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Die Wahrheit · 1908-12-25 · Heft 50 (25.12.1908) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1908
Issue
Heft 50 (25.12.1908)
Date
1908-12-25
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 50. Die Wahrheit. Seite 7. Max M a r I u s. David N e b e n za h l, Julian Cschery. Albert Snhönhof, Emil Stein, Moses Stöckel, Eisik Torczy n e r. Josef H. Wahl t u ch, Dr. Paul W e i f e ngrün, Dr. Josef Zipfer, Dr. Egon Zweig eine Ehreubeleidignngsklage eingebracht, die Donnerstag, den 1.7d. M. vor dem Bezirksgerichte Josefstadt zur Verhandlung, gelangte. Die von Dr. Emil K r a s n y vertretene Klage bezog sich' auf folgende vom Präsidenten Dr. Stern in der öffentlichen Vorstandssitzung vom 25. Oktober 1908 abgegebene Erklärung: „Ich habe heute eine öffentliche Sitzung anberaumt und ich werde das auch in Zukunft mn, um die gegen den Knltusvorstand gerichteten Angriffe zu widerlegen. Diese Anwnrfe können nur öffentlich widerlegt werden, weil in öffentlichen Bersamlnltlngen von verschiedenen Seiten Anwnrfe erfolgen. Ich konstatiere mit Bedauern, daß diese Anwürfe sogar von halb autoritativer Seite ansgehen, oder wenigstens von einer Partei, die von der Unrichtigkeit dieser Anwnrfe überzeugt oder doch in der Lage ist, sich zu überzeugen. Diese Mitteilungen sind nicht nur in jüdischen, sogenannten oppositionellen Blättern enthalten, sondern zum größten Teile in ausgesprochen antisemitischen Blättern, wie das „Deutsche Volksblatt", welche sich in letzter Zeit der Mitarbeit der O p p o s i t i o u zu erfreuen haben." Durch diese Aenßerung, so führte die Anklage ans, welche in öffentlicher Vorstandssitznng, also an einem Orte, der besonderen Ansland erfordert, vorgebracht worden sind, fühlen wir Privatkläger als Mitglieder des oppositionellen Wahlkomitees zugleich als Kandidaten der Opposition uns in unserer Ehre als Männer und ltnserem Volke unbedingt ergebene Inden auf das tiefste verletzt und erheben hiemit durch unsereit Vertreter die Anklage, beantragen die Anberaumung der Hanptverhandlnng, die Vorladung der angeführten Zeugen und die Verurteilung des Beschuldigten im Sinne des Gesetzes. Der Präsident der israelitischen Knltnsgemeinde Herr Dr. Alfred Ster tt, verteidigt vom Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Norbert K l i n g e r, erklärte, daß er in seiner Eigenschaft als Präsident der Killtnsgemeinde die gegen ben Vorstand erhobenen Anwürfe zu widerlegen verpflichtet war und daher in Wahrung dieser berechtigten Interessen die inkriminierte Aenßerung unter A n f ü h r n n g von Tatsachen gemacht habe. Die von den Klägern fabrizierten Schmähartikel sind stets am folgenden Tage nach ihrem Erscheinen in den antisemitischen Blättern Wiens wörtlich nachgedrnckt worden. In einzelnen Fällen ist es sogar vorgekommen, daß das „Deutsche Volksblatt", nachdem es sich von der Unwahrheit der verbreiteten Mitteilungen zu überzeugen Gelegenheit fand, die verbreiteten Mitteilungen dementierte. Die Kläger dagegen und ihre Zeitung haben sich dazu nicht verpflichtet erachtet. In einer öffentlichen Versammlung der Opposition hat der Führer mit lauter Stimme erklärt, daß er sich freuen tvürde, wenn es gelänge, mit Hilfe der Antisemiten aus der jüdischen Knltnsgemeinde die jetzigen Vorsteher hinausrufegen. Seine Worte fanden tu der Versammlung keinen Widerspruch, sondern tvurden mit jubelndem Beifall ausgenommen, und das offizielle Organ der Opposition hat diese Rede ohlle irgend ein Wort der Kritik abgedruckt. Ailch sonst waren die Artikel der oppositionellen Zeitungen nach Stil und Inhalt so beschaffen, daß sie ohne wesentliche Aenderung von den Redaktionen antisemitischer Blätter nachgedruckt werden konnten ttitb daß zu einer bestimmten Protestversammlung gegen den Kultusvorstand der Vertreter eines antisemitischen Blattes speziell eingeladett wtlrde, das hat ein Mann von unantastbarem Charakter in einer öffentlichen Wählerversammlnng erklärt. Für diese und ähnliche Tatsachen können einwandfreie Zeugen geführt werden. Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Norbert K l i n g e r führte aus, daß fein Klient bereit wäre, den Wahrheitsbeweis zu führen, doch sei dies nicht erforderlich. Nach Gesetz Mld Statut sei der Präsident, tvelchem die Vertretung der Knltnsgemeinde nach innen und atlßen obliege, als A m t s p e r s o it anzusehen. Wenn derselbe, wie im vorliegenden Falle, kraft des ihm staatlich znerkannten Autoritütsrechtes iiitb in pflichtgemäßer Wahr u n g der i h nt a u v e r t r a n t e n b e r e ch t i g t e n I n t e r e s s e n dieser feiner Aufgabe Nachkomme, ohne hiebei die Schranken des Erlaubten zu überschreiten, fei eine Rechtswidrigkeit nicht vorhanden und könne von einer strafbaren Ehrenbelerdignng nicht gesprochen werden. Der Präsident habe in maßvollster Weise die einzelnen gegen den Kultusvorstand von der Opposition erhobenen Angriffe rein sachlich widerlegt, ohne sich auch nur gegen eine bestimmte Person zu wenden. Es fehle sonach den Klägern auch die Klage-Legitimation. Aus diesen beiden p r i nzipiellen Gründen sei sonach ein Freispruch zu fällen. Würde das Gericht diese grundsätzliche Ansicht nicht teilen, werde er den Wahrheitsbeweis erbringen. Der Klagevertreter führte in seiner Erwiderung aus, daß die Beschnldignug der Mitarbeiterschaft für die antisemitische Presse für jeden bewußten Inden eine schwere Beleidigung beinhalte und daß die Kläger als ständige Mitglieder des attch der Knltnsgemeinde bekannten oppositionellen Wahlkomitees wohl zur Klage berechtigt seien. Dr. K r a ß n y bezetchnet auch die erhobenen Vorwürfe der Mitarbeiterschaft als sachlich unbegründet. Er beutet an, daß seine Klienten sich damit zufrieden geben würdetl. wenn der Herr Präsident erklären möchte, daß seine Worte vom 25. Oktober gegen die Klüger sich nicht gerichtet hätten. Der Präsident Dr. Stern lehnte diese Zumutung ab. Er gebe feiuerlei Erklärung, die einzelnen Kläger kenne er nicht alle ttnd für die objektive Wahrheit seiner Worte sei er bereit, den Wahrheitsbeweis ztl führen. Der Richter Gerichtssekretär Dr. Stolz lehnte sämtliche Beweisanträge ab. sprach Dr. Stern frei ltub verurteilte die Kläger zum Kvsteuersatz. In der Urteilsbegründung betonte der Richter, daß den Klägern jede Legitimation zur Klageführung fehle, da Dr. Stern nur von Opposition und einer Partei im allgemeinen gesprochen habe, dies jedoch Begriffe seien, mit denen das Strafgesetz in Ehrenbeleidigungen nicht hantiert. Die Zugehörigkeit zu einer Partei sei etwas innerliches und nicht ztl fassen. Ferner war der Richter auch der Anschauung, daß der Beschuldigte als Präsident der Knltnsgemeinde als Amtsperson altszusassen sei ttnd ihm für die innerhalb seines Wirkungskreises gefallenen Aenßernngen — so weit sie keilte Schmähungen und Beleidigungen enthalten, was vorliegend nicht der Fall sei — die Immunität znkomme. Die Kläger meldeten gegen den Freisprilch die Berufung an. KrigMenmier israel. Tempelverein. Am 16. d. M. fand im Lokale des Cafe „Neptnn" nnter dein Vorsitze des langjährigen, um den Verein selbst, wie auch um die anderen Institutionen des Bezirkes hochverdienten Obmannes Herrn Hermann E l l b o g e n. die Generalversammlnng des Brigittenauer Tempelvereines statt. Als Vertreter des Knltnsvorstandes erschien Herr Knltnsrat Adolf Schram ek. Vor Eingang in die Tagesordnung begrüßte der Obmann die zahlreich erschienenen Vereiusmitglieder sowie insbesondere mit sympathischen Worten Herrn Kultnsrat Schrämet und | Herrn Dr. Bloch nnter der lebhaften Znstimmttng der Bersamutlnng. In begeisterten Worten gedachte der Obmann sodann der in diesem Jahre abgehaltenen Jttbelfeier unseres geliebten Monarchen, dem zu huldigen wir Juden besondere Ursache haben, war er es doch, der uns vollständige Gleichberechtigung mit allen anderen Staatsbürgern und die freie Religionsübung gewährte. Mit besonderer Freude und mit hohem Stolze müsse es jeden Inden erfüllen, daß der Kaiser der Deputation der Knltnsgemeinde. deren Führer der Präsident unserer Gemeinde, Herr Dr. Alfred Stern, war, gegenüber Worte der Anerkennung ttnd Schätzung für die Treue, den Familiensinn und die Wohltätigkeit fand, goldene Worte sympathischer Empsindnng. die wir "als unvergeßliches Erdteil unseren Kindern und Enkelkindern übermitteltt werden. Mit dem heißen Danke für den Schutz der Vorsehung und der innigen Bitte, daß der Allmächtige noch durch viele, viele Jahre ttnseren gütigen Herrscher segnen und erhalten möge, zum Heile unseres Vaterlandes und aller feiner Völker, schloß der Redner unter Ausbringung eines dreifachen Hochs aus den Kaiser, das ein vielstimmiges Echo in der Versammlung, welche die Rede stehend angehörl hatte, fand.

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