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Die Wahrheit · 1907-07-19 · Heft 28 (19.7.1907) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1907
Issue
Heft 28 (19.7.1907)
Date
1907-07-19
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Leite 4. Die Wahrheit Nr. 28. wir in der von Dr. Iwan B l och herausgegebenen Zeitschrift „Sexualleben unserer Zeit". .In derselben werden jetzt die „Bekenntnisse eines.Anarchisten" veröffentlicht, der seinen Anteil au den grauenhaften Judenexzessen in Odessa erzählt. Dieser Anarchist war nämlich auch ein — Masochist, einer jener Kranken, die ihr Ideal darin erblicken, im Leiden anderer wollüstige Freuden zu genießen. Aus diesen Bekenntnissen ersieht man neuerdings, wie leicht es unter Umständen bösen und kranken Menschen wird, die bestialischen, blutdürstigen Neigungen der Massen wachzurusen, und mit welch mathematischer Sicherheit die russischen Judenfeinde es verstanden, die dem Autokratismus gefährlichen Strömungen in ein anderes Bett zu leiten. Man warf dem ausgehetzten Pöbel die armen, unglücklichen, wehrlosen Juden als Opfer hin, und die russische Bureaukratie, die schon aus Selbsterhaltungstrieb für die auf Verdummung und Grausamkeit beruhende Despotie schwärmt, unterstützt mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln die furchtbare satanische Lüge, daß der Zar die Abschlachtung der Juden wünscht. Der Wunsch „Väterchens" wird von den tierischen Massen, unter der Patronanz der Soldateska, unter der Aegyde frommer, gottergebener „Stützen des Thrones unb des Altars" erfüllt. Man glaubt die Delirien eines Wahnsinnigen anzuhören, wenn man in den Bekenntnissen liest, wie die Greuelszenen in Odessa inszeniert wurden. Längst schon hatte man den Pogrom in Odessa vorbereitet, und der masochistische Anarchist wurde mit der Mission betraut, eine Proklamation an den blut- und beutegierigen Pöbel zu verfassen. Seine Flugschrift, diktiert von einer krankhaft erregten Phantasie, wurde ein Meisterwerk, wenn dieses Wort bei einem ..Appell an die Bestie im Menschen" am Platze ist. „Der Appell tat seine Wirkung und in der Judenstadt begannen die .schwarzen Banden" zu demolieren und zu plündern. Endlich fand man, berichtet der Anarchist, auch Juden, die sich versteckt hatten. Ein schreckliches Zetergeschrei erhob sich. Man stieß sie aus die Straße. Hier schlug man mit allem möglichem, Knütteln, Beilen, Messern, aus sie los, bis sie völlig unkenntlich waren. Immer mehr von ihnen fand man. Die meisten begannen auf den Knien um ihr Leben zu flehen. Es war ein scheußlicher Anblick, wie sie, bis zur Unkenntlichkeit zerschlagen, noch immer um Gnade wimmerten. Nun schien der Pöbel erst Blut zu riechen und seine ganze wahre Menschennatur zu entfalten. Jeder begann nach seiner individuellen Natur zu morden. Hier schnitt man einer stillenden Mutter die Brust ab, dort riß man einem Mädchen die Kleider vom Leibe und peitschte sie durch die Straßen; da zog man eine Jüdin nackt aus, fesselte sie, band sie mit den Haaren an die Achse einer Droschke und fort gings im Galopp, sie zu Tode zu schleifen. Mehr entmenscht als die Masse war jedoch der Wahnsinnige, der diese Schreckensszenen mit hervorgerufen hatte, um seiner geschlechtlichen Gier Genüge zu leisten. Er hatte jedoch noch nicht genug. Er geht schließlich zu dem jüdischen Selbstschutzbund und schließt sich ihm an im Kampfe gegen die schwarzen Banden, die auch sogleich nach allen Seiten fliehen und das blutige grauenvolle Schlachtfeld zurücklassen. In diesem Augenblick schritt das Militär ein: nicht, wie. man meinen sollte, gegen die schwarzen Banden, sondern — gegen die Selbstschützler. Gm sonderbares Urteil. Löbliche Redaktion l Wir bitten um die Aufnahme nachstehender Zeilen in Ihr geschätztes Blatt: Ist die Beleidigung „Dreckiger Jude" strafbar? Man sollte doch glauben, daß diese Frage zu bejahen ist; dennoch wurde dieselbe vom Prager Bezirksgerichte für llebertretungen und vom Prager Landesals Strafgericht verneint. Bei Herrn Justin L ö s ch n e r, Inhaber eines Fahrrad- und Schreibmaschinengeschäftes in Prag, Wenzelsplatz 7, war der Agent F. A. beschäftigt. Dieser trat später aus den Diensten des Herrn Löschner und wurde Agent bei der jüdischen Firma St. B. in Prag. Eines Tages traf Herr Löschner den F. A. auf dem Wenzelsplatze, sohin auf offener Straße, hielt ihm vor, daß er bei ihm wenig Geschäfte gemacht habe und. bemerkte sodann: „Für die dreckigen Juden arbeitet er, pfui!" Hiebei wurde die Firma St. B. ausdrücklich genannt, Die Firma überreichte die Ehrenbeleidignngsklage, über welche vor dem Gerichtssekretär Hejtmanek beim Bezirksgerichte für llebertretungen in Prag verhandelt wurde. Nachdem der Richter sich vergeblich bemüht hatte, einen Vergleich zu erzielen,, hörte er den Zeugen F. A. ab, welcher die Anklage vollinhaltlich bestätigte. Uebrigens legte der Angeklagte ein teilweises Geständnis ab, berief sich jedoch darauf, daß der Zeuge F. A. zur Zeit als er bei ihm (dem Angeklagten) beschäftigt gewesen war, die Firma St. B. in ähnlicher Weise beschimpft habe. Trotz des Protestes des klägerischen Vertreters, welcher darauf hinwies, daß es für die Strafbarkeit ganz gleichgiltig sei, ob der Zeuge auch einmal geschimpft habe, weil sich doch niemand durch den Hinweis daraus, daß ein anderer eine strafbare Handlung begangen hat, straflos machen könne, ließ der Richter den angebotenen Beweis zu (!) und verhörte - bei der nächsten Verhandlung zwei Angestellte des Herrn Löschner als Zeugen. Diese bestätigten, daß F. A. als er beim Angeklagten beschäftigt war, zwar nicht den Ausdruck „dreckiger Jude", wohl aber „Saujude" oder „etwas ähnliches" gebraucht habe. Hierauf sprach der Richter Herrn Löschner mit der merkwürdigen Begründung frei, es sei wohl erwiesen, daß er sich der beleidigenden Ausdrücke bedient habe, doch sei die Beleidigung nur an einem öffentlichen Orte und nicht öffentlich (?) erfolgt. Außerdem habe dem Angeklagten die beleidigende Absicht gefehlt (!), weil der Zeuge F. A. früher ähnliche Ausdrücke gebraucht habe. Ueber Berufung der Klägerin hat die zweite Instanz den Freispruch bestätigt. In den Gründen wird der Frage, ob die Beleidigung öffentlich geschehen sei itub ob der Angeklagte eine beleidigende Absicht gehabt habe, ausgewichen. Nach der Ansicht der zweiten Instanz mußte der Freispruch deshalb bestätigt werden, weil dem Gerichte die Aussage des Zeugen F. A. bei dem Umstande, daß der Angeklagte in seinem Geschäfte eine Israelitin beschäftigt und wohlverhalten ist, nicht genügt. Auf diese Weise könnte wegen Ehrenbeleidigung nur derjenige bestraft werden, welcher wegen einer anderen strafbaren Handlung bereits einmal verurteilt worden ist, selbst wenn er, wie im vorliegendem Falle, ein Geständnis abgelegt hat. (!!!) Steiner Bros, Prag, Heinrichsgasse Nr. 7. Wilder Cifer schadet tutt*. In seinem Artikel „Blinder Eifer schadet nur" in Nr. 27 der „Wahrheit" bemerkt Herr Rabbiner Dr. Kahan mit Recht, „daß ein Rabbiner erst Raschi lernen soll, ehe er daran geht, Lobhymnen anzustimmen". Die Kenntnis des Raschi-Kommentars scheint aber überhaupt vielen Freunden der jüdischen Literatur abzugehen. Vor ungefähr 24 Jahren — ich war damals bereits in Böhmen — wurde ich behufs Vollziehung eines Trauungsaktes nach der altehrwürdigen Gemeinde £ berufen. Dort nahm ich mein Absteigqnartier bei einem alten Freunde N., der nicht nur ein reichbegüterter Kaufmann, sondern auch ein sehr gediegener Kenner des jüdischen Schrifttums und ein vorzüglicher Hebraist war. Im Laufe des Gespräches erzählte mir Herr N., daß vor kurzem ein polnisch-russischer „Agadist" nach 3E gekommen sei, wo ihm der Vorstand auf sein Ansuchen gestattete, am Samstag beim Minchagottesdienst in der Synagoge einen Vortrag zu halten. Das ganze Auditorium, meinte Herr N., war von den geistreichen Schrifterklärnngen, die dieser „Agadist" zum Besten gegeben hat, in hohem Maße entzückt. Da ich aber diesen „Agadisten", der auch mich, und zwar einige Zeit früher, mit seinem hohen Besuch beehrt hatte, näher kennen zu lernen Gelegenheit gehabt, so war ich begierig zu wissen, mit welchen scharfsinnigen Erklärungen er eigentlich die heilige Schrift bereichert hat. Um meinem diesbezüglichen Verlangen entgegenmsrnem

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