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Die Wahrheit · 1907-10-18 · Heft 40 (18.10.1907) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1907
Issue
Heft 40 (18.10.1907)
Date
1907-10-18
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 40. Tie Ui5at)it)eit Seite 5. Die Kultusgemeinde hat das segensreiche Wirken des Verewigten durch Widmung eines Ehrengrabes entsprechend gewürdigt. Sie wird dem Verewigten ein treues Gedenken bewahren. Der Präsident verfügt unter Zustimmung der Versammlung, welche zum Zeichen der Trauer den Nachrns stehend angehört hat, die Einverleibung dieser Kundgebung in das Protokoll. Im Präsidialberichte wird mitgeteilt, daß die von den Herren Dr. Josef Zipfer, Moses Hamme r, Max Markus und Dr. Paul Weisengrün für sich und das zionistischoppositionelle Wahlkomitee, sowie von Dr. E. M. Zweig und Dr. Isidor M a r g u l i e s eingebrachte Beschwerde gegen die vom Kultnsvorstande erfolgte Zurück- und Abweisung des Wahlprotestes der Genannten von der k. k. n. ö. Statthalterei abgewiesen wurde/ In dem Erlasse der Statthalterei wurde unter anderem bemerkt, daß von den Einschreitern dem zionistischoppositionellen Wahlkomitee und dem Dr. Isidor M a r g u l i e s die Legitimation zur Einbringung des Wahlprotestes überhaupt ulangelte; in meritorischer Beziehung wurde unter Anführung der einzelnen Beschwerdepunkte ausgeführt, daß sich sämtliche Beschwerden teils als unzulässig, teils als unbegründet darstellen, daher der angefochtene Beschluß des Kultusvorstandes gesetzlich begründet sei. Weiters wird berichtet, daß der von Dr. Daniel Fink gegen die Nichterteilung der Lehrbefähigung erhobene Beschwerde gegen den Kultusvorstand vom Ministerium für Kultus und Unterricht keine Folge gegeben worden sei. Die Mitteilung, daß die Herren Direktor Hecht und Siegfried Stein sich veranlaßt gesehen haben, auf ihre Mandate als Mitglieder der Bezirkskommission für die Bezirke XU—XV zu verzichten, sowie die Mitteilung, daß den genannten Herren für ihre bisherige Tätigkeit der Dank ausgesprochen wurde, wird zur Kenntnis genommen. Der Präsident erstattet den Finanzbericht für die Zeit vom 1. Januar bis 30. September 1907. Ans demselben geht hervor, daß die Einnahmen während dieser Zeit gegenüber der gleichen Periode des Vorjahres bezüglich der Beerdigungs- und Friedhoftaxen ein Plus, bezüglich der Kultussteuer, Betsitze und Trauungstaxen jedoch ein wesentliches Minus ergeben haben. Die Herren kais. Rat Siegmund Kauders und Genossen überreichen eine Interpellation betreffend die Regelung der Erzeugung von Koscher-Selchwaren in Wien und stellen die Anfrage, warum die seinerzeit mit verschiedenen Fabrikanten getroffenen Vereinbarungen bisher nicht durchgeführt worden seien. Der Präsident erklärt, diese Anfrage der Dienstag, beit 15. d. M. tagenden Kommission für Kultus- und rituelle Angelegenheiten behufs Erledigung zu übermitteln. Dem Tempelvereiu im XU. Bezirk wird die Bewilligung zur Vornahme von Trauungen im Vereinsbethause durch den zuständigen Gemeinderabbiuer bis auf Widerruf, jedoch mit dem ausdrücklichen Bemerken erteilt, daß aus dieser Bewilligung ein Recht auf Bestellung eines eigenen Vereinsrabbiners nicht abgeleitet werden dürfe. _ Der Rabbiner des Tempelvereines im VIII. Bezirk, Dr. Moriz Bauer, wird im Sinne des § 44 des Statutes zum Gemeinderabbiner mit dem Rechte der Vornahme von Trauungen ernannt. Das Ansuchen des Vereines „Schomre hadath“ um Einberufung eines Schiedsgerichtes in Angelegenheit der vom Vorstande erfolgten Abweifung des Ansuchens um Bewilligung eines ständigen Bethauses wird aus formalen und meritorischen Gründen abgelehnt. Herr Vertreter Salo Cohn teilt mit, daß ihm zur Kenntnis gelangt sei, daß an einem in Agonie befindlich gewesenen Glaubensgenossen, welcher sich zeitlebens, trotzdem sämtliche übrigen Familienmitglieder aus dem Judentum ausgetreten sind, gegen die Taufe seiner Person ausgesprochen hatte, die Taufe vollzogen wurde. Redner stellt die Anfrage, ob und eventuell was der Vorstand in dieser Angelegenheit zu tun gedenke. Der Präsident erklärt, diese Anfrage dem Vertreterkollegium zur Behandlung zuzuweisen. Ueber einen Erlaß der k. k. n.-ö. Statthallerei betreffend die Ausstellung eines Trauungsscheines über eine im Trauungsbuche der isr. Kultnsgemeinde ordnungsgemäß eingetragene Ehe, welche, wie nachträglich bekannt geworden war, infolge eines Ehehindernisses vom religionsgesetzlichen Standpunkte aus ungiltig ist, entwickelte sich eine sehr ausführliche Debatte. Im Verlaufe derselben wird von mehreren Rednern hervorgehoben, daß über die Frage der juristischen Giltigkeit oder Ungiltigkeit einer Ehe nicht der.Kultusvorstand zu entscheiden hat, sondern hiezu die staatlichen Organe berufen sind, daß — selbst im Falle der Ungiltigkeit einer Ehe — die Ausstellung eines Trauungsscheines, der nichts anderes als die Kopie einer Matrikeneintragung, die Bescheinigung einer unleugbar stnttgefundenen Tatsache ist, nicht verweigert werden könne, und hiedurch der Frage hinsichtlich der Giltigkeit der Ehe in keiner Weise präjudiziert werde. Sohin wird beschlossen, den Trauungsscheiu auszufolgen. Im Hinblicke auf die Ungiltigkeit der Ehe nach jüdischen Gesetzen soll jedoch in dem Trauungsscheine der Passus, daß die Ehe auch „nach israelitischen Gebräuchen" geschlossen wurde, gestrichen werden. Ueberdies ist die Partei in einem besonderen Schreiben aufmerksam zu machen, daß die geschlossene Ehe vom jüdisch-religiösen Standpunkte aus ungiltig sei. Gleichzeitig ist hierüber der k. k. n. ö. Statthalterei zu berichten. Schluß der Sitzung 2 Uhr nachmittags. Die Christlichkeit des Staates. Von Dr. Josef Hoff, Rabbiner in Bisenz. Motto: Das heit'ge Buch des Glaubens und der Treue Erhoben hoch — doch in bekrallter Tatze. (Anastasius Grün.) Es ist heutzutage ein höchst gefährliches Unternehmen, einen Menschen seiner Abstammung wegen unterdrücken zu wollen. Unsere Zeit, die bereits zu sehr an Rassenhaß krankt, bedarf dringend des Friedens zwischen den verschiedenen Gliedern der menschlichen Familie. Denn wohin man sieht, ist eitel Hader und Zwietracht. Innerhalb der Grenzen unseres teuren Vaterlandes hadert der Tscheche mit den Deutschen, der Magyar mit den Rumänen und Kroaten. In Frankreich sucht der Arbeiter des Nordens den Belgier und der Arbeiter des Südens den Italiener mit Gewalt aus dem Lande zu treiben; in Rußland haßt und verfolgt der Russe den Finnen und Polen, kurz überall gährt es innerhalb der einzelnen Staaten, von den Feindschaften der einzelnen Staaten untereinander gar nicht zu reden. Unter solchen Zeitverhältnissen ist es doppelt unrecht, neuen Hader zwischen den Bürgern desselben Staates zu säen. Große Erschütterungen durch gewaltige geschichtliche Ereignisse werden uns auch in Zukunft nicht verschonen; es ist dennoch geboten, all das zu vermeiden, was die Widerstandskraft unseres teuren Vaterlandes gegen solche Erschütterungen schwächen kann. Uneinigkeit der verschiedenen Bestandteile der Bevölkerung ist jedoch in dieser Hinsicht das größte Uebel. Dies ficht jedoch unsere Christlichsozialen gar nichts an. Zum Schaden unseres Vaterlandes rufen sie uuunterbrochen, die Christlichkeit des Staates müsse erhalten bleiben und meinen natürlich damit nichts anderes, als daß wir Juden von allen autoritativen Aemtern ausgeschlossen werden sollen. Nirgends ist aber der Ausdruck der Christlichkeit so arg mißbraucht worden wie hier. Denn hier bedeutet das Wort keineswegs die allumfassende, universelle Liebe, deren sich sonst die Religion des Jüngers von Nazareth rühmt, es bedeutet vielmehr Ausschließung, Haß und Verachtung gegen Wesen, die doch im Ebenbilde Gottes geschaffen sind, mit einem Worte: es ist die christliche Nächstenliebe ä la P. Schnabl. Nicht mit sogenanntem christlichen Geiste die Institutionen des Staates durchdringen zu lassen, sondern die Aemter desselben für die mit Taufwasser Besprengtet! ausschließlich in Anspruch zu nehmen — das ist die wirkliche, gar nicht verhehlte Absicht der Heuchler, welche unter Schändung des Begriffes der Christlichkeit für den sogenannten christlichen Staat einzutreteu vorgeben. Ein wahrhaft christlicher Staat müßte aber gerade die Zugänglichkeit aller Staatsstellungen ohne'jede Rücksicht auf Geburt und Abstammung proklamieren, denn nach Origines „sind und bleiben auch die Juden unsere Brüder".

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