Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1907
- Issue
- Heft 23 (14.6.1907)
- Date
- 1907-06-14
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 23. Die Wahrhell Seile 7. In die zur Beratung prinzipieller und einzelner laufender Angelegenheiten des Wohltätigkeitswesens der Knltusgemeinde eingesetzte Komission werden die Herren Dr. Alfred Berger, Prof. Dr. S. Ehr mann, Max Frank, Baurat Th. von G o l d s ch m i d t. kais. Rat Sigmund K a u d e r s, Beruh, von Pollak, Adolf Schramek, kais. Rat Leopold Sachs und Dr. Maximilian Steiner gewühlt. Bei der nach Schluß der Plenarsitzung stattgehadten Konstituierung wurde Herr Dr. Maximilian Steiner zum Obmann, Herr Bernh. P o l l a k Edler v. Parnau zum Obmann- Stellvertreter dieser Kommission gewählt. Als Beitrag zu den Sammlungen der israel. Allianz zur Unterstützung der rumänischen Juden wird ein Betrag von X 2000.— votiert. Zum Vertrauensmanne der Kultusgemeinde bezw. zum Mitgliede der Bezirkskommisfion XII.—XV. wird Herr Max Zirner berufen. Rabbiner - Angelegenheit Brigittenau. Auf Grund der zwischen dem Präsidium der Kultnsgemeinde und den Tempelvereinen, III., Untere Viaduklgasfe 13 und XX., Kluckygasse, gepflogenen Besprechutigen wurde hinsichtlich der Verfehung der rabbinischen Funktionen im Vereinstempel, XX., Kluckygasse, eine Vereinbarung nach der Richtung getroffen, daß Gemeinderabbiner Dr. Armin A b e l e s unter Verbleib in seiner Stellung als Rabbiner des Bethausvereines im III. Bezirk vorläusig für die Dauer eines Jahres auch die rabbinischen Funktionen im Vereinstempel, XX., Kluckygasse, übernimmt. Rabbiner Dr. Abel es wird abwechselnd beim Freitagabend- und Samstag- Gottesdienst je eine Woche im Bethanfe III, in der anderen Woche im Bethaufe XX, anwesend sein, desgleichen wird seine Anwesenheit an den Feiertagen und bei besonderen gottesdienstlichen Funktionen durch einen Turnus geregelt werden. Trauungen werden in beiden Vereinsbethäufern stattsinden, ebenso Aufgebote, und zwar in jenem Bethaufe, in welchem die Trauung vorgenommen werden soll. Für jene Tage, an welchen Dr. Abele s in einem der beiden Bethüufer nicht fungiert, sollen zu rabbinischen Funktionen nicht staatlich-amtlichen Charakters honoris causa Rabbinats-Kandidaten, welche Hörer der israel. theolog. Lehranstalt in Wien sind oder waren, herangezogen werden. Es werden sohin sämtliche diesbezüglichen Anträge des Vertreter-Kollegiums unverändert angenommen. Der vom Vereine Bstiai B'rith „Eintracht" unter Patronanz der Kultusgemeinde begründete „Verein zur Gründung und Erhaltung des Kaiserin Elisabeth-Institutes für israelitische Krankenpflegerinnen" wird, nachdem gegen das Statut innerhalb der gesetzlichen Frist eine Einwendung nicht erhoben worden ist, durch Konstituierung seines Vorstandes demnächst ins Leben treten. In diesen Vorstand werden u. A. berufen: Die Herren Hofrat Dr. O s e r, Prof. Dr. Zuckerkand! und Dr. Fleisch mann in ihrer Eigenschaft als Direktor bezw. als Primarärzte des Spitales der israel. Kultusgemeinde und wird an die genannten Herren die diesfällige Einladung seitens des Kultusvorstandes gerichtet. Aus der Mitte des Kultusvorstandes werden die Herren Prof. Dr. B r e u e r, Wilhelm K u f s n e r und Hosrat Dr. R a p p a p o r t delegiert. Im Sinne eines Antrages des Bethausvorstandes wird der Verlegung des Beginnes des Morgengottesdienstes an Sabbath¬ und Festtagen in der Zeit von Pessach bis Sukkoth von 8 auf 729 Uhr morgens zugestimmt. Das Ansuchen des Vereines „Ansche Emeth" um Zustimmung zur Errichtung eines ständigen Bethauses im X., Favoritenstraße 106, wird stattgegeben. Das neuerliche Ansuchen des Vereines „Xssser Malchus" um Zustimmung zur Errichtung eines ständigen Bethauses im VIII. Bezirke wird neuerlich abgewiesen, da die statutarischen Erfordernisse nicht vorhanden sind und die diessälligen Angaben des Vereinsvorstandes sich auf Grund der gepflogenen Erhebungen als den Tatsachen nicht entsprechend herausstellten. Subventionen werden bewilligt: den Bethausvereinen im HI.. VHI., im X. Bezirk, dem Bethausverein „Emmas Awes" im XIV. Bezirk, dem Vereine zur Ausspeisung armer israelitischer Schulkinder im XVI. und XVII. Bezirk und dem Unterstützungsvereine für dürftige und würdige Hörer der Rechte an der k. k. Universität in Wien. Ueber Antrag der Kommission I werden die Schächtgebühren. für ein Stück Großvieh von K 1.20 auf K 2.—, für ein Stück Kleinvieh von X —.40 aus X —.60 erhöht. Diese Erhöhung ist teils durch die immer steigenden Ausgaben für das Koscherfleischwesen, teils darin begründet, daß die bisher eingehobenen Schächtgebühren sehr gering waren. Die eingetrerene Erhöhung, welche ab 1. Juli 1907 in Kraft tritt, ist noch immer unterhalb der im Statute festgesetzten Taxe, welche mit X 3.— für Großvieh und X I.— für Kleinvieh angenommen sind. Bei der sodann folgenden Beratung über Personal-Angelegenheiten beschloß der Vorstand, entsprechend den Anträgen des Vertreter-Kollegiums, Gehaltsausbesserungen für Funktionäre und Teuerungsbeitrüge für definitive Religionsledrer, Supplenten und andere Angestellte der Kultusgemeinde. Es erweist sich daraus für das Jahr 1907 ein Mehrbedarf von ca. X 22.000.—. Sämtliche Gehaltserhöhungen und Teuerungszulagen rc. gelten rückwirkend ab 1. Jänner 1907. Schluß der Sitzung 1 Uhr nachmittags. Ans der territorialiüischen Kewegnng. Die „Habazelet h", das Organ der Jerusalemer Orthodoxen, bringt die interessante Mitteilung, daß fast jeder von Jaffa nach Amerika abgehende Dampfer Hunderte junger Leute an Bord führt, welche das Land, wo sie geboren und erzogen, verlassen müssen, weil sie trotz der erdenklichsten Anstrengungen und trotz der größten Entbehrungen, die sie zu ertragen bereit sind, absolut keine Existenzmöguchkeit finden können! Wie wir erfahren, hätte die Konferenz der ruisischen Territorialisten um die Mitte dieses Monates in W i l n a stattsinden sollen und waren alle diesbezüglichen Vorbereitungen bereits getroffen, als plötzlich vom Ministerium die Kundmachung herablangie, daß diese Konferenz in Wilna nicht stattfinden könne, weil die Organisation in Warschau legalisiert sei, deshalb die Konferenz dortselbst tagen müsse. Da jedoch — wie gesagt — alle Vorbereitungen für Wilna getroffen wurden, und es der Föderationsexekutive daran gelegen ist, die Konferenz möglichst im Zentrum des A n s i e d l u n g s r a y o n s abzuhalten, wurde beschloffen, dieselbe bis zum Spätsommer zu verschieben, um inzwischen die nötigen Schritte einzuleiten, damit das Ministerium seine Verfügung zurückziehe. Andererseits wird die Exekutive diese Zeit dazu benützen, um die Agitation desto intensiver fortzusetzen, und es steht zu erwarten, daß die Konferenz außerordentlich gut beschickt sein wird. Kiew. Am 6. Juni wird durch das Emigrations-Departement der „Jto" in B r e m e n der erste Trupp jüdischer Emigranten nach Galv eston eingeschifft, von wo dieselben auf Kosten des Departements nach verschiedenen von letzterem ausgewählten Plätzen im Westen der Vereinigten Staaten weiterbefördert werden. Das Departement zog durch die Informationsstellen nur solche Orte inbetracht, woselbst die Emigranten sofort nach deren Ankunft paffende Arbeit finden werden. Nach drei Wochen dürfte der zweite Transport erfolgen, dem bald ein dritter u.s.f. folgen wird. Es ist nicht zu bezweifeln, daß diese Transporte jedesmal mehr anwachsen werden, besonders aber dann, wenn die guten Erfolge der ersten Partie bekannt werden. Die jüngst abgehaltene zweite Jahreskonferenz der Schweizer Territorialisten hat folgendes Programm aufgestellt: I. § 1. Dieses gegenwärtige Programm ist der Ausdruck des zielbewußten Willens der Schweizer Territorialisten. welche dasselbe den Territorialisten der ganzen Welt zur gründlichen Ueberprüfung unterbreiten und zur Annahme in Vorschlag bringen. § 2. Das Ziel. Die jüdisch-territorialistische Organisation erstrebt die Erwerbung eines geräumigen, fruchtbaren Territoriums, mit gutem, gesundem Klima. Der Zweck dieses Territoriums soll die Schaffung einer autonomen Heim- und Zufluchtsstätte sein für alle diejenigen Juden, welche in ihren gegenwärtigen Wohniändern nicht bleiben können, oder nicht bleiben wollen. Zusatz: Als Garantie für das Wohlergehen der auf erworbenen Territorien angesiedelten, Emigranten erachtet die territorialistische Organisation außer den autonomen Rechten noch folgende Bestimmungen als notwendig: 1. Das Territorium muß stets jüdisches Nationaleigentum sein. 2. Die Verwaltung muß eine streng demokratische sein, basierend auf dem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechte aller auf dem Territorium lebenden stimmberechtigten Kolonisten. II. Organisation. § 1. Zur rerritorialistischen Organisation gehören alle Juden, welche 1 sich mit dem Programm der Territorialisten einverstanden erklären und zumindest eine Organisatwnssteuer von wenigstens 1 Frank jährlich an die Organisation leisten.