Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 32 (14.8.1908)
- Date
- 1908-08-14
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 32 Tue Wahrheic Leite 7. ihrer Hoffnungen, für die endliche Sühne tränenreicher Vergangenheit, für das endliche Anfhören ihrer jahrhundertlangeu Leiden. War dieses Wort doch Bürge, daß endlich Fürst und Vaterland sie als ebenbürtige Söhne anerkennen und sie als gleichberechtigte Brüder unter Brüdern ihre freien Kräfte auf dem von Recht und gesetzlicher Freiheit getragenen Boden zum gemeinsamen Heile ihres Vaterlandes entfalten lassen werden. Was damals Hoffnung war, ist heute bereits Erfüllung geworden; was damals als freudige Aussicht tröstete, ist heute bereits zur beglückenden Wahrheit gereift, und Euerer Majestät verdanken wir auch diese Erfüllung der Wahrheit. Euere Majestät haben unter dem» 4. d. M. als ersten Grundsatz der Anerkertnung und des Schutzes, der Ihren Völkern gewährleisteten politischen Rechte zu verordnen geruht: „Der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist vom Religionsbekenntnisse unabhängig!" Mit diesem Ausspruche Hatzen Euere Majestät 100.000 Bewohner Ihrer Länder zum neuen bürgerlichen und politischen Dasein gerufen; 100.000 bisher der freien sittlichen Entfaltung ihrer Kraft beraubten Menschen den Segen des Rechtes und der Freiheit eröffnet, 100.000 bisher dem Elend und der Verachtung Ueberlassenen die Anerkennung ihres Anspruches auf Heil, die Anerkennung ihrer Menschen- und Bürgerwürde gebracht und haben sich dadurch ein ewiges Denkmal in ihren, ihrer Kinder und Kindeskinder dankerfüllten Herzen gestiftet. Geruhen Euere Majestät den Ausdruck des von allen jüdischen Herzen geteilten Dankes aus dem Munde der Vertreter der jüdischen Mährer huldreichst entgegen zu nehmen, eines Dankes, der, so voll und tief, nicht in Worten, nicht in Zeichen, sondern nm nur darin seine würdige Lösung finden kann, daß wir mit dem ganzen Aufgebote unserer Kräfte bemüht sein werden, den weitesten und würdigsten Gebrauch des errungenen Rechtes und der gewonnenen Rechte zu machen und mit treuester Hingebung das Heil des gütigsten und gerechtesten Fürsten, das Heil des uns jetzt doppelt wert gewordenen Vaterlandes zu fördern. Möge die gütige Vorsehung bas begonnene Werk der Wiedergeburt des Vaterlandes recht bald mit dem Segen des Heiles und des Friedens krönen und Euerer Majestät in einer langen gesegneten Regierung das süßeste und lohnendste Bewußtsein genießen lassen, der Beglücker Ihrer Völker, der Vater des Vaterlandes zu sein!" (Fortsetzung folgt. > Das Sehen and Wirken der Inden in Oesterreich in vormärstichen Zeilen. Ein Beitrag zur Kultur- und Sittengeschichte. Bon Dr. M. H. Friedländer. (Fortsetzung.) § 14. Eines jeden Vaters Pflicht ist es, sein Kind bis nach der Barmizwah in die Schule zu schicken und für dasselbe das Schulgeld zu zahlen. Ist er jedoch nicht in der Lage, Lehrgeld entrichten zu können, so steht es ihm frei, die llnterstützung der Gemeinde und des Armeninstitutes zu beanspruchen, oder sein Kind in eine Jeschiba einer größeren Gemeinde zu schicken. Es ist überhaupt die erste Pflicht eines jeden Vaters, für die religiöse Erziehung seines Kindes bis zum dreizehnten Jahre Sorge zu tragen. Selbst wenn der Knabe keine besonderen Anlagen und Fähigkeiten besitzt, darf er ihn vor dem dreizehnten Jahre doch nicht aus der Schule nehmen, um ihn zum Geschäfte zu verwenden, oder ihn dem Dienste oder Handwerke zu widmen. Er muß ihn vielmehr in der Schule die Gebetsordnung, den Pentateuch, den Vortrag der Haftora, Lesen und Schreiben und überhaupt alles, rvas ein Jude kennen soll, lernen lassen. § 15. Die durch Mnnifizenz und Herzensgüte sich vorteilhaft auszeichnenden Gemeindemitglieder mögen dafür Sorge tragen) daß die Waisenkinder in der Gemeinde bis zu ihrem dreizehnten Lebensjahre-Unterricht genießen. Es ist Pflicht der Gemeinde, daß sie, wenn die Waisenkinder arm sind, zum Unterrichtsgelde für sie.beiträgt, da sie der Vater der Waisen fein soll. Ebenso sollen die Verwandten des Waisenkindes veranlaßt werden, dasselbe bis zum dreizehnten Jahre unterrichten zu lassen. In einer Gemeinde aber, in der „Waisenvüter" bestellt sind, haben diese hiefür Sorge zu tragen. § 16. In einer kleinen Gemeinde, wo ein Lehrer oder gar ein Rabbiner angestellt ist, der aber keine Jeschiba zu halten braucht, sind die Mitglieder verpflichtet, täglich zu einer bestimmten Stunde im Bethanse zusammen zu kommen, nm daselbst etwas zu lernen. Die Kreisvorsteher haben hierauf ein besonderes Augenmerk zu richten und eine etwaige Vernachlässigung zu bestrafen, damit die Thora in Israel nicht vergessen w e r d e. § 17. In einer kleinen Gemeinde, wo sich nicht täglich die behufs Abhaltung des öffentlichen Gottesdienstes nötige Anzahl von Glarlbensgenosfen einsindel, hat der Vorstand dafür zu sorgen, daß am Morgen wie am Abend der Gottesdienst ftattsinde.*) Im Falle der Vernachlässigung soll der Vorsteher mit einer Geldstrafe von zwei Dnkaren zugunsten der Armenkasse belegt werden u. s. w. Wenn auch das Institut der Laudesältesten nebst den „Scliai Tekanotu durch das Tvleranzedikt aufgehoben wurde, iieß sich der Einfluß, den sie auf die Gemeinde hatten, noch lange nicht verkennen. Die Erhaltung der Jeschiba war bis auf die moderne Zeit nicht ltur in den mährischen, sondern and) in den böhmischen, insbesondere in ungarischen und galizischeu Gemeinden ein Gegenstand besonderer Fürsorge und Wachsamkeit. „Jeschibot" gab es in Mähren: in Nikolsbnrg, Boskvwitz, Proßnitz, Leipnik, Trebilsth, Eibenschitz, Kanitz. Pvhrlitz, Mislitz, Holleschau, Triesch, Ung.-Brod n. s. w.; in Böhmen: in Prag, Kolm, Jnngbnnzlan. G.-Jenikan, Kalledai, Eidlitz, H.-Mestitz, Horitz rc.; in Ungarn und Galizien fast in allen nur halbwegs bemittelten Gemeinden, und überall wurden die armen Bachurim mit Freitischen versehen, einer Sitte, die nicht nur zur Förderung des Studiums der Religionswissenschaften wesentlich beitrug, sondern auch geeignet war. das Interesse für die Wissenschaft des Judentums in der Familie wachznrilfeu. Mancher Hausherr, „Baal habajit“, erhielt von seinem Bachnr, den er zu Tische hatte, über Manches, das ihm früher dunkel, ja eine terra incognita gewesen, Aufschluß. Allerdings mußten trotz der Munifizenz der Gemeinden sehr viele Talmudjünger vieles entbehren. Die Worte der Weisett. kacli hi darke schel Thora, „Die ist die Weise der Thora: Iß Brot mit Salz, trinke Wasser mit Maß, schlaf auf der Erde, führe ein kümmerliches Leven und laß das Studium der Tbora den Zielpunkt Deiner Bemühungen werden," haben sich in dem Leben der meisten früheren Bachurinl bewährt. Nichtsdestoweniger fand der ernste, fleißige**) I Student. „Bachur". überall Gelegenheit, seinen Studien ungestört obliegen zu können. Sobald der Bachnr das Studierzimmer seines neuen Rabbi, das zugleich den Lehrsaal, „Schinrstube", bildete, betrat, nm sich dem Rabbiner als neu angekommener Bachur vorznstellen, winden ihm von den daselbst versammelten Bachurim bezüglich eines billigen, oder gar völlig unentgeltlichen Quartiers***), wie betreffs der zu erreichenden Freitische. „Kosttage" genannt, Ratschläge erteilt. Nach wenigen Wochen gelang es ihm, einige Freitische zu erhalten und an jedem Freilag mußte *) In der modernen Zeit kommt es selbst in sehr großen Gemeinden Zisleithamens, die 500 —600 Familien zählen, vor. daß der tägliche Gottesdienst nur dann abgehalren werden kann, wenn die zehn bezahlten „Minjan-Münner", „Asoro Batlonim”, vollzählig im Tempel erscheinen. **) Das ganze Streben des ernsten „Bachur", der alten „Jeschiba" war vorzugsweise dahin gerichtet, sich gründliche Kenntnis des Talmuds rc. anzueignen, damit, wenn er einst gezwungen sein sollte, eine Rabbinerstelle annehmen zu müssen, er die Rabbinatsprüsung sehr gur bestehen könne, da es damals in ganz Israel noch keine einzige Gemeinde gegeben, die es gewagt hätte, ihren Rabbi von der Kenntnis der jüdischen Theologie zu d i s p e n s i e r e u. ***) Fast in den meisten Gemeinden, wo sich theologische Lehranstalten. „Jeschibor"' befanden, hat es zahlreiche besser situierte, fromme „Baals Batim“ gegeben, die in ihrem Hanse ein besonderes Zimmer mir einem Bücherschrank, sogenannten „Seforimkasten." sehr gerne einem braven, fleißigen Bachur unentgeltlich zur Bersügung stellten, damit eben daselbst Thora fleißig „gelernt" werde und das Haus dadurch sich des besonderen göttlichen Schutzes erfreue. Ja. in den alten Judeugemeinden bildete fast jedes Hans einen Tempel der Wissenschaft, in welchem viele Jünger wohnten und Tag und Nacht fleißig lernten. Es bewährte sich das Wort unserer Weisen: En rinna schel Thora ela balaila, der Sang der Thora ertönt nur in der finstern Nacht des Druckes. Thora aur, das Licht der Thora erhellte die Nacht des Lebens.