Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1907-07-12 · Heft 27 (12.7.1907) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1907
Issue
Heft 27 (12.7.1907)
Date
1907-07-12
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3062972-3063367-3063394--04940-3071822
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Seite 6. Die Wahrheit Nr. 27. Strohhalm, an die zweischneidige Waffe klammert, welche ihm von einer Partei vorgehalten wird, die vorgibt, sich aller. Bedrängten und Verfolgten ohne Unterschied des Standes und des Bekenntnisses anzunehmend Von allen Machtfaktoren wird der Jude auf abschüssige Bahnen gedrängt, und die Legionen der Streber wider die bestehende Ordnung werden leichtfertig vergrößert. Darin liegt eine ernste Mahnung, ein eindringliches caveant consules für Alle, die es angeht. Ob man es aber auch beherzigen wird? . . . Für uns Juden bleibt im Sturme der Zeiten nichts übrig, als die alte Wehr und Waffe unseres Stammes, die frohe Zuversicht und das unerschütterliche Vertrauen auf Gott und unsere eigene Kraft. Aus diesen Tugenden verjüngt sich die Widerstandsfähigkeit, stießt der gute Humor im Kampfe und, was nicht das Wertloseste ist, die Kraft der Verachtung, wo sie nottut. Kaltes Blut und unerschrockene Abwehr, das sei und bleibe unsere Parole inmitten des Sturmes, der uns umtobt! Vergeuden wir unsere für wirkliche Erfordernisse unentbehrlichen Kräfte nicht in dem überflüssigen und zwecklosen Bemühen, die Judenfrage zu „lösen"! Aus der Wiener Kuttnsgeinemde. (Plenarsitzung des Kultusvorstandes vom 1. Juli 1907, unter dem Vorsitze des Herrn Präsidenten Dr. Alfred Stern. Beginn 3 Uhr nachmittags.) Im Präsidialberichte teilt der Präsident mit, daß, wie aus Zeitungsberichten bereits bekannt ist, der Verwaltungsgerichtshof oie Beschwerde der Kommune Wien gegen die Entscheidung des Ministeriums des Innern, mit welcher die Aufhebung der seinerzeit vom Wiener Gemeinderate beschlossenen, einem Schächtverbote gleichkommenden Verfügung bestätigt wurde, als unbegründet abgewiesen hat. Herrn Vizepräsidenten Dr. Kohn, welcher in dieser Angelegenheit so erfolgreich intervenierte, wird für seine außerordentliche Mühewaltung der wärmste Dank ausgesprochen. (Lebhafte Zustimmung.) Bei diesem Anlasse teilt der Präsident mit. daß das Vertreterkollegium beschlossen habe, Herrn Dr. Gustav Kohn für die Vertretung dieser Angelegenheit, durch deren Studium er längere Zeit seinen Berussgeschäften entzogen -war, ein Ehrenhonorar zu votieren, daß jedoch Dr. Kohn, getreu seinem stets geübten Prinzipe, auch für advokatorische Vertretung der Kültusgemeinde niemals eine Entlohnung zu beziehen, dieses Ehrenhonorar abgelehnt, dagegen aber den Wunsch ausgesprochen habe, es möge der für Unterstützungen in besonders berücksichtigungswerten Fällen bestimmte, in der Gemeindekassa erliegende Präsidialfond mit Rücksicht auf dessen Unzulänglichkeit in diesem Jahre um 1000 Kronen erhöht werden. Das Vertreterkollegium hat beschlossen, dieser humanen Intention Rechnung zu tragen, welchen Beschluß das Plenum, unter erneuertem Ausdruck des Dankes an Dr. Kohn, genehmigte. Im Einlaufe befinden sich: Eine Zuschrift des Herrn Oberrabbiner Dr. G ü d e m a n n, in welcher derselbe die Gemeinde anläßlich der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in der Schächtangelegenheit beglückwünscht. Schreiben ähnlichen Inhaltes sind vom Vereine „Adaß Jisroel" und dem ..Vereine zur Wahrung der Interessen des orthodoxen Judentums in Wien und Niederösterreich" eingelangt. Ein Dankschreiben der „Israelitischen Allianz" für den Beitrag der Kultusgemeinde zur Hilfsaktion für die rumänischen Juden. Eine Zuschrift des Herrn Max Z i r n e r betreffend Annahme des Mandates als Mitglied der Bezirkskommission XU—XV. Ein Dankschreiben des Herrn kais. Rates Ignaz Wilhelm für die Gratulation des Kultusvorstandes anläßlich der ihm zuteil gewordenen Allerhöchsten Auszeichnung. Regierungsjubiläum Sr. Majestät des Kaisers. Das Vertreterkollegium beantragt, daß die Kultusgemeinde das bevorstehende 60 jährige Regierungsjubiläum Sr. Majestät des Kaisers durch einen gemeinnützigen Akt feiere. Zur Beratung dieser Angelegenheit wird eine Kommission, bestehend aus dem Präsidenten Dr. Alfred Stern, den Vize-Präsidenten Dr. Gustav Kohn und Theodor Ritter von G o l d s ch m i d t, den Vorstandsmitgliedern Dr. Josef Breuer, David Ritter von G u t m a n n, Moriz Edler von Kuffner, Wilhelm Kuffner, Bernhard Pollack Edler von P a r n a u. kais. Rat Leopold Sachs, Dr. Markus Spitzer, Dr. Maximilian Steiner, Baurat Wilhelm Stiaßny und kais. Rat Jonas Weil, eingesetzt. Erzeugung und Verschleiß von Koscher- Selchwaren. Angesichts der unhaltbaren Zustände, welche bisher trotz wiederholter diesfälliger Bemühungen des Rabbinates bei der Erzeugung und dem Verkaufe von angeblich koscheren Selchwaren in Wien bestanden haben, fanden im Schoße des Kultusvorstandes unter Intervention des Rabbinates und unter Zuziehung von Selchwaren-Fabrikanten wiederholte Besprechungen behufs Abstellung dieser Uebelstände statt. Diese Besprechungen führten zu dem Ergebnisse, daß von jüdischen Selchwaren- Fabrikanten eine unter Aufsicht des Rabbinates der israelitischen Kultusgemeinde Wien zu stellende Selchwarenfabrik errichtet werde, welche allen Anforderungen in Bezug auf das Kaschrus der dortselbst erzeugten, zum Verkaufe oder Export gelangenden Selchwaren entsprechen wird. Durch diese Maßnahmen werden das Publikum, welches auf den Bezug wirklich koscherer Selchwaren Wert legt und insbesondere auch die außerhalb Wiens wohnhaften Konsumenten in die Lage versetzt, vor Täuschungen geschützt zu werden. Die Vorstandsmitglieder Dr. Jakob Konig und Emanuel Grünwald werden, in die Bezirkskommission XXI delegiert. Weiters wird Herr Dr. Jakob König in die Kommission II (für Unterrichtsangelegenheiten) berufen. Nach Erledigung von Personalien und Stiftungsangelegenheiten.wird die Sitzung um 7 Uhr abends geschlossen. Klind er Eifer schadet nur. Bon Dr. I. Kahan, Znaim. Vor einigen Tagen beehrte mich ein lieber Kollege, der seine Swdien in Berlin gemacht hat und so Gelegenheit hatte, May bäum öfters zu hören. Wir unterhielten uns über das und jenes und kamen auch auf Maybaums Predigten zu sprechen, die ich nur aus der Lektüre kenne. Wir beide waren darüber einig, daß sie merkwürdig gedankenarm und herzlich unbedeutend sind. Aber mein Kollege bemerkte: Maybaums Predigten muß man hören, nicht lesen! Seine Effekte erzielt Maybaum keineswegs durch den geistreichen Inhalt, sondern einzig und allein durch den Vortrag und geschicktes Schauspielern. — Auch gut, sagte ich, jeder wirkt, wie er kann. Aber unter diesen Umständen ist es gewiß unklug von Maybaum, seine Predigten drucken zu lassen, da sie ja nur Enttäuschung bereiten. Anders Jellinek, dessen Predigten noch jetzt aufs Höchste entzücken. Aber Maybaum dünkt sich noch über Jellinek zu stehen — was wohl sein gutes Recht ist. Aber unser gutes Recht ist es ebenso, anderer Meinung zu sein. Nun hat Herr Dr. H o f m a n n in Reichenberg einen begeisterten Hymnus in der „Oesterr. Wochenschrift", Nr. 27, über Maybaums Predigten angestimmt, was gewiß auch sein gutes Recht ist. Aber mein gutes Recht ist es ebenso, ihm zu zeigen, daß er seine Begeisterung lieber bei sich behalten sollte. — Mir liegt der letzte Band der Predigten Maybaums, welcher Herrn Dr. Hofmann zur Begeisterung hinriß, nicht vor: Aber einige Proben, die er als Quelle seiner Begeisterung angibt, können uns zugleich als Belege für seine sonderbare Urteilsfähigkeit dienen. Ein Beispiel mag genügen. — Welch feine Psychologie verrät die Erklärung, daß den König Ahasver in jener bedeutsamen Nacht deshalb der Schlaf floh, weil ihn „vielleicht die ungewöhnliche Auszeichnung beunruhigte,'mit der die Königin seinen Günstling Haman behandelte". — Es tut mir leid, Herrn Dr. Hofmann eine Enttäuschung bereiten zu müssen, indem ich ihm verrate, daß diese feine Psychologie nicht Maybaums Eigentum ist. Denn diese Bemerkung hat schon das Targüm Scheni und Raschi! Es ist gewiß nicht schön von Prof. Dr. Maybaum, daß er die Quellen seiner feinen psychologischen Bemerkung nicht angibt und seinem Lobredner eine böse Falle legt. ° Aber ohnedies scheint es mir, daß ein Rabbiner erst — Raschi lernen soll, ehe er daran geht, Lobhymnen anzustimmen. Denn — blinder Eifer schadet nur

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.