Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 50 (25.12.1908)
- Date
- 1908-12-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Di? Wahrheit Nr. 50. Seite 4. Unterschied der Nationalität gegen die Staatsbürger jüdischen Glaubens gehandhabt wird. Das österreichische Straf- und Preßgesetz kennt keine Unterscheidung zwischen strafbaren Handlungen, die nationalen Motiven entspringen, und solchen, deren Beweggrund ein k o n f e s s i o n e l l e r ist. Tatsächlich trägt der konfessionelle Boykot genau dieselben Merkmale an sich wie der nationale. Der Erlaß müßte daher logischerweise und dem Geiste der Gesetze entsprechend auf jede Art von Boykott, also auch aus den konfessionellen, Anwendung finden. * * Was an brutaler Verhetzung und Aufreizung gegen die jüdische Bevölkerung seitens der Antisemiten in der Bukowina und ihrem publizistischen Organ, dem „Bnkowinaer Volksblatt", vor den Augen von Regierung, Staatsanwaltschaft und Polizei geleistet wird, das hat der Abgeordnete Dr. Straucher in der Budgetdebatte ausführlich geschildert. Ohne daß die Behörden dagegen einschreiten, bezeichnet das ..Bnkowinaer Volksblatt" die Judenschaft generalisierend als'eine jüdische Schlange und fordert die christliche Bevölkerung zu deren Ausrottung auf. Bedeuten alle diese Artikel und Handlungen keine Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen die Juden als Volksstamm, gegen die Juden als Religionsgesellschaft? Das „Bnkowinaer Volksblatt" darf ungestraft die Juden trotz ihrer staatsgrundgesetzlich anerkannten Gleichberechtigung mit den übrigen Völkern der österreichischen Monarchie eine außerhalb von Gesetz, Recht und Sitte stehende Sekte nennen und mit brittalem, wildem, gehässigen Fanatismus, ihre Ausrottung verlangen! Wir fragen: Ist das geschilderte Vorgehen eine vom Strafgesetz verpönte „Feindseligkeit wider Nationalitäten, Religions¬ und andere Gesellschaften des Staates" oder nicht? Bedeutet eine derartige Aneiferung zum Vergreifen an fremdem Besitz itnd fremdem Leben — der Juden — eine Uebertretnng des ß 302 St. G. oder nicht? Was soll die andersgläubige Bevölkerung davon abhalteu, den Aufforderungelt des Organes der antisemitischen christlichsozialen Palleten Folge zu leisten, Exzesse gegen die Juden zu verübelt, Blutbäder unter den Juden anzurichten, wenn sie sieht, daß jene Behörden, Die für die Wahrung der Gesetze, für die Aufrechterhaltnng der Ruhe und Ordnung pflichtgemäß zu sorgen berufen sind, derartige infame und von Verwahrlosung des menschlichen Gemütes zeugende Aneiferungen zu Verbrechen ruhig gewähren läßt? Man stelle sich vor. daß die geschilderten Verhetzungen, Aufreizungen lind Verläumdungen anstatt gegen die Juden gegen andere Volksstämme, gegen andere Religionsgesellschaften gerichtet wären, würden da auch die berufenen staatlichen Behörden eine solche Duldung an den Tag legen? Angesichts der geschilderten, geradezu anarchistischen Zustände, angesichts der überhand nehmenden Gesetzlosigkeit, ängesichts der flagranten Verletzungen der geltenden Gesetze und angesichts der in hohem Grade gefährdeten Sicherheit der Jubelt richteteil die Abgeordnetelt Dr. Straucher, Stand, Dr. Try- .lowskyj. Breiter, Löwenstein. Knranda. Dr. Gold, Dr. Gabel und Dr. Mahler die folgenden Anfragen an die k. k. Gesamtregierung : „1. Sind derselben die geschilderten Verhältnisse bekalint und 2. gedenkt die k. k. Regierung mit tunlichster Beschleunigung die geeigneten gemessenen Weisungen au die kompetenten Organe wegen energischer, verzugsloser Inangriffnahme und Durchführung jener Maßnahmen zll erteilen, damit hie Gesetze respektiert und die jüdischen Staatsbürger geschützt werden? Wir hoffen, daß die Regierung auch hier ihrer Pflicht, Recht und Ordnung im Staate aufrecht zu erhalten, bewußt werden wird, getreu den Worten unseres erhabenen Monarchen, der erst kürzlich an die Huldigüngsdeputation der Beamten die Mahnung richtete, daß vor dem Gesetze alle Bürger des Staates gleich sind. * ' * Nach der Meldung eines Prager Blattes ließ sich der aütisemitische Landtagsabgeordnete Ernst Schneider bei dem vonihm inszenierten Hinauswurf des tschechischen Abgeordneten Klofac aus dem Wiener Rathauskeller nicht so sehr von seiner Liebe zum Deutschtum, sondern von seinen antisemitischen Instinkten leiten. Wie von Augenzeugen berichtet wird, spielte sich die Szene in etwas anderer Weise ab, als sie von den Zeitungen dargestellt wurde. Herr Klofac saß mit mehreren Parteifreunden beisammen. An einem Nebentisch saß, betrunken wie immer, der berühmte christlichsoziale, neugewählle Laudtagsabgeordnete Erlist Schneider. Als Schneider genug getrunken zu haben glaubte, erhob er sich, wankte zu dem Tisch der tschechischen Abgeordneten und sagte, sich schwer ans ben Tisch «stützend, zu Klofac: „Was ist denn das, Ihr schlagt in Böhmen ans die Deutschen los? Ans die I u d e n s o l l t I h r l o s g e h e n, D a n lt nt a ch e u w i r mit!" Klofac gab keine Antwort. Darauf Schneider: ..Ach so, Ihr seid von den Juden bestochen! Darauf wandte er sich um und ries in den überfüllten Saal: ..Silentium, da sitzt der Klofac!" Nun wurde Klofac hinausgeworfeu. Er fiel also in die Grube, die er in Prag und Böhmen den Juden gegraben hat. Und der ihn hiueinstieß war Schneider, der Freund des Prager Antisemitenhänptlings Brezuovsk^. * * ¥ ' Die Institution der amerikanischen Anstauschprofessoren führt den behördliche n Anti s emitis m u s in Deutschland an einem praktischen Beispiele gründlich ad absurdum. Der in Boston erscheinende „Globe" darf nämlich in einer Notiz über den neuen amerikanischen Austallschprosessor Dr. Adle r an der Berliner Universität mit Recht schreiben: „Die Aufnahme Prof. Adlers, dessen jüdisches Stammestum und dessen Ausbildung zum jüdischen Theologen im offizielle^ Verzeichnis der Berliner Universität verzeichnet iff,' hat eine mehr denn rein akademische Bedeutung. Als a m e r i k a n i s ch e r Professor an einer preußischen -Universität empfängt er Ehren und Auszeichnungen, auf welche d e n t s chjüdische Professoren vergeblich warte u sollen. Eine Sendung wie die Dr. Adlers überragt natürlich alle akademischen Abgrenzungen, und feine- Aufnahme - seitens der demokratischen Intelligenz der Berliner Universität muß einen merklichen Einfluß auf das öffentliche Gewiss e ii bezüglich der G l e ichberechtig u n g und brüderlichen Achtung der Juden ausüben." So sollte es wenigstens sein; ob die Hoffnung des amerikanischen Blattes, freilich so schnell in Erfüllung . gehen wird, wie es anznnehmen scheint, muß man in Geduld abwarten. * . * * Zur Judendebatte in der Reichsduma wird aus Petersburg geschrieben: „Trotz des erschreckenden Elendes, an dem die russischjüdischen Massen unter dem administrativen und wirtschaftlichen Druck fast ersticken, trotz der immer sich wiederholenden Notschreie der in 8ie Städte und Flecken des russischen Territorialghettos eingepferchten Millionen Inden nach irgendwelchen rechtlichen Erleichterungen, haben es die extrem rechten Abgeordneten der Neichsdnmä fertig gebracht, an das Parlament eine Interpellation betreffs des „unbefugten Aufenthaltes von Inden außerhalb des Ansiedlungsrayons" zu richten. Es handelt sich um eine geringe Gruppe von Juden, deren weitere Verfolgung wegen „unberechtigten Wohnens" in den östlichen ^-Gouvernements laut einem Zirkular Stolypins vom 28. Mai d. I. einzustellen war. Stolypin hatte nämlich verfügt, daß Inden, die außerhalb des Ansiedlungsrayons bis zum i. August 1906 . gewohnt hatten, nicht weiter gestört werden sollten, auch wenn sie inzwischen das Wohnrecht eingebnßt hätten. Wer die Verhältnisse kennt, weiß auch, daß die Zahl dieser „Begünstigten", d. h. derer, denen.das primitivste Recht zuteil werden soll, im Verhältnis zur gesamten jüdischen Bevölkerung minimal, ja ^verschwindend ist. Zudem hat es das Zirkular dem Ermessen der lokalen Behörden-überlassen-, darüber zu entscheiden, welcher Jude der zu gewährenden Vorteile würdig sei. Und trotzdem, Zeter und Mordio seitens der Antisemiten! ' Geberdet sich doch dabei der Verband des russischen Volkes — welche Selbstironie! — als Wächter der Gesetze gegenüber dem willkürlichen Verfahren des Premiers.