Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 16 (16.4.1908)
- Date
- 1908-04-16
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Serie ö. Die Wahrheit Nr. 16. Talmudlehrer, Mar bar Aschi, diese Bestimmung auch auf den Fall ausdehnen, daß das Kind vor Erreichung des Alters von 24 Monaten gestorben wäre, weil es Vorkommen könnte, daß eine Mutter sich ihres Kindes gewaltsam entledigt, um früher heiraten zu können. Darauf wurde ihm erwidert, ein solcher Fall sei undenkbar, und für etwas Underrkbares braucht das Gesetz keine Vorsorge zu treffen. Nun rvies Mar bar Aschi auf einen im Laufe der Zeiten vorgekommenen derartigen Fall hin. Aber seine halachischen Gegner waren gleich mit dem Beweise bei der Hand, daß in diesem ganz vereinzelt dastehenden Falle die Mutter vorher in völligem Wahnsinn verfallen war. Wenn man diese auf praktischer Erfahrung anfgebante halachische Diskussion mit den tagtäglichen Gerichtsverhandlungen über Kindesmord seitens der eigenen Mutter vergleicht, in welch Hellem Lichte erstrahlt dann die jüdische Mutter, von welcher der Talmud ohne Einschränkung sagt: Nie erwürgt eine solche ihr Kind. Wenn nun vielleicht auch unter den Inden die moralischen Verdältnisse seitdem sich verschlechtert haben und auch unter ihnen Fälle Vorkommen sollten, die dem jüdischen Charakter und der talmndischeu Moral widersprechen, so sind die äußeren Verhältnisse daran schuld, so sind solche Ansuahmsfälle als etwas Fremdartiges, durch schlechtes Beispiel Erlerntes atiznsehen. Das Psalmistenwort: „Sie mischten sich unter die Völker und lernten deren Tun", bleibt für alle Zeiten, weil in der menschlichen Natur überhaupt begründet, nicht bloß für die Inden ein Wahrwori. Ans den zwei angeführten Beispielen kann man aber auch ersehen, daß nicht bloß die talmudische Ngada, sondern auch die talmudische Halacha, ja selbst die rein juristischen Diskussionen innerhalb dieser, eine wichtige Quelle für die Erkenntnis des jüdischen Volkscharakters und der jüdischen Ethik ist. Von diesem Gesichtspunkte ans ist dieselbe noch nicht genügend gewürdigt worden, was umsomehr zu bedauern ist, als gerade die Halacha nicht wie die Agada von der Absicht ailsgeht, ethische Theorien aufznstellen, sondern bindende gesetzliche Normen für das Tun uiid Lassen des Juden zu fixieren. Die Uebereinstimmung von „Gesetz" und Ethik, von Halacha und Agada, zeigt, daß beide aus derselben erhabenen Quelle geflossen und daß. man das „Gesetz" ohne Schädigung der Ethik nicht willkürlich aufheben kann und darf. Prag-Weinberge. Stark. lieber das Armenmelcu der Wiener israelitischen Knltnsgemeinde. Vortrag, gehalten anläßlich der Generalversammlung des israelitischen Frauenvereines Wien-Hietzing, am 5. April 1908 von Rudolf Kraus, leitender Beamter im Wohltätigkeitsamte der israel. Kultusgemeinde. Hochverehrte Damen und Herren! Vor allem erlaube ich mir. Ihnen für die mich ehrende Einladung, in Ihrem hochansehnlichen Vereine zu erscheinen, meinen besten Dank ausznsprechen und will ich, mich im Rahmen des mir gesetzten Themas haltend, vom Armenwesen, wie es der Vorstand der Wiener Knltnsgemeinde durch seine Institutionen und Qrgane ansübt, sprechen. In der verschiedensten Weise können Arme eine Unterstützung erhalten. Es gibt einzelne und gewiß edel veranlagte Menschen, welche, da sie nicht alle Armen unterstützen können, sich einen gewissen Kreis von Armen wählen und diese Armen nach Maßgabe ihrer Mittel und nach bestem Können unterstützen. Die Abfassung der stiftbrieflichen Bestimmungen bei Legaten und Widmungen beweist dies und die Institute, ivelche von Stiftern und hochherzigen Philanthropen für Waisen, Witwen, Kranke, Taubstumme, Blinde, sowie für kleine Kinder (sogenannte Kinderbewahranstalten) gegründet wurden, sind doch gewiß nicht genug zu schätzende Denkmale für diese edlen Menschen, die, da sie eben nichr allen helfen konnten, für einen Zweig der Armut ihr Bestes getan haben. Der Kultusgemeinde als solcher liegen Tag für Tag Ansuchen um alle Arten von Unterstützungen vor. Es ist kaum glaublich, in welch verschiedener Gestalt die Not und das Elend in den Familien sich bildet, oder wie grausam oft das Schicksal gerade au den Bedürftigsten herantritt. Selbst die reichsten Mittel und die beste Fürsorge sind oft nicht imstande, den Schrecken der Not auch nur teilweise entgegenzutreten. Der wahrhaft edle Menschenfreund hat hier ein weites und reiches Feld für seine Tätigkeit. Es dürfte den meisten der hier Anwesenden wohl bekannt sein, daß der Vorstand der Knltnsgemeinde laut seinem Statute zu keinerlei Art von Unterstützung verpflichtet ist, es jedoch Glicht unterläßt, aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln alljährlich viele Tausende Kronen an Arme zu verteilen. Der Vorstand der Knltnsgemeinde gibt sogenannte Handgelder, das sind Unterstützungen im momentanen Bedarfsfälle, Unterstützungen, die dem Armen gegeben werden, wenn er in seiner Familie, durch die Ueberhänfung von Schulden, man kann dies mit einem Geschästsausdrncke sagen, in Zahlnngsstocknng geraten ist. Er war krank, konnte seinem Berufe einige Zeit nicht nachgehen und der Hausherr drängt aus Bezahlung des Mietzinses;-oder, ein Kind, sonst brav und fleißig, hat seine Schnlgeldbefreiung verloren. Es hat den festen Vorsatz gefaßt, fernerhin brav zu lernen; dies einemal will es Schulgeld haben. Ein anderes Kind kann seine Konfirmation nicht feiern; es fehlt ihm ein besserer Anzug, um den Tempel besuchen zu können. Und glauben Sie, geehrte Damen und Herren, einem Kinde eine Demütigung zu ersparen, gehört nicht zu den letzten in unserer Religion begründeten Wohltaten. Eine Frau, die sich mühsam tagtäglich mit einem großen Warenpack Gassen und Stiegen auf und ab schleppt, um ihren zur Zeit arbeitsunfähigen Mann und ihre Kinder erhalten zu können, bittet um Geld zur Erneuerung ihres Hausierbuches. Eine Mutter, die bis vor kitrzem den hoffnungsvollen Sohn als ihre einzige Stütze zuhause hatte, weint und jammert um ihren Sohn,, der durch die aufreibende Arbeit in feinem Berufe sich ein Leiden zngezogen hat, bittend, eine ihm vom Arzte dringend augeratene Kur zu ermöglichen. Einem Armen fehlen die Spesen zur Heimfahrt, einem Kranken irgend eine Bandage oder gar ein künstlicher Fuß, einer Hebammenschülerin die Taxen für das Diplom und das Geld zur Anschaffmig der Utensilien. Zu erwähtien wären auch Ausstattuugsbeitrüge, Aushilfen für verschämte Arme zur Gründung einer Existenz. Beisteuer zur Erwerbung einer Existenz, oder zur Zahlung einer Arbeitsmaschine re. . . . Und wer kennt nicht die vielen Einfälle und launischen Tücken, die sich den Armen immer hartnäckig in den Weg stellen, gerade dann, wenn er schon anfatmen und erfreut feststellen wollte, einen Schritt zur Besserung seiner Lage getan zu haben. Was speziell der jüdische Arme zu leiden und zu erdulden hat, hievon können Sie, verehrte Damen und Herren, von jedem jüdischen Handwerker, Hausierer oder Omnibusbediensteten, sowie dzt. städtischen Angestellten hören — Klagen und Leid. Nicht vergessen darf, man auch der vielen Zugereisten und Durchreisenden, die aus allen Ländern und Provinzen, aus Dörfern und Kleinstädten nach Wien kommen, um hier, in der Großstadt, ihr Glück zu versuchen, oder von - berühmten Professoren und Aerzten sich kurieren zu lassen, oder auch um ihre schulpflichtigen Kinder für einen besseren Beruf heranzubilden. Alle diese verschiedenen Spezies der Armut erbitten tagtäglich persönlich und schriftlich eine Aushilfe, und es ist für den referierenden Beamten schwer, in manchen Füllen auch eine Ablehnung beantragen zu müssen. Diejenigen, die eine bestimmte Beisteuer zu ihren Lebensbedürfnissen erhalten, die sogenannten periodischen Unterstützungen, das sind Monats- oder Qnartalsgaben, sind augenscheinlich doch etwas besser daran. Jedoch, wenn man den Gesamtbetrag mit der Anzahl der Parteien vergleicht, wird man bei einer kurzen Berechnung finden, daß trotz der großen Summen nur kleine Monatsbeiträge gegeben werden können. Es besteht natürlich keine statutarische Bestimmung, wer eine solche Gabe erhalten soll, jedoch wird, da jedes A n s u ch e n i u d i v i d n e l l behandelt wird, eine genaue Sichtung vorgenommeu und können selbstverständlich nur erwerbsunfähige oder sehr alte Arme, hauptsächlich verarmte Kultnssteuerzahler sowie deren Witwen, Beachtung finden.