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Die Wahrheit · 1907-07-26 · Heft 29 (26.7.1907) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1907
Issue
Heft 29 (26.7.1907)
Date
1907-07-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Sette 4. Die Wahrheit Nr. 29 Am 16. d. fand im neuen Rathaus eine Vorstandssitzung des Vereins der Beamten der Stadt Wien statt, in der auf Antrag des Vorstandsmitgliedes Moisl der Beschluß gefaßt wurde, gegen die ungerechtfertigte P r ä t e r i e r u n g jüdischer Magistratsbeamter Einspruch zu erheben. Mit der Ausarbeitung einer diesbezüglichen Eingabe an den Stadtrai wurde der Antragsteller betraut, doch durfte infolge des mittlerweile eingetretenen Umschwungs in den Ansichten der Mehrheit des Vereinsvorftaudes der Beschluß gar nicht zur Durchführung gelangen. Wie wir erfahren, hat die Stellungnahme des Vereins im Stadtrat und in der Magistratsdirektion unliebsames Aufsehen erregt, weshalb der Vorstand wegen dieser Angelegenheit eine außerordentliche Sitzung einberufen hat. Hierzu erfahren wir noch folgendes: Gleich nach Bekanntwerden des Vorstandsbeschlnsses betreffs der Präterierung jüdischer Magistratsbeamter wurde von den Beamten der Magistratsdirektion und des Gemeiuderatspräsidiums eine lebhafte Agitation eingeleitet, um den Ausschluß des Vorstandsmitgliedes Moisl aus dem Vereiusvorstand zu bewirken. Trotz aller Anstrengungen, bei denen man weder Drohungen noch sonstige Pressionen scheute, waren von den 2000 Vereinsmitgliedern kaum dreißig Beamte zu bewegen, den Aitsschließnngsbogen zu unterfertigen. Als die Direktionsbeamten die Fruchtlosigkeit ihres Bemühens erkannten, meldeten sie korporativ ihren Austritt ans dent Verein an. In der darauffolgenden Sitzung wird die Präterierungsangelegenheit neuerlich zur Beratung gelangen, und es ist mit Rücksicht auf die Einwirkung von oben mit Bestimmtheit zu erwarten, daß der V o r st a n d s b e s ch l u ß vom 16. d. reassumiert wird. Es verlautet, daß in dieser Sitzung von mehreren Seiten gehässige Angriffe gegen die Person des Vorstandsmitgliedes Moisl erhoben werden, -die den durchsichtigen Zweck haben, die infolge des Vorstandsbeschlusses zugunsten der präterierten israelitischen Magistratsbeamten arg verstimmten Machthaber durch die Kundgebung eines radikalen Stimmungswechsels wieder einigermaßen auszusöhnen. In den Kreisen der Magistratsbeamten wurde in den letzten Tagen das Gerücht verbreitet, daß gegen Moisl aus Anlaß der Resolution gegen die Präteriernngen die Disziplinaruntersuchung eingeleitet worden sei. Dies ist jedoch nicht geschehen und dürfte mit Rücksicht auf die vorzügliche Dienstesqualisikation, die auch vom Magistratsdirektor Dr. Weiskirchner offiziell anerkannt wurde, wohl auch unterbleiben. Es ist aber immerhin charakteristisch, daß der Chef des Magistrates, unter dessen Zustimmung dieses Unrecht gegen jüdische Beamte geübt wurde, derselbe Herr Dr. Weiskirchner ist, der sich als Präsident des Parlaments nicht genug den Mund vollnehmen fault, um seine Objektivität, Gerechtigkeitsliebe rc. zu rühmen. * * Das königl. sächsische Justizministerium hat dem Verbände der deutschen Inden auf seine Vorstellung vom 13. Juni 1907 mitgeteilt, daß folgender Erlaß am 21. Juni 1907 an die Königl. Sächsischen Amts- und Landgerichte ergangen ist: „In der letzten Zeit sind verschiedene Stände und Bevölkerungsklassen bei dem Justizministerium dagegen vorstellig geworden, daß sie bei der Wahl zu Schöffen und Geschwornen grundsätzlich nicht berücksichtigt würden. Wie schon in der Verordnung vom 7. Oktober 1905, J.M.Bl.S. 139, ausgesprochen worden ist, würde es mit dem Geiste des Gesetzes nicht in Einklang stehen, wenn weite Kreise der Bevölkerung von dem Ehrenamt eines Schöffen oder Geschwornen ganz oder fast ganz ausgeschlossen bleiben. Maßgebend für die Auswahl ist die Bildung, die Urteilsfähigkeit, die Ehrenhaftigkeit und der Wert der einzelnen Persönlichkeit. Liegen diese an die Schöffen und Geschwornen zu stellenden Erfordernisse vor, so dürfen — abgesehen von den gesetzlichen Ansschließungsgründen — keine Erwägungen Platz greifen, die ganze Stände und Bevölkerungsklassen grundsätzlich von dem Amte ausschalten. Wenn daher, wie geltend gemacht und von einem Amtsgericht bestätigt worden ist, die mittleren Postbeamten lediglich deshalb, um sie nicht ihren dienstlichen Obliegenheiten zu entziehen, von dem Amte eines Schöffen und Geschwornen ausgeschlossen worden sind, so würde dies in dem Gesetze keine Stütze finden. Trifft weiter die Behauptung zu. daß in einigen' Bezirken ausnahmslos oder doch in der Regel keine Juden zum Schöffen- oder Geschwornendienst berufen oder Juden'zwar zu Geschwornen, niemals aber zu Schöffen erwählt worden seien, obwohl dort in größerer Zahl Juden vorhanden seien, die sich nach ihrem Bildungsgrad und sonst zu Schöffen und Geschwornen eigneten, so würde auch dies dem Gesetze zuwider laufen. Die Auswahl der Schöffen und Geschwornen steht zwar im freien Ermessen des Ausschusses und des Landgerichtes (GVG. § 42, 98); das Justizministerium glaubt jedoch, die Gerichte auf die mehrfach ausgesprochenen Wünsche beteiligter Kreise aufmerksam machen zu sollen." Beachtenswert ist, daß dieser Erlaß in Sachsen, der Hochburg des Antisemitismus, erstoß. Zukmlftsfragen. Wer in diesen Tagen die Verhandlungen im Budgetausschusse und die zuversichtlichen Aeußerungen des Finanzministers mit Aufmerksamkeit verfolgte und die vielen Gesuche um staatliche Unterstützung einigermaßen kennt, wird sich als Jude wohl zumindest darob verwundern, warum nach Regelung der Kongrua, der Bezüge der evangelischen und griechischen Geistlichkeit, wie der dalmatinischen Ordensgeistlichen, denen allen wir diese Erfolge vom Herzen gönnen, nicht auch der jüdischen Rabbiner und Religionsdiener im Budget mit einem Betrage gedacht wurde. Die traurigen Verhältnisse namentlich der kleinen Gemeinden sind ja allgemein bekannt, eine Steigerung der Ausgaben ist bei den meisten unmöglich und dadurch die Lage der Rabbiner und Religionsdiener bei der im steten Steigen begriffenen Teuerung unhaltbar geworden. Diese Armen können ja doch nicht zur Arbeitseinstellung oder passiven Resistenz greifen, die hehren Aufgaben ihres Berufes einfach zurückstellen und sich am Heiligsten versündigen. Und doch ist ihre Lage bei einem Gehalte von 700—900 oder 1000 st. (viele haben bloß 600 st.) bei den heutigen Verhältnissen höchst bedauerlich. Man kann schwerlich von den mit Steuern aller Art reichlich bedachten Gemeindemitgliedern größere Opfer verlangen, will man ihnen nicht die Lust am Jndentume benehmen; man muß aber doch für die Zukunft des Judentums sorgen und Männer zur Pflege und Verbreitung unserer großen Lehre, unseres herrlichen Erbes berufen. Dies kann aber bei Fortdauer der heutigen Zahlungsverhältnisse nicht geschehen, da ein junger Mann mit Matura nur dann das Gottesstudium als Beruf wählen wird, wenn er auch obne Sorgen und ohne schweren Lebenskampf sich seinem hohen Berufe und seinen idealen Aufgaben wird weihen können; dowor welo chazi dowor-, man tue etwas recht oder nicht! Darum sollen unsere führenden Männer die Sache der Gerechtigkeit mit vollem Eifer und einziger Hingebung betreiben, daß der Staat auch den jüdischen Religionsdienern mit einem Einkommen unter 1200 st. einen Zuschuß gewähre und damit die Gleichberechtigung der mosaischen Konfession klingend anerkenne. Vor einiger Zeit sagte der Unterrichtsminister einer Abordnung der israelitischen Mittelschul-Religionslehrer Böhmens, er wolle fallweise den qualifizierten Religionslehrern an Mittelschulen eine Erhöhung der Remuneration zngestehen. Man sieht also, daß man an maßgebender Stelle das Elend einsieht und gewiß auch das Unrecht merken muß, das bei der Erhöhung der Gehalte andersgläubiger Religionsdiener an den Rabbinen (zumindest an jenen, die mit den Geistlichen anderer Konfessionen in Bezug auf Vorbildung. Matura und Hochschule, gleichstehen, worauf man ja an hoher Stelle hinwies) begangen wird. Es wäre wohl Ehrensache des Judentums, die öffentliche Meinung durch die Presse auf diese Mißstände in geziemender Weise aufmerksam zu machen und ihre Abstellung immer wieder zu versuchen, bis da endlich Wandel geschaffen ist. Ich vermeine, daß jeder, der "nur etwas Rechts- und Menschlichkeitsgefühl besitzt, sich über diese Verhältnisse empören nuiß, wie mir auch schon so mancher Bekannte christlichen Glaubens seine Verwunderung über dieses Unrecht offen ausdrückte. Videant consules I Mögen unsere führenden Wiener Kreise bedenken, daß man gebildeter, der Außenwelt imponierender

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