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Die Wahrheit · 1908-03-13 · Heft 11 (13.3.1908) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1908
Issue
Heft 11 (13.3.1908)
Date
1908-03-13
Page
– (sequence 5)
Language
German
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r- »-s-y t ’yn :** i+ nauu Mir U: Die Wahrhell Leite & r Kenütznng der Elektrische» am Saddalh. Meine Ausführuügeniutter obigem Titel haben in gewissen Kreisen eine sonderbare Wirkung hervorgerufen und Aeußeriuigen desFanatismlls) zu Tage gefördert, deren sich der gebildete und gelehrte Jude schämen sollte. Was ist hier geschehen?.. Wozu, der Spott und der Hohn? Mir ist von meiner. Vorgesetzten Behörde, dem Herrn Landesrabbiner Dr. Placzek, enie religiöse Frage vorgelegt worden, die ich auf Grund unserer Neligiousqnellen zu seiner Zufriedenheit beantwortete. Habe ich mich geirrt, und somit auch Herr Dr. Placzek, nun, so weise man mir den Irrtum nach! Muß denn eine talmudische Kontroverse durchaus mit Beschimpfungen und Verdächtigungen ausgetragen werden? Und wer wäre kompetenter, in dieser namentlich für Wien wichtigen Frage zu entscheiden, als der hochgeehrte Oberrabiner Herr Dr. Güdemann? Ich bin der löbl. Redaktion dieses Blattes sehr dankbar, daß sie mich gegen den Vorwurf der Unwissenheit und Gottlosigkeit so kräftig in Schutz genommen hat. Aber gesetzt, ich wäre der linwissendste und gottloseste Mensch von der Welt — was tut es hier zur Sache? Die Quellen ans dem Talmud, die zur Entscheidung dieser Fragen dienen, habe ich gekannt und herrangezogen. Man kamt mir also höchstens Mangel an Verstand vorwerfen, indem man mir nachweist, daß der Schluß, den ich aus der talmndischen Quelle gezogen, falsch ist — aber das gerade hat mir noch keiner nachgewiesen, am wenigsten aber Herr Moritz Kalis ch, dessen höhnische Atlsführungen bei mir ein unbändiges Lachen anslösten, obwohl es vielmehr sehr traurig ist, daß jeder sich gleich berufen fühlt, in religiösen Fragen die Oberentscheidnng zu fällen, obwohl ihm bei näherer Betrachtung aus allen Poren die Unwissenheit und Unwissenschaftlichkeit hervorgucken. Wer meinen Artikel unbefangen liest, wird zugeben, daß, anstatt die Entweihung des Sabbath anzuempfehlen, ein tiefer Unmut aus meinen Worten spricht, daß nufer Qrginal- Sabbath vor dessen N a ch a h m u n g. dem Sonntag, weichen, leider durch die Verhältnisse weichen muß! Und nur dieses wollte ich ja in Anlehnung (arcaa«) an den talmudischen Satz: „Mache den Sabbath zum Wochentag und falle den Mitmenschen nicht zur Last" ausdrücken. Nur habe ich es für geboten gehalten, darzutun, daß diejenigen, welche es mit ihrem religiösen Gefühl vereinbaren können, die schwersten Sünden am Sabbath zu begehen, um ihren Unterhalt zu finden, vor der Elektrischen nicht zurückschrecken sollen, weil das Fahren auf der Elektrischen am Sabbath uuterbe n gegebenen Umständen gar ntcf) t verboten ist! Nun ist Herr Kalis ch so gütig, zuzngeben, daß die bezogene Stelle aus Sabbath 122 a „auffallend stimmt", aus der eben hervorgeht, daß wenn ein Nichtjude am Sabbath arbeitet für sich oder für andere Nichtjuden oder für den öffentlichen Gebrauch für eine Bevölkerung von einer nichtjüdischen Majorität, ein Jude diese Arbeit am Sabbath benutzen darf, z. B. das Licht, das der Nichtjnde angezündet, oder das Bad, das der Nichtjnde geheizt. Herr Kalisch bringt es nun fertig, diese erlaubte Benützung des Bades z u u n t e r s ch l a g e n. Er schreibt: „Das vom Nichtjnden angezündete Licht darf der Jude benützen, wohlgemerkt: die Flamme. Aber den Leuchter oder die Kerze darf er nicht berühren, wegen nLpiv, ebenso beispielsweise auch den Wagen nicht, der selbst nur am Werktage benützt. wurde. Hat der Rabbi ans Znaim nie etwa hievon gehört?" Aber gewiß, mein lieber Herr Kalisch, habe ich so etwas schon einmal gehört. Aber das ist mir denn doch noch nicht vorgekommen, daß man einem vor den Augen ein ganzes Bad, und ein am Sabbath geheiztes noch dazu, im Handumdrehen verschwinden läßt! O dieses fatale Bad — berühren muß man es doch, wenn man es benützen will. Dabei ist es aber (nacpiö) — der Himmel mag es wissen, wie sich der Talmud seine Benützung am Sabbath gedacht hat. Aber lassen Sie sich vom Rabbi aus Znaim belehren, gelehrter Herr Tatmndist: Mn k z e d a rf m a n b e r ü h r e n, nnr seine B e w eg u n g rst öer* boten (baba1?), daher darf man das Bad ebenso wie ein Sch i f f und einen elekt r i s ch e u .Wage n unter den gegebenen Umständen am Sabbath betreten - und benützen. Nur leicht bewegliche Gegenstände, die Mnkze find, soll man nicht berühren/ weil sie eben dadurch bewegt werden könnten! Vgl. Orach Chajim 308,.j Anmerkung. Außerdem gilt nach einer Meinung beim Eigentum eines Nichtjuden gar kein Mnkze! Herr K. hätte sich also über die Elementarbegriffe der Sabbathgesetze orientieren sollen, bevor er es unternahm, andere zu belehren! Er fährt aber höhnisch fort: „Warum aber so drakonisch rigoros betreffs der Fahrkarte? Geld und Karten werden doch gewiß auch von Nichtjuden und für eine Majorität von solchen hergestellt?" O, du heilige Einfalt! Da sind Sie ja ganz konfus, geehrter Herr Kalisch! Was hat bei „Kauf und Verkauf" die Herstellung des Geldes oder der Ware gu schaffen? Es handelt sich hier um zwei ganz verschiedene Dinge, die Sie mit einander verwechseln. Kaufen und Verkaufen darf man am Sabbath nicht einmal Dinge, die der liebe Herrgott selbst gemacht hat, z. B. Fisch e, wie N e h e m i a 13, 16 zu lesen ist — geschweige denn eine Fahrkarte; deswegen bin ich „drakonisch rigoros", zu raten, sie vor Sabbath zu kaufen. Aber den elektrischen Wagen darf man doch besteigen und sogar „berühren", genau so wie man das Bad benützen kann und auch „berühren". Nun wäre ich mit Herrn Moritz Kalisch fertig. Aber in seiner Gutmütigkeit stellte er mich durch die Frage unseres bösen Oheims Esan: „Wie verzehntet man das Stroh?" mit diesem Urtypns des Bösen auf eine Linie. Daher muß ich mir schon eine Gegenfrage erlauben. Können Sie, guter Herr Kalisch, den rabbinischen Erfahrungssatz: »jrc ps:p ann? Indem ich mir erlaube, die Uusinnigkeit Ihrer hebräischen Distinktionen mit Stillschweigen zu übergehen, will ich Ihnen noch etwas anvertrauen, was ich erst vor ein paar Tagen erfahren habe, daß nämlich der Oberrabbiner von Czernowitz, Herr Dr. Rosenfeld, seiner Gemeinde als rtvszb nzbn erlaubt hat, am Sabbath die Elektrische zu benützen. Ich würde Ihnen aber nicht raten, über ihn ebenso herzufallen wie über den Rabbi aus Znaim. Dr. K a h a n. Zur Kwgraphie des!!. Meie Gisenstadl. Im Juli d. I. werden es 200 Jahre, daß das jüdische Gemeinwesen in Eisenstadt unter der Aegide R. Samson Wertheimer und R. Meir Eisenstadt wieder errichtet wurde. Anläßlich dieses Jubiläums drängt es mich, Einiges über die hier erwähnten Geistesheroen, die die eigentlichen Begründer der altehrwürdigen Gemeinde Eisenstadt genannt zu werden verdienen, der „Wahrheit" mitzuteilen. In meiner vor fünf Jahren erschienenen Schrift: „Die hervorragendsten jüdischen Staatsmänner und Mäcene in früheren Jahrhunderten", habe ich bereits auf Wertheimers segensreiche Tätigkeit hingewiesen. „Samson Wertheimer," so heißt es dort, S. 46. „besaß nicht nur wahrhafte Frömmigkeit, ungewöhnliche Herzensgüte und Charaktergröße, sondern auch hohe talmudische Gelehrsamkeit. Auf seinem Grabsteine heißt es, daß er Rabbiner in Nikolsburg, Wien, Eisenstadt, Worms und Landesrabbiner in Ungarn war. Diese Notiz, bemerkt Frankl, ist dahin zu erklären, daß er diese Bezeichnungen als Ehrentitel führte, wie etwa in der Gegenwart ein Mann Ehrenbürger mehrerer Städte ist. Er führte auch den . Titel ,Nasssi von Jerusalem, Zefat und Hebron rc. In Wien wurde er .Rabbenw angesprochen; er schlichtete Streitsachen, gab Gutachten ab, wie im Buche ,Cha'wal Jair^ (Frankfurt a. M. 1699) ersichtlich. Er verschaffte denen,' die seit 1671 aus Wien verbannt waren und zerstreut in ungarischen Dörsern lebten, die Bewilligung, sich in Gemeinden zu versammeln. Es entstanden so im Oedenburger, Szalader und Eisenburger Komitat, entlang der steierischen Grenze, an vierzig

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