. Die Wahrheit tages zu begründen. Dr. Kühn führte in Anlehnung an das von ihm verfaßte Memorandum aus, daß die jüdische Wählerschaft in Oesterreich fast überall der Zankapfel der Parteien sei, und daß sie speziell in Galizien durch die Abgabe von 40.000 Stimmen für jüdische Abgeordnete den Willen bekundet habe, unter eigener Flagge zu segeln. Minister Baron Haerdtl, der das Memorandum entgegennahm, erwiderte, die Regierung könne dem Wunsche nicht Nachkommen, weil dies als ein Akt der Feindseligkeit gegen die Juden angesehen und so aufgefaßt werden föuute, als ob die Regierung die politischen Rechte der Juden von ihrer konfessionellen Zugehörigkeit abhängig machen wollte, was dem Staatsgrundgesetz widersprechen würde. Es seien bei ihm auch andere jüdische Vertreter erschienen, die energisch gegen die jüdische Kurie protestiert hätten. Also wird diese auch nur von einem Teil der Inden verlangt. Dagegen anerkenne die Regierung, daß praktisch das Bedürfnis nach jüdischen Jnteressenvertretern vorhanden sei. Diesem Bedürfnis könne dnrch die Schaffung von Minoritätsmandaten entsprochen werden, die den Inden eine angemessene Vertretung im Landtag sichern würde. Der Einwendung, daß dnrch die Zuweisung der Juden in eine Zwangsgemeinschaft mit den Deutschen das von der Regierung betonte Prinzip der Unabhängigkeit politischer Rechte von der Konfession gerade am meiste» verletzt werde, weil sie den sich national zu den Polen oder Rnthenen zählenden Juden die Ansübnug des Wahlrechtes nach eigenem Willen vollkommen verwehrt, begegnete der Minister mit dem Hinweis daraus, daß der Entwurf lediglich eine Zusammenfassung der Juden ohne Rücksicht auf ihre nationale Gesinnung vorsehe, so daß der Regierung auch der vorgeschlagene Ausweg, den Juden die Wahl in irgendeiner nationalen Kurie, die eigene Kurie inbegriffen, freizugeben, nicht gangbar erscheine. * Das dem Minister des Innern Baron Haerdtl überreichte Memorandum hat folgenden Wortlaut: . Seit der letzten Wahlbewegung datiert der Ruf der jüdischen Wählermassen, insbesondere in Galizien und der Bukowina, nach Erlösung aus dem beängstigenden Kampfgewühl der verschiedenen nationalen Parteien durch Schaffung jüdischer Wählerkreise. Die Inden, in ihrer erdrückenden Mehrheit die treuesten Staatsbürger, haben als feststehende Tradition die Erkenntnis erworben, daß die nationalen Kämpfe auf ihrem Rücken ausgefochten werden und daß die Formell dieser Kämpfe umso unleidlicher werden, je bedentsaliier es den nationalen Parteien erscheint, jüdische Wähler zil gewinnen. Daher das Drängen der jüdischen Wählermasseu nach einem Zustand, der es ihnen erlaubt, ohne Einflußnahme ans die Interessensphäre anderer Nationen ihre eigenen politischen Rechte ausüben zu können. Dazu kommt noch, daß einzelne Juden in diversen nationalen Lagern stehend mit Rücksicht auf ihre nationale Zugehörigkeit Anfechtungen ausgesetzt sind, welche sie durch überlaute Betonung des nationalen Bekenntnisses zu eutfräften suchen. Daher rührt es. daß — während die jüdische Masse insbesondere in nationalen Dingen am reservlertesten sich verhält — einzelne jüdische Individuen an der Spitze des nationalen Chauvinismus schreiten und zu nationalen Exzessen Anlaß geben, an deren Folgen in erster Linie wir Juden und nicht zu allerletzt das allgemeine Staatswohl zrl leiden haben. Das hier Gesagte gilt, wenn möglich in noch höherem Maße, für die in jüdischen Händen befindliche fremdnationale Presse; ditrch schmetternde Fanfaren eines blindwütigen nationalen Furors sucht sie ihre vielfach angezmeifelte Legitimation als Führerin im Streite §n erweisen. Diese Umstände haben sämtliche politische Kreise in der Bukowina dazu geführt, anläßlich der bevorstehenden Aettdernng der Wahlordnung für den Landtag auch den Juden eine nationale Kurie einzuräumen, um so den Inden im Wege Rechtens zu gewähren, was dieselben vis. facti schon lange besessen haben. Da nämlich die Juden als ausschließliche Städtebewohner bisher immer mit den gleichfalls lediglich die Städte bewohnenden Deutschen im Lande zusammen gewählt und sich mit beufelben über den Aufteilungsschlüssel bezüglich der Mandate jederzeit geeinigt hatten, so wurde an dev Hand des bisherigen Zustandes bald eine Einigung über die beiden Gruppen einzurüumende Mandatsanzahl herbeigeführt, während die letzte Auseinandersetzung zwischen den Interessenten den Unterhandlungen bis zum Zusammentritt des Landtages Vorbehalten blieb. Jedoch kurz vor Festsetzung des ewigen Landfriedens für das Land Bukowina erschollen die bekannten Fanfaren: die national-chauvinistische Presse verkündet, die Regierung wolle der Gesetzwerdung durch Verweigerung der Vorlage zur allerhöchsten Sanktion ein nnübersteigbares Hindernis bereiten. Obgleich der Weisheit einer hohen Regierung ein solches herostratisches Beginnen nur znmnten kann, wer geneigt ist auznnehmen. eine kaiserliche, königliche Regierung habe als ihren Wahlsprnch die Devise erwählt, alle zentrifugalen Kräfte des Staates zu entfesseln und einen Kampf aller wider alle entbreitnen zu lassen, drängt uns die rege Besorgnis und berechtigte Herzensangst weiter Kreise unserer Volksgenossen dazu, den Versuch einer Verwirrung der öffentlichen Meinung und einer Verleitung der öffentlichen Gewalten schon im Keime zu ersticken. Nicht vergeblich haben die Hnnderttausende unserer Volksgenossen mit ihren in diesem Hause niedergelegten Unterschriften dokumentiert und dann durch Entsendung der mit zirka 40.000 jüdischer Stimmen in den Reichsrat gewählten Abgeordneten laut verkündet, daß sie nicht mehr Spielball und Zankapfel aller Parteien sein wollen und sich berufen fühlen, unter eigener Flagge an dem Wohle des Staates und des eigenen Volkes mitzuwirken. Speziell in der Bukowina war es der politischen Haltung der Juden zu danken, daß keine Nation im Lande ein wesentliches Uebergewicht über die anderen erhielt; so haben es die Inden als mäßigendes Element erwirkt, daß in dem Lande, in welchem ans dem kleinsten Raume die größte Anzahl verschiedener und nicht geradezu friedfertiger Nationalitäten wohnt, diese im ungetrübtesten und dauerhaftesten Frieden miteinander gelebt haben. Diese auf österreichischem Boden ungewohnte und mehrfach 'von allerhöchster Stelle als Muster hingestellte Idylle sollte eine hohe Negierung zu stören gewillt sein in einer Weise, die nicht nur allen Begriffen des Rechtes, sondern auch allen Forderungen politischer Vernunft geradezu Hohn sprechen würde? Denn während jeder polnische oder rumänisch fühlende Jude der Bukowina sich als vergewaltigt fühlen mußte, wenn er, wie verlautet, zwangsweise der deutschen Volksgemeinschaft zngestellt würde, wäre dem jüdischen Volksganzen im Lande ein Existenzkampf um die primitivsten politischen Rechte aufgezwungen, dessen Konsequenzen weder für das Land noch für den Gesamtstaat förderlich sein könnten. Angesichts so wichtiger politischer und Staatsfragen wird wohl die Erörterung des Problems, ob die Inden auf Anerkennung als Nationalität im allgemeinen Anspruch machen können, kaum einen nennenswerten Raum einnehmen. Wer die jüdischen Massen in Osten kennt, wird diese Frage überhaupt nicht verstehen, denn ein Versuch, die Juden des Ostens dem deutschen oder rumänischen, rntbenischen oder polnischen Volke anzugliedern, würde in den betreffenen Ländern bloß ein herzliches Lachen anslösen. Allein sogar die dünne Schicht der jüdischen Intelligenz, speziell in der Bukowina, hat die Frage nach ihrer nationalen Existenz bejaht, wie dies die akademischen Behörden in Czernowitz zu erhärten vollauf Gelegenheit hatten. Schließlich vermag kein Argument die nationale Sonderstellung der Inden im Lande Bukowina sicherer zu erweisen als der Inhalt des dem Landtage demnächst zur Beratung vorznlegenden Wahlgesetzentwnrfes, welcher im Einvernehmen mit allen Parteien die jüdifche Kurie geschaffen hat. Die Juden sind in Galizien und der Bukowina seit altersher ansässig und wo die ältesten Dokumente der politischen Existenz dieser Länder Erwähnung tun, wissen sie auch vom Wirken und Leiden unseres Volkes zu erzählen. Sicher steht fest, daß das jüdische Volk in verhältnismäßig großer Zahl diese Länder besiedelt hat in dem Zeitpunkt, als das Banner unserer ruhmreichen Monarchie auf diesem Boden aufgepflanzt worden war. Die Inden haben für und für zu Nutz und Frommen dieser