Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 12 (20.3.1908)
- Date
- 1908-03-20
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Wahrheit Seite 7, Nr. 12. imb trabe ruhig weiter! Ihm ist nicht zu helfen. Ich aber sage euch:. Seid vernünftig und springt in die Elektrische — denn es ist ja keine Sünde — damit es euch wolergehe, Amen! Herr Dr. Kahan stndet es für geraten, die „Unsinnigkeit meiner hebräischen Distinktionen mit Stillschweigen gu übergehen." Dieses Recht bleibe ihm nnbenommeu. Einen Hedjot zu ignorieren, darüber fährt kein Weg. Eine Frage sei mir jedoch zum Schluß gestattet: Ist meine Deutung des schab atcho chol richtig oder ist sie es nicht? Darf der harmlose Satz als Unterlage dienen für einen chilul schabos oder auch nur für ein rni ns-ir, ja oder nein? Ich möchte um eine dizidierte Antwort gebeten haben. Das schabatcho chol in Ihrem bisherigen Sinne befriedigt ganz und gar nicht. Von da bis zur Elektrischen wäre nur ein Sprung. Die Deduktion mit Hilfe von Zitaten ift bald hergestellt. Erhalte ich aber eine befriedigende Antwort, so will ich ein rasa culpa rufen, das über die Grenzen unserer Monarchie hinaus vernommen werden soll und will auch mein Haupt beugen, f r ü her aber nicht. M. Ka l i s ch. . * * * Von anderer Seite erhalten wir folgende Zuschrift: Sehr geehrter Herr Redakteur! Die in Ihrem geschützten Blatte aufgerollte Debatte über „Benützung der Elektrischen am Sabbath" hat in den weitesten Schichten der noch jüdisch lebenden Bevölkerung das lebhafteste Interesse erregt, handelt es sich doch hier um eine religiöse Normbestimmnng für das praktische Leben. In dieser Frage, die keine bloß theoretische ist und in welcher deshalb keine Vor- und Umsicht groß genug sein kann, fühle ich mich wohl nicht berufen, ein Urteil abzngeben. Wenn ich aber doch das Wort ergreife, so geschieht es lediglich um Herrn Dr. Kahan, seinem Wunsche gemäß, auf einen Irrtum aufmerksam zu machen. Herr Dr. Kahan ist vollkommen im Rechte, wenn er Herrn Kalisch über den Begriff von Mukzoli belehrt und diesen Begriff dahin präzisiert, daß er nur bei Taltel in Kraft tritt. Ganz unbegründet aber ist es, wenn der Herr Dr. Kahan behauptet, „Herr Kalisch bringt es fertig, die erlaubte Benützung des Bades zu unterschlagen". Denn aus der angeführten Stelle Sabbath 122 a geht keineswegs hervor, daß ein von einem Nichtjnden am Samstag gewärmtes Bad an diesem Tage von einem Inden benützt werden darf, sondern der Talmud gestattet nur die Benützung eines solchen Bades am Sabbath-Ausgang, und zwar: a) wenn die Majorität der Bevölkerung nichtjüdisch ist „Ta" „sofort", b) wenn die Majorität der Bevölkerung jüdisch ist, erst „lamma::" nach Abwarten der für die Warm-- machnng erforderlichen Zeit. Das ist jedem klar, der nur mit den primitivsten Begriffen des Talmuds vertraut ist und der weiß, was Ta im Gegensatz zn '-122 'lötr'tf bedeutet. Selbst wenn man sich über die Autorität hinwegsetzt, die zu dem Worte Ta für den flüchtigen Leser reu ■astab bemerkt, kann man aus dem Wortlaut der Talmudstelle unmöglich etwas anderes folgern. Es ist also konsequent, wenn die entsprechende Stelle im Orach-Chajim 82613 in demselben Sinne lautet. Hiemit aber fällt der ganze Bau des Herrn Dr. Kahan in sich zusammen, denn aus dieser Stelle läßt sich für die Benützung der Elektrischen nicht mehr ableiten, als daß sie bloß am rau 'xxia Sabbath-Ausgang gestattet wäre und zwar in unserem Falle, Ta sofort, d. i. man müsse nicht die Zeit abwarten, die erforderlich ist, bis der elektrische Strom zum Wagen hingeleitet wird, den wir am Sabbathabend besteigen wollen, oder bis die Elektrizität erzeugt ist. Es kann aber auch aus der erlaubten Benützung des Lichtes keine andere Erlaubnis gefolgert werden, weil ja bekanntlich Licht und Wärme als für die meisten Menschen unentbehrlich eine Ausnahme bilden, weshalb sie auch im Orach-Chajim in einem ganz separatem Abschnitt 276 behandelt werden. Zum Schluffe will ich noch bemerken, daß es im Orach- Ghajim 30517 ausdrücklich heißt pipa strb nox, damit ist wohl kein elektrischer Wagen gemeint, welcher damals noch nicht gekannt war, wohl aber der Omnibus, den Herr Dr. Kahan, gegen diesen Grundsatz verstoßend, als Sabbath erlaubt wissen will. Bezüglich des elektrischen Wagens aber möge Herr Dr. Kahan im Orach-Chajim 2662 im Mogen-Abraham gefälligst Einsicht nehmen. Es ist wohl, wahr mm mcxr na wir es dabei belassen sollen, was die Thora verboten hat, und nicht neue Erschwernngeu hinznfügen wollen; nicht minder wahr aber ist, daß wir uns im täglichen Leben genügende Erleichterungen gestatten und es nicht neuer bedarf, zumal man dieselben genügend zn begründen nicht in der Lage ist. I. Pink a s. Wien, II., Lilienbrnnngasse v. Abraham Goldfaden. (Sein Leben und Wirke 11.) Bon Adolf Heinrich Landau, Wiener Neustadr. (Vortrag, gehalten in der indischen Toynbeehalle in Wien, XX Bezirk, am 1. März 1908, 7 Uhr abends.) ^Fortsetzung.) (Nachdruck vsrbor-u.) Wie ein Blitz ans heiterem Himmel mußte der Ukas Nikolaus des Ersten die Familie Goldfadens treffen. Es gab nur einen Ausweg: Abraham sollte das Gewerbe seines Vaters lernen und über die Grenze nach Rumänien seinem traurigen Lose entstiehen. Tag und Nacht weinte seine arme Mutter, die fürchten mußte, ihr geliebtes Kind vielleicht ans immer zu verlieren. So mischte sich in das zarte kindliche Gemüt ein Tropfen jener Bitternis, die später anch in seinen Liedern zum Ausdruck kam. Doch bald nach diesem ersten erschien ein zweiter Ukas, der die Gründung von jüdischen „Kronschnlen" dekretierte und alle jene Kinder von der frühzeitigen Rekrutierung befreite, die diese Schulen besuchten. Zwar sahen die russischen Juden darin keine Erleichterung, da ihnen jede Abweichung vom alten Talmudstndinm als ein Schritt zur Taufe galt. Viele der Reichen suchten sich auch durch Geldopfer dieser Bestimmung zn entziehen, aber der Arme hatte keinen anderen Ausweg, wollte er nicht sein Kind zum Militär schicken. Anch der alte Chaim Lippe Goldfaden sandte seinen Sohn in die Normalschnle, die er nach drei Jahren mit Auszeichnung absolvierte, um mit 17 Jahren in der Rabbinerschule zn Zitomir seine Studien fortznsetzen. Jakob Elchenbanm und Avram Bär Gortlober, bedeutende Größen ans dem Gebiete der jüdischen Dichtkunst, waren seine Lehrer. Während seines Aufenthaltes in Zitomir dichtete Goldfaden zahlreiche hebräische und jüdische Lieder, die von seinen Kollegen in der Rabbinerschnle mit Begeisterung gesungen wurden. Im Jahre 1865 gab er seine erste Sammlung hebräischer Lieder unter dem Titel „Zizim Uprochim“ (Blüten und Blumen) heraus und ein Jahr später erschienen seine Jargonlieder: „Dus Jndali". Im selben Jahre verließ er auch die Rabbinerschule und wurde von der russischen Regierung zum Kronlehrer in Simseropol, hierauf in Odessa ernannt. Dort lernte er den Inspektor der Rabbinerschnle und jüdischen Schriftsteller Elie Mordechai Werbet kennen, dessen Gedicht „Chulda Ubor“ (Marder und Brunnen) ihm später das Motiv für sein herrlichstes Werk, die dramatische Oper „Sulamith", gab; eine Tochter Werbels wurde feine Gattin. Der Freigeist Goldfaden konnte nicht lange ein Diener der russischen Regierung um einen Monatsgehalt von 18 Rubeln, etwa 45 Kronen, bleiben und so verließ er 1875 seine Heimat, um nach Lemberg zu reisen, wo er im Verein mit Janel Jizchok Linetzki eine Zeitschrift „Jisrolik" herauszugeben begann. Sein Erscheinen in Lemberg war zugleich der Beginn einer neuen Strömung. Mein Vater erzählte mir, daß er und seine Freunde durch Goldfadens Persönlichkeit auf revolutionäre Gedanken kamen. Revolutionär in der Hinsicht, als sie die Absicht hatten, gegen den Willen ihrer Eltern und gegen die althergebrachte Tradition mit dem Studium des Talmud und Schulchan Aruch zu brechen, um sich den weltlichen Wissenschaften zuzuwenden, was auch einige junge Leute zur Ausführung brachten. Es mußte endlich mit der Sitte gebrochen