Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1907
- Issue
- Heft 47 (6.12.1907)
- Date
- 1907-12-06
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 47. Die Wahrheit Seite 7. keit verbreiteten Jrrtümer richtig zu stellen und wird von beiden, darauf hingewiesen, daß ein Zwang znm Besuche dieser zweiten Itunde absolitt ausgeschlossen ist und auch von einer Erweiterung des Religionsunterrichtes nicht die Rede sein kann. Es handelt sich nur um den Unterricht im Hebrnischlesen, in welcher Disziplin durch Einführung einer zweiten fakultativen Stunde bessere Erfolge erzielt werden sollen. Das Referat wird unter Bewilligung der diesbezüglichen Bedeckungskosten Per X 660 genehmigend zur Kenntnis genommen. Behufs Ausgestaltung der Bibelschule in der Brigittenau wird über Antragdes Vertreterkollegiums die bisher dieser Anstalt gemährte Subvention aus X 2000 jährlich erhöht. Ueber die vom Vertreterkollegium zur Genehmigung seitens des Plenums vorgelegte „ I n st r n k t i o n f ü r d i e I n s p e k t o r e n d e s i s r a e l i t i s ch e n R e l i g i o n s u n t e r r i ch t e s a n d e n Mittelschulen", die in 11 Paragraphen den Wirkungskreis der beiden Religionsinspektoren (Dr. David, Dr. Feuchtw a n g), zumeist in Uebereinstimmnng mit der bisher geübten Praxis, sestsetzt, entwickelt sich eine längere Debatte, an welcher die Vertreter Dr. Leopold Kohn. Dr. Steiner, Salo Cohn, Dr. Berger und Vizepräsident Dr. Gustav Kohn teilnehmen. 'Nach Beendigung derselben wird beschlossen, die Erlassung einer Instruktion im Prinzip zu genehmigen, jedoch die vorliegende Instruktion behufs vorzunehmender Aenderung in der Fassung einzelner Bestimmungen zur nochmaligen Beratung an das Vertreterkollegium zurückzuleiten. Widmung znm Kaiserjubiläum. 'i'WM I. Sekretär kaiserl. Rat Dr. Lieben erstattet namens des Vertreterkollegiums folgendes Referat: Ein gütiges Geschick wird im kommeilden Jahre die Völker Oesterreichs zu einem seltenen Freudenfeste vereinigen: Zur Fewr des sechzigjährigen Regierungs-Jubiläums Sr. Majestät des Kaisers. Die Juden Oesterreichs nehmen mit der großen unerschütterlichen Liebe und Treue, die sie für die erhabene Person des edlen Herrschers erfüllt, herzinnigen und freudigen Anteil an dieser Feier. Wenngleich an der großen von der Stadtgemeiude Wien durch Errichtung einer bedeutenden Stiftung geplanten Hnldigungsknndgebttng auch die Wiener Juden, als ein Teil der Wiener Bevölkerung und kraft ihrer nicht unbedeutenden Beitragsleistnng zum Stadthaushalte, ihren Anteil haben, hat der Vorstand der Wiener israelitischen Kultusgemeinde, angesichts der Tatsache, daß es in der Wiener Judengemeinde fast zur Tradition geworden ist, denkwürdige Abschnitte in der segensreichen Regierung unseres geliebten Kaisers durch besondere Akte der Wohltätigkeit zu begehen, in seiner Plenarsitzung vom 9. Juni 1907 auf Grund eines Antrages des Vorstandsmitgliedes kaiserl. Rat .Jonas Weil einhellig beschlossen, das bevorstehende Regierungs- Jubiläum durch einen gemeinnützigen Akt zu feiern. Zur Beratung hierüber wurde eine Kommission aus dem Plenum eingesetzt, welche in mehreren Sitzungen die vorgelegenen, verschiedenartigen Anträge eingehend beraten hat und nunmehr durch das Vertreterkollegium ihre Anträge stellt. Seit vielen Jahren befinden sich teils im Besitze der Kultusgemeinde, teils im Besitze des Waisenvereines Kapitalien von Stiftungen und Widmungen für die Errichtung und Erhaltung eines Knabenwaiseuhauses in der Höhe von ungefähr X 600.000. So ansehnlich dieser Betrag auch ist, reicht er doch nicht hin, damit eilt Waisenhaus zu errichten und zu erhalten. Um nun zu bewirken, daß ein solches ungemein dringendes Jnstltnt geschaffen werde, stellt das Vertreterkolleginm aus Grund des Beschlusses der Kaiser Jnbiläumskommission folgenden Antrag: Die Kultusgemeinde Wien widmet zur Feier des sechzigjährigen Regierungs-Jubiläums Sr. Majestät des Kaisers einen Betrag von X 100.000 znm Bau eines Knabenwaisenhauses durch die Kultusgemeinde gemeinsam mit dem Vereine zur Unterstützung und Versorgung hilfsbedürftiger Waisen der israelitischen Knltusgemeinde Wien. Die Widmung dieses Betrages erfolgt in der Voraussetzung, daß die bestehenden Stiftungen dem angegebenen Zwecke zngeführt werden können, wozu die Genehmigung der Staatsbehörde voraussichtlich erteilt werden dürfte. Die näheren Modalitäten hinsichtlich der Durchführung dieses Beschlusses bleiben Vorbehalten. Der vorliegende Antrag bedürfte wohl nach keiner Richtung hin einer besonderen Begründung. In doppelter Beziehung dürfte er den Wünschen unserer Glaubensbrüder in Wien entgegenkommend Einmal als die Erfüllung eines tiefempfundenen Bedürfnisses aus humanitärem Gebiete, hauptsächlich aber als ein Zeichen der Liebe und Verehrung für unseren Kaiser. Unwandelbar in den wechselvollen Schicksalen unseres Vaterlandes steht die erhabene Person des edlen Fürsten als ein unerschütterlicher Hort der Gerechtigkeit; unwandelbar in der väterlichen Liebe, mit der er alle Angehörigen seines Reiches umfaßt; unberührt von beklagenswerten Erscheinungen des öffentlichen Lebens, die ihre trüben Wellen gerade im jetzigen Zeitpunkte bis in die unmittelbare Nähe des Thrones werfen. Durch die Bedrängnisse, die wir besonders in den letztet! Jahrzehnten über uns ergehen lassen mußten, unter dem fortgesetzten Drucke unverdienter Gehässigkeit sind wir bescheidener gewordeti, denn je. Sonderrechte verlangten wir niemals, nur Gerechtigkeit. Und wenn uns auch diese oft und oft verwehrt wird, tröstet uns das erhebende Bewußtsein, daß es eine Stelle gibt, die höchste in diesem Staate, welche zu allen Zeiten auch uns gegenüber ihre mit Weisheit und Milde gevaarte Gerechtigkeit walten läßt. Darum haben wir Juden besonderen Anlaß, das seltene Jubelfest unseres erhabenen Monarchen mirzufeiern. und auf die Frage, in welcher Weise unserer Verehrung und Anhänglichkeit für den geliebten Kaiser der beste Ausdruck gegeben werden könnte, geben uns der Wunsch des edlen Fürsten und die Vorschriften unserer heiligen Religion die gleiche Antwort: durch menschenfreundliche. wohltätige Werke. Im Jahre 1888, anläßlich des 40jährigen Regierungs- Jubiläums entstand das Altersversorgungshaus unserer Gemeinde; zehn Jahre später, im Jahre 1898, beging die Wiener Judenschaft das Regierungs-Jubiläum durch die Errichtung des Siechenhauses; jetzt werden diese beiden Anstalten infolge einer hochherzigen Schenkung erweitert, so daß nun — wieder im Jubiläumsjahre — diese große Humanitäts-Anstalt als vollendet angesehen werden kann. Unerschöpflich aber ist das Gebiet, auf dem sich Meuschenfreuudlichkeit und Nächstenliebe betätigen können. Galt die Feier der früheren Jubiläen den Alten und Kranken, der Errichtung einer Zustuchtsstätte, wo diese Aermsten ihren Lebensabend sorglos verbringen können,, so soll die kommende Feier jenen gelten, die am Morgen ihres Lebens den Unbilden eines harten Schicksales preisgegeben sind: es soll zur bleibenden Erinnerung an die beglückende sechzigjährige Regierung des Kaisers armen verwaisten Knaben ein Heim gegeben werden, als ein Wahrzeichen der Liebe und Treue der Wiener Jndenschaft zu dem erhabenen Monarchen, als ein Zeichen der nie erlöschenden Dankbarkeit für sein segensreiches Walten! Kaiserl. Rat Weil will gerne auch dieser Lösung seiner seinerzeit gegebenen Anregung zustimmen, bittet jedoch, die von ihm ursprünglich als Huldigung für den Monarchen vorgeschlagene Errichtung eines Kinderspitales nicht von der Tagesordnung schwinden zu lassen. Präsident Dr. Stern erklärt, daß das Projekt eines Kinderspitales nur an dem Mangel der nötigen Mittel gescheitert sei. Die der Gemeinde aus verschiedenen Widmungen für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel belaufen sich nur auf ungefähr 432.000 Kronen, eine Summe, die lange nicht für die Errichtung und Erhaltung eines Kinderspitales hinreiche. Redner verweist bei diesem Anlässe darauf, daß sich in Verwaltung des Wiener Magistrates ein von einem jüdischen Stifter herrührender großer Fond zur Errichtung eines Kinderspitales befindet (Josefine v. Köuigswarter-Sliftung), der zur Zeit auf ungefähr 1V4 Millionen Kronen angewachsen sein dürfte. Die Aktivierung dieses Fondes sei dadurch erschwert, daß infolge einer stiftbriefgemäßen Bestimmung eine Ergänzung durch eine andere private Widmung ausgeschlossen sei und an die Errichtung des Spitales erst dann geschritten werden dürfe, wenn die Erhaltung desselben