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Die Wahrheit · 1909-04-16 · Heft 15 (16.4.1909) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1909
Issue
Heft 15 (16.4.1909)
Date
1909-04-16
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seile 6. Die Wahrheit Nr. 15. Journalisten- und Schriftstellervereines „Concordia" Dr. Siegmund Ehrlich, der Direktor der Hosoper Felix von Weingartner und namens der Privatbühnen Direktor W e i s s e. Regisseur B a s i l entbot Sonnenthal namens der Generalinteudanz der Münchener Hostheater den letzten Abschiedsgruß; Paul Lindau legte einen Kranz namens des Berliner königlichen Schauspielhauses ans den Sarg nieder; Regisseur Stern hielt namens des Prager Deutschen Landestheaters einen kurzen Nachruf; Oberregifseur S t o l l sprach als Präsident des Oesterreichischen Bühneuvereins. und endlich widmete ein junger Verehrer des verblichenen Künstlers, Dr. Oberländer, dem Andenken des Toten einige herzliche Worte. Als die Reden verklungen waren, stimmten die Chöre des Stadt- und Leopoldstädter-Tempels unter Leitung des Chormeisters Prof. Snlzer einen Trauerchoral an und unter seinen ergreifenden Klängen wurde Adolf Ritter von Sonnenthal zur ewigen Ruhe gebettet. * % -i- In weiten Kreisen der Wiener Kultusgemeinde ist der Wunsch laut geworden, daß der Vorstand das Andenken an Adolf Ritter von Sonnen t h a l durch die Aufnahme in die „Haskara" verewigen möge. Gesamtoega»isatiott der Jude»» Oesterreichs. Vom Bureau des Allgemeinen österreichisch-israelitischen Bundes in Wien wird für den am 4. Mai d. I. in Wien stattsindenden Gemeindetag der Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Gesamtorganifation nebst nachfolgendem Rundschreiben versendet: Löblicher Vorstand! Das vom Gemeindetage am 27. April 1908 eingesetzte Komitee zur Schaffung einer autoritativen Gesamtorganisation der Juden Oesterreichs hat, entsprechend dem vom Gemeindetage erhaltenen Aufträge, in mehrfachen Beratungen einen der Regierung vorzulegenden Gesetzentwurf ansgearbeitet und beschlossen, denselben in der in Abschrift beiliegenden Fassung dem am 4. Mai 1909 in Wien stattstndenden Gemeindetage zur Annahme zu empfehlen. Bei der Abfassung des Gesetzentwurfes hat das Komitee sein Hauptaugenmerk darauf gerichtet, daß derselbe keine Bestimmung enthalte, durch welche eine der verschiedenen religiösen oder politischen Richtungen in der Judenschaft Oesterreichs berechtigterweise veranlaßt werden könnte, der angestrebten Organisation ihre Förderung zu versagen. Ebenso wurde mit größter Peinlichkeit jede solche Bestimmung vermieden, welche die Autonomie d e r K u l t u s g e m e i n d e n in ihrem Wesen tangieren könnte. Mit Rücksicht auf diese Gesichtspunkte hat das Komitee durch den § 6 dafür gesorgt, daß besonders in den Landesverbänden, denen der Entwurf einen möglichst weitgehenden, selbständigen Wirkungskreis einränmt, auch die orthodoxe Richtung durch Entsendung eines Rabbiners eine entsprechende Vertretung erhalte, abgesehen davon, daß die Kultusgemeinden, in denen das orthodoxe Element überwiegt oder eine ansehnliche Minorität darstellt, bei der Wahl der Delegierten es in der Hand haben, Männer ihres Vertrauens in die Landesverbände zu entsenden. Aus diesem Grunde mußte die von gewisser Seite gegen die Schaffung einer Gesamtorganisation in Szene gesetzte Aktion umso schmerzlicher berühren, als dieselbe auf Grund eines unfertigen, noch nicht für die Oeffentlichkeit bestimmten Entwurfes unternommen wurde und selbst vor dem Versuche nicht zurückschreckte, den Einigungsversnch der Jndeuschaft Oesterreichs schon in seinem Anfangsstadium durch Proteste bei der Regierung zu diskreditieren. Das Komitee konnte und durste sich jedoch durch diese Gegenströmungen nicht beirren lassen, es hatte die Pflicht, das ihm vom Gemeindetage übertragene Mandat auszuführen und den von ihm ausgearbeiteten Gesetzentwurf dem nächsten Gemeindetage zu unterbreiten. Wir wollen trotz der unliebsamen Mißverständnisse der letzten Zeit die Hoffnung nicht aufgeben, daß die zu einer j Einigung der Judenschaft Oesterreichs drängende Lage unserer! Glaubensgenossen im letzten Augenblick auch diejenigen, die heute! abseits stehen, zur Ueberzengnng bringen werde, daß wir eine j Sünde an unserer Glaubensgemeinschaft und an unserem Volke I begehen, wenn wir in dieser schweren Zeit Zwietracht säen,; anstatt einigend einznwirken. i ' Hochachtungsvoll | Der Präsident: j Dr. Alfred Ster n. j Die Organisation soll sich nach drei Abstufungen: Knltusgemeinde, Landesverbände, Reichsverband gliedern. Die Organe des Landesverbandes sind die Verbandsversammlung und Verbandsleitung, die des Reichsverbandes die Reichsverbandsversammlnng und der Oberrat. Letzterer ist das vermittelnde Organ zwischen der jüdischen Religionsgenossenschaft und den obersten Staatsbehörden, ferner zwischen dem Reichsverbande und den Landesverbänden. Zum Wirkungskreise des Reichsverbandes gehören unter anderem: a) Anträge an die Staatsverwaltung in Angelegenheiten, welche die öffentliche Rechtsstellung der jüdischen Glaubensgenossen im Staate betreffen, einschließlich des Rechtes der Beschwerdeführung in Fällen von Verletzung dieser Rechtsstellung. b) Die Sorge für Ausbildung von Rabbinern, Religionslehrern und sonstigen Kultusfunktionären, (Kantoren, Kanzleibeamten, Schächtern und dergl.), sowie Festsetzung der von den Bewerbern um diese Aemter nachzuweisenden, allgemeinen fachlichen und insbesondere theologischen Bildung, unter Bedachtnahme auf die kulturellen Verhältnisse der einzelnen Landesverbände und unter Beobachtung der diesbezüglich bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Die Organisierung von Lehranstalten für die Ausbildung von Rabbinern, Religionslehrern und anderen Kultusbeamten und die Feststellung von Lehrplänen und Prüfungsordnungen bedürfen zu ihrer Giltigkeit der staatlichen Genehmigung. c) Die Aufstellung einer allgemeinen Verwaltungsordnung für das Vermögen der Kultusgemeinden und der Verbände, sowie die Erlassung näherer Bestimmungen über das Rechnungswesen, zur Richtschnur für die Geschäftsführung derselben. ä) Die Sorge für die standesgemäße Besoldung sämtlicher Kultusgemeindebeamten und ihrer Angehörigen, Altersversorgungen nach Analogie der diesbezüglich den Staatsbeamten eingeräumten Rechte. Die einzelnen Paragraphe des Entwurfes, sowie den Motivenbericht zu demselben werden wir in nächster Nummer veröffentlichen. Säurst Oskar Murmorek. Mir allgemein schmerzlichem Empfinden vernahm man am zweiten Pessachtage die Kunde, daß Banrat Oskar M a r m o r e k am Tage vorher am Grabe seines Vaters seinem Leben ein vorzeitiges Ende bereitet hat. Mit ihm ist nicht nur ein genialer Bankünstler dahingegaugen, sondern auch ein glühend begeisterter Jude, der sich seit seiner frühesten Jugend der Renaissance des Judentums widmete. Gleich seinem Bruder Dr. Alexander Marmorek gehörte er zum engeren Kreise Theodor Herzls und war seit dem zweiten Baseler Kongreß bis zum Tode Herzls Mitglied des engeren Aktionskomitees. Sein leidenschaftliches Temperament verschaffte ihm manchen Widersacher, aber die Ehrlichkeit seiner Ueberzeugung wurde niemals angezweifelt. Auch im Vorstande der Wiener Kultusgemeinde, dem er seit einer Reihe von Jahren angehörte, wurden seine begeisterte Liebe zum Jndentume, seine hervorragenden Talente und seine große Arbeitskraft allgemein geschätzt und anerkannt. In der-Vorstandssitzung vom 7. April widmete der Vorsitzende, Präsident Dr. Alfred Stern, dem Dahingeschiedenen folgenden Nachruf: „Vor mir liegt ein Schreiben vom gestrigen Tage, i welches soeben in meine Hände gelangt, und der Schreiber weilt nicht mehr unter den Lebenden. Vom Tage seines Todes ist das Schreiben datiert. Oskar M a r m o r e k hat dem Kultus-

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