Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1909
- Issue
- Heft 18 (7.5.1909)
- Date
- 1909-05-07
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4. Di" Wahrheit Nr. 18. eine Mitteilung machen, die ich in der Oeffentlichkeit nicht gerne mache. Laut einer Zeirungsmitteilnng soll die Absage des Kultusvorstandes von Krakau aus dem Grunde erfolgt sein, weil der Vorstand in dem vielfach befürworteten Anträge, sich nicht aus der Gesanuorganisation auszuschließen, durch die Aeußerung eines Vorstandsmitgliedes wankend wurde, es seien in dem vorbereitenden Ausschüsse alle seine Anträge, die sich auf galizische Verhältnisse bezogen und eine Aenderung dieser Vorlage zugunsten Galiziens bezwecken, abgelehnt worden und es sei, da er keine Hoffnung hatte, daß Galizien in entsprechender Weise gehört werde, überflüssig, daß die Gemeinde Krakau hier vertreten sei. Ich muß erklären: wenn eine solche mir unglaublich erscheinende Mitteilung wirklich gemacht worden sein sollte, ist sie vom Anfang bis zum Ende unrichtig. Anch nicht eine Silbe ist wahr. Ich fühle mich verpflichtet. Ihnen die Vorgänge im Ausschüsse bekanntzugeben. Bei den Vorberatungen waren drei Vertreter aus Galizien anwesend, aus Lemberg, Krakau und Stanislau. Sie erklärten gleich zu Beginn der Beratungen vorweg, daß die orthodoxe Bevölkerung Galiziens gegen eine solche Gesammtorganisation entschieden Stellung nehme, daß sie daher an den Beratungen des Ausschußentwurfes nicht teilnehmeu, daß sie vielmehr dagegen Stellung nehmen und zwar aus Gründen der Autonomie der galizischen Gemeinden. Ungeachtet der Versicherung, daß auf die Verhältnisse Galiziens die möglichste Rücksicht genommen werde würde, entfernten sie sich ans diesem Sitzungssaal. An diesem Tische hier hat sich dieser Vorgang abgespielt und es ist vollständig unwahr, daß irgend ein Antrag von galizischer Seite auch nur gestellt wurde. Da vielfach bemerkt wurde, daß in dem Entwürfe auf die Verhältnisse der strenggläubigen Glaubensgenossen nicht entsprechende Rücksicht genommen wird, habe ich auch eine entsprechende Vertretung dieser Richtung eingeladen, und freue mich zwei Mitglieder des Vereines und ihren Rabbiner hier zu begrüßen. Die Herren können überzeugt sein, daß wir nichts unternehmen wollen, wodurch irgendeine religiöse Ueberzeugung, irgendeine rituelle Betätigung angegriffen werden soll. Ich glaube, die Herren wissen, daß gerade in diesem Saale nichts - geschieht, wodurch ein Angriff versucht würde auf eine religiöse Ueberzeugung und deren Uebung. Nun. meine geehrten Herren, wollen wir an die Arbeit gehen! In diesem Augenblicke wendet sich unser Blick nach jener erhabenen Stelle, an welcher wir stets Schutz und Gehör gefunden haben, (die Versammlung erhebt sich) dem geliebten Monarchen, welcher uns so viele Beweise seiner Huld und Gewogenheit gegeben hat. Ich erinnere nur au den huldvollen Empfang der Wiener- und der anderen Kultusgemeinden bei Seiner Majestät bei Gelegenheit der Ueberreichung der Huldigungsadresse anläßlich des Regierungsjubiläums. Ich bin überzeugt, daß ich den Gefühlen aller Anwesenden Ausdruck gebe, indem ich die Absendung eines Telegrammes mit folgendem Wortlaut Vorschläge: An Seine kaiserlich und königlich apostolische Majestät! Die im Sitzungssaale der Wiener israelitischen Kultusgemeinde zur Beratung über die Schaffung einer autoritativen Gesamtorgauisation der Judeuschaft Oesterreichs versammelten Delegierten der israelitischen Knltusgemeinden Oesterreichs erlauben sich Euerer Majestät die erfurchtvollste Huldigung zum Ausdrucke zu bringen. In den schweren Tagen, da über unserer Monarchie die Gefahr kriegerischer Verwicklungen schwebte, waren unsere Glaubensbrüder gleich allen Bürgern dieses Reiches freudigen Herzens bereit, dem Rufe Euerer Majestät als dem obersten Kriegsherrn zu folgen und Gut und Blut für Kaiser und Vaterland zit opfern. Und jetzt, da die Weisheit und Friedensliebe den Völkern der Monarchie die Segnungen des Friedens gesichert hat, rufen wir gleich allen Bürgern des Reiches dankerfüllten Herzens: Gott erhalte, Gott beschütze unseren erhabenen Kaiser! Für den israelitischen Gemeindetag Dr. Alfred Stern Präsident der Wiener israel. Kultusgemeinde. Präsident Dr. Stern: Wir haben uns gestern entschlossen zwei Vizepräsidenten zu bestellen. Ich erlaube mir die Herren Dr. Fiala und Dr. Schauzer vorznschlagen. (Bravorufe). Ferner schlagen wir zur Wahl in den Legilimationsausschnß vor die Herren Dr. Krau s'-Teplitz, Dr. Schanze r - Pilsen und Dr. Brande- Lemberg. (Zustimmung). . Sekretär Krau s verliest hierauf ans dem Einlauf die Zuschriften der Knltnsgemeinde Krakau, Uhnow, Beneschan und die Eingabe des O e st e r r. - n n g a r. C a n t o r e n v e r e i n e s, die an anderer Stelle dieses Blattes wiedergegeben ist. Präsident Dr. Stern: Entschuldigungen sind eingelaufen von Herrn Dr. R o s e n b a ch e r in Prag wegen Krankheit und von Herrn Dr. G r u n w a l d wegen dienstlicher Verhinderung. Abg. Dr. Gabel stellt den formellen Antrag, den Delegirten des ersten Gemeindetages auch heute Sitz und Stimme zu gewähren. Wenn die Versammlung dieser Anschauung nicht beitritt, habe ich den Auftrag, dagegen zu protestieren. Anch die Beschränkung aus Gemeindevorsteher ist meiner Ansicht nach illegal. Die Judengemeinden haben das Recht, sich durch freigewählte Bevollmächtigte vertreten zu lassen und man darf dieses autonome Recht nicht beschränken, indem man ihnen diese Vertreter diktiert. Ich bitte den Protest zu protokollieren und rechne auf Ihre Loyalität bei der Stattgebuug meiner Anträge. Präsident Dr. Stern: Ich möchte hierüber folgendes bekanntgeben: Als der Ausschuß die Normen über die Vertretung annahm, ließ er sich von dem anch an anderer Stelle als richtig bezeichneten Gedanken leiten, daß die Delegierten durch ihre Tätigkeit in dem Gemeindevorstand oder in dem vorbereitenden Ausschuß ihr Interesse und die Legitimation bekunden müssen, als Repräsentanten der österreichischen Inden zu gelten. Dies war notwendig, wenn wir der Regierung gegenüber mit der notwendigen Autorität nustreteu wollen. Ferner ist es im Sinne unseres Vereinsgesetzes nicht zulässig, mindestens zweifelhaft, daß eine einmal beendete Versammlung eine Fortsetzung findet. Eine neue Versammlung ist nicht die Fortsetzung einer vergangenen, und es ist vielleicht eine Verletzung des Gesetzes, wenn wir dem Antrag Dr. G a b e l s folgen würden. Ich werde über denselben nicht abstimmen lassen und erteile dem Herrn Referenten das Wort. Dr. Sonnenschein: Wir sind nicht zu Protesten zusammengekommen, sondern zu ernster Arbeit und besonders Herr Dr. Gabel hat versprochen alles zu tun, damit die Organisation zustande kommt. Ich weiß nicht, was der Protest bedeuten soll. Im vorigen Jahre war nur eine bestimmte Zahl von Knltusgemeinden eingeladen, heuer alle und nichts hätte sie gehindert, Delegierte zu wählen. Zur Sache übergehend, will ich bemerken, daß alles, was ich §u sagen hätte, sich im vorigen und heurigen Motivenbericht befindet. Ich werde deshalb nur einige Worte zur Einleitung der Debatte Vorbringen. Ich muß nicht über Nutzen und Zweck der Organisation sprechen, da schon die vorige Versammlung sie beschlossen hat. Hier wird es sich nur um die Form handeln, insbesondere ob dieser Entwurf die Grundlage sein soll. In diesen Tagen haben wir ein lebendiges Beispiel vor uns, wie in Neu-Oesterreich von der Regierung für die Mohammedaner ein Gesetz auf den gleichen Prinzipien angestrebt wurde, das gleiche Bestreben hat sich auch in Deutschland gezeigt, wo der deutsche Gemeindebund zusammen mit einem Komitee die Organisation propagiert. Ich beantrage in die Debatte einzugehen und Paragraph für Paragraph zu beraten. Ob nun die Regierung auf unseren Entwurf eingeht oder nicht, wir werden das Bewußtsein haben, eine positive Arbeit geleistet zu haben. Generaldebatte. B. H o f b a u e r präzisiert den Standpunkt der Orthodoxen mit folgenden Ausführungen: Zunächst gestatte ich mir, meine Anschauung darüber zu äußern, was Klerikalismus ist, was Frömmigkeit. Ich bin nicht Jurist, sondern Kaufmann, ich bitte mir auch dann ein Wort zugute zu halten, wenn es nicht ganz zur Sache gehören sollte. Klerikal glaube ich ist derjenige, der durch eine Organisation jemanden anderen zur Religiösität zwingen will. Fromm ist, wer trotz seines Glaubens jeden anderen tun läßt,