Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 40 (9.10.1908)
- Date
- 1908-10-09
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 40. Die Wahrheit Leite 5. der Oeffentlichkeit erblickten. In diesen Studien zeigt sich der scharfsinnige Forscher, wie in einer Reihe von Artikeln, die Erinnerungen an Lazarus, Znnz, Kaufmann bringen, der gemüt- und geschmackvolle Essayist. Die politische Bedeutung, d'ie wir dem Buche beilegten, dankt es jedoch einer Serie von Aufsätzen, in welcher der für die Wahrheit und das Recht begeisterte Mann mit den Waffen, die er aus deni Arsenale seines reichen Wissens holt, wuchtige, zermalmende Hiebe gegen die unheilvolle Lehre des Antisemitismus führt. * # * Ein sehr interessantes Kapitel des Unger'schen Buches führt die Aufschrift „Ein verjährter Irrtum". Dasselbe ist vor 35 Jahren geschrieben worden und wendete sich nebenbei auch gegen die Shakespeare-Forscher, die noch immer vornehm den von einem jüdischen Gelehrten erbrachten Beweis ignorieren, daß Shakespeare eine historische Tatsache fälschte, als er die Rolle des blutgierigen Shylock einem Juden in die Schuhe schob, während in der Tat ein Christ es war, der so grausam gegen einen Inden gehandelt hatte. Die feinpointierten Bemerkungen des Autors haben noch heute ihre volle Aktualität. Auch heute noch muß das gesamte Judentum sich die Schmach ausdrücken lassen, in Shylock eine Art Vertreter zu haben, also in dem Christen, den die Laune, die gewiß nicht edle Laune eines Dichters, zu einem Inden umtanste. Shylock gilt noch heute in allen Literaturgeschichten als ein historischer Typus der Juden, und für die Fälschung des alten Shakespeare leiden noch die modernen Juden. Wie Dr. Unger den Standpunkt des Judentums auch gegenüber einem Shakespeare zu wahren, mit Maß und Text zu wahren weiß, dafür zitieren wir nur folgende Stelle seines lesenswerten Buches: „Betrachtet man den erhabenen Geist Shakespeares im Nimbus seiner wundervollen Schöpfungen, dann muß man allerdings den kleinlichen und engherzigen Knist in der mehrerwähnten höchst beklagenswerten Rollenverwechslung unbegreiflich finden. Großangelegte Naturen dürfen aber niemals mit gewöhnlichen Maßstäben gemessen werden. Weiß doch alleWelt. daß vom Erhabenen zum Lächerlichen nur ein einziger Schritt ist und daß auch die bevorzugten Geister iyre Grillen und Schrullen haben." Ans der Wiener Knltnsgemeinde. Die am 6. Oktober, 6 Uhr abends, stattgehabte öffentliche Plenarsitzung des Knltnsvorstandes, die einen ungewöhnlich starken Besuch aufmies, nahm folgenden Verlaus: Nach Bekanntgabe der Spenderliste bringt I. Sekretär kais. Rat Dr. Lieben nachstehenden Einlauf zur Verlesung : Erlaß des k. k. Verwaltungs-Gerichtshofes vom 25. Mai 1908, Z. 4213, mit welchem die von einigen Kultuswählern in Angelegenheit der erfolgten Wahlen in den Kultnsvorstand im Jahre 1906 erhobene Beschwerde wegen mangelnder Legitimation der Parteien, bezw. mangels eines tauglichen Substrates ohne weiteres Verfahren a limine znrückgewiesen wird. Entscheidung des k. k. Verwaltungs-Gerichtshofes vom 21. April 1908, mit welcher die Beschwerde des israelitischen Bethansvereines „Marpe Lanefesch" in Angelegenheit der statutarischen Festlegung von Bestimmungen über das Ausmaß der seitens der Kultusgemeinde Privatbethüusern zu gewährenden Subventionen, wegen mangelnder Legitimation des entschreitenden Vereines ohne weiteres Verfahren zurückgewiesen wird. * Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 24. Juli 1908, Z. 5293, mit welchem in einer Kultussteuer-Angelegenheit ausgesprochen wird, daß ungeachtet des im Laufe des Jahres erfolgten Austrittes eines Kontribuenten aus der israelitischen Religionsgesellschaft die Verpflichtung desselben zur Entrichtung der ganzjährigen Kultnsstener für das betreffende Jahr zu Recht besteht. Erlaß des k. k. Finanzministeriums vom 28. Juni 1908, Z. 20236, mit welchem ausgesprochen, wird, daß den gerichtlichen Eingaben der Kultusgemeinde in Kultusstenersachen die Gebührenfreiheit nach T.-P. 75, lit. b G.-Ges., zukommt. Mitteilung des Magistrates betreffend den abweislichen Bescheid über das Ansuchen einiger Wähler bezüglich des Aufliegens der Wählerliste in mehreren Bezirken während der Reklamationsfrist. Dankschreiben des Präsidenten Dr. Alfred Ster lt für die Glückwünfche des Kultusvorstandes anläßlich feines 77. Geburtstages. Zuschrift des Magistrates vom 29. September 1908 mir der Mitteilung, daß die Beschwerde des Dr. Egon Zweig gegen den abweislichen Bescheid des Präsidiums in Angelegenheit des Ansuchens um Ausfolgnng einer Liste der definitiven Kuliusbeamten oder um Gestattung der Einsichtnahme in dieselbe als gesetzlich unbegründet abgewiesen wurde. Dankschreiben des innerösterreichischen Distrikcskomitees für Ueberlassung des Stadttempels anläßlich der Tranergedenkfeier für weiland Dr. H e r z l. Mitteilung der n.-ö. Landesheil- und Pflegeanstalt, daß die Abhaltung eines Gottesdienstes am „Steinhof" ebenso wie am Neujahrs- und Versöhnungsfeste auch am Vorabend des Versöhnungstages gestattet wird. Dankschreiben des Herrn Dr. Leopold L i b i tz k y für die Gratulation des Vorstandes anläßlich feines 80. Geburtstages. Dankschreiben des Ehepaares Lazar und Betty Brüll für die Glückwünsche des Vorstandes anläßlich ihrer goldenen Hochzeit. Dankschreiben des Herrn David K o h n für die Teilnahme des Kultusvorstandes anläßlich des Ablebens des sel. Herrn Leopold K o h u, Bethansvorstehers. Präsident Dr. Alfred S t e r n : Verehrte Versammlung! In Ergänzung der Mitteilungen, welche Ihnen soeben vorgelesen worden sind, möchte ich Folgendes bemerken, bevor ich zrnn eigentlichen Gegenstände unserer Tagesordnung übergehe. Es ist das Anflicheli um Auflegung der Wählerlisten an mehreren Orten, wozu, wie Sie gehört haben, wir laut behördlicher Entscheidung nicht verpflichtet sind, am 6. September h. a. eingelangt. Am 10. September war der erste Tag der Auflegung der Wählerliste. Sie werden erkennen, daß es eine faktische Unmöglichkeit ist, die Wählerliste zur Auflage an verschiedenen Orlen innerhalb 4 Tagen zu vervielfältigen, da es, um nur eine halbwegs genaue Kopiatnr einer Liste von weit über 10.000 Wählern herznstellen, eines viel längeren Zeitraumes bedurft hätte. Ich gestehe, daß, wenn ein solches Ansuchen an mich 14 Tage oder 3 Wochen vorher gerichtet worden wäre, ich, obwohl hiezu nicht verpflichtet, dennoch demselben stattgegeben und die Wählerliste an mehreren Orten hätte anslegen lassen. Ich bemerke ferner in Ergänzung des vorgelesenen Einlaufes : Es ist das Ansuchen gestellt worden, man möge die Liste der definitiven Beamten zur Kontrolle der Wählerliste ausfolgen; ich habe dieses Ansuchen abgewiesen und wurde diese abweisliche Erledigung von der staatlichen Behörde bestätigt. Ich habe die Abweisung deshalb verfügt, weil das betreffende Gesuch den Passus enthält, daß in die Wählerliste mehr definitive Beamte ausgenommen erscheinen, als die Knltnsgemeinde tatsächlich hat. Es ist dies eine ganz sinnwidrige Insinuation. Wäre dieses Ansuchen, ohne diese schriftlich ausgesprochene Verdächtigung an mich persönlich gerichtet worden, hätte ich es vielleicht, obwohl hiezu nicht verpflichtet, bewilligt. Ich habe! die Ablehnung aber auch aus dem Grunde verfügt, weil gerade in solchen Dingen der Grundsatz gilt: principiis obsta. Ich bin überzeugt, daß, wenn wir die Liste der definitiven Beamten ansgefolgt hätten, weiterhin Begehren um Ausfolgnng der Steuerlisten, um Einsichtnahme in die Kassagebahruug nfw. an uns gestellt würden. Um von Anfang an derartige über das Gesetz hinausgehende Ansinnen abzuwehren, habe ich sofort das Ansuchen abgelehnt. Nun gehe ich zur Tagesordnung über. Es ist Ihnen bekannt, daß im Laufe der letzten Wochen die Verwaltung der Gemeinde, der Vorstand, Beamte der Gemeinde und auch das Präsidium, von verschiedenen jüdischen Journalen angegriffen worden sind. Es haben diese auch Zusendungen an Tausende von Wählern gerichtet, die Artikel dieser Journale haben ihre Reproduktion im „Deutschen Völksblatt". jüngst auch! in der ..Reichspost" gesunden, es kaun daher für mich, der ich die Ehre habe, Präsident der Gemeinde zu sein, es kann dem Vorstaude, der Verwaltung und der Beamtenschaft nicht fett Bf«1;