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Die Wahrheit · 1907-11-08 · Heft 43 (8.11.1907) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1907
Issue
Heft 43 (8.11.1907)
Date
1907-11-08
Page
– (sequence 7)
Language
German
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'Jcr. 43. Die Wahrheit reite 7. schlossen"? Wer waren die Beschließenden, die ihre Absicht sofort fallen ließen, weil das Zentralkomitee in Paris den Plan zurückwies? Es müssen doch recht schwächliche Herren gewesen sein, die dem Pariser „Nein" gegenüber sofort auf ihren Willen verzichteten. In Wahrheit ist jener „Beschluß" nie gefaßt worden, in Wahrheit hatte das Pariser Zentralkomitee nie Anlaß gehabt, solchen Beschluß zurückzuweisen. Es ist im Dezember 1872 einmal eine Anregung in der angegebenen Richtung hervorgetreten. Ein Mahnwort des Herrn Sanitätsrat Dr. Neumann hat genügt, von dem üblen Plan abzuhalten. Was in dem vorstehenden.Resums über den „Abfall der Engländer und Oesterreicher", über die „speziell französische Färbung" der Alliance, über den „Despotismus" des Pariser Zentralkomitees gesagt ist, haben wir widerlegt. Aber auch das, was Herr Philippson über eine Abnahme des Interesses für die Alliance Jsraslite Universelle in Deutschland behauptet, ist nicht zutreffend. Das Interesse für die Alliance Jsraslite Universelle hat sich in Deutschland nicht verloren. Der Zuwachs von Tausenden von Mitgliedern, die sich uns in kurzer Zeit neuerdings in Delltschland angeschlossen haben, beweist das Gegenteil. Weitausschauende und allzeit getätigte jüdische Wohlfahrts- und Wohltätigkeitspolitik verfolgt die Alliance Jsraslite Universelle. Sie wird ihren Satzungen immerdar eingedenk bleiben und ihnen in unermüdlicher Arbeit treu sein, zum Segen für die gesamte Judenheit. Berlin, den 30. Ottober 1907. Das Präsidium der Deutschen Konferenz- G em e i n s ch a f t der A l l i an c e I sr a 6 li t e Un i v er s e l l e. Ludwig Max Goldberger. Charles L. H a l l g a r t e n. Paris, den 1. November 1907. Der vorstehenden Erklärung schließt sich vorbehaltlos an: Das Präsidium des Zentralkomitees der Alliance I s r a e I i t e Universelle. Narcisse Leven. Salomon Re in ach. Dr. A. Netter. Jacques Machiels. Ans der Wiener Knltnsgemeinde. (Plenarsitzung des Knltnsvorstandes vom 1. November 1907, unter dem Vorsitze des Herrn Präsidenten Dr. Alfred Stern. Beginn 10 Uhr vormittags.) : Im Einlaufe befinden sich: Zuschrift des Herrn Oberrabbiners Dr. Güdemann, in welcher derselbe verschiedene Unzukömmlichkeiten bei der Haskarahseier im Stadttempel zur Sprache bringt und um Abstellung derselben ersucht. Die Angelegenheit wird dem Vertreterkollegium zur Beschlußfassung zugewiesen.; Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Angelegen-; heit des von der Gemeinde Wien erlassenen Schächtverbotes. i Erlaß der k. k. n. ö. Statthalterei, mit welchem die Be-! schwerde von Knltussteuerträgern des XXI. Bezirkes gegen einen! angeblich ungleichen Vorgang in der Steuerbemessung als un-! begründet abgewiesen wird. Dankschreiben des Herrn Jakob Kann für die Gratulation > des Vorstandes anläßlich seiner silbernen Hochzeit. Dankschreiben der Ehepaare Heinrich Rothmüller und Kalb für die Glückwünsche und Ehrengeschenke des Kultusvorstandes anläßlich ihrer goldenen Hochzeit. Schreiben des Herrn Vize-Präsidenten Dr. Gustav Kohn, in welchem er mitteilt, daß er krankheitshalber verhindert ist, an der heutigen Sitzung teilzunehmen. Der Präsident gibt unter lebhafter Zustimmung der Versammlung dem Bedauern über die Erkrankung und dem Wunsche Ausdruck, daß Herr Dr. Kohn in kürzester Frist wieder hergestellt sein möge. Kultusvorsteher Max Frank stellt an den Präsidenten die Anfrage, ob es richtig sei, daß einem Bewerber um Errichtung eines Minjan an den hohen Feiertagen die Bewilligung hiezu trotz vorhergegangener Abweisung erteilt wurde, nachdem ein christlich-sozialer Bezirksfunktionär in dieser Angelegenheit interveniert hatte. Bei diesem Anlasse stellt der Interpellant die Anfrage, ob der Präsident geneigt sei, sobald als tunlich dem Plenum den Antrag vorzulegen, wonach in Zukunft die Erlaubnis zur Abhaltung von Minjanim Privat-Unternehmern ausnahmslos und prinzipiell verweigert werde. Der Präsident beantwortet diese Interpellation unter Anführung des Sachverhaltes dahin, daß die gegenständliche Bewilligung erteilt wurde, da der Bethausverein im XX. Bezirke sich für die ausnahmsweise Bewilligung ausgesprochen habe, allerdings mit dem Bemerken, daß der betreffende Unternehmer in Hinkunft keine Bewilligung zu erhalten habe. Eine weitere Intervention habe bei der Kultusgemeinde nicht stattgefunden. Welche Umstände und Motive dem befürwortenden Votum des Tempelvereines Brigittenau zugrunde lagen, fei ihm, dem Präsidenten, unbekannt geblieben. Bei diesem Anlässe bemerkt der Präsident, daß sich wiederholt der Fall ereignet habe, daß abgewiefene Bewerber bei der politischen Behörde Beschwerden einbringen, welche aber bisher, nachdem der Kultusvorstand den Sachverhalt aufgeklärt hatte, stets abgewiesen worden sind. Die Errichtung von Minjanim durch Privat-Unternehmer wird seit langem vom Vorstande als ein großer Uebelstand angesehen und soll neuen Unternehmern prinzipiell keine Bewilligung erteilt werden. Die gänzliche, ausnahmslose Abschaffung dieser Privat-Miujanim wäre wohl in hohem Grade wünschenswert, ist aber derzeit noch mit Schwierigkeiten verbunden. Jedenfalls werde die Interpellation Gegenstand eingehender Beratungen sein. Herr Kultusvorsteher Max Frank nimmt die Beantwortung zur Kenntnis und stellt gleichzeitig den Antrag, die Angelegenheit der Kommission für Kultus-Angelegenheiten und dem Bertreterkollegium zur Beratung zuzuweisen und für die Mehrausgaben, welche durch die Errichtung dieser Minjanim seitens des Kultusvorstandes entstehen, einen entsprechenden Betrag in das Budget pro 1908 einzustelleu. Der P r ä s i d e n t beantwortet die in der Sitzung vom 13 Oktober 1907 gestellte Anfrage betreffend den unmittelbar vor seinem Tode getauften Emil Freiherrn von Kubinsky. Die hierüber gepflogenen Erhebungen haben Folgendes ergeben: Der Austritt des Genannten aus der israelitischen Religionsgesellschaft wurde mit Eingabe vom 26. August 1907 am selben Tage beim magistratischen Bezirksamte angemeldet und ist die Unterschrift des Genannten notariell beglaubigt. Der Tod erfolgte gleichfalls am 26. August und zwar um 8 Uhr abends. Hiezu bemerkt der Präsident, daß angesichts dieser Sachlage und der von der Familie des Verstorbenen beobachteten ungewöhnlichen Vorsichtsmaßregel der notariellen Unterschriftsbeglaubigung der Kultusgemeinde die Handhabe zu einer weiteren Intervention fehle. Merkwürdig bliebe immerhin die unmittelbar vor seinem Tode, am Todestage, vorgenommene Taufe eines 64jährigen Mannes, der sich zeitlebens gegen seine Taufe gesträubt hatte. In Würdigung außerordentlicher Verdienste um die ehemalige Kultusgemeinde Währing wird der Name des verstorbenen Bethausvorstehers Siegmnnd Licht in die Haskarah des Gemeindebethauses Währing für die Dauer von 40 Jahren ausgenommen. Kultusvorsteher kais. Rat Kanders und Genossen richten eine Interpellation an den Präsidenten betreffend den Antrag der Friedhofkommission, die Parteien, welche Gräber auf der ifrael. Abteilung des Zentralfriedhofes erwerben, zu verpflichten, zur Wahrung des konfessionellen Charakters mindestens einige hebräische Zeichen auf dem Grabsteine anbringen zu lassen. Der Präsident bemerkt hiezu, daß das Vertreterkollegium bereits Beschluß gefaßt habe und daß diese Angelegenheit der nächsten Plenarsitzung vorgelegt werde. Dem Tempelvereine „B'nai Brith" wird die Bewilligung für sein ständiges Bethaus im XX. Bezirk, Unterberggasse 3, bis auf Weiteres erteilt. Die Mitteilung des Tempelvereines im XIX. Bezirke, daß für das laufende Jahr für die Abhaltung von Predigten im Vereinsbethause genügend Vorsorge getroffen wurde, wird zur Kenntnis genommen. Im Sinne des Bertreterbeschlusses vom 25. September 1907 wird beschlossen, daß das Ergebnis der Sammlungen

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