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Die Wahrheit · 1908-06-26 · Heft 25 (26.6.1908) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1908
Issue
Heft 25 (26.6.1908)
Date
1908-06-26
Page
– (sequence 8)
Language
German
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(Seite 8. Die Wahrheit Nr. 25. belästigt und haben dafür die eine Genugtuung, daß allmälig bei den Kultusgemeinden die Erkenntnis aufdämmerte: wir muffen für unsere Beamten etwas tun. Allerdings kam diese Erkenntnis nicht ganz spontan. Das Prinzip der sozialen Fürsorge, das in der modernen Gesetzgebung zur Geltung kam, hat unter anderem auch das Penfionsversicherungsgesetz für Privat-Angestellte, worunter auch die Kultusbeamten zu verstehen sind, veranlaßt. Die Gemeinden sahen nun ein, daß sie durch dieses Gesetz, das bereits mit 1. Jänner 1909 in Kraft traten sollte, zur Fürsorge für ihre Angestellten verpflichtet sein werden, und da mag die zwingende Notwendigkeit ihr Billigkeitsgefühl erweckt und das Resultat gefördert haben, daß über Anregung des österr. israel. Bundes, dessen Sekretär Herrn I. Kraus wir heute hier begrüßen, der im April d. I. in Wien abgehaltene jüdische Gemeindetag eine Resolution angenommen hat, in welcher die Errichtung einer Pensionskasse für die jüdischen Kultusbeamten in Aussicht gestellt wurde. Wenn ich davon gesprochen habe, daß sich in mancher Beziehung die Teilnahmslosigkeit der Kollegenschaar gezeigt hat, so muß ich andererseits auch der Freude Ausdruck geben, - daß viele Kollegen von dem Momente ihres Eintrittes in den Verein bis heute uns treu geblieben sind, und wir haben das Glück, im Vorstande wie unter den Mitgliedern eine Reihe von Kollegen zu sehen, die seit Gründung dein Vereine angeboren. Es sind das die Herren: Bauer-Wien, B aß l-Wien, Bermann- B. Leipa, B r u n n e r - Jglau, Blum- Schlau, B r o d- Prag, F r i e d l ä n d e r - S. Bvlhas, F r e i s i n g e r - Pilsen, G r ü n f e l d - Wien, I e l l i n e k - Ober-Hollabrunn, K o h u- Budwitz, K o h n - Rakonitz. Kraus- Esseg, Kriener- Galgocz, K u l k a - Wien, Lederer- Eger, L e m b e r g e r- Wien, L ö w i t - Wien, Reiser- Neuern, Rosenberger- Komotau, D. L. R o t t e r - Wien, A. R o t t e r - Wien, R o s n e r - Herrn. Mestec, Schön feld - Tab. Singer- Wien, S a l l e r - Pozsony-Szeleskuty, T e l t f ch - Wien, Schiller- Wien, Weiß- Tobitschau. Allen diesen wackeren Kollegen sei hier der Dank für ihre treue Gefolgschaft ausgesprochen. An dieser Stelle sei auch aller jener Männer gedacht, die wir im Laufe der 25 Jahre durch den Tod verloren haben. Meine Herren! Ich habe vielleicht zu ausführlich die Tätigkeit des Vereines in materieller Beziehung gekennzeichnet und will mich in den anderen Punkten etwas kürzer fassen. Was hat der Verein zur Hebung der sozialen Lage getan und was war hier überhaupt zn tun? Meine Herren! Sie sind alle im Berufe und werden wissen, wie vielseitig die Schäden und Uebelstände sind, welche in diesem Stande zutage treten. Schon die Ausschreibung des Konkurses und manche Punkte desselben sind geeignet, berechtigte Entrüstung hervorzurnfen, so z. B. der bekannte Schlußsatz, der immer, heute wohl schon manchmal mit einer kleinen Veränderung, wiederkehrt: ..Reisespesen werden nur dem Akzeptierten vergütet." Wir haben im Laufe der Jahre ausgezeichnete Artikel über dieses Thema gelesen und daher ist eine weitere Auseinandersetzung nicht nötig. Weiters werden Sie oft Konkurse finden, namentlich gilt dies von den kleinen Gemeinden in Böhmen und Ungarn, wo der Kandidat Rabbiner, Kantor, Religionslehrer, Sekretär, Kore, Schochet, und weiß Gott was noch alles, sein soll, und zum Schlüsse heißt es K 600.— an Gehalt. Nach dieser Richtung hin muß uribedingte Abhilfe geschaffen werden. Die Kumulierung der Armier muß aufhören und ein Gehaltsminimum festgesetzt werden. Es muß auch bei der Anstellung dahin vorgesorgt werden, daß nach Ablauf einer entsprechenden Probezeit das Definitivnm einzutreten hat und nicht jeden Augenblick mit willkürlicher Entlassung gedroht werden kann. Es muß weiters Vorsorge getroffen werden, daß dieses Geben von Hand zu Hand, das sich unter dem Namen „Emolumente" eingebürgert hat, daß diese schmachvolle Entschädigung für eine geleistete Funktion aufhöre und die Nebeneinkünfte in den Gehalt eingerechnet werden. Das sind die Gesichtspunkte, nach welchen eine soziale Förderung des Standes eingeleitet werden kann, und wenn ich auf die Tätigkeit des Oesterr.-nngar. Kantoren-Vereines zurückblicke, so bin ich in der Lage zu konstatieren, daß der Verein in den abgelaufenen 25 Jahren nach jeder Richtung hin einzugreifeu Gelegenheit fand und, soweit es in seinen Kräften lag, die nötige Unterstützung gewährt hat. Auf eine Aktion glaube ich jedoch besonders Hinweisen zu müssen: Im Jahre 1890 wurde das Gesetz zur Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religiousgesettschaft erlassen. Dieses Gesetz hatte auch das Verhältnis der Gemeinden zu ihren Funktionären zu regeln, es war nun Aufgabe des Vereines, dafür einznschreiten, daß auch die Kantoren bei den Wohltaten des Gesetzes nicht leer ausgehen. Der Vorstand hat damals an sämtliche Knltusgemeinden Oesterreich-Ungarns eine Eingabe gerichtet, in welcher er unter Hinweis auf die Bedeutung des kantoralen Amtes den Wunsch aussprach, daß'bei Abfassung 1 der Statuten dem Kantor die seinem Stande gebürende Stellung eingeräumt werde. Auch an das Ministerium des Innern, das Kultusministerium und die Statthaltereien der einzelnen Kronländer wurden Eingaben gerichtet, zu deren Unterstützung das Präsidium beim Ministerprüsideueen T a a f f e, dem Kultusminister Baron Gautsch und dem Statthalter Graf K i e lm a n n s e g g vorgesprochen hat. Außerdem wurden schon! vorher bei Beratung des Gesetzes einflußreiche Abgeordnete für > die berechtigten Wünsche des Kantvreustaudes interessiert. Der! Erfolg dieser Aktion war der, daß auch die Kantoren im Gesetze I als Religionsdiener anerkannt wurden und der größte Teil der! Knltusgemeinden bei Abfassung der Statuten denselben auch in! dieser Eigenschaft gleich nach dem Rabbiner nannten. Wie notj wendig diese Eingaben waren, beweist die Tatsache, daß einzelne Gemeinden sich weigerten, den Kantor in das Statut aufzunehmen, aber unter Hinweis auf das Gesetz ist es dem energischen Einschreiten des Oesterr.-ungar. Kantoren-Vereines gelungen, alle diese Widerstände zu besiegen und den Kantoren zu ihrem Rechte zu verhelfen. Meine Herren, Sie werden mich fragen, was haben wir j dadurch gewonnen, wenn wir als Religionsdiener anerkannt sind?! Nun wohl, die Vorteile dürfen nicht gering geschützt werden. Das Gesetz stellt gewisse Anforderungen bezüglich der Qualifikation der Religionsdiener, so daß die Gemeinden nicht mehr wie früher jeden x-beliebigen von der Straße auflesen und als Kantor bestellen können. Besonders ein Moment ist von Wichtigkeit: die Forderung der Staatsangehörigkeit. Dem Kantorenvereine liegt es gewiß ferne, einen auswärtigen Kollegen aus unserem Wirkungskreise auszuschalten, aber wir verlangen, daß der Standpunkt des Gesetzes, welches vom ausländischen Kollegen, wenn er zu uns kommt, die Seßhaftigkeit fordert, gewahrt werde, damit endlich einmal die Wanderelemente aus dem kantoralen Berufe ausgeschaltet werden. Meine Herren! Ich könnte noch andere wohltätige Beeiuflußungen, die durch! diese Bestimmung bedingt werden, anführen, aber ich will! mich auch hier nicht mehr länger aufhalten und nunmehr - zu jenen Bestrebungen übergehen, die auf die Hebung und Förj derung des Standes in geistiger Beziehung, durch Erwerbung! eines tüchtigen fachlichen Wissens abzielten.! » In den Ausführungen des Präsidenten, des Delegierten der Wiener Kultusgemeinde und der Herrett Rabbiner ist in der gestrigen Festsitzung darauf hingewiesen worden, wie notwendig es ist, durch die Kantorenschule für den Nachwuchs zu! sorgen und den Titel Kantor gesetzlich zu schützen. Der gesetzliche j Schutz ist aber nur dann möglich, wenn die Schule ein staatlich I anerkanntes Zeugnis ansstellen darf. Die Hatiptanfgabe des I Vereines wird es daher sein, eine solche Kantorenschule ins j Leben zu rufen. Im Laufe der letzten Jahre hat der Verein sich! mit dieser Frage lebhaft beschäftigt, und nachdem vor zwei Jahren j hier in Wien durch die Kultus gemein de eine Religionslehreri Bildungsanstalt errichtet wurde, so wurde eine Augliederung! der Kantorenschule an diese Anstalt angestrebt. Der Vorstand j hat in eingehenden Beratungen einen Lehrplatt ausgearbeitet,! denselben dem Kuratorium dieser Anstalt überreicht, und es ist j begründete Aussicht vorhanden, ' daß diese Angliederung an die ' Reltgionslehrer-Bildungsanstalt erfolgen wird. Auch auf dem letzten Gemeindetage wurde bei dem Projekte der Kreierung einer Rsligionslehrer-Bildungsanstalt für m

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