Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1908-06-19 · Heft 24 (19.6.1908) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1908
Issue
Heft 24 (19.6.1908)
Date
1908-06-19
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3062972-3063418-3063442--05510-3072438
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 4. Die Wahrhell Nr. 24 Wir wollen von der Frage ganz absehen, was an den tatsächlichen Angaben des Prinzen Liechtenstein bezüglich der zu Professoren avanzierten Dozenten Wahres ist; aber soviel läßt sich mit Bestimmtheit behaupten, daß-viele Hunderte Lehrer und Beamte jüdischer Konfession trotz der Staatsgrundgesetze eine höhere Stellung zu erlangen nicht in der Lage sind, solange sie die Taufe nicht erhalten und den angestammten Glauben nicht abgeschworen haben. Dr. E—n. Gingesendet. Als Erwiderung auf eine vor kurzem in der Brunner „Jüd. Volkstimme" mit der Fertigung „Ein Landrabbiner" erschienen Artikels werden mir um Aufnahme des nachsteheilden ..Eingesendet" ersucht und bemerken, daß dasselbe im gleichen Wortlaute auch der Redaktion des genannten Blattes behufs Publikation zugesendet wurde. Sehr geehrter Herr Redakteur! Ich bin zwar weder ein Kultusvorsteher, noch, ein auf das Amt eines solchen kandidierender Landrabbiner, sondern bloß ein ganz simpler Knltusbeamter auf dem Lande, der vermöge seiner religiösen Erziehung und seiner ihm ans Herz gewachsenen Liebe zum Judentume für alle jüdischeil Fragen das regste Interesse hat; trotzdem glaube ich nicht zu irren, wenn ich annehme. daß Sie. sehr geehrter Herr Redakteur, auch mir zu den Ausführungen des Herrn Landrabbiners einiges zu bemerken gestatten werden. Der langen Ausführungen kurzer Sinn des Herrn Landrabbiners gipfelt darin, daß man ihm ein Kultsvorstandsmandat verleihe und seinen Gehalt erhöhe. Ich muß nun gestehen, daß ich über die erste Forderung des Herrn Landrabbiners ganz erstaunt bin. Wie? Der Herr Landrabbiner, der die Kultusvorsteher und deren Helfershelfer (das sind die Vorstandsmitglieder) als verrottete, das Judentum schädigende Elemente darstellt, wünscht in den Bund dieser Bösen zu treten, mit ihnen gemeinschaftliche Beratungen zu pflegen? Kennt denn der Herr Landrabbiner, der sich selbst, im Gegensätze z.u dem Knltusvorstande und den anderen Kultusbeamten, für einen Ausbund der Frömmigkeit und Gelehrsamkeit hält, den ersten Psalm nicht, worin es heißt: „Heil dem Manne, der sich fern hält vom Rate der Frevler, in den Weg der Sünder nicht tritt, den Sitzungen der Spötter nicht beiwohnt." Fürchtet der Herr Landrabbiner nicht, daß das schlechte Beispiet dieser Ungeheuer seine guten Sitten verderben könnte? Oder glaubt , er. daß er durch die Macht seiner Persönlichkeit, durch die zwingende Kraft seiner Beredsamkeit den bösen Trieb des Knltusvorstandes zu bannen in der Lage sein werde? Wenn dem so märe, so müßten ja, da der Herr Landrabbiner, nach seinen kundgegebenen Erfahrungen zu schließen, gewiß schon viele Jahre als Rabbinertätig ist und zweifellos einen religiösen Lebenswandel führt, die Zeremonialgesetze beobachtet, viele der Vorstands- und Gemeindemitglieder, mit denen er ja oft zu verkehren Gelegenheit hat, seinem Beispiele gefolgt fein, dann wären aber seine Klagen über die Irreligiosität derselben nicht begreiflich. Es ist also eine Besserung der Verhältnisse durch die Berufung des Herrn Landesrabbiners in den Kahal nicht zu erwarten; vielmehr ist zu befürchten, daß der schädigende Einfluß des Kahal sich bald an dem Herrn Landrabbiner bemerkbar machen könnte. Und tatsächlich scheint dies jetzt schon der Fall zu sein, denn kaum daß er den Wunsch äußert, als Kultusvorftand gewählt zu werden, fühlt er sich schon ganz als solcher. Gleich vielen dieser, ist ihm das Wohl und Wehe der Kultusbeamten schnuppe. Er verlangt die Erhöhung seiner Bezüge. (Selbstessen macht fett.) Was kümmern ihn die anderen Kultusbeamten, die doch viel schlechter gestellt sind und die für ihren kargen Gehalt viel mehr zu leifteu hüben, als der Herr Landrabbiner? Was kümmerts ihn, wenn so mancher Kullusbeamter in vielfacher Eigenschaft von der Kultusgemeinde verwendet, derselben von Früh bis Abend zur Verfügung steht und doch Nicht entsprechend entlohnt wird? Der Herr Landrabbiner wundert sich, daß die antisemitische Presse nicht Zetter und Mordio über die prekäre Lage der Landrabbiner schreit. Ist es nicht vielmehr zu verwundern, daß der Herr Landrabbiner so gar kein Herz für die dürftige Lage der anderen Kultusbeamten zeigt. Und nicht nur das allein, er bemüht sich sogar, dieselben, wahrscheinlich in der Befürchtung, daß auch sie eine Besserung ihrer Lage anstreben könnten, heräbzuwürdigen und als minderwertig erscheinen zu lassen, indem er ihnen jede Fähigkeit, außer der des hebräischen Lesens abspricht. Dieser Eigendünkel und diese lleberhebung. seitens eines sich als Talmid Chochom Gelierenden ist geradezu empörend. Ich kenne Kultnsbeamte, die über bedentendes hebräisches und talmudisches Wissen verfügen; ich kenne solche, die dem Rabbiner im hebräischen Wissen nicht nachstehen, und auch solche, die ihn weit überragen, und zwar nicht etwa sogenannte Dispensrabbiner, sondern waschechte seminarisch geaichte Rabbiner. Wodurch fühlt sich also der Herr Landrabbiner berechtigt, die anderen Knltusbeamten als weit unter ihm stehend hinzustellen. Ist es vielleicht die akademische Bildung? Auch darin kann seine Erhabenheit nicht liegen, denn er selbst bezeichnet ja die Kultusvorsteher, die doch zumeist akademisch gebildet sind, als diejenigen, die das Judentum begraben. Fühlt denn der Herr Landrabbiner das Entwürdigende seines Vorgehens nicht? Fühlt er nicht, daß er durch das Herabwürdigen der Träger der heiligen Handlungen, wie Teffilali, Kriath, Hatorah 2C. diese selbst in den Koth zerrt? Nachdem er so die heiligsten Institutionen, auf denen allein das Judentum basiert, dem Hamon Am verächtlich macht, wundert er sich über die Irreligiosität desselben, jammert, daß er so gar keinen Einstnß hat und daß in den Gemeinden herumgeschrieen wird, der Rabbiner habe nichts zu tun. Es ist doch selbstverständlich: wem die religiösen Vorschriften nicht heilig sind, dem müssen auch die mit der Ueberwachung derselben Betrauten überflüssig Erscheinen. Der Herr Landrabbiner erzählt uns, daß er einem Gemeindemitgliede, das ihm gegenüber den Rabbiner als überflüssiges Requisit bezeichnete, zur Antwort gab „Dafür allein schon, daß ich als akademisch gebildeter Mann mit Ihnen zu sprechen gezwungen bin, verdiene ich meinen Gehalt". Der Herr Landrabbiner scheint sich mit dieser Antwort weiß Gott was geleistet zu haben, da . er sie zur öffentlichen Kenntnis bringt. Ich aber erkläre diese Aeußerung eines Seelenhirten einem Schäfchen seiner Heerde gegenüber als unwürdig. Die Pflicht eines Seelenhirten ist, belehrend und aufklärend zu wirken; dieses Abfchnalzen dürfte aber kaum geeignet sein, das betreffende Gemeindemitglied, von der Unrichtigkeit seiner, vom Herrn Landrabbiner selbstverschuldeten Ansicht zu überzeugen. Der Herr Landrabbiner scheint überhaupt auf seine akademische Ausbildung nicht wenig eingebildet zu sein, sich als ein höheres Wesen zu betrachten und alle die, die nicht akademisch dressiert sind, als Individuen niederer Gattung anzusehen. Glaubt er denn wirklich, was er den Kultusvorstehern und ihrem Änhang abspricht, daß er nur allein die Weisheit mit Löffeln gefressen hat? Kennt er denn nicht gar viele Nichtakademiker, die so manchen akademisch Gebildeten an Intelligenz, an praktischem Sinne und gesundem Menschenverstände weit überragen. Die Dressur allein tuts nicht. Auch ein Bär wird zum Tanzen dressiert, macht auch seine Sache ganz gut, bleibt aber doch nur ein Bär. Sagen doch schon unsere Weisen: Earr hamidrosck hoikor elo hamaaseh. Nicht das Lernen ist ausschlaggebend, sondern die praktische Betätigung dessen, was zum Heil und Frommen der Menschheit geleistet werden soll. Der Herr Landrabbiner meint, was, wenn es auf Wahrheit beruhen sollte, tief zu beklagen wäre und den Ruin des Judentums herbeiführen müßte, daß von 10Ö Kultusvorsteheru in Böhmen 95 öffentlich trefeh. essen, öffentlich den Sabbath entweihen -und daß es sogar welche Kultusvorsteher gibt, deren Kinder sich taufen ließen. Von den böhmischen Rabbinern kann man das freilich nicht behaupten. Ich glaube kaum, daß es von diesen welche gibt, die öffentlich tretest essen und öffentl i ch den Sabbath entweihen. Leider ist es aber nicht zu leugnen, daß es manche Rabbiner gibt, die durch ihr nicht einwandfreies Vorgehen öffentliches Äergernis bei den Gemeindeniitgliedern erregen, daß schon manche Rübbinerskittder fahnenflüchtig' ge-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.