Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 27 (10.7.1908)
- Date
- 1908-07-10
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Die Wahrheu Nr. 27. die Konzessionierung ausgesprochen werde, daß bei Erteilung von Konzessionen vor allem diejenigen zu berücksichtigen sind, die schon im Schankgewerbe stehen und sich jetzt keinem anderen Gewerbe zuwenden könnten. Die Versammlung protestiert ferner gegen die geplante Verschärfung der Sonntagsruhe und spricht den Wunsch aus, daß überall im Lande Fachorganisationen konzessionierter Schenker entstehen, die jedoch auch die Interessen der uichtkouzessionierten Fachgenossen zu vertreten hätten. Schließlich protestiert die Versammlung gegen die Erhöhung der Branntweinsteuer. Nach Annahme der Resolution wurde ein vorbereitendes Komitee gewählt, dem die Ausarbeitung der Statuten übertragen wurde. Da am darauffolgenden Tage auch in Krakau eine ähnliche Versammlung stattfand, erklärte sich die Lemberger Versammlung solidarisch mit den in Krakau versammelten Berufsgeuossen. Diese Angelegenheit ist von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Die Monopolisierung hat sich nämlich noch immer als eines der letzten Mittel erwiesen, die in einem bestimmten Berufe tätigen Juden auszuschalten und sie wirtschaftlich zu ruinieren. Voraussetzung dabei ist, daß die Regierung oder die ihr untergeordneten Verwaltungsbehörden genügend antisemitisch verseucht sind. Auch bei den deutschen Antisemiten erfreuen sich z. Bdie Projekte der Verstaatlichung der Apotheken und der Versicherungsgesellschaften großer Sympathien. Und die Herren wissen, warum I Wahrscheinlich werden dann auch die Juden des europäischen Kontinents gegen diese Bestrebungen die schwersten Kämpfe zu führen haben. Das gibt diesem kleinen Kampfe in Galizien die tiefere Bedeutung! * * * lieber die Unterdrückung der russischen Juden wird vielfach die nicht geringere Vergewaltigung ihrer rumänischen Stammesgenossen vergessen. Gleichwohl ist ihre Stellung schlimmer als die Lage aller anderen Juden. Selbst in Rußland werden ja die Juden wenigstens gesetzlich als Inländer behandelt, wenn auch als minderberechtigte und vielfach vogelfreie. In Rumänien dagegen werden die Juden dem Berliner Vertrage zuwider als Fremde betrachtet und behandelt. Neben den von antisemitischer Seite geschürten Jndenexzessen, die erst in den vorjährigen Bauernrevolten eine Richtung annahmen, die den rumänischen Machthabern nicht mehr erwünscht war, und neben den dauernden Austreibungen der Juden aus Dörfern und kleinen Städten geht die Schikanierung einher, die den Zweck hat, die Juden in der Achtung der Bevölkerung herabzusetzen, sie in ihrer Ehre zu kränke» und fthnen die Bildungsmittel zu nehmen. Das beweist von neuem das neueste Reglement der rumänischen Mittelschulen, das nach der „Egalitäten" in seinen Artikeln 19, 24 imd 24D die Juden, von neuem in ihren Rechten beschränkt. Diese Artikel laureu in wörtlicher Uebersetzung. Art. 19. Die Einschreibungen in die Klasse II. bis VIII. unterstehen den Vorschriften des Art. 5. A) Die Schuldirektion registriert alle bis zum 31. August eingelauseuen und von den nötigen Akten begleiteten Gesuche und ordnet sie nach Schulklassen. Am 7. September jeden Jahres haben die Klassenvorstände die Gesuche zu erledigen, indem sie entsprechend den verfügbaren Plätzen die Schüler nach folgender Vorzugsordnung aufzunehmen: a) die Angehörigen der betreffenden Schulen; b) die rumänischen Schüler aus anderen Staatsschulen; c) die rumänischen Schüler aus Privatschnlen; d) die Schüler „anderer Kategorien." Es rverden von einer Gruppe Schüler nur dann ausgenommen, wenn in der vorhergehenden noch Plätze übrig geblieben sind. B) Der Direktor berichtet innerhalb einer Woche dem Ministerium ausführlich über den Stand des Schulbesuches im Vergleiche zum vergangenen Jahre. Der Bericht muß von einer statistischen Tabelle begleitet sein, in der angegeben sind: a) die in jeder Klasse verfügbare Zahl von Plätzen; b) die nach verschiedenen Kategorien geordnete Zahl der Gesuche; c) die in jeder Kategorie eingeschriebenen Schüler; d) die Zahl der eingeschriebenen „Fremden". Art. 24. Jeder in eine öffentliche Schule Aufgenommene zahlt eine Taxe. Sie beträgt für rumänische Kinder 50 Frcs. für die unteren und 80 Frcs. für die oberen Klassen; die Kinder von „Fremden" zahlen 60 bezw. 90 Frcs. Gemäß Art 10 werden in Bezug auf die Taxe auch die Kinder von Naturalisierten ohne Rücksicht auf das Datum ihrer Geburt als Rumänen betrachtet. Art. 24O. Fleißige arme Schüler (Rumänen und Freunde) können von den Schultaxen befreit werden. Die Befreiungsgesuche werden zugleich mit dem Gesuche um Einschreibung der Schuldirektion eingereicht. Den rumänischen Schülern wird die Befreiung von der Lehrerkonferenz der betreffenden Klasse gewährt, den „Fremden" aber vom Ministerium auf Grund einer Befürwortung derselben Lehrerkonsereuz. — In jedem Falle kann die Zahl der vom Schulgelde Befreiten nicht mehr als ein Drittel aller Schüler ausmachen. — Aus diesem .Reglement ist deutlich genug zu ersehen, daß man in Rumänien ebenso wie früher nur die Erniedrigung der jüdischen Kinder vor den Schulkameraden bezweckt, da in Anbetracht der höchst geringen Zahl wirklicher Ausländer nur sie zur Kategorie der „Fremden" gehören. Der Unterschied in den Schultaxen ist sehr klein und hat offenbar nicht den Zweck, die Staatseinnahmen zu. erhöhen. Man will nur den jüdischen Schüler dadurch und vornehmlich durch die Aufnahme-Ordnung vor seinen christlichen Kollegen und Lehrern demütigen, ihm zeigen, daß man ihu nicht für vollwertig erachtet und im besten Falle nur duldet. — Auch in Bezug auf die Befreiung von Schultaxen werden Unterschiede zwischen jüdischen und christlichen Schülern gemacht. Während die letzteren von der Lehrerkonferenz befreit werden können, liegt für die jüdischen Schüler die Entscheidung in den Händen des Ministers. Da einer ferneren Bestimmung znfolge höchstens ein Drittel der Schülerzahl vom Schulgelde befreit werden kann, liegt es auf der Hand zu vermuten, daß die Inden als letzte Kategorie sich beinahe niemals dieser Begünstigungen werden erfreuen können. Man will in Rumänien die Juden in Unwissenheit heranwachsen sehen, um sie im Kampfe für's Dasein noch unfähiger zu haben. Der -jüdische Schüler wird durch diese neuesten Verfügungen tioch mehr als früher degradiert und gezwungen, sich der Wahrheit zuwider selbst als „Fremden" zu deklarieren, wenn er in eine öffentliche Schule ausgenommen werden will. Die starke Betonung des Unterschiedes zwischen Rumänen und Fremden ist entwürdigend und an sich viel schmerzhafter als die Einführung der Taxen selbst. — Gegen diese unverdiente Herabsetzung der jüdischen Kinder welche den Rassenhaß nur anfacheu wird, kann nicht nachdrücklich genug protestiert werden! Um die ganze Tragweite und Absicht dieses neuen Schulreglements würdigen zu können, muß man im Auge behalten, daß dieselbe rumänische .Regierung, die den Eintritt in die aus allgemeinen Mitteln erhaltenen Schulen den heimischen Juden erschwert und verschließt, zugleich alles tut, um private Schitlen der Inden zu stören und unmöglich zu machen. Getteralverlaiumlnng der Jewilh Colonisalion Astorialiou. Unter dem Vorsitze des Präsidenten des Admiuistrationsrates, Herrn N. Leven, fand am 28. Juni, vormittags 10 Uhr, in Paris die Generalversammlung der Jewish Colonisation statt. Anwesend waren die Herren: Leonhard L. Cohen, Paul E r r e r a, Brüssel, Dr. Ed. L a ch m a tt n, Vertreter der Gemeinde Berlin, Herbert G. L o u s a d a, Claude G. Mont ef i o r e, Vertreter der Anglo-Jewish Association, Dr. A. Nette r, Vertreter der Alliance Jsraelite Universelle, Fr. P h i l i p p s o n, Vertreter der Gemeinde Brüssel, und S. R e i n a ch, Mitglied des Verwaltnngsrates. Herr Dr. Blau, Vertreter der Gemeinde Frankfurt, hatte sich entschuldigt und Herrn Dr. L a ch m a n n mit der Ausübung seines Mandats beauftragt. Nach Erledigung der geschüftsordnungsmäßigen Verhandlungsgegenstände verlas der Präsident einen Bericht, dem wir folgendes entnehmen: