Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1908-05-15 · Heft 19 (15.5.1908) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1908
Issue
Heft 19 (15.5.1908)
Date
1908-05-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3062972-3063418-3063437--05451-3072374
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 4. Die Wahrheit Nr. 19. ic if-; Angaben in den Ausweisen für die Statistische Zentralkommission notiert werden sollten. In derselben Unterredung kamen die Vertreter der jüdischen Verbindungen in die Lage, dem Rektor zu versichern, daß sie mit allen Kräften für die Freiheit der Wissenschaft eintreten wollen und sich hierbei mit der fortschrittlichen Studentenschaft aller Nationeu solidarisch fühlen. * / Zu dem von reaktionär antisemitischer Seite eingebrachten, von der Duma aber in geheimer Sitzung am 8. d. M. abgelehnten Anträge aus Ausschließung der r u s s i s ch e« Juden vom Militärdienste wird aus Petersburg folgendes berichtet: So unsinnig die Sache ist, und so unmöglich sie den ernsthaften Politikern — gleichviel welcher Richtung — schien, so ist es doch nun Tatsache gewarden: die „Gx>ssudarestwennaja Duma“, die dritte ihres Zeichens, hat sich am Freitag mit dem Anträge des antisemitischen Herrn Krupenski befassen müssen, die Juden aus dem russischen Heere auszuschließen und sie dafür mit einer Wehrsteuer zu belegen. Herr Krupenski, der sich nur um einige Nuancen von dem antisemitischen Harlekin Purischke w itsch unterscheidet, ließ sich die Gelegenheit natürlich nicht entgehen, eine Begründung zu seinem Anträge zu geben, die diesen auch den anderen nicht ganz antisemitischen Parteien annehmbar machen sollte. Dazu mußten erstens die religiösen Gebräuche und Sitten der Juden herhalten, die sie angeblich gerade in Russland zum Militärdienst untauglich machen, und sodann die allgemeine Schädlichkeit des jüdischen Einflusses auf die Armee. (Als ob Kuropatkin infolge des Einflusses seiner jüdischen Soldaten davongelaufen wäre!) Für die Befreiung von der Wehrpflicht sollen die Juden eine Steuer von 10 Rubel jährlich zahlen. Da das den anderen rechtsstehenden Parteien aber zu wenig einbriugt, so haben sie so getan, als wollen sie den Juden die Pille versüßen, indem sie beantragten, eine a l lgemeine W e h r st e u e r von 10 Rubel jährlich einzuführen. — Der Abgeordnete Roditschew hatte die Ausgabe übernommen, gegen diesen unerhörten Antrag einzutreten. Interessant ist aus der Rede Rodetschews vor allem die zwar auch bisher nicht unbekannte Tatsache, daß die angeblich hohe Zifferjüdischer Deserteure nur dadurch zustande kommt, daß die Aushebungsregister in einer unglaublich liederlichen Weise geführt werden. So werden Verstorbene und seit Jahren Ausgewanderte, die zum großen Teil als kleine Kinder das gastliche Land bereits mit ihren Eltern verlassen haben, ruhig weitergesührt und zur Aushebung beordert. Wenn sie dann, wie natürlich, nicht erscheinen, so werden sie als „fahnenflüchtig" gebucht. Ja, noch mehr; es wird sogar v o n irgendwie -auffindbaren Angehörigen dieser „Deserteure" die Strafe von 300 Rubel ein gezogen! Als Roditschew sich auf die westlichen Länder berief, in denen die Juden überall gute Soldaten seien, da konnte ihm, als er Italien, Frankreich, England zitierte, bezeichnender Weise von Antisemiten zugerufen werden: „Und Deutschland?" So weit sind die lügenhaften Hetzberichte der deutschen Antisemiten also bereits gedrungen, daß man in Rußland zu glauben vorgibt, die deutschen Inden erwiesen sich im Militärdienst als untauglich oder gar schädlich! Roditschew führte am Schluffe seiner Rede aus, man solle den Juden Rechte geben 'und ihnen Pflichten auferlegen wie allen anderen Bürgern. Eine Klasse vom Militärdienst befreien, führe zum S k l a v e n st a a t! Der Abgeordnete P u r i s ch k e w i t s ch erklärte denn auch mit aller Deutlichkeit, daß der antisemitische Antrag eben der Weg sein soll, um den Juden allmählich alle Rechte zu nehmen. — Der Antrag wnrde übrigens von der Duma mit größerer Majorität abgelehnt. So machen Harlekin und Schufterle in Rußland Politik — und von solchen Leuten kann das Schicksal von sechs Millionen Juden unter Umständen entscheidend beeinflußt werden. Aber wenn man unsere sanften Liberalen fragt, so ist die Judenfrage nur „ein Teil der allgemeinen russischen Frage". In den Beschlüssen des jüdischen Gerneindrtages. n. Es erübrigt uns noch, die einzelnen Leistungen für die Jnvaliditäts- und Witwenpensionen, sowie für die Kombination der Jnvaliditätspension mit der einmaligen Abfertigung an die Witwe zusamenznziehen, um zu zeigen, wie viel jedes Mitglied jährlich in dem einen oder anderen Falle zu zahlen hätte. Der Uebersichtlichkeit halber wollen wir hiebei nur ein Durchschnittsalter, sagen wir das 35. Lebensjahr, in Betracht ziehen, da ja ohnehin die Berechnungen für die übrigen Lebensjahre aus den weiter unter folgenden Tabellen leicht aufzustelleu sind, und gleichzeitig annehmen, daß die Gemeinden die Hälfte der Beiträge leisten. Zur Sicherung einer Jnvaliditätspension von K 600 und einer Witweupension von K 240 zahlt ein Mitglied, welches bei seinem Eintritte 35 Jahre alt ist, jährlich K 55*20, bei gleicher Beitragsleistung seitens der Gemeinde; zur Sicherung einer Jnvaliditätspension von L 600 und einer einmaligen Abschlagszahlung an die Witwe von K 600 .hingegen nur K 35 64, vorausgesetzt, daß die Gemeinde den gleichen Betrag leistet. Den Kombinationen einer Jnvaliditätspension von K 800 mit einer Witwenpeusion von K 320 und einer Invaliditäts- Pension in gleicher Höhe mit einer Witwen-Abfertigung von L 1000 entsprechen die jährlichen Quoten K 73 im ersten und K 49 im zweiten Falle. Um jedoch auch die Berechnungen für die übrigen Lebensjahre zu ermöglichen und gewissermaßen jeder einzelnen Gemeinde tind jedem einzelnen Kultusbeamten ein klares Bild darüber zu schaffen, welche Lasten ihnen durch die Ansprüche eines solchen Pensionsfondes jährlich auserlegt würden, veröffentlichen wir im Nachstehenden die Tabellen, welche die Grundlage des vorliegenden Projektes bilden. Um nicht gar zit weitläufig zu werden, beschränken wir uns nur ans Altersgrenzen von 25 bis 50 Jahren, wiewohl bei der Gründung der Pensionskasse der Beitritt bis zum 60. Lebensjahre gestattet sein soll und bei höheren Jahrgängen nicht durch Pensionen, sondern durch einmalige Kapitalszahlungen im Falle der Invalidität oder des Todes vorgesorgt werden müßte. Auch in diesem Falle bietet diese Pensionskaffe einen Vorteil gegen das vom Staate projektierte Pensionsiustitut, da bei letzterem die Eintrittsgreuze für Pensions- Versorgungen mit dem 50. Lebensjahre normiert ist und einen großen Teil der gegenwärtigen älteren Kultusbeamten vom Pensiousanspruche ausschließt. Tabelle I. Jährliche Prämie für eine Invaliditäts-Pension von 100 K. Beitrittsalter zur Kassa Jährl. Prämie Beitrittsalter zur Kassa Jährl. Prämie 25 K 6 — 38 K 9-58 26 6 22 39 9-94 27 646 40 10 32 28 6*70 41 10-74 29 6*94 42 11-18 30 7*18 43 11-64 31 7*44 44 12-14 32 7*72 45 12-68 33 8* — 46 13-24 34 8*28 47 13-88 35 8-58 48 14*56 36 8.90 49 15-30 37 9.24 50 16-08 Beträgt die Invaliditäts-Pension 400, 500, 600, 800, 1000, 1200 K. so muß die Prämie 2-, 3-, 4-, 5-, 6-, 8-, 10-, 12-mal vervielfacht werden, In den ersten 10 Jahren der Angehörigkeit zur Kassa werden 40% der Pension aus gezahlt. In jedem folgenden Jahre steigt die Pension um 2°/0, bis sie nach 40-jähriger Versicherung'die Maximalhöhe erreicht hat.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.