Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1908-08-07 · Heft 31 (7.8.1908) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1908
Issue
Heft 31 (7.8.1908)
Date
1908-08-07
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3062972-3063418-3063449--05596-3072531
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Wahrheit Serie 7. Nr, 31. Ües Rabbiners zu verteilen haben. Der Rabbiner ist berechtigt. Schüler nach seinem Belieben anfznnehmen and auch nach seinem Gutdünken anszustoßen. oder dem einen wie dem andern einen Abzug von seiner Portion zn machen. Die Verteilung aber bleibt Sache der „Gabbaim". § 7. . Gemeinden, die 30 Mitglieder zählen, dürfen sich selbst einen Rabbiner anstellen, ohne ihn erst vom Landesrabbiner bestätigen zn lassen. Kleinere Gemeinden aber können dies mir in dem Falle tun, wenn der anznstelleude Rabbiner für die Aufnahme kein Geld verleiht. Wenn aber die Gemeinde den Rabbiner unter der Bedingung anstellt, daß er ihr dafür ein Darlehen gewähre, so muß die Wahl zuvörderst vom Landesrabbiner bestätigt werden. § 8. Wenn der Rabbiner irgend einen Betrag zur Erhaltung der Jeschiba spendet, so ist er verpflichtet, denselben wie die etwaigen Strafgelder den Gabbaim abznliefern. § 9. Des Rabbiners Pflicht ist es, den Fleiß der Schüler zu überwachen und sie, wie überhaupt alle Schulkinder in der Gemeinde, einmal in der Woche zu prüfen, und zwar entweder Donnerstag oder Freitag, im Winter bis zum 15. Schebat und im Sommer bis nach dem 15. Ab. Wenn er jedoch durch mannigfache Berufsgeschäfte verhindert sein sollte, die Prüfung Persönlich vorzunehmeu. steht es ihm frei, sich hierin durch einen andern Talmndgelehrten (Lamdan) vertreten zu lassen. Eine willkürliche, nicht zn entschuldigende Vernachlässigung dieser Pflicht muß der Rabbiner mit dem Verluste seines Gehaltes für diese Woche büßen. Wenn aber der Kreisvorsteher dem Rabbiner diese Strafe nachsieht, so sei er, der Kreisvorsteher nämlich, mit einer Geldstrafe von zwei Dukaten zu belegen. Hat aber der Rabbiner seine Pflicht insoferne ersüllt, als er einem andern Lamdan den Auftrag erteilte, die Prüfung vorzunehmen, so ist er für eine etwaige Vernachlässigung nicht verantwortlich. § 10. Die Rabbinen, die eine ..Jeschiba" halten, dürfen nicht einzelne beliebige Partien aus dem Talmud, sondern einen Traktat, „Ghasecliet'“, der Ordnung nach vortragen. Alle Rabbinen, die Jeschibot halten, müssen einen und denselben Traktat, den der Landesrabbiner zu Anfang des Jahres bestimmt, vortragen, damit man noch rechtzeitig Exemplare desselben aus Prag oder Krakau bestellen könne. § 11. Die sämtlichen Kinderlehrer in der Gemeinde sind verpflichtet, ihre Schüler entweder 'beim Rabbiner, oder bei dem vom Rabbiner hiezu designierten Lamdan prüfen zn lassen. Wenn aber ein Kinderlehrer dies unterläßt, so steht den Vätern das Recht zu, ihm nach Ermessen des Rabbiners einen Teil seines Gehaltes abzuziehen. § 12. Gemeinden, die keine 30 steuerfühige Mitglieder zählen und daher weder eine Jeschiba noch einen Rabbiner haben, sind verpflichtet, einen tüchtigen Kinderlehrer (Mslarnsd) zn akzeptieren. Wenn aber in einer solchen Gemeinde ein Teil kinderlos ist, so muß die Gemeinde dem Lehrer einen Gehalt fixieren, und zwar hat jeder Vater in erster Linie für sein Kind das bestimmte Lehrgeld zn entrichten, dann ist er erst verpflichtet, so wie jedes andere Gemeindemitglied zu der dem Lehrer von Seite der Gemeinde zugesicherten Zulag einen Beitrag zn leisten. § 13. Wenn aber eine Gemeinde durchaus nicht in der Lage ist, einen eigenen Lehrer, „Mslarnsd^, anstellen zn können, so darf es allerdings dem fungierenden Vorbeter und Synagogenwärter gestattet werden, den Jugendunterricht zu leiten, er darf jedoch nicht das Amt eines Schächters bekleiden, weil er sonst den Unterricht vernachlässigen würde. (Fortsetzung folgt.) Verschiedene Nachrichten. . Wien. Samstag, den 9. August 1908, Predigt im Stadttempel. Wien. Vom 10. bis 13. August finden in Köln a. Rh. die Zionistische Jahreskonserenz sowie die Generalversammlungen der „Indischen Kolonialbank" (The Jewisli Colonial Trust, Ltd., London) und der Genossenschaft „Jüdischer Nätionalfonds" (Heren Kajemeth Lejisroel, Ltd.) statt. Die Jahreskonserenz, die in den Jahren ohne Kongreß, also wie dieser alle zwei Jahre, abgehalten wird, hat dieselben Befugnisse wie der Kongreß/ außer dem Recht der Abänderung des Organisationsstatuts und der Neuwahl des Aktionskomitees sowie der übrigen Körperschaften. — In Anbetracht der Reise des Präsidenten W o l f f f o h n nach Rußland und der jüngsten Ereignifie in der Türkei sieht man den Beratungen der Jahreskonferenz mit großem Interesse entgegen. Wien. Nach langer schwerer Krankheit ist am 3. d. M. Frau Bertha Fines ns un Alter von 48 Jahren verschieden. Die Verblichene, eine fromme und biedere Frau, war die Tochter des sel. Direktors der Talmud-Thoraschule. Herrn Wilhelm L ö w i t, und Schwester des Kantors Isidor L ö w i t. Das Leichenbegängnis fand Mittwoch, den 5. d. M., unter zahlreicher Beteiligung statt. Die kanrorale Funktion versah in erhebender Weise I. Kantor Jnrberger. Am offenen Grabe hielt der Bruder der Dahingeschiedenen, k. k. Rechnungsrevldent Albert L ö w i t, einen tiefempfundenen Nachruf. Baden. An die Präsidentin des israel. Frauen-Wohltätigkeitsvereines in Baden, Frau Julie L e i r n e r, Gemahlin des verdienstvollen Kultuspräsidenten Moriz L e i r n e r. langte am 1. d. M. von der Badener k. k. Bezirkshanptlnannschaft auf Allerhöchsten Auftrag folgendes Dankschreiben herab: „Zufolge Statthalterei-Erlasses vom 30. Juli l. I. pr. Z. 2613/20 wird im Allerhöchsten Aufträge für die mit dem Hnldignngstelegramme vom 16. Juli 1908 znm Ausdrucke gebrachte Loyalitätsknndgebnng aus Anlaß des 60. Jahres der Regierung Sr. k. n. k. Apostolischen Majestät den Beteiligten der Allerhöchste Dank bekanntgegeben. Für den k. k. Bezirkshauptmann: R. C z y h l a r z." Bade». T r a n e r k u n d g e b n n g.) Gemäß dem Beschlüsse des Kultnsausschusses der Badener Ural. Kultusgemeinde vom 29. Juli l. I. fand Sonntag, den 2. d. M., 11 Uhr vormittags, im Sitzungssaale, der zum Zeichen der Trauer schwarz drapiert war. eine Trauerknndgebung für den am 12. Juli l. I. verstorbenen, durch seine außerordentliche Herzeusgüte, Menschenliebe und wahre humane Denkweise ausgezeichneten Herrn Dr. Franz S ü ß, Professors am Badener Gymnasium, statt. Der Knltnspräsident, Herr Moriz Leitner. leitete im Beisein des Gesamtvorstandes und zahlreicher Gäste die Kundgebung mit ans den feierlichen Akt bezughabenden tiefgefühlteil Worten ein und erteilte Herrn Rabbiner W. Reich das Wort zur eigentlichen Ansprache, welche die Versammlung stehend anhörte. In gewohnter beredter Weise schilderte der Redner den edlen Hingeschiedenen. wie er sich in seinem Leben und in seinen letztwilligen Anordnungen als wahrhaft freiheitlich Denkenden zeigte, als einen Mann, der alle Menschelk, ohne Rücksicht auf ihr religiöses und konfessionelles Bekenntnis, gleichwertig schätzte und liebte und der die höchste Aufgabe der denkenden Menschenheit darin erblickte, daß ein Band der gegenseitigen Liebe alle umschlinge und jede konfessionelle Gegensätzlichkeit ans den Herzen aller weiche und schwinde. Er schloß mit beit Worten: „Das Andenken des verewigten Dr. Franz Süß wird ein gesegnetes bleiben und im Herzen aller edel Denkenden in unvergänglicher Treue beivahrt werden." Eine feierliche Stille herrschte im Saale, aber auf dem Gesichte aller zeigte sich der tiefe Eindruck, den die Worte des illnstren Redners auf die Versammlung gemacht hat. Der Knltuspräsident, Herr Moriz L e i t n e r. dankte ergriffen dem Herrn Rabbiner W. Reich für seine vortreffliche Ausführung und teilte der Versammlung mit, daß auf Beschluß des Kultnsausschusses wird das Bild des verewigten Dr. Franz Süß im Präsidial-Bnreau der Kultusgemeinde als Zeichen der Verehrung für diesen vortrefflichen Menschen angebracht werden. Bisenz. Für die hiesige Kultusgemeinde wurde Herr A. D u ck e s z aus Wien, nach einem mit vielem Beifall abgehaltenen Probevortrag, als II. Kantor gewählt und hat derselbe bereits seine Stelle angelreten. Agram. Am 29. Juni ist auf Bemühen des Präsidenten der Kultusgemeinde in Essek, Herrn Dr. Hugo Spitzer, ein Verband der jüdischen Kultusgemeinden in Kroatien und Slavonien gegründet worden. Die koustitilirende Versammlung fand am 29. Juni in Agram statt, in Anwesenheit von Delegierten fast sämtlicher Gemeinden Kroatiens-Slavoniens. Die Gründung des Verbandes wurde nach einem groß anqelegteit Referate Dr. Spitzers einstimmig beschlossen. Nach dem beschlossenen Programm soll der Verband als Zentralstelle der gesamten Judenheit im Königreiche Kroatien und Slavonien fungieren und die Interessen der einzelnen jüdischen Kultusgemeinden fördern uild vertreten. Der Verband will ferner ans geeignetem Wege die Anerkenunng von seiten der kgl. kroat.-slav.-dalm. Landesregierung erwirken und das Recht, den amtlichen Verkehr zwischen der kgl. Landesregierung und den einzelnen Knltnsgemeinden zn vermitteln. Gutachten über sämtliche das hierländische Judentum betreffenden Gesetzentwürfe. Verordnungen und Erlässe der Behörden abzugeben. Anträge zil stellen und sowohl einzelne jüdische Gemeinden als auch einzelne Juden vor den Verwaltungsbehörden in allen auf die Zugehörigkeit des Betreffenden znm Judentum oder zu einer jüdischen Gemeinde bezüglichen Fällen zu vertreten. Der Verband will diesen Zweck ditrch Reorganisation der jüdischen Kultusgemeinden erreichen und dadurch, daß er die Erteilung des jüdischen Rellgioilsnnterrichtes regelt. Jedoch soll er in religiösen Fragen nur „beratend" (?) eingreifen. Der Verband soll des ferneren Institutionen zur Versorgung der Gemeindebeamten und ihrer Hinterbliebenen. Anstalten für die Krankenvsiege, Waisenerziehnng und Arinenoersorgnilg, svivie zur Hebung der Bildung unter den Inden und der Erziehung der jüdischen Jngerld für Gewerbe, Landwirtschaft und technische Industrie schaffen resp. unterstützen. Auch soll der Verband leistungsschwache Gemeinden unterstützen und bet Streitigkeiten als Schiedsgericht fungieren. Berlin. Als nach den Oktober-Pogrommen vom „Hilfsverein der Deutschen Inden" und von der „Großloge von Deutschland" die nnglück-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.