Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 35 (4.9.1908)
- Date
- 1908-09-04
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 85. Die Wahrheit -Seite 7. unsere Gemeinden bringen würde! Wie würden sie schadenfroh mit Fingern auf uns weisen: „seht, ist dies Volk wohl zur Freiheit reif, kann es anders, als unter Joch und Peitsche erhalten werden? Kaum winkt ihm die Hoffnung auf Freiheit, entzweien sie sich unter einander und ihr Heiligstes geht zugrunde!" — O, meine Brüder! Gönnen wir unseren Feinden diesen Triumph nicht!" Laßt uns znsaminenhalten, und jede Gemeinde erledige ihre inneren Angelegenheiten, namentlich die Präliminare der inneren Bedürfnisse für das nächste Rechnungsjahr, ans friedlichem Wege, ohne der Schlichtung der Behörden zu bedürfen. Ist ja ohnehin noch alles hinsichtlich unserer inneren Angelegenheiten gesetzlich bestandene in voller Kraft! Ist ja das Prinzip der Gleichstellung und der neuen Gemeindeordnnng, welche allerdings eine wesentliche Umgestaltung auch unserer Gemeindeverhältnisse notwendig machen werden, noch nicht zur Gesetzeskraft erwachsen. Bei allem, was uns Allen teuer und heilig ist, beschwöre ich Euch daher: „Rütteln wir nicht an den alten Ban unseres Gemeiudewesens, bevor wir den Gesetzboden für einen Neubau gewonnen! Trage Jeder noch dieses Jahr, wie bisher zu den bestehenden Anstalten und Bedürsnissen seiner Gemeinde bei und versündige sich nicht im Namen der Freiheit an unseren heiligsten Gütern und Aufgaben!" Sobald wir den neuen Rechtsboden gewonnen haben werden, wollen wir alle gemeinschaftlich die Verbesserung und dann notwendig gewordene Umgestaltung unseres Gemeindewesens beraten. Bis dahin ist es uns heiligste Gewissens- und Ehrenpflicht, das Bestehende zu erhalten! Wehe dem. der ans Selbstsucht und Engherzigkeit diese Pflicht mißkennt! Wehe dem, dem unser jüdisches Gesamtwesen, unsere jüdische Gesamtehre, unsere jüdischen Gesamtheiligtümer nicht mehr gelten, als die Geldessumme, die er etwa durch selbstsüchtigen Zwist und Hader zu ersparen gedenkt! Laßt uns einen großartigen Fond gründen, um den Ackerbau und die Handwerke unter uns zu verbreiten, so großartig, daß er ein würdiger Ausdruck unseres Dankes sei, und wir die Erlaubnis zu erbitten wagen dürfen, mit dem Namen Franz Joseph I. unseren Fond zu verherrlichen und ihn Franz Joseph I. Stiftung nennen zu dürfen. Dem weisen huldreichen Herzen unseres gütigen Monarchen wird dieser Dank der willkommenste sein. Die Vorstände wollen daher sofort die Sammlungen für dieses Dankesdenkmal in den Gemeinden eröffnen, und möge unser begeistertes Dankgefiihl, diese Sammlung rasch zu einem solchen Ziele führen, daß wir recht bald mit einem großartigen Ergebnis desselben vor den Stufen des Thrones erscheinen können. Nikolsburg, den 13. März 1849. Das Keken und Wirken der Inden in Oesterreich in vormärzlichen Zeiten. Ein Beitrag zur Kultur- und Sittengeschichte. Bon Dr. M. H. Friedländer. (Fortsetzung.) III. Verlobitngs- und Hochzeits-Festlichkeiten. Bevor wir hier über die Verlobung»- und Hochzeits- Festlichkeiten, wie sie in vormärzlichen Zeiten in den jüdischen Gemeinden des österreichischen Kaiserstaates stattgefunden, referieren, wollen wir zuvörderst einiges über die Entwicklung der ..Ehe" nach der Bibel, dem Talmud und den Aussprüchen der Weisen in Israel in Kürze berichten: Bei den verschiedenen Völkern des Orients wurden, wie es männiglich bekannt ist, die Frauen verkauft. Infolge dessen glaubten die meisten nichtjüdischen Schrifterklärer und Archäologen bei der Behandlung jüdischer Ehen behaupten zu müssen, daß die Juden ihre Frauen nur durch Kauf an sich gebracht haben. So z. B. sagt Michaelis: „Die Frauen wurden gemeiniglich bei den Hebräern nach der Weise des Orients gekauft (I. B. M. 29. 15. 29. 34. 12. Hosea III. 1. 2.) und das geschah auch bei den Arabern und Syriern, bei welchen letzteren Mechino, die Verkaufte, so viel ist, als die Verlobte, fast wie man auch im Deutschen in Chroniken der Mittlern Zeit hüusig sindet, Junker N. N. kaufte N. N. d. i. er heiratete sie. Die Araber haben diese Sitte mit ihrer Religion weit in Asien ansgebreitet, auch in Ländern, in denen sie vor den Eroberungen der Araber nicht stattfand; und Arvieur erzählt, bei den Mohammedanern gebe es drei Gattungen von Frauen, verheiratete, gekaufte und gemietete (Mich. Mosaisch. Recht. H. T. S. 79). Jahn behauptet sogar, daß die jüdischen Frauen, da sie wie ein anderes Gut gekauft wurden, nicht nur unter dem vollkommenen Eigentumsrecht der Männer standen, sondern auch sehr niedrig gehalten wurden (B. CH. 7. Jahrg. Nr. 4). Diese irrigen Behauptungen gaben den Gegnern des Judentums Veranlassung, die Inden zu verleumden und zu verdächtigen, das jüdische Familienleben als ein unsittliches und mttvürdiges darzustellen und das falsche Gerücht zu verbreiten, daß die jüdischen Frauen nicht als solche von ihren Ehemännern, sondern als Sklavinnen betrachtet und behandelt werden. Die Unhaltbarkeit dieser vulgaren Kanflheorie suchte schon Löw im B. CH. a. a. O. zu beweisen. Er sagt unter Anderem: „Daß es Ausnahmen von der angeblichen Regel gab, räumen die Freunde dieser Doktrin selbst ein. Als solche Ausnahmen nennen sie Abraham und Sara, Jsak und Rebekka, Otniel und Kalebs Tochter Achsa, David und Sauls Tochter Michal, Salomo und die egyptsche Prinzessin. Manche dieser Frauen, wie Achsa und Pharaos Tochter, brachten sogar aus ihrem väterlichen Hause ein Heiratsgnt mit in die Ehe. Dies sollen indes Ausnahmen sein, während Jakobs Dienst um Lea und Rachel als Regel entsprechend dargestellt wird. Allein die biblische Erzählung legt ja den beiden Töchtern Labans die Worte in den Mund: „Haben wir denn noch Teil und Erbe in unseres Vaters Hanse? Waren wir nicht als Fremde von ihm geachtet, da e r uns verkauft hat (1. M. 31. 14). Diese Klage beweist klar und deutlich genug, daß die Töchter gewöhnlich nicht im Wege des Kaufes und Verkaufes an den Maitn gebracht wurden. — Diese Ansicht scheint übrigens nicht neu zu sein, denn schon Michaelis sagt a. a. O.: „Nicht alle Frauen wurden gekauft, und es scheint, daß diejenigen, die ohne Kanfgeld ansgegeben wurden, auch mehrere Rechte im Hause hatten. Wenigstens beklagen Labans Töchter sich darüber, daß ihr Vater sie verkanft habe (1. B. M. idiä) und doch scheint es nach der Geschichte ihres Ehestandes eben nicht, daß sie Lust gehabt haben möchten unverheiratet zu bleiben. Ihre Klage setzt also zum Voraus, daß auch eine andere Art der Verheiratung ohne Verkauf bekannt war." Abgesehen von alledem beweist schon die biblische Erzählung von der Schöpfung des ersten Weibes znr Genüge, daß das Weib nicht als Sklavin, sondern als treue Lebensgefährtin, als ratender und mahnender Schutzengel dem Manne an die Seite gegeben wurde. „Es wäre nicht gut", so lautete das göttliche Wort, „daß der Mensch allein sei, ich will ihm vielmehr eine treue Lebensgefährtin geben, damit sie ihm hilfreich zur Seite stehe". Aus diesen wenigen Worten ist doch klar und deutlich zu ersehen, daß der große edle Menschenvater in seinem väterlichen Wohlwollen, in seiner väterlichen Fürsorge für das ewige und zeitliche Heil der Menschenkinder es wünscht, daß der Mensch sich inmitten der ganzen menschlichen Gesellschaft sich einem treuen, zärtlichen nnd teilnehmenden Wesen aufs innigste anschließe, aufs unzertrennlichste verbinde, um mit ihm nicht nur Hand in Hand, sondern auch herzinnig und seelenverknüpft die wechfelvolle Wanderschaft, die tausendgestaltige Reise seines Erdenlebens machen zu können. Ebenso beweist das göttliche Wort an Abraham Kol ascher taumar elecha sara sehema bekauloh, „was die Sarah sagen wird, gehorche", beweist zur Genüge, daß nach der Lehre des Judentums, das Weib nicht als Sklavin, sondern einzig und allein als ebenbürtige Herrin im Hause betrachtet und liebevoll behandelt werden müsse. (Fortsetzimg folgt.)