Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 27 (10.7.1908)
- Date
- 1908-07-10
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 27. Die Wahrheit Sette 7. keinen Annehmer fanden. Sie selbst aber lehnten sich nicht aus und. trugen mit Ruhe und Ergebenheit ihr schweres Geschick, getreu dem heiligen Vermächtnisse: „Widersetzet Euch nicht der Verordnung der Machthaber". Wie tief diese Lehre im jüdischen Volke wurzelt, beweist folgende Tatsache: Im russischen Heere, das zur Niederwerfung der inneren Revolution (1848) mach Ungarn geschickt wurde, befanden sich viele Juden. Als diese hier Station hielten und darauf aufmerksam gemacht wurden, daß sie ihre Waffen in Ungarn auch gegen jüdische Revolutionäre werden richten müssen, konnten sie es nicht begreifen, wie Juden den Schwur der Treue gegen die Regierung brechen können. Die grausame Behandlung im Frieden wie auch die während einer achtzehnjährigen Dienstzeit hat die Vaterlandsliebe in der Brust der Armen nicht vernichtet. Die wahren Juden waren damals so wenig wie heute aufrichtig gesinnt. Die Führer der Studenten, Fischhof und Goldmark, welche übrigens später nachwiesen, daß sie die Revolution ins gesetzliche Geleise leiteten und daher auch freigesprochen wurden, traten nur für Preßfreiheit, Konstitution und die allgemeinen Völkerrechte ein und haben nie als Anwälte der Inden das Wort ergriffen. Allerdings sprach Fischhof die Erwartung ans. daß die Bürger und Studenten Wiens, deren Tausende er in den letzten Tagen kennen zu lernen, die Ehre gehabt hatte, viel zu hochherzig seien, als daß sie die Inden von den errungenen staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen zu sehen wünschen würden. Er war zu optimistisch gesinnt. Die jndenfrenndliche Stimmung schlug jedoch bald in das Gegenteil um. Bald waren die Worte Hartmanns und Mannheimers am Grabe der Märzgefallenen verhallt, vergessen die Ovationen, welche Fischhof im Ständehans gebracht wurden. Es bedurfte des Hinweises ans die gefallenen Inden, den Techniker H. Spitzer und Schriftsteller H. Jellinek, daß der Wiener Bürgeransschnß L. Wertheimstein als Mitglied anfnahm und daß alle im Landhause versammelten Bürger, mit Ausnahme der Schnsterinnung, der Emanzipation der Inden, ..des ewigen, unsterblichen Volkes, an dem man das Unrecht der Vorfahren gut machen sollte", voll Begeisterung zustimmten. Wohl wissend, welchen Einfluß das Volk auf die Gewährung der Rechte besaß, richtete Hirsch am 20. März 1848 unter dem Motto: „Haben wir nicht alle einen Barer? Har uns nicht alle ein Gott erschaffen?" ein Sendschreiben.*) Doch haben die Inden weniger Wohlwollen beim Volk als bei der Regierung gefunden. Der Reichsrat trat der Jndeufrage nicht näher, sondern hob bloß am 4. Oktober 1848 die Judenstener mit Zltstimmung des Finanzministers Kraus ans. Jetzt fühlte sich Hirsch aufgefordert, seine Glaubensgenossen, welche vom Taumel der Freude über diese Errungenschaft hingerissen waren, fürsorglich und väterlich an Ruhe und Besonnenheit zu ermahnen, damit sie durch Voreiligkeit die Andersgläubigen nicht reizen sollen. Als der Reichsrat nach Kremsier verlegt *) „Es tagt an Oesterreichs Himmel. Schatten hundertjähriger Nacht beginnen zu fliehen, und ein Tag verkündendes Morgenrot zieht herauf. Eine neue Zeit ist eingetreten. Mit allmächtigem Schritt schreitet das göttliche Licht in der Menschenbrgst seinem endlichen Lieg entgegen. Schon haben deutsche Fürsten ihre Gerechtigkeit besiegelt, indem sie gleiches Recht auch den jüdischen Kindern ihres Reiches zugesprochen. Werden Oesterreichs edle Söhne die letzten sein? Nicht auch sofort das Gold ihres erwachten Nechtsbewußlseins dadurch als echt bewähren, daß sie die Bitte um gleiches Recht auch für den ärmsten Juden vor den Thron unseres erhabenen Kaisers bringen? Und wird diese Bitte, von Oesterreichs edlen Söhnen vor des edelsten Fürsten Thron gebracht, die Erhörung fehlen? O nein! iiem! Die Majestät aus Habsbnrgs hohen Thron hat längst gewiß die Gleichheit ihrer Kinder in Ihrem erhabenen Herzen entschieden. Die Hohe wartet nur auf den auszusprechenden Wunsch, um ihn mit Baterhuld zu gewähren. Darum an Euch, Ihr christlichen Bruder im gemeinsamen Vaterlaude, an Euch richten Eure jüdischen Brüder das Wort! Lasset uils nicht allein hintreten zum Throne des gemeinsamen Vaters! Mit uns, vor uns, iür uns sprechet das Wort! Zeiget, daß das Recht in Eurer Brust eine Wahrheit geworden, seiftet,, daß Ihr die Schmach der Jahrhunderte tilgen ivollt. nicht nur die Schmach, die Ihr gelitten, nein, auch die Schmach — verzeihet — die Ihr geübt! Zeiget, daß Ihr in uns die Brüder wieder erkennet, wie wir Euch als Brüder erkennen, und daß Ihr Euch ves eigenen Rechtes nicht zu freuen vermöget, so auch nur ein Bruder- »lensch wegen Euch noch vor Gottes Thron zu klagen hätte, daß ihm auf Gottes Erden das Recht versagt, das Recht verkümmert sei. Mensch unter Menschen, Bürger unter Bürger zu sein." wurde, stellte sich Hirsch an die Spitze der Bewegung zugunsten seiner Glaubensgenossen. Als Vorsitzender des aus Josef Wertheimer, L. A. Frankl, Sichrowski, Jeiteles, Becher, Cusin Epstein (Wien), M. L. Landau, Prof. Wessely (Prag). Grünseld, Flesch und Elias Kohn (Brünn) bestehenden Komitees intervenierte er bei den Abgeordneten wegen der Gewährung der Emanzipation. Schon wurde diese prinzipiell vom Monarchen in einem die Gleichberechtigung am Tage der Thronbesteigung (2. Dezember 1848) verkündenden Manifest anerkannt, welchem am 4. Dezember die Aufhebung der Schleiertaxe und am 19. Dezember die der alten Verordnung folgte, laut rvelcher die Juden zum Besticke des Gymnasiums der Beivilligung der Landesstelle bedurften. Doch der Reichstag ging der Emanzipation behutsäm aus dem Wege. Fortsetzung folgt. Das Leben und Wirke« der Inden in Oesterreich in vormiirfliche» Zeilen. Ein Beitrag zur Kultur- und Sittengeschichte. Bon Dr. M. H. Friedländer. (Fortsetzung.) In Mähren, wo die Inden, wie in keiner anderen Provinz, seit undenklichen Zeiten sich einer autonomen, repräsentativen Landes- und Gemeindeverfafsung, die von der Regierung anerkannt und erst 1788 aitfgehoben wurde, zu erfreuen hatten, wurden, wie aus den diesbezüglichen Paragraphen der ..Schai Tekanoth“ zu ersehen ist, für die Erhaltung der Schule ..Talmud Thora" besonders große Opfer gebracht. Einige dieser Paragraphe, die in mancher Beziehung heute noch beachtet zu werden verdienen, mögen gelegentlich hier reproduziert werden. § 1. Wir haben beschlossen, daß am Halbfeste die Neuwahl der zwei „Gabaim-, Bereinsvvrsteher der Talmud Thora, stattfinden soll. Dieselben müssen die Fähigkeit besitzen, die Schulkinder prüfen zu können, und dürfen auch ein anderwärtiges Ehrenamt bekleiden. § 2. Die beiden Vereinsvorsteher, „Gabaim“, find verpflichtet, jeden Freitag die Einkassierung der von den Gemeinde- Mitgliedern zu leistenden Beiträge persönlich vorznnehmen. Es müssen daher nur solche Individuen als Vorsteher gewählt werden, die nur äußerst selten auswärtiger Geschäfte wegen das Weichbild der Gemeinde zn verlassen genötigt sind. Sollten sie jedoch durch irgend einen Zufall verhindert sein, die Einkassierung vorznnehmen, so kann es ihnen gestaltet werden, sich einen Stellvertreter zn wählen, dem für seine Mühe ein „Lohn" aus der Gemeindekassa, „Zedakah“, verabreicht werden möge. § 3. Der einkassierte Betrag muß allwöchentlich verbucht und in einer wohlverschlofseuen Kassa anfbewahrt werden. Den Schlüssel derselben nimmt der eine Vorsteher, während die verschlossene Kasse bei dem andern Vorsteher deponiert wird. Die an jedem Sabbath von den zur Thora gerufenen Individuen zugunsten des Talmnd-Thoravereines gespendeten Gaben müssen jeden Sonntag einkassiert werden. § 4. Um das Studium der Thora stets fördern und die armen zahlungsunfähigen Kinder unterrichten lassen zn können, sei jedes einheimische Gemeindemitglied außer dem wöchentlich zn entrichtenden üblichen Betrag verpflichtet, von jedem Stenergnlden einen halben Kreuzer zugunsten des Talmud- Thora-Bereines zn verabreichen, welcher Betrag durch den Gemeindevorsteher am Rüsttage des Pessachfestes, wie am Vorabende des Bersöhnnngstages einkassiert werden soll. Die Einnahmen von den allsabbathlich beim Verlesen der Thora veräußerten „Aliofch“, „Chamischi“ und „Schewii“ sollen eine Woche zugunsten der „Zedakah“, d. h. zugunsten des Kultus, und die andere Woche zum Nutzen und Frommen des Talmud- Thora-Vereines verwendet werden. Das jährliche Ersparnis des Wohltätigkeitsvereines „Gemilut Chassodimu soll ebenfalls behufs Förderung des Unterrichtes in die Talmnd-Thora-Kaffe fließen. § 5. Die Vereiitsvorsteher sind verpflichtet, die sämtlichen Einnahmen und Ausgaben gehörig zn oerbud^eii und nach statt-