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Die Wahrheit · 1908-06-26 · Heft 25 (26.6.1908) · page 13

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1908
Issue
Heft 25 (26.6.1908)
Date
1908-06-26
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Die Wahrheit Seile 13 Nr. 25. ihrem Opfermnte zu erheben und ihr Selbstbewußtsein zu stärken. Dieser Lehrplan brichl mit der Illusion, daß es möglich sei, durch mühselige Ueberfetzungen ans einigen kümmerlichen Bruchstücken der Bibel einen dauernden Gewinn für die Kenntnis derselben, für ihr tieferes Erfassen zw ziehen, namentlich bei der so äußerst geringen Zahl von Stunden, die hiezu zur Verfügung in der Volksschule stehen. Dagegen kann durch Einschränkung des hebräischen Stoffes auf den Text des Siddnr, ein Verständnis für Liturgie und gottesdienstliche Literatur, dabei aber auch für ganze Stücke der Bibel, wie der Psalmen geweckt werden. Das; hiebei die Prä-und Suffixe gelehrt werden, ist eine Erleichterung und nicht , eine Erschwerung. Ins innere Leben des Volkes kann diese Kenntnis jedoch nur dringen, wenn den um ihr Brot und um ihre Existenz schwer ringenden Bolksmassen, durch eine andere Zeiteinteilung des Gottesdienstes die regelmäßige Beteiligung daran ermöglicht wird. Einer starren, dogmatischen Festlegung der Glaubenssätze ist bei der großen Gewissens- und Gedankenfreiheit im Judentum wohl für immer der Boden entzogen. Uebrigens gilt hier das englische Wort „men not measnres“. Man kann mit den besten Lehrplänen nichts ansrichten, wenn die ausführenden Männer fehlen; ein tüchtiger Lehrernachwuchs tut not. Der Referent des ständigen Ausschusses für den Volksschullehrplau, Herr Lehrer Adolf R o t t e r führt ans : Der Lehrstoff wurde auf Grund der gemachten Erfahrungen und die Möglichkeit der Erreichung des Lehrzieles festgestellt. Der Geschichtsstoff ist in dem Lehrplane gleichmäßiger ans die einzelnen Klassen verteilt. Uebersetznngsstücke wurden nur solche ansgewählt, die einerseits dem Fassungsvermögen der Kinder entsprechen, andrerseits in der Liinrgie und dem jüdisch-religiösen Leben enthalten sind. Grammatik wird in der Volksschule nicht gelehrt. Allein der denkende Lehrer wird es gewiß nicht unterlassen, beim Uebersetzen auf einfache Formen, hinzuweisen und so den Unterricht zu beleben. Dem Wunsche eitles Vorstandsmitgliedes, das ctp m den Lehrstoff anfzunehmen, mußte der Gefertigte mit Rücksicht ans eine gewisse Imd nicht unberechtigte Scheu der Eltern, entgegentreten und wies auch hier daraus hin, daß der denkende Lehrer bei Einübung des Sri natr k.t s«rr den Kindern etwas zu iagen wissen wird über mrr trnp. Herr Lürgerschul- und Religionslehrer L ö w i t, welcher das Referat für Bürgerschulen vertreten hat, will sich bloß auf das pädagogisch-didaktische Moment beschränken und hebt hervor, daß die neuesten Errungenschaften auf Pädagogischem Gebiete in den Dienst des neuen Lehrplanes gestellt wurden. Da Volks- und Bürgerschule einander ergänzen sollen, muß der neue Lehrplan ein in sich geschlossenes Ganzes bilden, daß das ans der Unterstufe Gewonnene in konzentrischer Weise bis zur letzten Stufe weiter geführt, entsprechend ergänzt und so zum geistigen Eigentum der Schuljugend wird. Es geht daher nicht an, .daß irgend eine Disziplin fallen soll. Dadurch wird auch eine Ausnützung bezweckt und mit dem so gewonnenen Erfolgen haushälterisch umgegangen. Redner wendet sich dagegen, daß der für die dritte Bürgerschnlklasse vorgeschlagene Stoff eine bloße Nomenklatur bilden soll. Da nur ein geringer Perzentsatz der Schüler die Mittelschule besucht, der größere Teil hingegen ans der Bürgerschule ins praktische Leben Übertritt, so ist es notwendig, daß die im religiösen Leben so häufig vorkommenden Worte und Begriffe dem Schüler klar gemacht werden sollen. Der Inspektor für den Religionsunterricht an Volks- und Bürgerschulen Prof. M. Kanitz wies auf die unbedingt notwendige Unterstützung, die der Religionsunterricht im Hause finden müsse,, hin. Nach dem Schlußworte des Referenten wurde der Lehrplanentwurf in der Fassung der Unterrichtskommission angenommen. Regelung d e s B e e r d i g u n g s w e s e n s in Floridsdorf. Nachdem die Chewra Kadischa Floridsdorf anläßlich der Einverleibung des XXI. Bezirkes auf das von ihr bisher ausgeübte Recht zur Versetzung der Friedhof-Agenden in Floridsdorf unter gewissen Modalitäten Verzicht geleistet hat, hat nunmehr der Kultusvorstand betreffend die Besorgung der Friedhof-Agenden in Floridsdorf für das Jahr 1908 unter billiger Rücksichtsnahme ans die bisher bestandenen Verhältnisse, Uebergaugsbestimmungen getroffen. Dagegen treten ab 1. Januar 1909 die für die Wiener Kultusgemeinde festgesetzten Bestimmungen über das Beerdigungswesen und die statutenmäßig normierten Taxen und Gebühren für Leichenbegängnisse auch für den XXI. Bezirk in Kraft. Für Grabstätten für Verstorbene, welche un XXI. Bezirke wohnhaft waren, wurden gleichfalls ab 1. Januar 1909 nachfolgende Taxen festgesetzt: I. Klasse X 1200, II. Klasse X 600, III. Klasse X 300, IV. Klasse X 100. Betreffend der von Mitgliedern der Chewra Kadischa (nach dem Stande vom 1. April 1907) zu zahlenden Grabgebühren werden mit der Chewra Kadischa Verhandlungen gepflogen. Bei diesem Anlässe wurde mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß die Mitglieder der Chewra Kadischa noch wie vor die rituellen Gebräuche bei Leichenbegängnissen überwachen und sich auch an der Ausübung derselben persönlich beteiligen werden. Behufs Kontrolle der entsprechenden Ausführung von Aufträgen zur Pflege und Schmückung von Gräbern und Grüften auf dem Zentralfriedhofe durch den Kontrahenten der Kultusgemeinde wird gegen Bezahlung eines Jahrespauschales ein Fachmann bestellt. Es wird prinzipiell beschlossen, bei Reservierung von Gräbern und Grüften auf dem Zentralfriedhofe Zuschläge zu den Normalgebühren fallweise zu berechnen. Dem Tempelverein für die Bezirke Wieden und Margarethen werden bezüglich seines Rabbiners und dem Tempelverein im XIX. Bezirke bezüglich seines Kantors bis auf Widerruf Begünstigungen betreffend Mitwirkung bei Leichenbegängnissen von Vereinsmitgliedern oder Betsitzinhabern ihrer Vereinstempel gewährt. Die Erträgnisse aus dem „Ludwig Pollak-Legate", welche alljährlich an zehn wohltätige Vereine unter besonderer Bedachtnahme des Mädchenilnterstützungsvereines in der Leopoldstadt zu verteilen sind, werden für das heurige Jahr nebst dem genannten Vereine noch nachfolgenden Vereinen nnd Wohltätigkeitsanstalten zugewiesen: Ausspeisnngsverein für den XII. -XV. und für den XVI. und XVII. Bezirk. Schulküche XX. Bezirk. Fanny Jeiteles-Pfründuerstiftung, Speiseanstalt der israel. Armenanstalt, Kaiserin Elisabeth-Lehrmädchen- und Arbeiterinuenheim. Kaiser Franz Josefs-Ferienheim, Ferienkolonie für jüdische Waisen, israel. Kinderbewahranstalt. Verliehen werden: Die Ignaz Blumenfeld-Widmttng für Maler. 1 Platz ä X 1800, an den von den Zensoren den akademischen Malern Leopold Horovitz, Prof. Kasimir Pochwalsky und David Kohn primo loco vorgeschlagenen Maler Leo K a tz. Die Michael Cohen da Silva-Stiftung für einen Handwerkergehilfen zur Etablierung als Meister (1 Platz ä X 800) nnd die Ignaz Thenmann-Ausstattnugsstiftnug (1 Platz a X 2000>. Nach Erledigung von Subventionen und Personalien wird die Sitzung um 2 Uhr nachmittags geschlossen. Cäcilie Gifenberger. Nach einem Leben voll Arbeit, aber auch reich an Erfolgen. ist Frau Cäcilie E i s e n b e r g e r, Gründerin und Ehrenpräsidentin des Mariahilfer Franen-Wohltätigkeitsvereines, bochberagt verfchieden. Sie war eine Fran von geradezu klassischem Charakter, voll Tatkraft und Willensstärke, ausgestattel mit ungewöhnlichen Geistesgaben, die sie allezeit in rechtlicher Weise zur Geltung nnd Verwertung brachte. Geboren in Prag, jener altehrwürdigen, interessanten Stadt, die auch interessante Frauennaturen hervorbringt, — wohl eine Folge des doppelten Druckes, den unsere Bolksgenosfeit dort als Juden nnd Deutsche zu dulden haben, — stellte Cäcilie Eisenberger den Typus einer Prager jüdischen Frau dar: klug und einsichtsvoll, voll Zähigkeit und Ausdauer, in hervorragendem Maße befähigt, den Kampf ums Dasein erfolgreich zu bestehen. Zu diefen Eigenschaften gesellte sich ein unermüdlicher Arbeitseifer, nichts haßte sie mehr als den Müßiggang

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