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Die Wahrheit · 1909-04-30 · Heft 17 (30.4.1909) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1909
Issue
Heft 17 (30.4.1909)
Date
1909-04-30
Page
– (sequence 5)
Language
German
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9t r. 17 Die Wahrheit reite 5. Geehrte Generalversammlung! Anläßlich der Abstimmung über die berüchtigte Resolution Schmid haben wir in unserem vorjährigen Berichte konstatiert, daß der Antisemitismus auch schon einen großen Teil der sogenannten „deutsch-freiheitlichen" Parteien durchsetzt hat und daß zwischen diesen letzteren und den Christlichsozialen in politischen und kulturellen Fragen kaum noch ein Unterschied besteht. Seither hat die christlichsoziale Partei nicht nur ihre führende Stellung im Parlamente weiter ausgebaut, sondern auch bestimmenden Einstuß auf die Staatsverwaltung gewonnen. Wichtige politische Portefeuilles befinden sich in ihren Händen; sie verfügt über die Präsidien des Abgeordnetenhauses und des niederösterreichischen Landtages; sie beherrscht uneingeschränkt das Land Niederösterreich und die Stadt Wien und sie hat es verstanden, durch das Schreckgespenst der slavischen Gefahr nnd durch die Hervorkehrung der agrarischen Interessen auch die anderen deutschen Parteien, mit Ausnahme weniger städtischer Vertreter, unter ihre Botmäßigkeit zu zwingen. Daß eine so mächtige Partei den Wunsch nnd Willen hat, ihre eigenen Grundsätze nunmehr auch im Staatsleben zum Durchbruche zu bringen und in der gesamten öffentlichen Verwaltung zu den herrschenden zu machen, ist nur zu begreiflich. Was der Judenhaß in letzter Zeit au Extensität nach unten eingebüßt haben mag, das hat er zweifellos an Intensität nach oben gewonnen, und manche Symptome lassen die Besorgnis nicht ganz ungerechtfertigt erscheinen, daß die wirtschaftliche Zurückdrängung der Inden und die Verkürzung ihrer staatsbürgerlichen Rechte an dem klaren Wortlaute der Gesetze nicht mehr jene eherne Schranke finden könnten, wie bisher. Wir sprechen hier nur immer noch von dem Druck, der von der christlichsozialen Partei auf die Zentralgewalt ausgeht und nicht von einer bewußten Absicht dieser Zentralgewalt selbst. Wtr hoffen vielmehr, daß trotz aller Ungunst der inneren Verhältnisse, die letztere sich noch immer stark und gerecht genug erweisen wird, um offene Einbrüche in die staatsbürgerliche Rechtssphäre der jüdischen Bevölkerung zu verhindern, und in dieser Hoffnung bestärkt uns die günstige Erfahrung, die wir gerade in der letzten Zeit mit unseren Beschwerden gegen solche droherrde oder schon unternommene Einbrüche gemacht haben. Ein sprechendes Beispiel hiefür bildet die Zuschrift, mit welcher Ministerpräsident Freiherr von B i e n e r t h kurz rrach seinem Amtsantritte den damaligen Leiter des Justizministeriums auf die schädlichen Wirkungen der nationalen Boykottbewegung in Böhmen und Mähren hinwies und die Pflicht der Regierung betonte, mit allen durch das Strafnnd Preßgesetz gebotenen Mitteln der Agitation für den nationalen Boykott entgegenzutreten. Diese Zuschrift war offenbar aus einem politischen Notstand erwachsen und hatte den Zweck, im Hinblick auf die besonderen Vorgänge in Böhmen und Mähren dem Gesetze Achtung zu verschaffen. Ihre Fassung ließ aber die vielleicht nicht beabsichtigte Deutung zu, daß nur der nationale Boykott in den beiden genannten Kronländern strafrechtlich zu verfolgen, dagegen der konfessionelle Boykott, der seit langen Jahren iit Wien und in allen Kronländern des Reiches von den antisemitischen Parteien aller Nationalitäten gegen die Juden gehandhabt wird, statthaft fei. Wir haben nicht versäumt. den Ministerpräsidenten auf diese einseitige Auslegung des Gesetzes aufmerksam zu machen nnd die Ergänzung seiner Weisungen nach der Richtung zu verlangen, daß die Behörden auch den konfessionellen Boykott mit derselben Strenge ahnden wie den nationalen; dies umsomehr, als ja auch im Kampfe zwischen Tschechen und Deutschen zumeist die jüdischen Geschäftsleute die Opfer des Boykotts sind. Herr von Bienerlh hat denn auch, wie amtlich verlautbart wnrde, seine Verfügung auf sämtliche Krouländer ausgedehnt und in einer im Herrenhause gehaltenen Rede, wenn auch mit einer gewissen Zurückhaltung in der Fornl. erklärt, daß sein Erlaß gegen jede Art v o n B o y k o t t, s o m i t auch g e g e u d e n konfessionellen gerichtet sei. In das Kapitel der versuchten Außerkraftsetzung des Gesetzes gegenüber den Inden gehören zwei weitere Fälle^ Der Stadtrat von Asch in Böhmen hatte die Stelle eines Stadtsekretärs öffentlich ausgeschrieben und, im Widerspruche mit den Staatsgrundgesetzeu, von den Bewerbern die Beibringung des Taufscheines gefordert. Wir erhoben Beschwerde bei der. Ascher Bezirshanptmannschafl, worauf diese letztere uns die Antwort erteilte, daß die beanständete Ausschreibung mit dem Staatsgrundgesetze nichts zu tun habe. Gegen diese sonderbare Anschauung rekurrierten wir an die Prager Statchalterei und gleichzeitig interpellierten die Abgeordneten Dr. Mahler nnd Genossen im Parlamente den Minister des Innern, wie er sich zu diesem Rechtsbruche verhalte. Die ungesetzliche Entscheidung wnrde, wie wir zu unserer lebhaften Befriedigung milteilen können, behoben, und vor wenigen Tagen wnrde der schuldtragende Bezirkshanptmann Dr. I n d r a, nach einer kleinen Bezirksstadt im Erzgebirge versetzt. In dem zweiten Falle wurden die jüdischen Schüler an der städtischen Bürgerschule in Gmunden deshalb vom Turnunterrichte ausgeschlossen, weil der Stadtrat die Erteilung dieses Unterrichtes an den dortigen arischen Titruverein übertragen Hane. Die von einem der Betroffenen hiergegen ergriffene, Beschwerde beantwortete der Gmnndener Bezirksschulrat, an dessen Spitze der Bezirkshauptmann Graf S a l b n r g steht, abweistich mit der Begründung, daß der Turnverein nur im Sinne seiner Bereinssatzungen, welche die Aufnahme jüdischer Mitglieder verbieten, vorgegangen sei. Es ist selbstverständlich, daß wir gegen diese antisemitischen Uebergriffe in einem auch von Juden stark frequentierten Kurorte alle zulässigen Rechtsmittel ergriffen haben. Das Verfahren hierüber ist noch im Zuge. Solche Beispiele zeigen, daß jene „listige Auslegung des Gesetzes", welche einst Dr. von Koerber an den galizischen Behörden geißelte, nun auch in anderen Kronländern den Juden gegenüber geübt wird. Es sind dies wohl nur vereinzelte Abirrungen von der geraden Linie der Gesetzlichkeit, aber sie mahnen zu Vorsicht und erhöhter Wachsamkeit, weil sie immerhin die Gefahr erkennen lassen, welche ans der Duldung antisemitischer Schlagworte nnd Agitationen auch dem bisher unparteiischen Geiste der Staatsverwaltung droht. Diese Duldung von oben hat ja schon einerseits die faktische Verschließung öffentlicher Aemler für die jüdische Intelligenz und andererseits die Verlegung zahlreicher Erwerbsquellen für die unteren und mittleren Schichten der Juden bewirkt. Wenn nun dieser Sachlage gegenüber vereinzelte Stimmen laut werden, die von Annäherung, Versöhnung und Frieden mit unseren bisherigen erbittertsten Gegnern sprechen, so müssen wir dem gegenüber erklären, daß uns noch jede Vorbedingung zu solcher Waffenstreckung zu fehlen scheint. Wo und ivann har sich denn der Wille der christlichsozialen Partei manifestiert, die staatsbürgerliche Stellung der Juden zu respektieren, nnd auf die Erstrebnng von Ausnahmsgesetzen wider sie zu verzichten? Oder soll etwa davon eine Wendung zum Besseren gesucht und gefunden werden, daß nunmehr auch die Machtmittel des Staates den Chriftlichsozialen zur Bekämpfung der jüdischen Kaufleute und Gewerbetreibenden zur Verfügung stehen? Haben Staat, Land und Gemeinde sich bereit erklärt, bei Besetzung der öffentlichen Aenrter keine konfessionellen Unterschiede mehr zu machen, hat man die Versuche, den Zutritt der Inden zu den Mittelschulen und Hochschulen zu beschränken, aufgegeben? Nichts von alledem! Das Friedensbedürfuis ist auch niemals auf Seite der Gewalthaber, sondern nur auf Seite der Vergewaltigten betont worden. Einer solchen Politik mattherziger Schwäche zuftimmen, hieße, uns mit gebundenen Händen dem Gegner ausliefern. Mehr denn je ist es notwendig, unsere Waffen scharf zu erhalten nnd unermüdlich zu kämpfen für unser Recht und unsere Ehre! (Lebhafter Beifall). Diesen Kampf hat denn auch im abgelaufenen Jahre unser R e ch t s s ch u tz b n r e a u mit aller Zähigkeit und Ausdauer fortgeführt. Ju vielen hundert Fällen waren wir gezwungen, Unbill, Unrecht und Gewalttat von unseren Brüdern in Wien und in allen Kronländern des Reiches abzuwehren. Das Vertrauen in unsere Rechlsschutztüligkeit ist ein unausgesetzt wachsendes und erfüllt uns mit aufrichtiger Befriedigung, weil darin eine Anerkennung unserer redlichen nnd rastlosen Pflichterfüllung gelegen ist. Aus der Fülle des Materials können wir auch dies-

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