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Die Wahrheit · 1908-05-08 · Heft 18 (8.5.1908) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1908
Issue
Heft 18 (8.5.1908)
Date
1908-05-08
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seile 4. Die Wahrheil tUr. 18 * . . t <: -iw;;■ :■ f -i'V habe eines Tages einenVertrauensmann zu ihm entsandt, der von ihm im Namen Polonyis forderte, er (Sandor) solle dem Justizminister binnen 24 Stunden diejenigen Fälle mitteilen, die der «seither verstorbene) Bürgermeister Halmos gegen den Herrn Justizminister Polonyi Vorbringen wollte. Sollte' Sandor diese Auskunst verweigern, so würden der I u st i z m i n i st e r — das lies; er gleich mit bestellen! — u n d seine ganze Anhängerschaft in Ungarn eine noch ni ch t dagewesene Judenverfolgung inszenieren! Trotzdem Herr Polonyi sich natürlich krampfhast bemühte, diese sensarionelle Aussage Sandors zu entkräften, gelang es ihm nicht, die Glaubwürdigkeit des Abgeordneten, der diese Aeußerung natürlich auf seinen Zeugeneid nahm, zu erschüttern. * * * Trotz der eifrigen Bemühungen der russischen Regierungsorgane, die traurige Lage der russischen Inden in günstigerem Lichte erscheinen zu lassen, nehmen die vielfachen Vexationen, denen die letzteren ausgesetzr sind, kein Ende. Die „Moskowskija Wjedomosti" haben unlängst Mitteilungen über die Ausweisung der Juden veröffentlicht und zugleich aus die Ungesetzlichkeit dieser Ausweisungen hingewiesen. So wurden auch ehemals nach Sibirien verbannte Juden und deren Kinder von dem Ausweisungsbefehl der örrlichen Behörde betroffen, während ihnen das Gesetz den Aufenthalt in Sibirien auch noch nach Ablauf der Verbanuuugszeit ausdrücklich gestattet. — Weiterhin macht das Blatt auf ein Zirkular des Regierungsrates vom 22. Mai 1907 aufmerksam, welches den Behörden deutlich vorschreibt, diejenigen Juden außerhalb des Ansiedlungsrayons ungestört wohnen zu lassen, die dorr vor dem 1. August 1906 bereits ansäßig waren. Diese Auslassungen veranlaßteu nunmehr die Negierung zu einer authentischen Interpretation des erwähnten Regierungszirkulars. In dieser „Interpretation" heißt es u. a.: Das Zirkular vom 22. Mai 1907 will nur die Ausweisung derjenigen Juden vermeiden, die entweder eine Familie haben oder aber eine Wirtschaft usw. an dem betreffenden Orte besitzen. Audererseits wird, gerade von diesem Zirkular den Verwaltungsbehörden anbefohlen, unter keinen Umständen Niederlassungen von Juden in denjenigen Orten zu dulden, für die sie kein Wohnrecht haben. Aus Sibirien werden alle diejenigen Judert ausgewiesen, für deren Aufenthalt daselbst keine gesetzliche Unterlage sich aufweisen lasse. Die Ausweisungen müssen also fortgesetzt werden! Welche Maßnahme gegen die Inden ließe sich bei „authentischer Interpretation" nicht ans den russischen Gesetzen begründen!? In den Beschlüssen des Mischer» Gemeindelages. Der vorige Woche in Wien abgehaltene jüdische Gemeinderag, in welchem der einmütige Wille, eine staatlich anerkannte, autoritative Gesammtrepräsenlanz der österr. Judeuschaft anzustreben, zu so imposantem Ausdrucke gelangte, hat unter anderem auch zwei Beschlüsse gefaßt, die geeignet sind, den schon lange ersehnten Umschwung in den tristen Verhältnissen der jüdischen Kultusbeamten, namentlich der kleineren Gemeinden, herbeizuführen. Der eine betrifft die Heranbildung eines tüchtigen Beamtenmaterials, der andere stellt sich die Fürsorge für die materielle Zukunft der Kultusbeamten zur Aufgabe. Die Dringlichkeit der enteren Frage ist schon so wiederholt erörtert worden, daß ein näheres Eingehen auf dieselbe vollkommen überflüssig erscheint, aber auf ein Moment glauben wir dennoch Hinweisen zu müssen. Es wurde nämlich in diesem Blatte seit mehr als zwei Jahrzehnten unter Hinweis auf die in den kleineren Gemeinden zumeist bestehende Verquickung des Kailtor- und Religionslehreramtes der Standpunkt vertreten, daß eine Religionslehrerbildungsanstalt nur dann den faktischen Bedürfnissen der Mehrzahl der Kultusgemeinden entsprechen kann, wenn in ihrem Lehrplan auch für die kantorale Ausbildung Sorge getragen wird, und dieser Standpunkt wurde auch in dem Beschlüsse des Gemeindetages akzeptiert, der nach dem Vorschläge der Bundesleitung folgende Direktiven enthält: „Es wird eine einheitliche Lehrerbildungsanstalt für Westösterreich in Wien in Aussicht genommen. Die Lehrerbildungsanstalt . ist als ein Institut zur Heranbildung von Religionslehrern gedacht. Bei der Ausbildung der Zöglinge dieserPräparandie soll sowohl auf die in Westösterreich herrschenden Sprachverhältnisse sowie darauf Rücksicht genommen werden, daß sich die Zöglinge, soweit sie die Eignung dazu besitzen, auch für kantorale F u n.k t i o n e n und für den K a n z l e i d i e n st die nötigen Kenntnisse erwerben können." Daß nach jahrelangem Widerstreben seitens der Kultusgemeinden endlich auf dem letzten Bundestage der Gedanke zum Durchbruche kam, die Kultusgemeinden Oesterreichs zu. einem Reichsverbande zu vereinigen, der die Pensionsversorgung der Kitltusbeamten und die Unterstützung der Witwen und Waisen derselben übernehmen soll, ist auf zwei Momente zurückzuführen. Zunächst wurde die Erkenntnis allgemeiner, daß ein tüchtiger Beamtennachwuchs nitr dann zu beschaffen ist, wenn die materiellen Aussichten für den Beruf des jüdischen Kultusbeamten gebessert werden, und weiters sahen sich die Kultusgemeinden durch das bald in Wirksamkeit tretende Gesetz über die Pensionsversicherung vor die Notwendigkeit gestellt, etwas für ihre Beamten und Angestellten zu thuu. Gegenwärtig gibt es für sie nur die Alternative,' endweder einen eigenen Pensionsfond unter Vereinigung sämtlicher jüdischen Gemeinden zu gründen, oder aber sich dem allgemeinen staatlichen Pensionsinstitnte anzuschließeu, und bei den allgemeinen Widersprüchen, die sich in allen Berusssphären gegen das letztere erheben, dürfte auch ihnen der erster«? Ausweg sowohl in ihrem eigenen Interesse als auch im Interesse der Knltusbeamten vorteilhafter erscheinen. Aber trotz der Zwangslage, in der sich nun die Kultusgemeinden besinden, werden in vielen kleineren Gemeinden Bedenken anftauchen, ob sie den seitens eines derartigen Pensionsfondes an sie gestellten materiellen Anforderungen werden Nachkommen können, und aus diesem Grunde manche Widerstände auslösen. Um nun solche Bedenken zu beheben und den Nachweis zu erbringen, daß die Leistungen an den Pensionsfond weder für die Gemeinden noch für die Kultusbeamten unerschwinglich sind, sinden wir es angezeigt, auf eine Aktion hiuzuweisen, die der österr.-ungar. Kantoren-Verein in Wien im Jahre 1894 zur Gründung eines Pensionsfondes der israel. Kultusgemeinden einleitete und die leider in Folge mangelhafter Beteiligung seitens der Kultusgemeinden nicht den gewünschten Erfolg hatte. Mit großen Kosten ließ damals der Verein die nötigen Erhebungen pflegeil und von einem hervorragenden Versicherungstechniker, der gegenwärtig eine leitende Stellung im versicherungstechnischen Departement des Ministerium des Innern einnimmt, die technischen Grundlagen für den Pensionsfond ausarbeiten. Das Elaborat wurde nach vielfachen, mit dem Chefredakteur unseres Blattes gepflogenen Beratungen, in welchen die Leistungsfähigkeit der Gemeinden und Knltusbeamten, sowie die bisher beobachteten Aktivitäts- und Juvaliditätsverhültuisse eingehende Erörterung fanden, fertiggestellt und kann noch heute als richtunggebend für ein P e n s i o n s i n st i t u t jüdischer Knltusbeamten gelten. Angesichts des Umstandes, daß die durch die Leitung des österr. israel. Bundes geplante Aussendung eines Questionärs an die Kultusgemeinden die Pensionsfrage zu allgemeiner Diskussion in den Gemeinden stellen wird, halten wir es im allgemeinen Interesse für geboten, durch nachfolgende Veröffentlichung der Grundzüge des erwähnten Projektes .und durch Erläuterung desselben all der Hand konkreter Beispiele über diese aktuelle Frage einige Klarheit zu verschaffen. Die Berechnungen wurden nach drei Hauptrichtungen aufgestellt: 1. Versorgung der Kultusbeamten durch I wv a l iditätspensionen; 2. V e r s o r g u n g d e r W i t w e n durch Witwe np e n s i o n e n, und 3. falls die Witwenpensionen allzugroße Opfer von den Mitgliedern fordern würden, Versorgung derWitweu durch e i n m a l i g e K a p i t a l s z a h l u n g e n. Zur Illustration wählen wir ein Beispiel, das den Verhältnissen eines Kultusbeamten in einer kleineren Gemeinde entspricht.

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