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Die Wahrheit · 1908-08-28 · Heft 34 (28.8.1908) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1908
Issue
Heft 34 (28.8.1908)
Date
1908-08-28
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. Die Wahrheu Ar. 34 lauter erheben sich die Stimmen nach Aufhebung des Zensuswahlrechtes und diese Stimmen werden nicht mehr verhallen. Viele Gründe sprechen dafür, aber auch viele gewichtige Gründe dagegen. Solange die Stadtgemeindeu das allgemeine, gleiche Wahlrecht verschmähen, wird dasselbe auch in die jüdische Gemeindestube keinen Eingang finden können. Der § 9 des Jsraeliten- Gesetzes vom 20. März 1890, R. G. Bl. 157, wo es heißt: .Die A n s s ch l i e ß u n g s g r ü n d e für die Wahl zur Ortsgemeinde haben auch für die Wahl in der Kultusgemeinde zu gelten..." fällt hier weniger ins Gewicht. Werden ja auch Ausländer in die Repräsentanz mancher Kultusgemeinden gewühlt, obgleich sie in der Ortsgemeinde weder aktiv noch passiv wahlberechtigt sind. Das Statut einer jeden Gemeinde kann also Spezialbestimmungen schaffen, und obwohl kein Gesetz im eigentlichen Sinne, gilt auch vom Statute der Rechtssatz: Lex posterior derogat priori. Nun ist es aber so ziemlich ausgeschlossen, daß irgendeine Statthalterei eine Statutenänderung zugunsten des allgemeinen Wahlrechtes zustimmen würde, vielleicht auch mit Bezug auf obzitierten Paragraphen; aber die jüdischen Kultusvertretungen selbst, die ja zumeist eine Domäne der beati possidentes geworden, würden sich gegen eine solch bedeutsame Aenderung sträuben. In den kleinen Gemeinden ist die Furcht eine unbegründete, denn die Zahl der Nichtzahlenden, also der Nichtwähler, ist in der Regel eine so geringe, daß ihnen bei Einführung des allgemeinen Wahlrechtes kaum irgendein Einfluß auf die Zusammensetzung der Knltusvertretung zufallen könnte. Hier könnten sie allerdings bei einem Vorhandensein zweier Parteien, wie es ja leider überall vorkommt, das Zünglein in der Wage bilden. Man denke aber an jüdische Großgemeinden, wie Wien, Prag. Lemberg, Krakau; hier würde der Einfluß der Nichtzahlenden den der Zahlenden schon bedeutend überwiegen! In Wien ist ja deshalb die obligatorische 10 Kronen-Slener nicht durchgeführt, weil schon die Fnnfgulden-Männer, wie man sie zu nennen pfiegt, eine Vertretung nach ihrem Geschmacke wählen könnten. Wenigstens ist hier großen Schichten der jüdischen Bevölkerung die Möglichkeit geboten, ein Wahlrecht auszuüben, wenn sie 10 Kronen leisten wollen; sie w o l l e n aber nicht. Trotzdem ist vor einigen Jahren die Kurie der „Höchstbestenerten" eingeführt worden, um den „Großen" bei einer unvorhergesehenen Invasion der „Kleinen" das nötige Prestige zu sichern. Also innerhalb der Steuerzahler selbst herrscht schon die Furcht vor Ueberrnmpelung. Welche Bedenken müssen erst die Forderungen nach dem allgemeinen, gleichen Wahlrecht in der Knltusgemeinde anslösen! Denn in der Tat ist es nicht ganz gleichgiltig, wer die Repräsentanz einer Gemeinde bildet. Innerhalb eines Wahlkreises von 40.000 — 60.000 Wählern werden in der Regel genug politisch reife Leute sein, die nur dem erprobten, tüchtigen Kandidaten ihre Stimme geben. In der jüdischen Kulnisgemeinde, wo die Wählerzahl nicht sehr groß ist und wo kaum 50—60 Prozent ihr Stimmrecht ausüben, könnten bei einem allgemeinen, gleichen Wahlrecht die minder Einsichtigen leicht einen Umschwung herbeiführen, der nicht immer zum Besseren sein dürste. In den kleinen Gemeinden könnte man noch von indirekten Leistungen reden, da es hier kaum jemanden geben wird, der nicht sein Scherslein zum Gemeindevermögen beiträgt. Sei es durch Ankauf eines Betsitzes, durch Spenden, bei der Thora, oder durch andere Leistungen. In den großen Gemeinden ist das Interesse der großen Masse für die Einrichtungen des Kultus ein ganz minimales, es sei denn, daß sie an den Ausgaben partizipieren möchten. Um des lieben Friedens willen sollte aber dennoch ein modus vivendi gesucht werden, derart, daß alle Schichten in entsprechender Weise vertreten sein könnten. Niemals aber könnte man bei einer Knltusgemeinde jene Ausdehnung des Wahlrechtes fördern, wie dies bei den Reichsratswahlen der Fall. Es würde bei der meist geringen Wählerzahl eine Wahlbeeinflussuug oder gar Bestechung der Besitzlosen leicht platzgreisen können, und gerade dessen dürfen wir uns ja rühmen, daß bei den jetzigen Knltuswahlen Bestechung und Wahlschwindel — man verzeihe das harte Wort — kaum jemals Vorkommen. Die Kultusgemeinden sind keineswegs den Staaten zu vergleichen, wenn auch mancher Vorsteher eine Herrschergewalt in seiner Hand zu spüren vermeint. Man könnte die Knltusgemeinde, — cum grano salis — unter die großen Wohltäligkeitsanstalten klassifizieren, die Angehörigen des jüdischen Glaubens Anteil an ihren Einrichtungen gewähren. Diese Anteilnahme ist ja in gewisser Hinsicht statutenmäßig geregelt, aber die T e i l n e h in e r können in dieser Körperschaft nnr in dem Maße an der Verwaltung und Beanfsichtiguug mittun, als sie entsprechende Beiträge leisten. Wie in Vereinen nur die beitragende n Mitglieder Sitz und Stimme in der Generalversammlung haben, nicht aber jene, denen der Verein seine Mittel zur Verfügung stellt, so ist auch in der Kultnsgemeinde dieser Standpunkt vertreten. Ob nun dieser Standpunkt der richtige ist — dagegen ist eben der große Kampf gerichtet, der mit dem Anwachsen der zionistischen Bewegung immer heftiger wird. Der Zionismus sieht in den jetzigen Wahlverhältnissen eine Einschränkung der Freiheit des Einzelnen, er sieht vielfach in den Vorstehern Feinde, die der Ausbreitung der großen Bewegung hinderlich sind, und hofft, bei einem allgemeinen, gleichen Wahlrecht so manche Gemeinde erobern zu können. In den Kultusgemeinden aber sehen die Zionisten den primitiven Anfang der jüdischen Autonomie. Mit derselben Zähigkeit, mit der die Sozialisten in Oesterreich das Ziel des allgemeinen, gleichen Wahlrechtes im Abgeordnetenhause verfochten und erreichten, mit derselben Ausdauer gehen die Zionisten in Oesterreich ihrem Ziele entgegen: dem allgemeinen. gleichen Wahlrecht in d er j ü d i s ch e n K u l t u s g e m e i n d e. Ob mit gleichem Erfolge — wer weiß es? Nun aber, wo die Erreichung dieser Forderung noch in weite Ferne gerückt ist, sollte das Augenmerk aller einsichtsvollen Elemente nnr darauf gerichtet fein, wirklich würdige Männer an die Spitze der Gemeinde zu stellen. Denn unter den Menschen sind vier Hanptarten von Temperamenten vertreten, die in verschiedenen Mischungen verschiedene Charaktere erzeugen. Unter diesen die richtigen zu wählen, ist nicht immer leicht. Gewöhnlich kandidieren die ausscheidenden Knllnsräte wieder, denn wer einmal vom Göttermahl genossen, kann Nektar und Ambrosia (sciiicet Kholezen) nicht missen. Aber gerade diejenigen, die nicht an ihrem Mandate hängen, die sich nur mit Widerstreben wählen lassen, die ihre Ruhe und Ordnung, ihren Frieden und ihre Freunde nicht aufgeben wollen — das sind in der Regel die Besten, die Tüchtigsten. Herrschsüchtige Leute, die überall durchaus die erste Rolle spielen wollen, die alles verachten, hintertreiben, zerstören, wo sie nicht an der Spitze stehen können, ehrgeizige Streber, die nicht um das Wohl der anderen zu heben, sondern um persönlicher Eitelkeit willen ein Mandat erringen wollen, Schmeichler und Kriecher, aber auch sanguinisch-phlegmatische Naturen, die wenig Achtung verdienen, sollten niemals gewählt werden. Nur edle Charaktere, die dem Jndentume mit ganzem Herzen ergeben sind, Ehrenmänner, die ihren Prinzipien treu bleiben, nicht Gesinnung und Wort wie ein Gewand wechseln, ..die untadelig wandeln, Recht üben und Wahrheit sprechen; die nie verleumden und dem Nächsten nichts Böses tun," die sollen, wie der erhabene Psalmist meint, im Zelte des Ewigen weilen, die sollten eine Gemeinde repräsentieren! Liberales Judentum. Bon Claude G. Montefiore. HL Man hat das Judentum eine nationale und Gesetze gebende. Religion genannt (nicht zu seinem Vorteil, fürchte ich) in bewußter Gegenüberstellung und Gegensatz zum Buddhismus und zum Christentum, als weltumspannende, religiöse Religionen. Ich will mich dieser Einteilung und Scheidung durchaus nicht völlig anschließen und vor allem nicht die Deduktionen und Folgerungen mit herleiten, die gemeiniglich aus dieser Basis genommen werden. Aber das ist klar, daß ein Körnchen Wahrheit darin ist. Es wäre mehr denn lächerlich, wollte jemand behaupten, das Judentum habe in keiner Weise mit einer Sonder-

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