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Die Wahrheit · 1908-09-11 · Heft 36 (11.9.1908) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1908
Issue
Heft 36 (11.9.1908)
Date
1908-09-11
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seile 6. Die Wahrheit dir. 36. ähnliche Aeußerungen ließen sich noch viele aus dem Talmud hier anführen. Auch aus Schriften der nachtalmudischen Zeit ist zu ersehen, daß die jüdische Frau sich stets der liebevollsten Behandlung zu erfreuen hatte, und daß rohe Individuen, die ihre Frauen mißhandelten, mit dem Banne bestraft und der tiefsten Verachtung preisgegeben wurden. (Vgl. Response» Meir Rothenburg 81, ferner Raschbam zu B. babra 146.) Wenn dessen ungeachtet nichtjüdische Schriftsteller behaupteten, daß das jüdische Weib sklavenmäßig verkauft wurde, so zeugt dies von Unkenntnis des jüdischen Schrifttums; denn in der ganzen Bibel ist der Ausdruck „kaufen" oder „verkaufen" bei Verheiratung rechtmäßiger Frauen nicht zu finden. Das Verbum an* „verloben" beweist vielmehr das Entgegengesetzte von dem, was jene behaupten zu können glauben. Der bekannte Archäolog Saalschutz sagt in seiner Schrift (Archäol., S. 190, 191): „Das Geschenk, ohne welches man sich nach der fortdauernden Sitte des Orients keiner Person nähert, der man bei besonderen Gelegenheiten Achtung bezeugen will, war auch dort — bei der Werbung um Rebekka für Isaak — nur der übliche Ansdruck der Artigkeit und Achtung. Auch der Braut gegenüber hat es zunächst diese Bedeutung; dann allerdings auch d i e, der ostensible Widerhall ihres ,Jawortes* von Seite des Bräutigams zu sein, und dadurch, daß er ein Brautgeschenk gab und sie n a h m, das Verhältnis als beiderseits eingegangen zu bezeichnen. Auch bei den alten Deutschen heiligte das der Braut übergebene Geschenk das Bündnis." Selbst Michaelis a. a. O. sagt: ..Ich leugne nicht, daß die Geschenke, die Abrahams Knecht mitbrachte, tausendmal so viel wert gewesen sein können, als die 30 oder 50 Silberlinge, damit man sonst eine Frau bezahlte: allein es waren doch Geschenke und kein Kaufgeld." Im biblischen Altertum war in der Regel der Vater der eigentliche Kopulator und Verbinder, daher er jmn „Ckauten“, der Verbinder, genannt wurde. So z. Bheiratete Isaak die Rebekka und Jakob die Lea und Rachel mit Einwilligung der Eltern der Frauen. Ob dabei gewisse Formalitäten und Zeremonien beobachtet worden sind, ist aus der Geschichte nicht im entferntesten zu entnehmen. Selbst die mosaische Gesetzgebung schreibt bei der Vollziehung.einer Ehe keinerlei Art Zeremonien vor, sondern fordert bloß die Einwilligung des Vaters. (M. H, 22, 16.) Jedoch bei Leibeigenen, die dem Sohne nach damaliger orientalischer Sitte, um jeder Selbstbefleckung Vorbeugen zu können, von dem Vater vor der eigentlichen Heirat beigelegt wurden, wird der Ausdruck jimkaur ■voitr verkaufen gebraucht (Exod. 21, 7), sonst aber heißt es immer npjikack, heiraten, werben.*) Das Hinführen der Braut iu das Brautgemach, „Ckuppa“ NL-.n war der eigentliche Vollzug der Ehe. Dasselbe hieß deshalb „Cliuppa“, weil es am Hochzeitstage mit Vorhängen umhüllt war. In der talmudischen Zeit wurde jedoch der Grundsatz aufgestellt, daß das Weib auf drei Arten, wozu aber dessen Einwilligung nötig fei, erworben werden kann: Durch Geld, das er ihr vor Zeugen, in Absicht ihrer Verlobung an ihn geben muß; durch Verschreibung, lestaar, und durch die Capitulatio carnalis. Die Rabbiner verordnet«: ferner, daß der Bräutigam, bevor er den Bund der Ehe schließt, der Braut, Betula, 200 Guldeu. wenn sie aber Witwe ist, nur 100 Gulden zuzusichern verpflichtet sei. (Ketub. 10.) Diese Verschreibung bildete den eigentlichen Ehevertrag. Auch eine Verabredung, die „Lebiducrbiu** genannt wurde, mußte nach Anordnung der Rabbiner vor jeder Verehelichung zwischen dem Bräutigam, der Braut und ihren Eltern stattfinden. (Kidusch. 2.) Nach dem ,,ScMduckm“ fand vorerst die Verlobung oder Verbindung statt, wobei dem Brautpaare ein Sessel zum Sitzen angeboten würde und der Bräutigam die „Berobat Erusin“ sprechen mußte. (Ketub. 7 b, 8 a.) (Fortsetzung folgt.) *) - Die Rabbineu haben daher aus dem Verse in Dentr. 241: „Wenn jemand sich eine Frau nimmt", deduziert, daß der Jsraelite verpflichtet sei, die Ehe ritualmäßig zu vollziehen; denn das Wort ,gikach‘£, nimmt, das im Texte vorkommt, heißt nach der Erklärung der Tradition so viel als „werben". Ansmauderung nach Amerika. Dem Deutschen Bureau der Alliance Jsraelite Universelle verdanken wir folgende Mitteilung über die Auswanderung nach Amerika im Juli d. I., verglichen mit der Auswanderung nach Amerika vom Juli 1907. Es kamen Einwanderer nach Amerika aus: Zunahme (4-) 1907 1908 oder Abnahme (—) Oesterreich-Ungarn: Oesterreich. 11.864 1.912 — 9.952 Ungarn. . . . . . . . 9.949 1.462 — 8.487 Belgien. 512 183 — 329 Bulgarien, Serbien und Montenegro . 1.097 41 — 1.056 Dänemark. 417 211 — 206 Frankreich. 732 407 — 325 Deutschland ....... 3.057 1.581 — 1.476 Griechenland....... 2.264 383 — 1.881 Italien. 19.477 2.451 — 17.026 Niederlande. 675 196 — 479 Norwegen. 1.141 689 — 452 Portugal. 638 290 — 348 Rumänien. 669 156 — 513 Rußland nnd Finnland . . . 23.971 6.198 — 17.773 Spanien. 275 169 — 104 Schweden. 1.162 598 — 564 Schweiz. 223 134 — 89 Europäische Türkei. 2.075 109 — 1.966 Großbritannien und Irland: England.. 4.719 2.342 — 2.377 Irland. 1.966 915 — 1.051 Schottland. 1.598 698 — 900 Wales. 196 113 — 83 Anderes Europa . . . . . 27 — 27 Gesamt-Europa . . . . 88.702. 21.238 — 67.464 China. 118 106 — 12 Japan . 1.724 558 — 1.166 Indien. 77 34 — 43 Asiatische Türkei. 1.183 356 — 827 Anderes Asien. 76 33 — 43 Gesamt-Asien. 3.178 1.087 — 2.091 Afrika. ' 207 83 — 124 Australien, Tasmanien und Neuseeland. 110 97 — .13 Pazifischen Inseln. 5 6 + 1 Britisch-Nordamerika . . . . 2.114 2.779 665 Britisch-Honduras. 2 3 + 1 Anderes Zentral-Amerika . . . 148 84 — 64 Mexiko. 828 771 — 57 Südamerika. 288 153 — 135 Westindien ....... 1.548 1.269 — 279 Andere Länder. 2 . — 2 Gesamt-Einwanderung . . 97.132 27.570 — 69.562 Die Auswanderung nach Amerika ist also im Juli d. I. sehr erheblich zurückgegangen, von 97.132 ans 27.570. Verschiedene Nachrichten. Wien. Vom Trauerhause, II., Ferdiuandsstraße 23, aus, wurde Mittwoch, deu 9. d. M., vormittags, die Leiche der am 7. d. verstorbeueu Frau Charlotte Schmied!, Gattin des Rabbiners Dr. AdolfS ch m i e d l, zu Grabe getragen. Die besondere Verehrung und Beliebtheit, deren sich Rabbiner Dr. Schmiedl unter den Mitgliedern der israelitischen Gemeinde in Wien erfreut, kam durch die überaus zahlreiche Beteiligung an der Leichenfeier zum Ausdruck. Der Präsident der israelitischen Kultusgemeinde, Dr. Alfred Stern, Vizepräsident Dr. Gustav K o h n. Vertreter Dr. Leopold K o h n, die Kultnsvorsteher Dr. M. Spitzer, kais. Rat K a u d e r s und S. Steiner, erster Sekretär kaiserl. Rat Lieben, die Chewra-Vorsteher Kann und Otto, die Bethausvorsteher Carl Beck,

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