Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1908
- Issue
- Heft 4 (24.1.1908)
- Date
- 1908-01-24
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seile 8. Nr. 4. Die Wahrheit Palladium unseres Glaubens", schloß die freimütige Schrift, „und auf die in der Nation lebende Sitte streben und hoffen wir, die Verirrungen der Zeit nach Kräften zu heilen. Wir stützen uns auf die in der Nation lebende Sitte, ja! wir achten und lieben deutsche Sitte und deutsches Herz, denn es ist auch unsere Sitte, unser Herz. Ich lebe der frohen, zuversichtlichen Ueberzeugung, die Gesinnungen der ganzen jungen Generation der Juden auszusprechen, wenn ich hinzufüge: Erprobet uns in der Feuerprobe der Gefahr, und ihr werdet uns rein finden, rein von allen Schlacken des Egoismus und raffinierter Unsitte. Gebt uns das Vaterland, dem wir durch Geburt, Sitte und Liebe angehöreu, und freudig legen wir Gut und Blut auf seinen Altar; vergesset und lasset uns vergessen der finsteren Scheidewand, die uns trennte, ersparet uns die schmerzliche Mühe, gegen Euch in die Schranken zu treten, weil ihr so oft Euren vaterländischen Bestrebungen den Dämon des Judenhasses beigesellet." (Fortsetzung folgt.) Das Decht der freien Eheschließung. In der Reihe der eherechtlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes ist ein jüngst herabgelangtes Urteil besonders bemerkenswert, in dem zum erstenmal das Ehehiuderuis der Religionsverschiedenheit vom Standpunkt des Staatsgrundgesetzes beurteilt wird. Die zwischen einer österreichischen Christin und einem Ausländer israelitischer Konfession im Auslande geschlossene Ehe wurde nämlich in Wien, wohin das Ehepaar gleich nach der Trauung zu dauerndem Aufenthalte reiste, vom Landesgerichte und vom Oberlandesgerichte wegen des Ehehindernisses der Religionsverschiedenheil (§ 64 A. B. G. B.) für ungiltig erklärt. In dem gegen dieses Urteil an den Obersten Gerichtshof ergriffenen Revisionsreknrse wurde geltend gemacht, daß Eheverträge zwischen Christen und Nichtchristen im Jnlaude ztvar nicht geschlossen, aber giltig bestehen können, ferner daß der § 64 des A. B. G. B., der die Eheverträge zwischen Christen und Nichtchristen für ungiltig erklärt, durch den Artikel 14 des Staatsgrundgefetzes aufgehoben sei, weil in demselben d e r G e n u ß der bürgerlichen Rechte, w o z n a u ch das Recht der freien Eheschließung gehört, als vom Religionsbekenntnisse für unabhängig erklärt werde. Der Oberste Gerichtshof hat sich jedoch dieser Anschauung nicht angeschlossen und die Revision verworfen. In der Begründung wird ausgeführt, daß jedes Ehehindernis die freie Eheschließung einschränkt und daß. da Ehehindernisse in allen Kulturstaaten statuiert sind, das Recht zur freien Eheschließung nicht als ein allgemeines Staatsbürgerrecht bezeichnet werden kann. Durch die Staatsgrnndgesetze habe eine Abänderung des § 64 A. B. G. B. nicht stattgesunden. Es könne nämlich nicht gesagt werden, daß das Ehehindernis des § 64 A. B. G. B-, weil es im Religionsbekenntnisse seinen Grund hat, der Intention des Artikels 14 des Staatsgrundgesetzes gemäß nicht mehr bestehen könne, denn in demselben ist der Satz niedergelegt, daß die Angehörigen aller Religionen gleichberechtigt seien, daß Bekenner irgend einer Religion einer anderen Religion gegenüber nicht als Staatsbürger minderen Rechtes behandelt werden sollen. Mit diesem Grundsätze des Staatsgrundgesetzes läßt sich der § 64 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches wohl vereinigen, denn er statuiert nicht für einzelne Religionen und deren Bekenner ein eigenes Recht oder eine nur sie betreffende Beschränkung, er bezieht sich vielmehr in ganz gleicher Weise auf Christen und Nichtchristen, also auf alle Staatsbürger, und legt ihnen allen die Beschränkung auf, daß sie gegenseitig giltige Ehen nicht eingehen können. Was aber den Einwand betrifft, daß Eben zwischen Christen und Nichtchristen im Jnlande, wenn auch nicht geschlossen, so doch bestehen können, so ist die an sich richtige Ansicht der Revisionsbeschwerde, daß im Jnlande Ehen zwischen Christen und Nichtchristen giltig bestehen und daß sie nicht als unsittlich bezeichnet werden können, ohne Belang. Entscheidend ist, daß ein österreichischer Staatsbürger eine solche Ehe weder im -Jnlande noch im Auslande abschließen kann, soferne im letzeren Falle'die Ehe im Jnlande rechtliche Folgen nach sich ziehen soll. Da die Frau österreichische Staatsbürgerin war als sie die Ehe im Auslande abschloß, da ferner festgestellt erscheint, daß sofort nach deren Abschluß die beiden Gatten in das Inland zurückkehrten und die Ehe im Jnlande rechtliche Folgen Hervorbringen sollte, war der Ehevertrag, obwohl er un Auslande zu stände kam, nach § 64 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches ungiltig. Uerschiedene Nachrichten. Wien. Freitag-Abend, am 24. Jänner 1908, Predigt im Stadttempel. Wien. (I s r a e l i t i s ch e K u l t n s g e m e i n d e.) Die Religionsprüfungen für Mittelschüler finden im I. Semester dieses Schuljahres Mittwoch, den 29. Jänner 1908, 3—5 Uhr n a chmittags, in der Religionsschule, I., Seitenstettengasse 2, II. Dtock, durch Herrn Prof. Dr. H. P o l l a k statt. Wien. (Vortragszyklus aus jüdischer Geschichte, Literatur und Kultur.) Donnerstag, den 30. Jänner 1908, präzise Uhr abends, findet im Festsaale des Ingenieur- und Architektenvereines, I., Eschenbachgasse 9, ein Vortrag des Herrn Rabbiners Dr. Max G r u n w a l d statt. Thema: „Ch. N. Bialik und die hebräische Renaissance in Rußland." Eintritt frei, ohne Karten. Wien. «Jüdische T o y n b e e - H a l l e.) Im Bereinshanse, XV., Herklotzgasse 21, findet jeden Samstag-Abend Vorträge mit anschließendem Konzerte statt. Anfang 1j2S Uhr. Eintritt frei- Vortrags-, ordnung . Am 26. Jänner d. I.: Eröffnungsansprache Sr. Ehrwürden Rabbiner Dr. G r u n w a l d, sodann Vortrag des Herrn Sekretär Sigfried Fleischer: „Das Judentum in der Weltliteratur." Am 1. Februar: Herr Oberlehrer L. R i e s e n f e l d : „Von Maria Theresia bis zum jüngsten Katholikentag," Am 8. Februar : Herr Dr. S a m u e l y : „Von der ältesten Kultur." Wie». Der Bethansverein „am Volkert" hält Sonntag, den 26. Jänner d. I., präzise 1/as6 Uhr abends, seine 31. ordentliche Generalversammlung im Bethauslokale, II., Fugbachgasie 7, ab. Die P. T. Mitglieder werden somit höflichst eingeladen und ersucht, zahlreich zu erscheinen. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes. 2. Bericht der Revisoren und Erteilung des Absolutoriums. 3. Wahl von Skrntatoren, 4. Wahl von sechs Herren in den Ausschuß mit dreijähriger Funktionsdauer. (Die ausscheidenden Herren : Adolf S ch r a m e k, Elkan Bane r, Bernhard Fischer. Joses Fische r, Ignatz R eise r, Salomon Beck sind nach PL der Statuten wieder wählbar.) 5. Wahl von einen Herrn in den Ausschuß, anstatt des verstorbenen Herrn I e l l i n e k, mit zweijähriger Funktionsdauer. 6. Wahl von einen Herrn als Vertrauensmann. 7. Eventuelle Anträge. — Im Falle einer Beschlußunfähigkeit findet .am selben Tage eine halbe Stunde später eine zweite Generalversammlung mit derselben Tagesordnung statt. Wien. (I ü d i s ch - a k a d e m i s ch e V e r b i n d u tt g „u n i t a s".) Im Verlage der jüdisch-akademischen Verbindung „Unitas" erscheint demnächst die in der Hochschuldebatte vom 3. Dezember 1907 im österreichischen Parlamente vom Reichsratsabgeordneten Dozenten Dr. Arthur Mahler gehaltene Rede als Broschüre. Preis pro Stück: 20 Heller (Porto inbegriffen). Bei Mehrbestellnng entsprechende Ermäßigung. Bestellnngerl nimmt entgegen : Jüdisch-akademische Verbindung „Unitas", Wien, VEIL, Auerspergstr. 21. Wien. D i e vierte ordentliche Generalversammlung des Tempelvereines des XIII. Bezirkes der Stadt Wien fand am 15, Jänner d. I. statt und war recht gut besucht. Als Gäste wurden lebhaft begrüßt Se. Ehrwürden Herr Rabbiner Dr. Max Grnnwald, dann der Delegierte des löbl. Kultusvorstandes, Herr Samuel Mohr, der Obmann der Bezirkskommission für den XU. bis XV. Bezirk, endlich die Damen Laura Krenberger und Franziska B i r m a n n für den „Hietzinger Franen-Wohltätigkeitsverein". Den Vorsitz führte der Obmann des. Tempelvereines, Herr Schuldirektor Dr. S.. K r e n b e r g er. Nach Verifizierung des Protokolles über die dritte ordentliche Generalversammlung erstattete der Vorsitzende den Tätigkeitsbericht. Er hob die langsame, aber stetige Entwicklung des Vereines hervor, erwähnte des immer guten Besuches des Bethauses, in dem die Funktionäre den Gottesdienst würdig versehen. Eine besondere Sorge des Vorstandes ist der Jngendgottesdienst. Hier für die Volks- und Bürgerschüler einen dauernden Exhortanten zu gewinnen, ist eine besondere Aufgabe geworden. Der Verein erhielt wieder Geschenke, so von Fron B i r m a n n und den Herren Bernhard B e r n f e l d, Max Z i r n e r, Gouverneur-Stellvertreter Theodor v. Tan s s i g, Direktor Ludwig W o l f und Kommerzialrat Eduard D o c t o r. Programm der nächsten Zeit ist, alle in Hietzing wohnenden Juden heranzuziehen. Den Kassenbericht erstattete der Revisor Herr Gustav Löbl und beantragte mit Dank an den umsichtigen und geschäftstüchtigen Kassier, Herrn S. Hoff m a n n, das Absolutorium, das dann mit Beifall erteilt wurde. Der Jngendgottesdienst bildete hierauf den Gegenstand einer lebhaften, sachlichen und anregenden Erörterung, an der sich fast alle Anwesenden beteiligen. Die Herren Dr. Grnnwald und S. Mohr begrüßten die Erschienenen und hoben die Verdienste des Vorstandes hervor. Es folgte die einstimmige Wiederwahl der Herren: Advokat Dr. Isidor S p i e l m a n n jun., Franz Josef Klein und Gustav L ö b l. Nachdem noch eine interne Sache zu regem Gedankenanstansch Anlaß gegeben hatte, schloß der Vorsitzende unter Dank an alle Erschienenen die Versammlung. Szenitz. Vorige Woche wurde hier Herr Adolf A n e r b a ch aus Wien, Schwiegersohn des hiesigen Rabbiners Löffler s. .21., im Alter von 67 Jahren zu Grabe getragen. Rabbiner Marmor st ein widmete diesem wahrhaft religiösen Manne einen zu aller Herzen dringenden Nachruf. Sechs Töchter und drei Söhne, die sämtliche sin Sinne und Geiste des Vaters leben, ttauern um den Verblichenen. Sein Andenken sei.gesegnet!