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Die Wahrheit · 1908-04-16 · Heft 16 (16.4.1908) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1908
Issue
Heft 16 (16.4.1908)
Date
1908-04-16
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Ni. 16. Tie Wahrheit Leite 5. Abstimmung im B u d g et a u s f ch us s e die B erfass u n g s w i d r i g k e i t der b e a il tr a g t e n Resolution mit aller Bestimmtheit g e k e n n z e i ch n e t u n d d e r e n Annahme zu verhindern gesucht hat. eine offenbare V e r n a ch l ä s s i g u n g ihrer b e s ch w o r en e n Pflichten und fordern dieselbe auf, diese ihre Pflichten bei der P l e n a r b e r a t u n g zu erfüllen." Unter stürmischer Zustimmung der Versammlung sprachen sodann nach einander die Abg. Dr. Ofner. Kn ran da. Dr. Mahler und Hock, welche sämtlich die Notwendigkeit betonten. mit aller Kraft und Energie schon diesen ersten Schritt auf dem Wege zur Beschränkung der staatsbürgerlichen Rechte der Inden und zur Aufhebung der verfassungsmäßigen Rechtsgleichheit zu bekämpfen, in der Verteidigung der Rechts- und Kulturgüter einmütig vorzugehen und alle sonstigen Meinungsdifferenzeu hiutanznsetzen, sowie die Herren Lucian B r u n n e r, Oberinspektor Engel und Dr. Lifczis. Die Resolution wurde sodann e i 11 ft i m m i g a n g e n o m m e n. & -r- Zur gleichen Stunde veranstaltete auch der „I ü d i s ch e Na ti o n a l v er e i n" eine zahlreich besuchte Protestversammlung,! die. folgenden Verlauf nahm: Abg. Universitätsdozent Dr. Mahler besprach in eingehender Weise den Resolutionsautrag des Budgetansschnsses. Es sei kein Zweifel darüber, daß die Tendenz des Antrages Schmid dahin gehe, die Juden durch ein rein mechanisches! Mittel von der Kultur und Bildung auszuschließen. Es wäre naiv, zu glauben, daß dieser Antrag die Tendenz verfolge, Bildung und Wissen bei dem nichtjüdischen Teil der Bevölkerung zu heben, denn das widerspräche dem Prinzipe und den Grundzügen der christlich-sozialen Partei. Professor Schmid bestätigte mit seinem Anträge, daß die Juden die größten Förderer von Bildung und Wissen sowie die größten Feinde des Rückschrittes sind. Daß dieser Antrag mit 19 gegen 9 Stimmen angenommen wurde, sei eine Zufallsmajorität, aber kein Zufall fei es, welche Parteien für diesen Antrag gestimmt haben. (Rufe: Hört! Hört!) Es haben dafür selbstverständlich die Christlichsozialen und Klerikalen gestimmt. Es stimmten dafür neben den Dentschradikalen und Deutschnationalen auch die Deutschfortschrittlicheu (stürmische, lang anhaltende Pfui-Rufe), die dadurch ihre ureigensten Grundsätze verleugnet haben. Abg. Stand nahm das Wort, um zu betonen, daß znr Bekämpfung des kulturfeindlichen Antrages die geschloffene Einheit der Judenschaft geboten sei. Die Versammlung beschloß hierauf eine R e so l u t i o n, in welcher mit tiefster Entrüstung der kulturfeindliche, nicht nur den Staatsgrundgesetzen, sondern auch allen Menschenrechten hohnsprechende Antrag znrückgewiesen wird. Stntnteniiudernng in der Wiener Knltnsgemeinde. Der Vorstand des jüdischen Bürgervereines in Wien, XV., hat in feiner Sitzung vom 8. April 1908 folgende Entschließung einstimmig gefaßt, um sie an den löblichen Vorstand der isr. Kultusgemeinde, au deren Bezirkskommissionen und an alle jüdischen Vereine zu senden. Sicheren Nachrichten zufolge beabsichtigt der löbl. Vorstand der israel. Knltnsgemeinde fein Statut vom Jahre 1901 in einigen Punkten zu ändern. Die Durchsetzung dieser Aenderung ist nach den Bestimmungen des § 17 dieses Statutes sehrleicht, weit nur die Anwesenheit von 22 Kultusvorständen, einschließlich eines Mitgliedes des Präsidiums, und die Zustimmung von 18 derselben, also die Hälfte des gesamten Kultnsvorstandes, nötig ist und sogar bei zweimaligen erfolglosen Einberufungen der 22 Vorstände bloß 15 deren znzustimmen brauchen. Eine der Aenderungen soll die des § 6 sein, wonach nicht mehr von 2 zu 2 Jahren, sondern von 3 zu 3 Jahren ein Drittel der Mitglieder des Kultusvorstandes ausscheiden soll. Es ist also "bie Verlängerung der Wahlperioden um 1 Jahr geplant. Wenn diese Aenderung auch mit dem § 96 des Statutes, wonach die Einteilung der Kultussteuerträger in Kultussteuerkategorien und Klassen alle 3 Jahre erfolgt, insofern in Uebereinstimmnng gebracht werden könnte, als die Wählbarkeit selbst ans den Zensus und insbesondere die Einteilung in die Gesamtheit der Wahlberechtigten und die Gruppe der Höherbestenerten ans dem Steuerprinzipe beruht, so bedeutet doch eine Verkürzung der Wahlperiode eine Verschlechterung des Wahlrechtes, weil es dieses in geringerer Zahl ansüben läßt. Während überall wo Wahlen für Gesetzgebung und Verwaltung statlstnden, eine Erweiterung der Teilnahme des Volkes, d. i. der Wähler, an diesen Aufgaben angestrebt und dnrchgesetzt wird, ist das Bestreben des löbl. Vorstandes der isr. Knltnsgemeinde auf eine Einschränkung bedacht. Es werden praktische Momente für diese beabsichtigte Neuerung angegeben, in Wirklichkeit hat die in den letzten 3 Wahlperioden gezeigte erhvhlere. aber immer noch sehr geringe Wahlbeteiligung den Plan veranlaßt. Statt dessen eingedenk zu sein, daß, wie Herr Oberrabbiner Dr. Gndemann in einem ausgezeichneten Werke nachwies, in der Tradition und in der Literatur gerade das jüdische Volk der eigentliche Träger der Religion und der Ueberlieferung ist, und daß es nach § 3 des Statutes Aufgabe der Knltnsgemeinde ist, für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder, also dieses Volkes zu sorgen, statt ferner die geringe Zahl der Wühler (7t0 der jüdischen Bevölkerung) und die geringe Beteiligung derselben an der Wahl (20%) zu bedauern und statt zu erwägen, daß überall ein demokratisches Wahlrecht Friede bedeutet, daß mit einer Erweiteruilg der Rechte auch eine Erweiterung der Pflichten statlstnden kann; beabsichtigt der löbliche Kultnsvorstand, das Volk, die Steuerträger, von der Ausübung seines Rechtes längere Zeit seruzuhalten. Man muß ferner bedenken, daß das Wahlrecht ein öffentliches Recht ist, daß alle anderen geplanten Aenderungen, mögen sie die Zahl der Knltnsvorftände, die Stellung der Rabbiner oder sonst eine Materie betreffen, das Interesse aller Gemeindemitglieder berühren. Es sollten also diese Absichten und Pläne auf Aenderung der Statuten der öffentlichen Besprechung anheimgegeben werden, damit die Gegensätze gemildert, Erfahrungen gesammelt und der richtige Weg eher gefunden werde. Der Vorstand des „j ü d i s ch e n B ü r g e r v e r e i n e s J to" Wien, XV., hält es daher für nötig, alle beteiligten Kreise ans die geplante Aenderung des Statiites der Wiener israel. Kultusgemeinde aufmerksam zu machen und folgende Forderungen zu stellen: 1. Alle geplanten Aenderungen des Statutes sollen der öffentlichen Besprechung und der Beratung in der jüdischen Presse, in den Bezirkskommissionen und Tempelvereinen unterbreitet werden. 2. Das Wahlrecht soll keine Beschränkung, sondern vielmehr eine Erweiterung erfahren. 3. Die Tätigkeit der Bezirkskommissionen soll eine Er-. Weiterung erfahren. Die Wahl in den Vorstand der Knltusgemeinde soll nach Bezirken erfolgen. ' 4. Das Kultnssteuerregulativ soll auf den Prinzipien der progressiven Einkommensteuer anfgebaut werden. 5. Die Stellung der sogenannten Religionsdiener soll einer eingehenden und die Rabbiner und Religionslehrer besonders würdigenden Revision unterzogen werden. 6. In der Verwaltung der Knltnsgemeinde soll der Bureaukratismus möglichst eingeschränkt werden. Die rechtliche Vollmacht zur Stellung dieser Resolution besitzt der jüdische Bürgerverein Jto in Wien, XV., als Sammelpunkt der Kultussteuerträger und auf Grund des § 2f seiner Statuten, die als seinen Zweck bestimmen „die Förderung aller Bestrebungen, welche auf die Hebung des jüdisches Selbstgefühles und Volksbewußtseins gerichtet sind." Pon wem kommt das Heil? (Schluß.) > Ja, liebe Freunde, halten auch wir das fest: Bon den | Juden kam der Heiland — das ist wiederum geschichtliche

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