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Die Wahrheit · 1908-07-31 · Heft 30 (31.7.1908) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1908
Issue
Heft 30 (31.7.1908)
Date
1908-07-31
Page
– (sequence 4)
Language
German
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©eite 4. Die Wahrheit Nr. 30 - '£ \ "T In England feiern dieser Tage die Inden das 50jährige Jubiläum eines denkwürdigen Ereignisses, an dem wohl die ganze Judenheit im Geiste freudigen Anteil nimmt. Am 26. Juli waren es 50 Jahre, seitdem der erste Jude seinen Platz als Mitglied des Parlamentes einnehmen durste. Baron Lionel Rothschild, der Vater des noch lebenden ersten Lords dieses Namens, war, bevor er tatsächlich sein Mandat ansüben durfte', bereits 11 Jahre-Abgeordneter der Londoner City. Er war wiederholt von der City gewählt, aber er konnte doch nicht seinen Platz im Hause einnehmen. Der Hinderungsgrnnd war der formelle Wortlaut -des Eides, den die Abgeordneten beim Eintritte leisten mutzten: „Ans den w a h r e n G l a u b e n eines Christen." Lord Lionel war aber ein wahrer Jude, der sich auch wegen eines Ministerportefeuilles nicht zur Taufe entschlossen hätte. Der Kamps um die Emanzipation der Inden hatte schon Jahrzehnte früher begönnet!. Eigentlich schon im Jahre 1829, also zur Zeit, wo die — Katholiken, nach langen, furchtbaren Kämpfen ihre Gleichberechtigung durchgesetzt hatten. Das Herrenhaus aber lehnte jede Bill zur Einführung der Gleichberechtigung der Juden ab. angeblich aus Fttrcht, die Gesetzgebung könnte — entchristlicht werden. 1847 wurde Baron Lionel Rothschild ins Parlament gewählt. Damals brachte Lord John Rüssel die alte Bill aufs neue ein, für die auch neben manchen anderen konservativen Politikertt der getaufte Dtsraeli eintrat. Ans der Bevölkerung erhob sich ein Sturm von Petitionen — mit mehreren 100.000 Unterschriften — für die Zulassung der Juden. Das Oberhaus blieb unerschütterlich und das Unterhaus konnte sich über den Wortlaut des Eides nicht hinweghelfen. Erst 1858 kaut der Streit zur Entscheidung. Ein Kompromiß wurde geschlossen. Die Lords gaben zu, daß jedes der beiden Häuser den Eid seiner Mitglieder nach eigenem Willen formulieren dürfe, und am 26. Juli 1856 nahm Lord Rothschild endlich unangefochten seinen Platz im Unterhanse ein. * * Die vollständige, verfassungsmäßige und nicht bloß in der Praxis geduldete Gleichberechtigung der Jttde.n datiert erst vom Jahre 1866. Nun wurde auch das Hindernis für ihren Eintritt in das Oberhaus hinweggeränmt. Im Jahre 1885 sehen wir den ersten jüdischen Peer von England und gegenwärtig zählen beide Häuser Mitglieder jüdischer Konfession, die durch hervorragende patriotische Tätigkeit ihrem Glauben Ehre machen. In der Theorie können auch nt England die Juden längst alle Aemter erreichen. In der Praxis hat aber noch kein Jude es zur Ministerschast gebracht. Unterstaatssekretäre — beinahe ganz dem Minister im Range gleich — gab es schon in England mehrere. In den Kolonien ist man in der Vorurteilslosigkeit schon etwas weiter. Dort gibt es jüdische Minister. In Neuseeland war ein Jude, Sir Julius Vogel, sogar Premierminister. Ja, es hat auch in England, im klassischen Lande der Freiheit, lange gedauert, bis man das primitivste Menschenrecht der Gleichheit — auch aus die Inden erstreckte. Der Ausspruch M a c a u l a y s. daß die Religion eines Menschen nur bei den Fragen inbetrachl kommen dürfe, ob jemand protestantischer oder katholischer Priester oder Rabbiner werden wolle, hat übrigens vielleicht auch herite noch selbst in England mehr Bewunderer als Bekenner. Zur Geschichte der Indeneumnsipatiou in Oesterreich 1848—1908. (Fortsetzung.) Vierzehn Tage später brachte dasselbe Blatt einen Prager- Artikel, worin die entsetzlichen Folgen geschildert wurden, die es haben mußte, wenn in Kremsier die Emanzipationsfrage keine günstigere Erledigung finden würde. Jetzt schon auf die bloße Ungewißheit dieser Erledigung sei es schwer, eine' jüdische Familie zu finden, die nicht wenigstens ein Mitglied aufzuweisen hätte, das den heimatlichen Boden verließ, um außerhalb der Grenzen Oesterreichs ein nettes Vaterland zu suchen, und in der sich nicht wenigstens ein Mitglied neuerdings vorbereitet, den ansgewanderten Verwandten zu folgen. Geht aber der ausschlaggebende Paragraph nicht durch, so steht eine massenhafte Auswanderung ans Böhmen und Mähren zu gewärtigen. Dabei seien es die-edelsten Gefühle, die dieser Entfernung zugrunde lägen, nicht materielles Interesse, sondern einzig der Wunsch, der Schmach, in einem freien Staate der einzige Unfreie zu sein, ztt entgehen. Auf diese Art würden dem Staate sowohl Kapitalien als Gewerbekräste entzogen werden, die demselben verblieben, wenn den Anforderungen der Zeit Rechenschaft getragen würde. Schon hat sich ein Verein für Auswanderung gebildet, der die ausgebreitetste Tätigkeit entwickelt. Mögen unsere Abgeordneten bedenken, daß eine Opposition gegen die Judenemanzipation keineswegs der Weg ist, auf welchem dem Vaterlande Bürger gewonnen werden, die sich ihm mit Liebe znwenden. Kurz vor der Abstimmung über § 16 legte Hirsch dem konstituierenden Reichsrate eine Denkschrift vor, die jedem Mitgliede mit dem Motto: „Weise dies Blatt nicht zurück, es wird vom jüdischen Bruderherzen dir gereicht", übergeben wurde. Diese Denkschrift gab ein schwaches Bild des namenlosen Jammers, den die Vergangenheit aus die unglücklichen jüdischen Söhne des Vaterlandes gehäuft hatte. „Die Hoffnung der Juden, in der neuen Verfassung ihre Gleichberechtigung ausgesprochen zu sehe n, scheine sich nicht verwirklichen zu wollen. Deshalb müsse auch das Schweigen, das bisher von den Vertretern der jüdischen Gemeinden beobachtet worden sei, gebrochen werden, um zu zeigen, daß die heftig angeseindeten und auch tatsächlich bedauernswerten Erscheinungen des bisherigen jüdischen Volkslebens in dem vom Staate selbst heraufbeschworenen Jammer ihre Ursache finden. Als Beweis dafür könnten die Zustände der mährischen Inden dienen, wie sie beim Eintritt der neuen Zeit überall im Lande herrschten. Streng genommen, sei jede Geburt eines ,jüdischen Mährersohne vorgängiges A'osterben eines andern ein Staatsverbrechen. Denn mit pharaonischem Hohne spreche das Gesetz: Die Juden sollen sich nicht vermehren. 5400 Familien dürfen in Mähren wohnen und nicht mehr! Der nun einmal geborene Jude dürfe nur innerhalb der Ghettomanern seines Geburtsortes sein Lebensziel zu erreichen hoffen. Der bloße Aufenthalt außerhalb seiner Gemeinde werde verdächtigt, und königliche Städte Hütten das Privilegium, keinen Juden dulden zu müssen. Wolle dagegen ein Jude auch nur in eine andere Provinz auswandern, so müsse er 15 Prozent von seinem Vermögen znrücklassen, außer der dreijährigen Antipation des jährlichen Familiengeldes. Ja, nicht einmal aussterben dürfe der Jude! Eine erledigte Familienstelle müsse in kürzester Zeit wieder besetzt werden, nur die Steuersähigkeit der Gemeinden aufrecht zu erhalten. Ferner dürfe der Jude keine Realitäten besitzen mit Ausnahme von Judenhäusern, Synagogensesseln, Branntweinhänsern und Grabstellen. Doch könne für die Dauer des Fabriksbetriebes für Fabriken ein Grundstück erworben werden. Mit Ackerbau und Handwerk, mit Künsten und Wissenschaften sich zu beschäftigen, ist den Juden zwar im allgemeinen gestattet, doch ist diese Erlaubnis durch vielfache Einschränkungen fast bedeutungslos. So bleibe nur noch der Handel als die einzige, den Inden vom Staate frei gelassene Tätigkeit übrig, und diese sei wieder mit großen Plackereien und Kümmernissen verbunden, da die jüdischen Kattsleute größtenteils von Markt ztt Markt ziehen müssen und so Wochen, Monate, ein halbes Jahr sogar mitunter fern von Weib trnd Kind weilen. 99.100 Seelen wachsen in Mähren ans ohne Aufsicht des Vaters, ohne das Auge der Mutter. Mehr als drückend seien die Beschränkungen der Verheiratung der Inden, die das Famslienrecht überhaupt nur nach dem Msterben eines anderen Familianten erhalten, zunächst nur den Erstgeborenen berechtigen, aus einer Familie in der Regel nur zwei zur Verheiratung zulassen und alle übrigen zu einem unfreiwilligen Zölibat verurteilen und dadurch Gesetzumgehungen, Bestechungen, Konkubinate und Skandale aller Art provozieren. Und diese so aller Rechte beraubten Juden werden noch mit Ungeheuern Steuern belastet, Stenern, die größer seien als die-

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