Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1909
- Issue
- Heft 31 (6.8.1909)
- Date
- 1909-08-06
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 8. Die Wahrheit Nr. 31 Zur Kntttorettvrmegttng. Ein interessanter Federkrieg in Kroatien. Bon Oberkantor David Meisel, Kartstadt. (Fortsetzung.) Der Referent des Gemeindetages Herr Dr. Hugo Spitzer wiedersprach diesem Artikel und schloß seine Ausführungen: Die Bemerkungen, welche Herr Rendi an meine Adresse richtet, habe ich in der Privatkorrespoudenz, die ich mit ihm im Vorjahre geführt, meines Erachtens so gründlich widerlegt, daß ich es mir versagen zu können glaube, auf dieselben hier nochmals zu reflektieren. Mein Interesse und meine Fürsorge erstreckt sich auf alle Gemeindebeamten, und daß ich hiebei die Herren Kantoren nicht ansuehme, beweist wohl am besten die Tatsache, daß nach den von mir ausgearbeiteten Statuten der hiesigen Knllusgemeinde schon seil mehr als fünfzehn Jahren auch für Kantoren das Desinilivum nach fünfjähriger, die Pensionssähigkeil, der Anspruch auf Witwen- und Waisenversorgnng nach zehnjähriger Dienstzeit (in welch letztere auch das Provisorium eingerechnet wird) festgelegt ist; daß ich es war, der am Gemeindetage vom 19. November 1905 zu der Vorlage des Gesetzes über die Regelung der israelitischen Kultusgemeinden den Antrag gestellt habe, daß auch für die übrigen Kultusbeamten, nicht nur für die Rabbinen, die Dauer der provisorischen Dienstzeit begrenzt und nach deren Ablauf die Anstellung in eine desinitive (lebenslängliche) umgewaudelt werde und daß desinitiv angestellle Gemeindebeamten nur im Grunde eines nach den diessälligen Vorschriften geschöpften Diszipliuarerkenntnisses entlassen werden können (§ 15 der Vorlage), ferner, daß der § 24 der Vorlage dahin ergänzt werde, daß in die den Gemeinden vorgeschriebenen Statuten auch eine Bestimmung über die Pensionierung, - Witwen- und Waisenversorgnng für alle Beamten ausgenommen werde. , Welchen Wert dies speziell für die Kantoren hat, die im sechsten oder elften Dienstjahre durch einen unglücklichen Zufall, Krankheit und dergleichen eine Einbuße an ihrer Stimme erleiden können, braucht wohl nicht erst hervorgehobeu zu werden. Diese Anträge wurden vom Gemeindetage angenommen und — mit Ausnahme der statutarisch festznsetzenden Verpflichtung der Gemeinde auf Pensionierung rc., wogegen sich Einflüsse von Personen, die außerhalb unserer Kreise stehen, geltend machten — im Gesetze berücksichtigt. Damit glaube ich den Gemeindebeamten, also auch den Herren Kantoren, sowohl in moralischer als auch in materieller Hinsicht, einen viel größeren Dienst erwiesen zu haben als wenn ich auf die Aspirationen des Herrn Rendi, den ich persönlich hochschätze und mit dem mich ja Beziehungen privater und familiärer Natur verbinden, über die Gleichstellung der Kantoren mit den Rabbinen entgehen würde. Dafür bin ich, dafür ist auch nicht ein einziger Vorsteher in Kroatien-Slavonien zu haben. Die Agramer Gemeinde mag für Herrn Rendi mit Rücksicht auf seine außerordentliche Qualifikation ad personam eine Sonderstellung schaffen — dagegen wird niemand eine Einwendung erheben. Aber die geistreichsten Streitschriften werden, wenigstens in absehbarer Zeit, keinen Vorsteher zu der Anschauung bekehren, daß der Kantor dem Rabbiner gleichgestellt sei oder daß er gar, weil er bei den rituellen Umzügen, beim Ein- und Ausheben der Thora, am Simchastora-Feste vor dem Rabbiner einherschreitet, auch vor ihm rangiere. Ich möchte Herrn Rendi daher auch dringendst bitten, — zu raten traue ich mich nicht — die Campagne über diese Frage zu beenden. Nicht jeder Kantor in Kroatien-Slavonien befindet sich in der in jedem Belange günstigen Stellung des Herrn Rendi und wenn er in seinem Feuereifer bei seinen Kollegen Aspirationen erweckt, deren Unerfüllbarkeit auf der Hand liegt, so könnte das leicht zu einer Verschlechterung des Verhältnisses der Kantoren zu ihren respektiven Vorständen führen. Dann könnten sie durch die „zielbewußte" Vertretung durch Herrn Rendi viel mehr verlieren, als sie nach seiner durch nichts gerechtfertigten Ansicht durch das neue Musterstatut verloren haben. Der Vizepräsident der Essegger Kultnsgemeinde, Heu I. N. S ch u l h o f, leistete in derselben Nummer die folgende- Heldentat: Löbliche Redaktion! Als ich vor einiger Zeit in Ihrem gefch. Blatte den Bericht über die Verhandlungen des Musterstatuts jüdischer Gemeinden gelesen, habe ich sofort ein Aergernis darüber empfunden, daß ein Kantor zu diesen Verhandlungen zngezogen oder zugelassen wurde. Ich sagte mir, daß es im Buche Samuel heißt: wie kommt Saul unter die Propheten? Ein Kantor ist weder eine geistige Person noch ist er ein Repräsentant der Gemeinde. Kantor kann jeder werden, der die erforderliche stimmliche oder gesangliche Begabung hat, ebenso wie aus dem seinerzeitigen Droschkenkutscher Wachtl später der berühmte Operntenor wurde^ Die üblen Folgen dieses (verzeihen Sie das harte Wort) Fehlers sehen Sie schon daraus, daß eine nicht enden wollende Polemik erstanden, daß bereits außer der „Jüdischen Rundschau" der „Pokret" und das „Agramer Tagblatt" mit in die unliebsame Debatte einbezogen wurden und, weiß der Himmel, welche Blätter noch zn Hilfe gerufen werden. Alle Achtung vor den ehrenwerten Gemeinde-Angestellten; und hat es sich um eine Jnteressen-Bertretnng derselben gehandelt, warum rvurden nicht die Sekretäre der Gemeinden berufen und zugelassen, welche ich schon darum höher gestellt erachten muß, weil bei deren Ernennung oder Wahl ein höherer Bildungs-Zensus maßgebend ist. Ich lasse mich prinzipiell auf das Meritorische nicht ein, ich glaube, daß die löbliche Redaktion ohnehin einen zu breiten Raum der Sache widmete. Der streitbare Kantor von Agram, den sein Vorstand in die Konferenz der Gemeindevertretung berufen, trotzdem derselbe Vorstand der Regierung mitgeteilt hat, die Mitwirkung der Rabbinen bei der Verhandlung über das Musterstatut sei vollkommen überflüssig, ruft alle lebenden und toten Kollegen zn Kampfgenossen auf. Er hängt sich an die Frackschöße der Großen und sucht die Kleinen aufzustacheln, in ihnen Wünsche zu erwecken, die ganz unberechtigt sind. Am Ende wird er noch einen Kantorenstreik proklamieren, oder seine Kollegen, die jetzt mit ihrem Lose ganz zufrieden sind, in eine zumindest schiefe Stellung, gegenüber ihren Gemeinden hineintreiben. Und das alles war ganz und gar nicht notwendig. Die nächste Nummer der „Jüdischen Rundschau" brachte die folgenden zwei Artikel: Der Kantor im modernen I u d e n t u m. Gerne erfülle ich das Ansuchen der löblichen Redaktion, über die Kantorenfrage, die vom Agramer Oberkantor mit rühmlichem Eifer pertrakliert wird, ein fachmännisches Gutachten abzugeben. Ich vertrete nicht den Standpunkt der Rabbiner, um dessen Festsetzung ich vornehmlich ersucht wurde, denn wir kennen bei Beurteilung wichtiger konfessioneller Fragen keine Sonderinteressen. Mein Gutachten wird die für unser konfessionelles Leben sehr wichtige Frage streng wissenschaftlich beleuchten und dann den Standpunkt des modernen Judentums feststellen. Die löbliche Redaktion hat mit dem Kompliment, ich wäre zur Erteilung des Gutachtens geradezu prädestiniert, sofern recht, als mich der Vorwurf einer Voreingenommenheit oder gar Lieblosigkeit, der den Rabbinern von vielen Kantoren ohne Grund und Ursache gemacht wird, nicht treffen kann. Mein fünfzehnjähriges Wirken ist ein beredter Zeuge dafür, daß ich stets der wärmste Gönner aller Kultusbeamten war. Meine Liebe war keine platonische, sie kam vielmehr bei jeder Gelegenheit zu kräftigem Ausdruck, wo es galt, ihr moralisches und materielles Interesse wirksam zu fördern. Als im Jahre 1905 unsere Landesregierung dem Parlamente das Gesetz über die Regelung der israelitischen Knltusgemeinden vorlegte, hielt ich es für meine Pflicht, dieser Gesetzesvorlage in den „Sriemske Novine" (Nummer 92 vom 18. November 1905) einen längeren Artikel zu widmen, in welchem auf die großen Mängel hingewiesen und mit besonderem