Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 41 (23.10.1908)
- Date
- 1908-10-23
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 10. Die Wahrheit. Nr. 41. eines krankhaften Dranges des sonst tüchtigen Publizisten, bei jeder passenden nnd unpassenden Gelegenheit der Oeffentlichkeit seine bei jenem Prozeß erworbenen Verdienste in Erinnerung zu bringen: in jedem Falle muß ich gegen die Unterstellung aufs entschiedenste Verwahrung e i n l e g e n! Um was handelt es sich denn? In Scheelta II heißt es übereinstimmend in allen Texten, wie auch Talmud Giltin 88 b: „Wo auch immer Gerichtshöfe von Heiden sind, darfst du dich an sie nicht wenden, selbst wenn ihre Gesetze gleich denen der Juden sind." Dieser Satz ist im Talmud mit dem Namen des R. Tarphon, in den gedruckten Scheeltoth mit dem Namen des R. Meir, im Tanchuma mit dem Namen des R. S i in o u überliefert. Die Ausgabe des Kommentators ist hier, die wahrscheinlichste Lesart zit stxieren. Meine hebräische Anmerkung lautet nun (S. 11, Note 5): „Editio Venet. n. a. Drucke haben N. Meir; Tanchuma (Jelamdenu): R. Simon; unsere Handschristen: R. Tarphon Talmud Gitlin 88. Tatsächlich erscheint der in Rede stehende Satz fremdartig nn Munde des R. Meir, von dem ja sonst das Won überliefert ist: „Selbst ein Heide, der sich mit der Thora befaßt, steht so hoch wie der Hohepriester (Sanh. 59, Baba Kama 38). Zweifellos ist R- Meir durch Abbreviatur (rr-n für v-i) aus R- Tarphon entstanden; vielleicht ist aber die zuverlässigere Lesart die des Jelamdenn (Tanchuma), „R- Simon", der ja auch der Autor des Wortes in der Mechilta ist: ..Der beste unten den Heiden re." Das ist Alles! Man beachte, daß ich zum Schluffe nicht einmal das volle Zitat ansühre und dem Leser anheimgebe, sich das zu ergänzen: ist todeswürdig zur Kriegs zeit oder nicht zur Kriegszeit. Hier handelt es sich ja gar nicht um die Erörterung der wirklichen oder scherzhaften, der durch die V e r s o l g u u g e n zu erklärenden oder in einer persönlichen Schroffheit R. Simons begründeten Aeußerung:*) Hier ist nur eine knappe literarhistorische Untersuchung, für welchen der Tannaiten, R. Meir oder R. Simon das Wort von den zu meidenden heidnischen Gerichtshöfen besser paßt. Wo werden hier Sätze interpretiert? Oder was hat das mit Rohling zu tun? Was hat es mit jenem Prozesse zu tun, ob eine philologische oder literarhistorische Untersuchung zu einem Texte, der von allen jüdischen Theologie-Studierenden in allen Seminarien auch sonst gelesen wird, sich bezüglich einer Tradition für diesen oder jenen Namen entscheidet? Ueber R. Simons Verhältnis zu den Heiden gibt es übrigens keine Verschiedenheit der Meinungen. Seine Charakteristik steht bei den Forschern fest. Bacher (Agada der Tannaiten II, 73) schreibt: „Simon, welchen d e r H a ß gegen die heidnische Welt und ihre Herrin Nom d u r ch g! ü h 1 e" . . . und an anderer Stelle (S. 79) spricht er von der „Schroffheit seines Charakters und seiner besonders lebhaften Antipathie gegen die nichtjüdische Welt, die Römerherrschaft und das Heidentum. J.H. W e i ß in »Dor Dor Wedorschow“, II, 160 verweist auf den in meiner Anmerkung nur an gedeuteten Spruch, indem er ihn, sowie noch andere, v o l l st ä n d i g (und ohne „beschaas Milchomo“) zitiert. Da er dort eingehend vom Charakter dieses Mannes spricht, fügt er natürlich hinzu, daß in diesen Aussprüchen eine Uebertreibnng liegt. Ich nehme Prof. Berliners erst 1905 erschienene zweite Auflage Raschis zur Hand: Auf Seite 129 ist zu D -uro in eckigen Klammern direkt h i u e i n k o r r i g i e r t das richtige;nn terjacd; er hätte es wohl für Wahnsinn gehalten, wenn man ihm das beanständet hätte. Ich schlage unsere in allen Bibliotheken verbreitete, in einer Weltsprache geschriebene, in vielen taufenden von Exemplaren Juden und Christen zugängliche „ J e w i s h Encyclopedia“ auf. Band XI ist ein Artikel über „Simeon b. Jocha'i" zu lesen, der von einem sührenden jüdischen Gelehrten, Prof. Köhler, Rektor des Eebrew Union College in Cincinnati, revidiert wurde. Mit gesperrtem Druck ist da ein Absatz hervorgehoben. „Anti-Roman Feeling“: On more than one *) Bergt. Berachoth 7 b dwb nrurrfc iniB "2VN vivrr v'-iki occasion Simeon manifested bis anti-Roman Feeling. Dann heißt es auf S, 362: „Eis animosity toward t h e Grentiles generally and toward feminine snperstition is expressed in the following utterance: The best of tlie lieathen mer.its d e a t h, the best of serpents should have its head crushed.“ Da ist nicht einmal die Einschaltung von der „Kriegszeit" zu finden. Der antiheidnische Sinn ist wohl klar, aber kein Mensch mit normalem Verstände wird, da es sich um einen Gelehrten aus dem zweiten nachchristlichen Jahrhundert handelt, diese Aeußernng anders als den bei den E v a n g e l i st e n und Kirche n- Vätern vorkommenden leidenschaftlichen Heidenhaß beurteilen. Juden und Christen waren damals in gleicher Weise verfolgt und Simon war von denen, die am meisten gelitten. Mit dem reinsten Herzen und der edelsten Seele, ja mit der heiligsten Psalmisten-Gesiüuung ansgestattet, m u ß t e er mitunter doch auch im Unmut über das Barbarentum zum Schmerzensschrei der Zionssänger (Ps. 137) von der Zerschmetterung Edoms gelangen.*) Vielleicht ist nun die Tanchuma-Version richtig, wonach es eben auch R. Simon (nicht Tarphon) ist, der mit Entschiedenheit vor der römischen Justiz gewarnt hat. Eine bloße Wahrung des jüdischen Rechtes kann darin n i ch t liegen, denn warum hört mau von einem ähnlichen Verbot weder aus der hellenistischen Zeit, noch aus der Zeit, da Pompejns zuerst die jüdische Rechtsprechung lahmlegte, noch aus der Zeit der Herodäer und römischen Landpfleger? Für sicher halte ich übrigens die Identifizierung nicht und behalte oben im Text das handschriftlich bezeugte „R. Tarphon." Aber was in aller Welt hat mit der diesbezüglichen kurzen t e x t k r i t i s ch e n Anmerkung jene weitschweifige, die Leser irreführende Prozeßerörterung zu tun? Die Leser müssen angesichts der plötzlichen Auspackung der Gutachten von Nöldeke und Wünsche und des gegen mich ausfahrenden Geschützes der bekannten Prozeß-Zitate glauben, daß ich eine unerhörte, das Judentum schädigende Interpretation den Worten R. Simons gegeben hätte, wodurch der sanfte, für die Heiden begeisterte Mann plötzlich und entgegen den Ergebnissen d'erForschung in das Gegenteil verwandelt wird. Liegt jemand daran, daß der Ausspruch von den „heidnischen Gerichtshöfen", dessen „innerer Gedanke", nach der ganz hohlen Phrase des Rezensenten, mir „vollständig unerschlossen" wäre, lieber R. Meir zngeschrieben werde? Oder kann jemand die vielfachen Worte Simons gegen Heiden hinwegeskamotieren? Wenn es aber nichts ist als ein eitles Spiel mit dem Steckenpferde der Rohlingiade, so ist es hier nicht am Platze. Die geräuschvolle Markt-Apologetik sollte es lernen, daß nur Wahrhaftigkeit unser Schild und ehrliche Forschung unser Panzer ist, inrrn mmci n;s. Sie sollte sich hüten, mit der Fechter-Pose nach außen anftretend, — ti bs’n orr-nns eine uuwürdige Methode tendenziöser Verunglimpfung gegen ernste wissenschaftliche Arbeiten des Judentums anzuwenden, dazu noch vor einem Lesepubliknm, das gar nicht ahnen kann, wie ihm Saud in die Augen gestreut wird. Herr Dr. Bloch — oder sein Mithelfer — wird aus seinen Jugendstndien im Talmud vielleicht noch den Satz behalten haben, daß man nicht in ein Heiligtum — auch in das der Wissenschaft nicht — mit dem Straßenkot an den Schuhen hineingehen soll. Mit Bezug auf eine derartige Methode schrieb treffend der unvergeßliche David Kaufmann: ..Es darf nickst ebenso leicht sein, jüdisches Schrifttum zu verhöhnen und zu beschimpfen, wie etwa einen Juden am Bart zu ziehen und hinter ihm Hep Hep zu rufen. Nicht wer am b e st e n schreien, am g r ö b st en poltern kan n, sondern w e r seine A e u ß e r u n g e n zu begründen weiß, kann hier allein sich Geltung verschaffen. Es wird erlaubt *) Ich selbst habe übrigens bereits 1869 eine Darstellung der Weltanschauung Rabbi Simons und seines Verhältnisses znni Heidenstaar veröffentlicht, worin seine Aussprüche vom Gesichtspunkte der Ethik erklärt werden. Ick verweise dort auch auf I u v e n a l s. Schilderung der Verkommenheit Roms: „Nullum crimen abest" . . . (Sat. VI, 294; und andererseits darauf, wie z. B. bei Plutarch die Ausländer an sich als „Kriegsfeinde" gelten. (Physei polemioi).