Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 42 (30.10.1908)
- Date
- 1908-10-30
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 42. Die Wahrheit Seite 5. genossen^ größere Spenden zu sammeln. Der Präsident bemerkt hiezu, daß ohne irgendwie den Wohltätigkeitssinn unserer Glaubensgenossen, der ja auch in reichem Maße Andersgläubigen zugute kommt, einschränken zu wollen, er dennoch jene Tatsachen, um vor Irreführungen zn schützen, in öffentlicher Sitzung vorzubringen für geboten erachte. Zur Tagesordnung übergehend bemerkt der Präsident, daß er die Einberufung öffentlicher Sitzungen, insbesondere auch deshalb für notwendig erachte, weil über verschiedene, in der Oeffemlichkeit verbreitete Unwahrheiten öffentlich die Richtigstellung erfolgen und unberechtigte Angriffe gegen die Knltusgemeinde, ohne sich in Zeitn ngspolemiken einzulassen, am besten in öffentlichen Sitzungen des Vorstandes zurückzuweisen seien. Die Angriffe erfolgen auch von solcher Seite, welche sich von der Unrichtigkeit ihrer Behauptung leicht die Ueberzeugung verschaffen konnten, vielleicht sogar von der Unrichtigkeit ihrer Anwürfe selbst überzeugt sind. Diese Auwürfe sind in jüdischen oppositionellen Blättern, nicht selten auch in einem antisemitischen Blatte enthalten, welches in neuerer Zeit über alles, was gegen die Gemeinde vorgebracht wird, so rasch und so wohl informiert berichtet und, man kann sagen, sich der Mitarbeiterschaft der jüdischen Opposition erfreut. Dr. Egon Zweig ruft aus dem Zuhörerraum :„L ü g e!" Der Präsident verbietet sich jede Einmengung des Publikums in die Debatte und erklärt, im Wiederholungsfälle den Zwischenrnfer aus dem Saale entfernen zu lassen. Viele Vorstaudsmilglieder rufen: „Sofort hinaus!" Wilhelm Knfsner: „Solche Lausbuben hinaus!" Der Vorsitzende fordert Herrn Dr. Zweig zum Verlassen des Saales ans, der der Aufforderung Folge leistet, woraus der Präsident seinen Bericht fortsetzt. Da ist beispielsweise die Angelegenheit des Vereines „Schvmre hadat". Demselben wurde die Genehmigung zur Errichtung eines ständigen Bethauses des Vereines „Bne Brith" verweigert, weil in dessen unmittelbarer Nähe sich ein anderes, ständiges Bethaus des Vereines „Bneh Brith" besindet. Unter Intervention der Kültnsgemeinde fanden Verhandlungen zwischen den beiden Vereinen zu dem Zwecke statt, um durch gemeinsames Wirken ein entsprechendes, ivürdiges Bethaus zn errichten. Die Einigung war bereits erzielt, ist aber mit einem Male von „Schomre hadath" ans irgend einem Grunde abgebrochen worden. Nichtsdestoweniger hält dieser Verein, der gegen die abweislicheu Erledigungen des Kultus- Vorstandes die Beschwerde an die Staatsbehörde ergriffen hat, seither Psucksuts rsoursu feine ständigen Betversammlnugen ab und sind bisher seitens der Gemeinde dagegen keine Schritte! unternommen worden. Ferner wird trotz aller erfolgter Berichtigung noch immer daran sestgehalten, daß die Sperrung des Vereinsbethanses „Linas Hazedek" im XX. Bez. während des Gottesdienstes vom Vorstande angeordnet worden sei. trotzdem die Vereinsfnnktionäre sich telefonisch an das Präsidium der Gemeinde gewendet hätten. Der Präsident erklärt neuerlich, daß von keiner Seite eine telefonische oder irgend eine andere Verständigung dem Präsiditim oder der Kültnsgemeinde zugekommen sei, daß vielmehr der Präsident erst nach Roschhaschono von dem Vorfälle Kenntnis erlangt, habe. I Ein weiterer Vorwurf wurde letzthin dahin erhoben, daß die Kültnsgemeinde von den verschiedenen Bethausvereinen, welchen die Abhaltung temporärer Gottesdienste gestattet wird, 10°/0 des Erträgnisses verlange. Demgegenüber bemerkt der Präsident, daß noch niemals die Wiener Kültnsgemeinde von einem Vereine irgend eine Zahlung verlangt oder erhalten hätte. Wohl verlangt die Kultusgemeinde von den temporären Bethäusern den zehnten Teil der behördlich bewilligten Sitzplätze für Arme. Diese für Arme bestimmten Sitzplätze sind aber nur ein kleiner Teil der von der Kultusgemeinde an Arme u n e n tg e l t l i ch verabfolgten Betplätze, da außerdem noch alljährlich für mehrere tausend Kronen Sitzplätze für Arme durch die Kultusgemeinde den Bethausvereinen abgekauft und sohin unentgeltlich, ebenso wie derartige Armeuplätze in den von der O'emeinde selbst errichteten Minjanim, an Arme verteilt werden. MM Im Allgemeinen ist die in jüngster Zeit über Gebühr anfgebauschte Angelegenheit der temporären Bethäuser oder Minjanim nicht, wie dargestellt wird, etwa ein Kampf der Gemeinde gegen dieselben, vielmehr, wenn überhaupt von einer Gegnerschaft gesprochen werden kann, besteht dieselbe zwischen den temporären und den ständigen Bethüusern. oder auch zwischen den temporären Bethänsern und den Minjanim untereinander. Die Kultusgemeinde übt in solchen Füllen sozusagen nur ein Schiedsrichteramt aus, weiches ausznübeu nicht gerade leicht ist. Auch hat der Knltusyorstand in derartigen Angelegenheiten stets vorher das Gutachten der in Betracht kommenden Vereine und insbesondere der betreffenden Bezirkskommissionen eingeholt und har, wenn eine znstimmende Erklärung der letzteren Vortag, wohl noch niemals seine Zustimmung verweigert. Gerade in den letzten Tagen ist eine Mitteilung eines Tempelvereiues eiugelaugt, dahingehend, daß durch ein in seiner unmittelbarsten Nähe, ohne Bewilligung des Knltusvorstandes von einem Unternehmer errichtetes Minjan Betplätze zn K 4.— per Stück unverkauft gebliebeit und auch ein Teil der von der Kültnsgemeinde zur Verteilung an Arme angekauiteu und verteilten Srtze unbeuützl geblieben sind. Gegen nicht einwandfreie, derartige geschäftliche Unternehmungen wendet sich der Kultusvorstand und ist sein Bestreben dahin gerichtet, nur solche Betversammlnugen zn bewilligen, welche sowohl hinsichtlich der Unternehmer (Einzelpersonen oder Vereitle) als auch der zn verwendenden Lokale möglichst einwandfrei sind. Der Präsident glaubt, diese Mitteilung machen zu müssen, um einer weiteren Irreführung der Oeffentlichkeit vorznbengen. Knltnsvorsteher Max F r a u k gibt folgende Erklärung ab : Im Lause des gestrigen Tages wurde ich von zahlreichen Bekannten unb heute vor der Sitzung von einigen der Herren Kollegen inieipelliert. ob es richtig sei, daß Kollege Prof. E h rm a n u und ich das Programm des oppositionellen Wahlkomitees bedingungslos akzeptiert Hütten. Ich habe zwar von Prof. Ehr m a u n, der derzeit von Wien abwesend ist, kein Mandat, in seinem Namen zu sprechen, aber ich sehe mich trotzdem veranlaßt, zn erklären : Professor E h r m a n n und ich haben das Programm des oppositionellen Wahlkomitees nicht unterschrieben, also au ch nicht bedingungslos akzeptiert. Als die Herren uns mit ihrem Besuche beehrten, haben wir ihnen die Bedenken, welche wir gegen einzelne Punkte des Programmes haben, auseinandergesetzt und das Exekutivkomitee hat, da es diese Bedenken als diskutabel anerkannte, keinen Anstand genommen, uns, wie ich bemerken will, einstimmig als Kandidaten zn nominieren.? Knltnsvorsteher S. Steiner konstatiert, daß bisher im 12. und 15. Bezirke stets zu den hohen Feierragen großer Mangel an Sitzen, besonders für die arme Bevölkerung war. Mit Unterstützung der Kültnsgemeinde wurde heuer in den Weigel-Sälen ein Gottesdienst veranstaltet, wobei von den 3000 Plätzen 600 bezahlt und 2400 an arme Leine gratis verabfolgt wurde. I. Vizepräsident Dr. Gustav K o h u referiert über die Erweiterung des Talmudkurses am Bet-Hamidrasch, der dazu dient, jenen Hörern der isr. theolog. Lehranstalt, die besonders * aus den westlichen Ländern der Monarchie kommend, über geringere hebräische Kenntnisse verfügen, als z. B. die galizischen Hörer, in ihrem jüdischen Wissen zu festigen. Referent ersucht, dem Lehrplan, der in der Unterrichlskommission unter Zuziehung von Fachmännern und im Vertreterkollegium angenommen wurde, die Genehmigung des Plenums zn erteilen. Dr. Spitzer begrüßt diesen Lehrkurs, mit welchem ein Anfang für die Errichtung eines Proseminars gemacht wurde. Die Kültnsgemeinde habe dafür Sorge zn tragen, daß die Seelsorger auf der Höhe der Zeit stehen und auch über reiches jüdisches Wissen verfügen. Dazu sei ein Proseminar nötig, welches jenes Maß jüdischen Wissens vermitteln soll, welches beim Eintritt in das Rabbinerseminar gefordert werden muß. Im allgemeinen müssen die großen Leistungen der Kultusgemeinde auf dem Gebiete des Kultus und Unterrichtes anerkannt werden und wenn öfters darauf in den öffentlichen Sitzungen hingewiesen werden wird, dann wird auch dadurch^