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Die Wahrheit · 1909-07-16 · Heft 28 (16.7.1909) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1909
Issue
Heft 28 (16.7.1909)
Date
1909-07-16
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 8. __ _____Die Watildeil_'___—. fast jeden einzelnen Punkt des religiösenrituellen/ rechtlichen und eherechtlichen Lebens begünstigten, so trat eine Zerklüftung ein, weil selten zwei Rabbiner über eine aufgeworfene Frage eines Sinnes waren. Jeder war imstande, aus dem weitschichtigen Schrifttum Gründe für Ja oder Nein beiznbringen. Der eine hielt sich an Maimuni, der andere an Alfaßi, ein dritter an Aschen oder an den Kodex von Jakob Ascberi. oder an Nachmam, an Ben Aderr oder an eine andere Autorität' die deutschen Juden meistens an deutsche Autoritäten." (Geschichte 9, 429.) Diesem Mangel an einem sämtliche religiöse Satzungen, Bräuche und Observanzen enthaltenden Kodex wollte R. Josef Karo abhelfen, was ihm auch von seinem Standpunkte ans tatsächlich durch die Abfassung des „Schulchan Arnch" gelungen ist. Bemerkt muß werden, daß weder der Mecliaber (Josef Karo), noch die Kommentatoren des „Schulchan Arnch" denselben als ein abgeschlossenes, unfehlbares Gesetzbuch betrachtet haben. So denken bloß Halbwisser, die vielleicht den „Cbaje Adom" und . Chochrnos Adom," nicht aber Talmud und Poskim studiert haben, und sich dann erkühnen, in öffentlichen Versammlungen mit leeren, hohlen Phrasen und Schlagworten zu flunkern und jeden, der nicht den „Schulchan Arnch" als ein heiliges Gesetzbuch wie die Thora betrachtet, zu verketzern. R. Sabbatai Kohen sagt selber ausdrücklich in seiner dem „Schulchan Arnch" vorgedruckten Vorrede zum „Schach." daß es ja niemandem in den Sinn kommen möge, er hätte diesen Kommentar zum „Schulchan Arnch" deshalb verfaßt, um sich als Gesetzgeber zu gerieren. Fern sei dies von mir! Rabbi Chajim Jair Bachrach (gest. 1702) sagt in seinem bekannten Werke „Chawat Jair" (Nr. 125) ausdrücklich, daß R. Piuchos Hurwitz, früher Rabbiner in Fulda, dann Appellant in Prag, in allen seinen Entscheidungen dem R. Ascher b. Jechiel wlgte, ohne sich um die entgegengesetzte Meinung des R. Moses Jsserls auch nur im entferntesten zu kümmern. Auch andere hervorragende rabbinische Autoritäten stellten den Grundsatz auf, daß die Entscheidungen des R. Josef Karo in feinem „Schulchan Arnch" keine bindende Kraft haben, wenn sie nicht aus dem Talmud, sondern aus den späteren Response» geschöpft sind und sich Beweise gegen ihre Richtigkeit anführen lassen. (Vgl. Pan. Meir, angeführt von Azulai im B. Jos. zu Ch. Mischp. 25, 6.) Rabbi Chislia de Silva, einer der hervorragendsten Kasuisten seiner Zeit, hatte sich in sehr vielen Fällen, wie dies aus seinem von dem Halachisten hochgeschätzten Werke „Peri Chadosch" erhellt, um die Entscheidungen des „Schulchan Arnch" gar nicht gekümmert. Er hat vielmehr den Verfassern desselben oft Jrrtümer nachgewiesen. So z. B. sagt er in seinem erwähnten „Peri Chadosch" zum I. D. 309. § 15 ausdrücklich: lya L^innxn V21 "cnöntr, daß R. Josef Karo, sowohl als die späteren Kasuisten sich hierin geirrt hätten. Ja noch mehr, erstellte sogar den Grundsatz auf, daß die Rabbinen keineswegs berechtigt seien, neue Erschwerungen und Bräuche, die im Talmud nicht begründet sind, einzuführen: nrra -nwb i:b px -nabrc -an xbtf -12-Q irmna. Ferner sagt er: ... enr6 vh px ■nabnn crmp -,nx (Vgl. Peri Chadosch Nr. 87. 307, 32 u. 58). Er hatte sogar den Mut. die Erschwerung der 'iz 2^n, die doch bekanntlich schon der Talmud zu genießen verbietet, aufzuheben. (Vgl. Peri CH. zum I. D. 145). Allerdings wurde Da Silvas Werk kurz nach dessen Erscheinen auf Anregung zweier Rabbinen in Kairo verketzert. (Vgl. Resp. des R. Abraham ha Lewi a'Tn n:;), dessen ungeachtet wird R. Chiskia Da Silvas Name heute noch mit Verehrung genannt und sein „Peri Chadosch" von allen gelehrten Halachisten vielfach benützt. Der in der talmudischeu Welt berühmte Rabbi Samuel Koidenover schrieb einst seinem Freunde R- Samuel ha Lewi, Rabbiner in Bamberg, folgende Worte: „Ich muß bemerken, daß Deine Ansichten und Behauptungen deshalb nicht stichhältig sind, weil Du Dich bloß auf die Acharonim, nämlich . auf ..Schach" und „Tnre Sahab" beschränkest. Mir gelten nur der Talmud und die Rischonim als Norm, nur diese sind für jeden Dezisor maßgebend, die Acharonim hingegen sind unverläßlich und oft geeignet' den Forschenden zuverwirren.^ (Vgl. Nachlat Schibe Nr. 50). ■ Nach dem „Schulchan Arnch" O. CH. ist es am Sabbat eine Uhr zu tragen nicht gestattet.- Nun sind zur Zeit des Rabbi Meir Asch zwei Talnmdisten bezüglich des Tragens einer Taschenuhr am Sabbat in einen heftigen Streit geraten. Weil der eine es für erlaubt erklärte, wurde er von dem andern ein „Saken mamre“ genannt. Als dann hierüber von dem „Acharam Asch" ein Gutachten abverlangt wurde, zollte er dem einen Talnmdisten, der das Tragen einer Taschenuhr für gestattet erklärte, seinen Beifall und ging sogar einen Schritt weiter, indem er es unter Umständen erlaubte, eine Uhr am Sabbat anfzuziehen. (Resp. des R. M. Asch, II. Teil. Nr. 122.) Wollte ich die Geduld der Leser auf die Probe stellen, so könnte ich noch zahlreiche Stellen ans den Acharonim hier anführen, um zu beweisen, daß selbst die Verfasser des „Schulchan Arnch" ihn nicht als ein abgeschlossenes, unfehlbares Gesetzbuch, als ein unumstößliches Axiom, sondern bloß als ein kasuistisches Hilfsbuch betrachtet haben. Man kann daher ein wahrhaft frommer, gesetzestrener Jude, ein wahrer Zadik, sein, wenn man bei religiösen Entscheidungen sich nicht immer ans den Schulchan Arnch, sondern mehr auf die Bibel, den Talmud und die Rischonim stützt. (Schluß folgt.) Verschiedene Nachrichten. Wien. Baron Albert R 0 t h s ch i l d hat einen überaus schmerzlichen Verlust erlitten. Sein jüngster Sohn, Oskar Freiherr von R 0 t h s ch i l d, ist Montag, den 12. d. M. um 9 Uhr abends im 21. Lebensjahre nach kurzem Leiden in Wien gestorben. Baron Oskar Rothschild ist erst vor drei Tagen von seiner Weltreise zurückgekehrt, die er auf Anraten der Aerzte zur.Heilung seiner hochgradigen Nervosität unternommen hatte und war dreiviertel Jahre von Wien abwesend. Der plötzliche Tod des jungen Mannes unmittelbar nach seiner Rückkehr hat großes Aufsehen und allgemeine Teilnahme hervorgerufen. Albert Freiherr von Rothschild, der auf Reisen war, ist Sonntag von seinem Gute Enzersfeld zu kurzem Aufenthalt hier angekvmmen, um seinen Sohn nach dessen Rückkehr von der Weltreise zu begrüßen. Baron Oskar war der jüngste von den sechs Kindern des Baron Albert Rothschild, und war am 29. April 1888 geboren. Vor zwei Jahren hat er seiner Militärpflicht beim Dragonerregiment Nr. 6 als Einjahrig- Freiwilliger Genüge geleistet. Freiherr Albert v. Notschild, der durch den Verlust seines Sohnes so schmerzlich getroffen ist, hat aus allen Kreisen die Zeichen der größten Teilnahme anläßlich dieses Trauerfalls erhalten. Wien. In dem in voriger Nummer enthaltenen Berichte über das Leichenbegängnis des Herrn Wilhelm Beck sei richtiggestellt, daß die kantoralen Funktionen durch Herrn Kantor Grob versehen wurden. Wien. (L i v i a s Chen, II., Stefaniestraße 2). Samstag, den 17. d., 5 Uhr nachmittags, Vortrag des Herrn I. R 0 s n e r. Themar PirkeOvos. Wien. („B ethaus Talmud-Thor a", II., Malzgasse 16). Samstag, den 17. d. um 11 Uhr vormittags findet eine Drösche von Herrn Oberrabbiner Dr. L. Salzer ans Homuna in unserem Bethause statt. Gäste willkomnien. Wien-Floridsdorf. Am Schluffe des Schuljahres fand unter lebhafter Beteiligung aller Kreise die öffentliche Prüfung der Schüler und Schülerinnen unserer Talmud-Thora wie auch der hebräischen Fortbildungsschulen für Mittelschulen statt. Die beiden Herren Religiouslehrer I. L ö w und I. Eibensch ü tz führten ihre Zöglinge vor, die wieder den Beweis erbrachten, daß im verflossenen Schuljahre namhafte Fortschritte erzielt wurden. Vielen Beifall fanden namentlich der Bürgerschüler Josef Deutsch und der Gymnasialschüler Wilhelm Rosenbaum, die das Siegeslied am Schilsmeere und das Lied der Hanna im hebräischen Urtexte auswendig mit schöner Betonung vortrugen. Herr Rabbiner Dr. Rosen mann und Herr Dr. Jakob König, Obmann der Bezirkskommiffion, nahmen Veranlassung, den Herren Lehrern sowie den Schülern und Schülerinnen für die Leistungen zu danken. Schöne Prämien, über Veranlassung des Herrn Vorstehers Emanuel G r ü n w a l d von der Wiener Kultusgemeinde beigestenert, wurden den Fleißigen zuteil. Herr Gabriel Dukes, Obmann-Stellvertreter der Bezirkskommission, sowie Herr Max N e n m a n n. Obmann der Talmud-Thora u. a. beglückwünschten gleichfalls die Herren Lehrer. . Budapest. Der Kultusminister entschied in einem an die orthodoxe Zentralkanzlei gerichteten Erlasse, daß die Gemeinden nicht berechtigt seien, die Annahmeeines neuen Mitgliedes von der Entrichtung irgend einer Jnkorporierungstaxe abhängig zu machen. Des ferneren entschied er in demselben Erlasse n. Z. 47.872, daß Ausländer wohl steuerzahlende, nicht aber stimmberechtigte Mitglieder einer ungarisch-jüdischen Gemeinde sein können. Die erste Entscheidung wird hauptsächlich von der Pester neologen Großgemeinde äußerst übel empfunden werden, diehierdurch einen jährlichen Schaden von 60 bis 70.000 Kronen erleiden wird, da erwähnte Gemeinde trotz der gegenteiligen Bestimmung in dem neologen Kongreßstatute bisher Jnkorporierungsgebühren erhoben hat. Auch bediente sich erwähnte Gemeinde bisher

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