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Die Wahrheit · 1908-02-14 · Heft 7 (14.2.1908) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1908
Issue
Heft 7 (14.2.1908)
Date
1908-02-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Dis ZDahrtzsit Nkdaktiou ». Sldmiuituinioi!: Wien, 11/, Nvvcuagasi!.' 27. Xflfl>6i>u btr ‘ilructeret 3531)2 K. k. österr. Postsparkafla- Scheck-Konto Nr. 300.918. J1 ule rate Die viermal gespalteile Nonvareille-Aeile 35 Heller. -ldoiiilcmciilS- ». Jnicetton«- beträge und in Wien zahlbar und klagbar. nakhängtge Aeitschnft für Mische Jntere^en. Erscheint jeden Kr ei tag. Motto: „Das Siegel (äottes lat Wahrheit!“ &e{ug#intei*: (MtllljiiiQlirt . . . R U- Haldjähria . . 1k 7 - Hui (iiiltii'Sbeimitr: l] >V»iiuiiiDriri 3k IO. Fil> Vliirlmiö: >U»nziabri>i ... 3 'JJInvf t> Nuvei aber i« licr. Wien, 14. Februar 1908 Inhalt: Fürsorge für jüdische Gemeindebeamte nach staatlichen Grundsätzen. — Judentum und freie Forschung. — Eine schwindende Zeit. — Zur Einberufung des ungarländischen israelitischen Landes-Kongresses. — Tempelbau Wieden-Margarethen. — Berthold Auerbach und das Judentum. — Selbstanzeige. — Ignaz Fischl. — Verschiedene Nachrichten. — Literatur. — Zum Vereinsjubiläum. — Feuilleton: Versöhnte Feinde Fürsorge für jüdische Gemeindebeamte nach staatlichen Grundsätzen. . Durch deu Beschluß des letzten Bundestages des „allgein. österr. israel. Bundes" ist die Frage der Alters- und Witwenfürsorge der jüdischen Kultusbeamten auch in Oesterreich in ein aktuelleres Stadium getreten. Allerdings kommt die Erkenntnis, daß nach dieser Richtung etwas geschehen müsse, etwas spät und vielleicht sogar schon zu spät, um der zwangweisen, resp. obligatorischen Angliedernng der jüdischen Kultnsbeamten an das von der Regierung geplante allgemeine Institut vorzubeugen, und es wäre viel zweckmäßiger gewesen, wenn die berufenen Kreise schon vor Jahren aus den in diesem Blatte gegebenen Anregungen die richtigen Konsequenzen gezogen hätten, aber nichtsdestoweniger darf auch jetzt nichts versäumt werden, was auf die Klärung und Lösung der wichtigen Frage fördernd einwirken kann. Und aus diesem Grunde wollen wir die beachtenswerten Vorschläge, die vor kurzem Herr Ad. P e r i tz in Königsberg in der Berliner „Jüdischen Presse" bezüglich der Fürsorge für jüdische Gemeindebeamte gemacht hat, im Nachfolgenden wiedergeben. Sie sind wohl zunächst für die deutschen Verhältnisse gedacht, aber auch für unsere Verhältnisse in Oesterreich vollkommen anwendbar. Der Mangel einer allgemeinen, gesicherten Fürsorge für unsere jüdischen Gemeindebeamten, insbesondere für die Rabbiner, Lehrer und Kultnsbeamten wird wohl in allen jüdischen Kreisen schmerzlich empfunden. Ueber die Notwendigkeit einer solchen Vorsorge für das Alter und für die Hinterbliebenen unserer Beamten braucht kaum noch gesprochen zu werden. Sie ist ebensowohl eine soziale Pflicht, wie sie eine Bedingung der förderlichen Pflege unserer religiösen Interessen ist. Nur ein in seinen materiellen Verhältnissen in jeder Hinsicht befriedigter Beamtenstand kann den hohen, idealen Ausgaben, die der Beruf eines Lehrers und Kultusfnnktionärs an ihn stellt, in vollem Maße genügen. Man braucht nicht anzunehmen, daß unsere jüdischen Gemeinden in ihrer Mehrheit der Gewährung einer gesicherten, ausreichenden Fürsorge an ihre Beamten grundsätzlich abgeneigt sind. Was sie in den meisten Fällen abhält, den Wünschen ihrer Beamten Folge zu geben, sind vorwiegend gewichtige materielle Bedenken. Ihr Etat ist meist sehr belastet und ihre Stenerkrast schon stark angespannt. Dazu kommt aber besonders die Unsicherheit ihrer Verhältnisse in der Zukunft. Nur wenige Ge- I meinden können darüber ganz ohne Sorgen sein. So ist es auch! hauptsächlich dieses Moment, das viele Gemeinden abhült, eine j Verbindlichkeit hinsichtlich der Versorgung ihrer Beamten aus sich i zu nehmen. Die Verpflichtungen beziehen sich doch gerade auf! die Verhältnisse in der Zukunft, über die am wenigsten eine j sichere Erwägung hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde! möglich ist, und die dann anfznbringenden Pensionsbeträge können j unter Umstünden ganz erhebliche sein. Es gibt viele Gemeinden, i die sich, wenn das Versorgungsbedürfnis wirklich vorliegt und! sie ihre finanziellen Verhältnisse zugleich genau übersehen können.! sehr leicht und in ganz ausgiebiger Weise zur Bewilligung einer! Pension für ihre Beamten oder deren Hinterbliebenen bereit! finden, ja die von vornherein die bestimmte Absicht dazu haben, j sofern es ihre Verhältnisse nur irgendwie gestatten, die sich aber | doch nicht entschließen können, den Beamten vorweg einen gej sicherten Rechtsanspruch darauf zu gewähren. Und doch liegt erst! in der rechtlichen Voraussichernng der Versorgung der eigentliche! Wert der bewilligten Fürsorge; anders kommt sie den allgemeinen j Interessen, die wir mit einer geregelten Versorgung für die z soziale Hebung des ganzen Beamtenstandes und für die intensivere! und hingebungsvollere Arbeit in Schule, Gemeinde und Syna-! gogen verbinden, nicht zugute. Eine Beamtensürsorge, die ihren! Zwecken voll entsprechen soll, muß immer zunächst eine im voraus! gesicherte sein. j Die erwähnten finanziellen Bedenken unserer Genieinden! gegen eine solche Versorgung treffen aber auch nur dann so! bedeutsam zu, wenn man annimmt, daß die künftig zu leistenden Pensionen einmal allein von den Jahren, in denen sie füllig sind, aufgebracht werden müssen. Die gehegten Befürchtungen verlieren aber einen wesentlichen Teil ihres Gewichtes, wenn man die Einrichtungen so trifft, daß sich die Lasten ans der Versorgnngsverpflichtung aus alle Jahre, einschließlich derjenigen, in denen noch kein Versorgungsfall vorliegt, gleichmäßig verteilen. Dann wird in jedem Falle die Belastung des einzelnen Jahres nur verhältnismäßig gering sein und alle Befürchtung bezüglich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde für solche Mehrausgabe auch speziell für die Zeit, die man heute noch nicht genau übersehen kann, in vielen Fällen ganz sortfallen. Noch günstiger würden sich die Verhältnisse in dieser Hinsicht stellen, wenn man dabei vorweg auch die Fälle schon in Berechnung bringen könnte, in denen durch den natürlichen Verlauf der Sache gar keine Versorgung notwendig wird. Und ebenso würde es die Entschließung der Gemeinde zugunsten dieser Bestrebungen wesent

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