Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 28 (17.7.1908)
- Date
- 1908-07-17
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 28. Die Wahrheit Die Konferenz wurde vom Handelsminister Oskar S Irans einberufen. Außer ihm waren an der Konferenz erschienen der General-Einwanderungskommissär Sargent, der Newyorker Einwanderungskommissär Watchhorn, die Kommissäre von Baltimore, Philadelphia, Boston und Montreal, sowie einige Beamte der Sanitätsabteilung des Einwanderungsamtes. Die Konferenz beriet hauptsächlich über einige Erleichterungen bei der ärztlichen Untersuchung der Einwanderer, sowie über die Einführung einheitlicher Vorgänge bei der Landung der Einwanderer in allen amerikanischen Häsen. Es kamen die vielen tragischen Szenen zur Sprache, welche sich ereignen, wenn eine Familie wegen der Krankheit eines Mitgliedes auseinandergerissen wird. Es kommt z. B. eine Familie, welche allen Anforderungen entspricht, eine gesunde Familie von Feldarbeitern, die in eine spärliche bewohnte Gegend des Westens zu fahren beabsichtigt, um sich dort als Farmer oder Feldarbeiter niederzulassen. In der Familie ist aber ein Kind, das an Trachoma leidet. Laut den gegenwärtigen Gesetzen muß die Familie entweder auseinander gerissen werden, oder samt und sonders zurücksahren. Kann die Familie die Kosten erschwingen, wendet sie sich nach Kanada, dort sind die Gesetze in dieser Hinsicht milder. Dort erlaubt man einigen Mitgliedern der Familie in der Einwanderungsstation zu bleiben, bis die Kranken geheilt sind. In den Vereinigten Staaten hingegen wird dies nur dann gestattet, wenn der Vater der Familie schon in Amerika lebt und im Besitze seiner „ersten Papiere" ist. Es wurde ferner konstatiert, 'daß die Untersuchung selbst auch 511 strenge geführt wird. Ost kommt es ötn\ daß die Aerzte der europäischen Hafenstädte Jemanden nach gründlich gewissenhafter Untersuchung als gesund durchgelassen und derselbe Einwanderer dann von den amerikanischen Einwandernngsärzten für krank erklärt wird. Auch andere ähnliche Angelegenheiten kamen in der Konferenz zur Sprache und es kam der allgemeine Wunsch zum Ausdruck, daß alle diese Härten in der nächsten Zeit gemildert werden nrögen. Handelsminister Straus, der wiederholt in die Debatte eingriff, versprach aus allen Gebieten rasche Hilfe. Zur Geschichte der Indenemansipatio» in Oesterreich 1848—1908. (Fortsetzung.) lieber die Stellung der Abgeordneten zur Emanzipation derselben sollen uns Auszüge ans solgenden Briefen Adolf Fischhofs und L. A. Frankls Aufschluß geben: Ein an den Verfasser de dato Einersdors, 8. Mai 1892 von Dr. Ad. Fischhos gerichtetes Schreiben hat folgenden Wortlaut: „Gern möchte ich Ihre Fragen exakt beantworten; aber mein hohes Alter hat mir das Gedächtnis sehr geschwächt und macht es mir unmöglich, befriedigende Auskunft zu erteilen. Nehmen Sie daher mit dem Wenigen vorlieb, das mir noch in Erinnerung ist: Jüdische Reichstagsabgeordnete waren, wenn mein Gedächtnis mich nicht trügt, nur fünf in Kremsier: der Rabbiner Messels (Krakau) und der Kaufmann Halpern ans Galizien; Prediger Mannheimer, Dr. Goldmark und ich aus Niederösterreich. Rabbiner Meisels sprach nie im Reichstage, Mannheimer ein einzigesmal, wie ich glaube, aus Anlaß der Beratung der Glaubensfreiheit. Bezüglich der konfessionellen Glanbensberechtigung gab es im Kremsierer Reichstage keine Konflikte. Sie erschien damals als selbstverständlich. In den §§ 11 bis inklusive 15 ist diese Gleichberechtigung vollständig gewährleistet. So hieß es in § 11: „Dem österreichischen Staatsbürger ist die Freiheit des Glaubens gewährleistet" rc. rc. Zu § 12: „Keine Religionsgesellschast (Kirche) genießt vor der anderen Vorrechte durch den Staat" rc. Zu § 14: „Die Religionsverschiedenheit begründet keinen Unterschied in den Rechten und Pflichten der Staatsbürger." Leite 5. Zu §15 unter anderem: „Die Religionsverschiedenheil ist kein bürgerliches Ehehindernis." Es genügt ferner nach diesem Paragraphen zur bürgerlichen Giltigkeit der Ehe die förmliche Einwillignug beider Brautleute vor der vom Staate zur Ausnahme des Ehevertrages bestellten Behörde. Nach diesem Paragraphen kann die kirchliche Trauung erst nach der Zivilehe stattfinden. Ich muß bemerken, daß die angeführten Paragraphe, die vom Verfassungsausschusse dem Hanse unterbreitet wurden, infolge der gewaltsamen Auslösung des Reichstages nur bis exklusive § 14 im Plenum beraten wurden. lieber die Eitidrücke, die ich von Kremsier empfing, kann ich nur wenig sagen. Sie leben ja in diesem Orte und wissen, falls es nicht Aenderungen zu seinem Vorteile erfuhr, daß es weder in architektonischer, noch in sozialer Beziehung etwas bietet, was Interesse zu erwecken vermag. Bezüglich des Architektonischen ist mir nur noch im Gedächtnisse, daß der Stall im sürsterzbischöslichen Gebäude äußerlich einem griechischen Tempel und das Volksschulhaus äußerlich einem Stallgebäude glich. Die Sitzungen des Reichstages fanden im prächtigen Refektorium des erzbischöflichen Palastes statt. Die Wände dieses Saales waren aber nicht mit Heiligenbildern, sondern mit mythologischen (Bildern) Figuren geschmückt. So wenig wie der Magen, wurden die Augen kasteit in diesem Raum". . . . L- A. Frankl schreibt de dato Wietl. 17. Dezember 1891 folgendes: „Sehr erfreut hat mich Ihre Mitteilung, daß Sie mit der Schreibung der Geschichte Ihrer allhistorischen Gemeinde beschäftigt sind. Leider besitzen wir in Oesterreich so wenige Monographien! Sie erwerben sich ein echt vaterländisches Verdienst. Was meine Erinnerungen au Kremsier betrifft, so sind dieselben streng persönlicher Natur, die bis nun nur in meinem Gedächtnisse hasten. Es würde Sie langweilen, wenn ich Ihnen all das auführen würde, was mich hindert, Ihren Wünschen zu entsprechen. Und so bitte ich Sie. aus Treu und Glauben anznnehmen, daß es mir unmöglich ist, einen vielleicht, zwei Lebenslage einer Arbeit zu widmen, von der ich nicht einmal weiß, ob Sie dieselbe benützen könnten. Doch bin ich, wie ich Ihnen schrieb, gern zur mündlichen Beantwortung Ihrer Fragen bereit. Ob die jüdischen Abgeordneten Vereinigungen bildeten, politische Beratungen hielten lind ob sie mir den anderen Abgeordneten verkehrten, entzieht sich meiner Kenntnisnahme, da ich zu ihnen in keiner Beziehung stand und nur öfters wohl mir Mannheimer verkehrte. Sie waren von einander je nach der Stellung, apartes Wissen und Lebensanickaunug geschieben, doch einander freundlich und gesellig gesinnt. Gespräche und politische Auseinandersetzungen fanden bei geselligem Zusammemresien statt. Ihre Stellung war eine allgemein geachtete und selbst von jenen geehrt, die einer anderen politischen Gesinnung und religiösen Anschauung angehörten. Die meisten Sympathien hatte Fiichhos, nach ihm Mannheimer; Meisel blieb weniger beachtet. Goldmark, wiewohl respektiert, gefiel durch sein rastlos treibendes Wesen weniger. Wertheimer und ich veraulaßteu Fischhos und Goldmark, die zwei aneinanderstoßende Zimmer bewohnten, diejenigen Herren, die judenemanzipationsfreundlich gesinnt waren, zu einem Souper einzuladerr, dessen Kosten aus der Kassa der Wiener Gemeinde bestritten wurden. Ich glaube, daß wir 18 Personen zusammen waren. Die Genannten waren, mit Ausnahme Riegers, sicher anwesend und der geistliche Abgeordnete Prato sowie Ludwig v. Löhner und Ernst v. Schwarzer, die übrigen sind mir nicht erinnerlich, und dürste Fischhos sich vielleicht der Anderen erinnern. Die Versammlung hatte gegen 9 Uhr begonnen und währte bis spät nach Mitternacht. Ernste nnd heitere Toaste und Tischreden wechselten mit einander, natürlich alles in freiheitlichster Gesinnung. Doch wurde ein Toast aus die Gleichberechtigung der Israeliten sehr kalt und mit reservierter Haltung ausgenommen." (Fortsetzung folgt..