Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 50 (25.12.1908)
- Date
- 1908-12-25
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Are geehrten Kerren Aöonnenten werden um umgehende Erneuerung des Abonnements für den am 1. Känner 1909 beginnenden neuen Jahrgang ersucht, damit die regelmäßige Expedition des Mattes keine Unterbrechung erleide. .Abonnements-Bedingungen: Kanzjahrig Kr. 14.— Katbjahrig Ar 7.—, Diertet'jahrig Kr. 3.56. K. k. Poftsparkasfen-Kontö 1VV.S1-8. Die geehrten- Herren Abonnenten werden ersucht, bei Einsendung des Abonnementsbetrages den zugesaildten Erlagschein zu. benützen. Die Redaktion.. Ans der Durch eine Mitteilung der „N. Fr. Presse" wurde jüngst die Frage der religiösen Duldsamkeit in der österr. Armee aufgeworfen und die Aufmerksamkeit des Parlaments und der Regierung auf einen Vorfall gelenkt, der offenbar eine Verletzung' der staatsgrundgesetzlich verbürgten Glaubensfreiheit seitens einer, militärischen Behörde in sich schließt. Der Tatbestand, der-auch zum Gegenstand einer Interpellation an.den Landesvertejdigungsminister wurde, war nach den Mitteilungen des genannteu-Alattes und der Darstellung der Interpellanten folgender: Fünf Zöglinge der Wiener-Nenstädter Militär-Akademie hatten in der letzten Woche des Monats November ihren Uebertritt von der katholischen zur evangelischen Kirche vollzogen und hievon ordnungsgemäß die Meldung an das Vorgesetzte Kommando erstattet. Unmittelbar darauf wurde ihnen „der Prozeß" gemacht. Sie mußten vor einer Osfizierskonferenz erscheinen, wo sie beschuldigt wurden, mit ihrem Uebertritt antidynastische Tendenzen verfolgt zu haben. Die Konferenz habe schließlich beschlossen, dem Kriegsministerium ihre Relegierung vorzuschlagen. An die Kameraden wurde die Aufforderung gerichtet, die,,Konvertiten", wie sie genannt werden, zu boykottieren, während Offiziere den Uebertritt als schweres Vergehen gegen Zucht und Disziplin, ja einer als direkt unehrenhaft bezeichnete. Einer der Uebergetretewensei bei einem, ganz geringfügigen Anlasse an Ort und Stelle verhaftet worden. Zur Wahrung der Rechte der gemaßregelten Militärzöglinge richteten nun die Abgeordneten Malik, Jro, Einspinner, Bendel, Dr. Jäger und Genossen in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 18. d.- M. folgende -Anfrage an den Landesverteidigungsminister FML. v. Gregori: 1. Sind diese Vorfälle, die den Staatsgrundgesetzen geradezu Hohn sprechen würden, wahr? 2. Ist Se. Exzellenz der Herr Landesverteidigungsminister geneigt, diese Anfrage sofort oder doch in allernächster Frist zu beantworten? 3. Ist Se. Exzellenz für den Fall, als diese Vorfälle auf Wahrheit beruhen sollten, geneigt, die Kriegsverwaltnng aufmerksam zu machen, daß den sümtlichern Gesetzesverletzern die strengste Strafe znerkannt und dem verletzten Gesetze sowie den betroffenen Zöglingen volle Genugtuung gegeben werde? Wir teilen vollkommen die Entrüstung der Jnterpellauten, daß in einem Staate, dessen Armee aus Angehörigen aller Konfessionen besteht, eine solche Verletzung des Prinzips der Glaubensfreiheit nicht Vorkommen darf, aber wir müssen an sie die Frage richten,' warum sie denn nicht nur geschwiegen, sondern auch eine gewisse Genugtuung darüber empfunden haben, wenn, wie schon oft jüdische Abgeordnete auf dem Wege von Interpellationen darauf hinwiesen, jüdische Angehörige der Armee nur ihres Glaubens wegen, alle möglichen Zurücksetzungen erfahren haben? Recht muß.Recht bleiben allen Staatsangehörigen gegenüber, und nur dann, wenn dieses Recht von allen politischen Parteien ' ohne Einschränkung respektiert wird, werden Verletzungen der gesetzlich gewährten religiösen Gleichberechtigung unmöglich gemacht werden.' * . * -• . ' ' -i- Angesichts der bedauernswerten Erscheinungen, die der nationale Kampf zwischen Czechen und Deutschen in Böhmen und Mähren zutage förderte, hat der Ministerpräsident Freiherr v.^Bienerth eine Zuschrift an den Leiter des Justizministeriums gerichtet, die sich gegen die nationale Boykottbeweguug wendet. - Diese entschieden ungesetzliche Agitation kann, wie der Ministerpräsident erklärt, unter keinen Umständen geduldet werden und . es sei Pflicht der Regierung, resp. der Justizbehörden, mit allen durch das.Straf- und Preßgesetz an die Hand gegebenen Mitteln dem nationalen Boykott, der znm Schaden der erwerbenden Bevölkerung durch radikale Hetzer leichtfertig in die Bevölkerung getragen wird, entgegenzutreten. Bezugnehmend auf diesen Erlaß hat nun die Oesterr.- israel. Union in einer Eingabe an den Ministerpräsidenten darauf hingewiesendaß der Boykott als Waffe im politischen Kampfe nicht erst neuestens, wie es iw'dem Erlasse heißt und nicht nur , in Böhmen und Mähren zwischen feindlichen nationalen Partei«i8 zur Anwendung gelangt, sondern daß dieses verwerstiche Kampfmittel seit langen Jahxen unausgesetzt in Wien und in sämtlichen Kronländern des Reiches von den antisemitischen Parteien ohne